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DGAP-HV: aap Implantate AG: Bekanntmachung der -3-

DJ DGAP-HV: aap Implantate AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 14.06.2013 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: aap Implantate AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
aap Implantate AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
am 14.06.2013 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
07.05.2013 / 15:09 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   aap Implantate AG 
 
   Berlin 
 
   - WKN 506 660 - 
   - ISIN DE005066609 - 
 
 
   Wir laden unsere Aktionäre zu der 
   am Freitag, dem 14. Juni 2013, 9:00 Uhr 
   im Best Western Hotel Steglitz International, 
   Albrechtstr. 2, 12165 Berlin 
   stattfindenden 
 
   ordentlichen Hauptversammlung 
 
   ein. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des 
           gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts, des 
           Konzernlageberichts, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des 
           erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 
           315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Die vorstehend genannten Unterlagen sind von der Einberufung 
           an über die Internetseite der Gesellschaft unter 
           http://www.aap.de/de/investoren/hauptversammlung zugänglich. 
           Die Unterlagen liegen auch in der Hauptversammlung der 
           Gesellschaft zur Einsichtnahme aus. 
 
 
           Entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem 
           Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung vorgesehen, weil der 
           Aufsichtsrat den Jahres- und den Konzernabschluss gebilligt 
           hat. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
           für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2012 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für 
           diesen Zeitraum zu erteilen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2012 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für 
           diesen Zeitraum zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Aufhebung des 
           bestehenden bedingten Kapitals I einschließlich entsprechender 
           Satzungsänderungen 
 
 
           Die Hauptversammlung hat am 30. Juni 2006 ein bedingtes 
           Kapital I in Höhe von EUR 1.200.000,00 geschaffen und den 
           Vorstand bzw., soweit der Vorstand der Gesellschaft betroffen 
           ist, den Aufsichtsrat ermächtigt, Bezugsrechte an Mitglieder 
           des Vorstands der Gesellschaft, ausgewählte Führungskräfte der 
           Gesellschaft, Mitglieder der Geschäftsführung und ausgewählte 
           Führungskräfte von mit der Gesellschaft verbundenen 
           Unternehmen im Sinne des § 15 AktG sowie an Arbeitnehmer der 
           Gesellschaft und mit ihr im Sinne des § 15 AktG verbundener 
           Unternehmen zu gewähren. Das bedingte Kapital I beträgt nach 
           der Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 06.07.2012 nur 
           noch 62.000,00 EUR. Die Ermächtigung wurde nicht ausgenutzt 
           und ist aufgrund Zeitablaufs erloschen, so dass das bedingte 
           Kapital I aufgehoben werden kann. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
           fassen: 
 
 
           Das bedingte Kapital I gemäß § 5 Absatz 8 der Satzung wird 
           aufgehoben. Die bisherigen Absätze 9, 10 und 11 des § 5 werden 
           zu Absätzen 8, 9 und 10. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Ermächtigung zur 
           Gewährung von Aktienoptionen sowie die Schaffung eines 
           bedingten Kapitals zur Bedienung des aap-Aktienoptionsplans 
           2013 einschließlich Satzungsänderung 
 
 
           Die Gesellschaft strebt auch weiterhin eine an den 
           Aktionärsinteressen ausgerichtete Geschäftstätigkeit an, die 
           die Steigerung des langfristigen Börsenwertes der Gesellschaft 
           aktiv fördert. Zu diesem Zweck beabsichtigt die Gesellschaft, 
           die Ergänzung des bei der Gesellschaft bestehenden 
           erfolgsabhängigen Incentive-Programms in Form eines 
           Aktienoptionsplans für Mitarbeiter der Gesellschaft sowie für 
           Mitarbeiter verbundener Unternehmen der Gesellschaft. Eine 
           Ausgabe von Aktienoptionen an Mitglieder des Vorstands der 
           Gesellschaft ist hierbei nicht vorgesehen. 
 
 
           Der Aktienoptionsplan 2013 soll nach dem Vorschlag von 
           Vorstand und Aufsichtsrat dazu dienen, die Optionsberechtigten 
           an einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung partizipieren zu 
           lassen. Die Wartezeit für die erstmalige Ausübung beträgt vier 
           Jahre. Die Anknüpfung an den Börsenkurs soll weiterhin der 
           Leistungsanreiz der Bezugsberechtigten im Rahmen des neuen 
           Aktienoptionsplans sein. Damit ist auch weiterhin 
           gewährleistet, dass die Bezugsrechte erst ausgeübt werden 
           können, wenn der Unternehmenswert gesteigert wurde. Zudem wird 
           der Vermögensvorteil, den die Bezugsberechtigten durch die 
           Ausübung der Bezugsrechte erzielen können, auf das Vierfache 
           des bei Ausgabe der Bezugsrechte festgesetzten 
           Ausübungspreises begrenzt. Im Ergebnis wird damit durch die 
           Vorgabe ambitionierter, aber gleichwohl erreichbarer Ziele die 
           Motivation der Berechtigten gesteigert. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
           fassen: 
 
 
       a)    Ermächtigung zur Gewährung von Aktienoptionen 
 
 
             Der Vorstand der Gesellschaft wird ermächtigt, bis zum 19. 
             Dezember 2015 für die in nachstehender Nr. 1 genannten 
             berechtigten Personen einen Aktienoptionsplan 
             ('Aktienoptionsplan 2013') aufzulegen und bis zu 300.000 
             Stück Aktienoptionen mit Bezugsrechten auf jeweils 1 
             Stückaktie der Gesellschaft ('Bezugsrechte') mit einer 
             Laufzeit von bis zu acht Jahren ab dem Tag nach der Ausgabe 
             gemäß nachstehender Nr. 4 zu gewähren. Ein Bezugsrecht der 
             Aktionäre der Gesellschaft besteht nicht. Die Bezugsrechte 
             können auch von einem Kreditinstitut mit der Verpflichtung 
             übernommen werden, sie nach Weisung der Gesellschaft an die 
             einzelnen gemäß Nr. 1 berechtigten Personen zu übertragen; 
             auch in diesem Fall können die Bezugsrechte nur von der 
             berechtigten Person selbst ausgeübt werden. Die Erfüllung 
             der ausgeübten Bezugsrechte kann nach Wahl der Gesellschaft 
             entweder durch Ausnutzung des unter lit. b) zur 
             Beschlussfassung vorgeschlagenen bedingten Kapitals, durch 
             eigene Aktien der Gesellschaft oder durch einen Barausgleich 
             erfolgen. Die Gewährung der Bezugsrechte und die Ausgabe der 
             Aktien erfolgt gemäß folgenden Bestimmungen: 
 
 
         1.    Berechtigte Personen, Erwerb der Bezugsrechte, 
               Erwerbszeiträume 
 
 
               Im Rahmen des Aktienoptionsplans 2013 werden Bezugsrechte 
               an Mitarbeiter der Gesellschaft sowie an Mitarbeiter 
               verbundener Unternehmen der Gesellschaft ausgegeben. Eine 
               Ausgabe an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft oder 
               Geschäftsführungsorgane verbundener Unternehmen ist nicht 
               möglich. 
 
 
               Die Gewährung des Bezugsrechts erfolgt durch Abschluss 
               eines Optionsvertrags zwischen der Gesellschaft und dem 
               jeweiligen Bezugsberechtigten. 
 
 
               Jedes Bezugsrecht gewährt dem Inhaber das Recht zum Bezug 
               je einer auf den Inhaber lautender Stückaktie der 
               Gesellschaft gegen Zahlung des Ausübungspreises. Die neuen 
               Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres am Gewinn 
               teil, in dem sie entstehen. Die Optionsbedingungen können 
               vorsehen, dass die Gesellschaft dem Bezugsberechtigten in 
               Erfüllung des Bezugsrechts wahlweise anstelle von neuen 
               Aktien unter Inanspruchnahme des bedingten Kapitals auch 
               eigene Aktien oder einen Barausgleich gewähren kann. Die 
               Einzelheiten legt der Vorstand fest. 
 
 
               Die Ausgabe der Bezugsrechte soll in drei Jahrestranchen 
               mit der Maßgabe erfolgen, dass keine Tranche mehr als 60 % 
               des Gesamtvolumens umfasst. Der Abschluss eines 
               Optionsvertrags muss während eines Erwerbszeitraums in den 
               Jahren 2013, 2014 und 2015 erfolgen. Dabei sind 
               Erwerbszeiträume: 
 
 
           -     der jeweils vierte und die neun folgenden 
                 Bankarbeitstage nach der ordentlichen Hauptversammlung 
                 der Gesellschaft ('Erwerbszeitraum 1'), 
 
 
           -     der jeweils vierte und die neun folgenden 
                 Bankarbeitstage nach der Veröffentlichung des 
                 Quartalsberichts der Gesellschaft über das dritte 
                 Quartal eines Geschäftsjahres ('Erwerbszeitraum 2'). 
 
 
 
               Eine Gewährung von Bezugsrechten auf der Grundlage dieses 
               Beschlusses ist letztmals im Erwerbszeitraum 2 des Jahres 
               2015 zulässig. 
 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 07, 2013 09:09 ET (13:09 GMT)

DJ DGAP-HV: aap Implantate AG: Bekanntmachung der -2-

Die jeweils während eines Erwerbszeitraums ausgegebenen 
               Bezugsrechte bilden eine Tranche, so dass für einen 
               Zeitraum von drei Jahren insgesamt jeweils zwei jährliche 
               Tranchen ausgegeben werden können. 
 
 
               Soweit ausgegebene Bezugsrechte vor Ablauf des letzten 
               Erwerbszeitraums verfallen, können diese an andere 
               berechtigte Personen erneut ausgegeben werden. 
 
 
         2.    Ausübungspreis 
 
 
               Die Ausgabe der Bezugsrechte erfolgt für den 
               Bezugsberechtigten unentgeltlich. Jedes ausgegebene 
               Bezugsrecht berechtigt zum Bezug einer Aktie der 
               Gesellschaft zum Ausübungspreis. Der Ausübungspreis der 
               jeweils in einer Tranche ausgegebenen Bezugsrechte ist der 
               durchschnittliche Schlusskurs (arithmetisches Mittel) der 
               aap-Aktie im elektronischen Handel (Xetra oder 
               Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den 
               fünf Handelstagen, die dem ersten Tag des jeweiligen 
               Erwerbszeitraums vorangehen. Ein Handelstag im Sinne 
               dieses Beschlusses ist ein Tag, an dem die Frankfurter 
               Wertpapierbörse im elektronischen Handel Kurse für die 
               Aktien der Gesellschaft feststellt. 
 
 
               Der durch die Ausübung des Bezugsrechts erzielte 
               Vermögensvorteil des Bezugsberechtigten (Differenz 
               zwischen dem Schlussauktionspreis der aap-Aktie im 
               Xetra-Handel oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem am 
               Tag der Ausübung des Bezugsrechts und dem Ausübungspreis) 
               darf das Vierfache des bei Ausgabe festgelegten 
               Ausübungspreises ('Höchstgrenze') nicht überschreiten. Im 
               Falle einer Überschreitung der Höchstgrenze wird der 
               Ausübungspreis angepasst und entspricht der Differenz 
               zwischen dem Schlussauktionspreis der aap-Aktie im 
               Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) 
               an der Frankfurter Wertpapierbörse am Tag der Ausübung des 
               Bezugsrechts und dem Vierfachen des Ausübungspreises. Der 
               Vorstand kann im Einzelfall beschließen, dass die 
               Höchstgrenze angemessen verringert wird. 
 
 
               Die Optionsbedingungen können für den Fall, dass während 
               der Laufzeit der Aktienoptionen unter Einräumung eines 
               Bezugsrechts an die Aktionäre das Grundkapital der 
               Gesellschaft durch Ausgabe neuer Aktien erhöht wird oder 
               eigene Aktien ausgegeben werden oder Schuldverschreibungen 
               mit Wandlungs- oder Optionsrechten auf Aktien der 
               Gesellschaft ausgegeben werden, eine Anpassung des 
               Ausübungspreises in dem Verhältnis vorsehen, in dem der 
               Durchschnittskurs des den Aktionären zustehenden 
               Bezugsrechts an allen Handelstagen der Frankfurter 
               Wertpapierbörse zu dem Schlussauktionspreis der Aktien der 
               Gesellschaft im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren 
               Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse am 
               letzten Börsentag vor Bezugsrechtsabschlag steht. Die 
               Anpassung entfällt, wenn kein Bezugsrechtshandel 
               stattfindet oder den Inhabern der Aktienoptionen ein 
               Bezugsrecht eingeräumt wird, welches dem Bezugsrecht der 
               Aktionäre entspricht. 
 
 
               Die Optionsbedingungen können ferner eine Anpassung für 
               den Fall von Kapitalmaßnahmen (Aktienzusammenlegung oder 
               -split, Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, 
               Kapitalherabsetzung) während der Laufzeit der Bezugsrechte 
               vorsehen. 
 
 
               Der Mindestausübungspreis ist in jedem Fall der geringste 
               Ausgabebetrag im Sinne von § 9 Abs. 1 AktG. 
 
 
         3.    Aufteilung 
 
 
               Eine Aufteilung in verschiedene Gruppen von 
               bezugsberechtigten Personen erfolgt vorliegend nicht, da 
               die Optionen ausschließlich Mitarbeitern der Gesellschaft 
               und Mitarbeitern von mit der Gesellschaft verbundenen 
               Unternehmen, mithin einer Gruppe bezugsberechtigter 
               Personen angeboten werden sollen. Der genaue Kreis der 
               Bezugsberechtigten und der Umfang der ihnen jeweils zum 
               Bezug anzubietenden Aktienoptionen wird vom Vorstand der 
               Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats der 
               Gesellschaft festgelegt. Ein Bezugsrecht der Aktionäre 
               besteht nicht. 
 
 
         4.    Wartezeit, Ausübungszeiträume, letztmalige 
               Ausübung 
 
 
               Die Bezugsrechte aus Aktienoptionen können erstmals nach 
               Ablauf einer Wartezeit und dann bis zum Ende der 
               Optionslaufzeit ausgeübt werden. Die Wartezeit beträgt 
               vier Jahre. Die Optionslaufzeit beträgt acht Jahre. 
 
 
               Die Ausübung der Bezugsrechte ist jeweils nur innerhalb 
               von vier Wochen beginnend am zweiten Handelstag an der 
               Frankfurter Wertpapierbörse 
 
 
           -     nach der ordentlichen Hauptversammlung der 
                 Gesellschaft, 
 
 
           -     nach dem Tag, an dem die Geschäftsführung der 
                 Börse den Jahresfinanzbericht, den 
                 Halbjahresfinanzbericht oder den Zwischenbericht zum 
                 ersten oder dritten Quartal des Geschäftsjahres der 
                 Gesellschaft dem Publikum zur Verfügung gestellt hat, 
 
 
 
               zulässig (Ausübungszeiträume). 
 
 
               Die Wartefrist und die Optionslaufzeit beginnen am Tag 
               nach der Ausgabe der Aktienoptionen. Demnach können die im 
               Erwerbszeitraum 1 des Jahres 2013 gewährten Bezugsrechte 
               letztmals im Jahr 2021 ausgeübt werden. Entsprechend 
               können die im jeweils folgenden Erwerbszeitraum gewährten 
               Bezugsrechte im jeweils folgenden Ausübungszeitraum 
               letztmals ausgeübt werden, so dass im letztmöglichen 
               Erwerbszeitraum 2 des Jahres 2015 gewährte Bezugsrechte 
               letztmals im Jahr 2023 ausgeübt werden können. Nicht 
               ausgeübte Bezugsrechte verfallen. 
 
 
         5.    Erfolgsziel 
 
 
               Aus den Aktienoptionen können Bezugsrechte nur ausgeübt 
               werden, wenn der Schlussauktionspreis der Aktien der 
               Gesellschaft im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren 
               Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse am 
               letzten Handelstag vor dem Ausübungstag mindestens 10 % 
               über dem Ausübungspreis liegt. 
 
 
         6.    Weitere Ausübungsbedingungen 
 
 
               In dem Optionsvertrag ist festzulegen, dass zur Ausübung 
               eines Bezugsrechts nur berechtigt ist, wer in einem 
               ungekündigten Arbeits- oder Anstellungsverhältnis mit der 
               Gesellschaft oder einem mit der Gesellschaft verbundenen 
               Unternehmen steht. Abweichend davon soll das Recht zur 
               Ausübung von Bezugsrechten nur dann und nur für den 
               jeweils nächstfolgenden Ausübungszeitraum erhalten 
               bleiben, wenn die Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf 
               einer dauerhaften Erkrankung, dem Eintritt der 
               Erwerbsunfähigkeit oder dem Eintritt in den Ruhestand 
               beruht. Außerdem soll abweichend davon das Recht zur 
               Ausübung von Bezugsrechten erhalten bleiben, falls der 
               Vorstand im Einzelfall den Fortbestand der 
               Ausübungsberechtigung beschließt. Die Übertragbarkeit des 
               Bezugsrechts ist auszuschließen. Für den Fall des Todes 
               des Bezugsberechtigten ist die Vererblichkeit des 
               Bezugsrechts vorzusehen. Außerdem sind in den 
               Optionsvertrag Regelungen über die Anpassung der 
               Ausübungsbedingungen bei Kapitalmaßnahmen der Gesellschaft 
               aufzunehmen. Ferner Regelungen, wonach sämtliche Steuern 
               und Abgaben von den jeweiligen Bezugsberechtigten zu 
               tragen sind. 
 
 
 
             Der Vorstand wird ermächtigt, die weiteren Einzelheiten für 
             die Ausgabe der Aktien aus der bedingten Kapitalerhöhung und 
             die weiteren Bedingungen des Aktienoptionsplans 2013 
             festzulegen. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung 
             des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung 
             der Kapitalerhöhung festzulegen. 
 
 
             Vorstand und Aufsichtsrat werden über die Ausnutzung des 
             Aktienoptionsplans 2013 und die den Berechtigten 
             eingeräumten Bezugsrechte im jeweiligen Geschäftsbericht 
             berichten. 
 
 
       b)    Bedingtes Kapital 2013/I 
 
 
             Das Grundkapital der Gesellschaft wird um bis zu EUR 
             300.000,00 bedingt erhöht durch Ausgabe von bis zu 300.000 
             Stück neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien der 
             Gesellschaft mit Gewinnberechtigung ab Beginn des 

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May 07, 2013 09:09 ET (13:09 GMT)

Geschäftsjahres, in dem sie ausgegeben werden (Bedingtes 
             Kapital 2013/I). 
 
 
             Das bedingte Kapital 2013/I dient der Erfüllung von 
             ausgeübten Bezugsrechten, die aufgrund der Ermächtigung der 
             Hauptversammlung vom 14. Juni 2013 gemäß vorstehendem lit. 
             a) bis zum 19. Dezember 2015 gewährt werden. Die bedingte 
             Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie Inhaber 
             der Aktienoptionen von ihrem Recht zum Bezug von Aktien der 
             Gesellschaft Gebrauch machen und die Gesellschaft zur 
             Erfüllung der Bezugsrechte keine eigenen Aktien und keinen 
             Barausgleich gewährt. Die neuen Aktien nehmen ab dem Beginn 
             des Geschäftsjahres der Ausgabe am Gewinn teil. Die Ausgabe 
             der Aktien aus dem bedingten Kapital 2013/I erfolgt zu dem 
             gemäß lit. a) Nr. 2 des in der Einladung zur 
             Hauptversammlung vom 14. Juni 2013 bekannt gemachten 
             Beschlussvorschlags von Vorstand und Aufsichtsrat zu 
             Tagesordnungspunkt 5 bestimmten Ausübungspreis. 
 
 
       c)    Satzungsänderung 
 
 
             § 5 (Grundkapital) wird - unter Berücksichtigung der zu 
             Tagesordnungspunkt 4 vorgeschlagenen Änderung und 
             Neunummerierung der bisherigen Absätze 8 bis 11 des § 5 
             (Grundkapital) - um folgenden Absatz 11 ergänzt: 
 
 
         '(11) Das Grundkapital ist um bis zu EUR 300.000,00 
               durch Ausgabe von bis zu 300.000 Stück neuen auf den 
               Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft bedingt 
               erhöht (Bedingtes Kapital 2013/I). Die bedingte 
               Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die 
               Inhaber von Aktienoptionen, die aufgrund des 
               Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 14. Juni 
               2013 bis zum 19. Dezember 2015 von der Gesellschaft 
               ausgegeben werden, von ihrem Optionsrecht Gebrauch machen 
               und die Gesellschaft zur Erfüllung der Optionsrechte keine 
               eigenen Aktien und keinen Barausgleich gewährt. Die neuen 
               Aktien nehmen ab dem Beginn des Geschäftsjahres ihrer 
               Ausgabe am Gewinn teil. Die Ausgabe der Aktien erfolgt zu 
               dem in dem in Satz 2 genannten Ermächtigungsbeschluss der 
               Hauptversammlung vom 14. Juni 2013 bestimmten 
               Ausübungspreis. Der Vorstand ist ermächtigt, mit 
               Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der 
               Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzulegen.' 
 
 
 
             Sollte die zu Tagesordnungspunkt 4 vorgeschlagene Änderung 
             und Neunummerierung der bisherigen Absätze 8 bis 11 des § 5 
             (Grundkapital) nicht beschlossen werden, wird der hier zur 
             Beschlussfassung vorgeschlagene neue Absatz zu Absatz 12 des 
             § 5 (Grundkapital). 
 
 
 
     6.    Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
           2013 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die 
 
 
             RBS RoeverBroennerSusat GmbH & Co. KG 
             Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, 
             Hamburg, Niederlassung Berlin, 
 
 
 
           zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 zu wählen. 
 
 
   Freiwilliger Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung zu 
   Tagesordnungspunkt 5 
 
   Der Vorstand erstattet zu Tagesordnungspunkt 5 folgenden freiwilligen 
   Bericht: 
 
     a)    Hintergrund für die Implementierung des 
           Aktienoptionsplans 2013: 
 
 
           Die Gesellschaft strebt auch weiterhin eine an den 
           Aktionärsinteressen ausgerichtete Geschäftstätigkeit an, die 
           die Steigerung des langfristigen Börsenwertes der Gesellschaft 
           aktiv fördert. Zu diesem Zweck beabsichtigt die Gesellschaft, 
           die Ergänzung des bei der Gesellschaft bestehenden 
           erfolgsabhängigen Incentive-Programms in Form eines 
           Aktienoptionsplans für Mitarbeiter der Gesellschaft sowie für 
           Mitarbeiter von mit ihr verbundenen Unternehmen. Die 
           Beteiligung der Mitarbeiter an den wirtschaftlichen Risiken 
           und Chancen der Gesellschaft durch die Gewährung von 
           Bezugsrechten auf Aktien der Gesellschaft gehört zu den 
           wesentlichen Bestandteilen eines wettbewerbsfähigen 
           Vergütungssystems. Der wirtschaftliche Erfolg der Gesellschaft 
           beruht nicht zuletzt auf ihrer Fähigkeit, qualifizierte 
           Mitarbeiter anzuwerben und diese langfristig an die 
           Gesellschaft zu binden. Der von der letztjährigen 
           Hauptversammlung beschlossene Aktienoptionsplan 2012, der 
           ebenfalls nur Mitarbeiter, nicht aber Vorstandsmitglieder, zum 
           Bezug berechtigt, soll daher durch den Aktienoptionsplan 2013 
           erweitert werden. Mit dem Vorschlag zum Aktienoptionsplan 2013 
           soll die Gesellschaft in die Lage versetzt werden, gegenüber 
           ihren Wettbewerbern konkurrenzfähige Vergütungsstrukturen für 
           die Mitarbeiter der Gesellschaft und mit ihr verbundenen 
           Unternehmen anzubieten. Ferner soll der Aktienoptionsplan 2013 
           nach dem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat dazu dienen, 
           die Optionsberechtigten an einer nachhaltigen 
           Unternehmensentwicklung partizipieren zu lassen. Die Wartezeit 
           für die erstmalige Ausübung beträgt vier Jahre. Die Anknüpfung 
           an den Börsenkurs soll weiterhin der Leistungsanreiz der 
           Bezugsberechtigten im Rahmen des neuen Aktienoptionsplans 
           sein. Damit ist auch weiterhin gewährleistet, dass die 
           Bezugsrechte erst ausgeübt werden können, wenn der 
           Unternehmenswert gesteigert wurde. Zudem wird der 
           Vermögensvorteil, den die Bezugsberechtigten durch die 
           Ausübung der Bezugsrechte erzielen können, auf das Vierfache 
           des bei Ausgabe der Bezugsrechte festgesetzten 
           Ausübungspreises begrenzt. Im Ergebnis wird damit durch die 
           Vorgabe ambitionierter, aber gleichwohl erreichbarer Ziele die 
           Motivation der Berechtigten gesteigert. 
 
 
     b)    Eckpunkte des Aktienoptionsplans: 
 
 
       aa)   Die Aktienoptionen werden Mitarbeitern der 
             Gesellschaft sowie Mitarbeitern der mit der Gesellschaft 
             verbundenen Unternehmen gewährt. Mitarbeitern, die für den 
             wirtschaftlichen Erfolg der Gesellschaft und des Konzerns 
             verantwortlich sind, sollen Leistungsanreize im Zuge des 
             Aktienoptionsplans gewährt werden. An Mitglieder des 
             Vorstands der Gesellschaft oder Geschäftsführungsorgane 
             verbundener Unternehmen sollen im Rahmen des 
             Aktienoptionsplans 2013 hingegen keine Aktienoptionen 
             ausgegeben werden. Der genaue Kreis der Berechtigten sowie 
             der Umfang der ihnen jeweils zu gewährenden Optionen werden 
             durch den Vorstand der Gesellschaft mit Zustimmung des 
             Aufsichtsrats der Gesellschaft festgelegt. Die Ermächtigung 
             zur Ausgabe der Optionen ist bis zum 19. Dezember 2015 
             befristet. 
 
 
             Ein Bezugsrecht der Aktionäre besteht nicht, weil nur so die 
             Ziele des Aktienoptionsplans 2013 erreicht werden können. 
 
 
       bb)   Die Aktienoptionen dürfen an die berechtigten 
             Personen nur in den folgenden Erwerbszeiträumen in den 
             Jahren 2013, 2014 und 2015 ausgegeben werden: 
 
 
         -     Erwerbszeitraum 1: Der jeweils 4. und die 9 
               folgenden Bankarbeitstage nach der ordentlichen 
               Hauptversammlung der Gesellschaft; 
 
 
         -     Erwerbszeitraum 2: Der jeweils 4. und die 9 
               folgenden Bankarbeitstage nach der Veröffentlichung des 
               Quartalsberichts der Gesellschaft über das 3. Quartal 
               eines Geschäftsjahres. 
 
 
 
             Maßgeblich ist insoweit der Tag, an dem der Optionsvertrag 
             abgeschlossen wird. 
 
 
             Durch die Festlegung von insgesamt sechs relativ kurz 
             bemessenen Erwerbszeiträumen soll der Verwaltungsaufwand 
             möglichst gering gehalten werden. Die Ausgabe der Optionen 
             soll zudem nur in einem Zeitraum erfolgen können, bei dem 
             durch die zuvor erfolgte Publizität wichtiger 
             unternehmensrelevanter Daten das Risiko der Ausnutzung von 
             Insiderwissen weitgehend minimiert ist. In Anbetracht des 
             Gesamtvolumens des Optionsplans sollen nicht mehr als 60 % 
             des Gesamtvolumens pro Jahr ausgegeben werden. Hierdurch 
             soll erreicht werden, dass über einen längeren Zeitraum 
             hinweg zusätzliche Leistungsanreize bei den Mitarbeitern der 
             aap-Gruppe geschaffen werden. 
 
 
             Die Ausgabe der Optionen erfolgt durch Abschluss eines 
             Optionsvertrages zwischen dem jeweiligen Berechtigten und 
             der Gesellschaft. Jede Option berechtigt zum Bezug einer auf 
             den Inhaber lautenden Stückaktie der Gesellschaft gegen 
             Zahlung des Ausübungspreises. Die Ausgabe der Optionen 
             erfolgt unentgeltlich. 
 
 
       cc)   Der bei der Ausübung der jeweiligen Option für 

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May 07, 2013 09:09 ET (13:09 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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