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DGAP-HV: Heidelberger Beteiligungsholding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 17.06.2013 in Heidelberg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Heidelberger Beteiligungsholding AG / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
Heidelberger Beteiligungsholding AG: Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung am 17.06.2013 in Heidelberg mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
07.05.2013 / 15:09 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Heidelberger Beteiligungsholding AG 
 
   Heidelberg 
 
   (Geschäftsanschrift: Ziegelhäuser Landstraße 1, 69120 Heidelberg) 
 
   ISIN DE0005250005/WKN 525000 
 
 
   Wir laden unsere Aktionäre 
 
   zur ordentlichen Hauptversammlung der 
 
   Heidelberger Beteiligungsholding AG 
   mit Sitz in Heidelberg 
 
   (Geschäftsanschrift: Ziegelhäuser Landstraße 1, 69120 Heidelberg) 
 
   ISIN DE0005250005/WKN 525000 
 
   am Montag, den 17. Juni 2013, um 10:00 Uhr 
 
   ein. 
 
   Versammlungsort: 
 
   Palais Prinz Carl 
   Kornmarkt 1 
   69117 Heidelberg 
 
   I. Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 
           31. Dezember 2012 und des Lageberichts für die Heidelberger 
           Beteiligungsholding AG für das Geschäftsjahr 2012 und des 
           erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß § 289 
           Absatz 4 des Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012. 
 
 
           Die vorgenannten Unterlagen sind von der Einberufung der 
           Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft 
           unter der Geschäftsadresse Ziegelhäuser Landstraße 1, 69120 
           Heidelberg, zur Einsichtnahme der Aktionäre ausgelegt und auf 
           der Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse 
           www.heidelberger-beteiligungsholding.de/hv2013 zum Download 
           bereitgestellt. Die vorgenannten Unterlagen liegen auch 
           während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus. Auf 
           Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine 
           Abschrift der Unterlagen erteilt. 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den ihm vom Vorstand vorgelegten 
           Jahresabschluss der Heidelberger Beteiligungsholding AG in 
           seiner Sitzung am 27. März 2013 gebilligt. Mit der Billigung 
           des Jahresabschlusses ist dieser gemäß § 172 AktG 
           festgestellt. Es liegt damit keiner der Fälle vor, in denen 
           die Feststellung des Jahresabschlusses gemäß § 173 AktG 
           ausnahmsweise in die Zuständigkeit der Hauptversammlung fällt. 
           Gemäß § 175 Abs. 1 Satz 1 AktG hat der Vorstand die 
           Hauptversammlung zur Entgegennahme des festgestellten 
           Jahresabschlusses und des Lageberichts einzuberufen. Es findet 
           daher keine Beschlussfassung über den Jahresabschluss statt. 
           Auch die weiteren unter diesem Tagesordnungspunkt genannten 
           Unterlagen sind der Hauptversammlung vorzulegen, ohne dass es 
           einer Beschlussfassung der Hauptversammlung bedarf. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn des 
           Geschäftsjahres 2012 der Heidelberger Beteiligungsholding AG 
           wie folgt zu verwenden: 
 
 
   in EUR                                                            Euro 
 
   Einstellung in andere Gewinnrücklagen gemäß § 266 Abs. 3    355.061,23 
   A. III Nr. 4 HGB 
 
   Bilanzgewinn                                                355.061,23 
 
 
           In dem Bilanzgewinn ist der Jahresüberschuss des 
           Geschäftsjahres 2012 in Höhe von 900.226,34 Euro enthalten. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
           für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands im Geschäftsjahr 2012 für diesen Zeitraum Entlastung 
           zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2012 für diesen Zeitraum 
           Entlastung zu erteilen. 
 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
           2013 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PKF Deutschland GmbH 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer 
           für das Geschäftsjahr 2013 zu wählen. 
 
 
   ********************* 
 
   II. Weitere Angaben zur Einberufung 
 
     1.    Ausliegende Unterlagen 
 
 
   Von der Einberufung der Hauptversammlung an liegen folgende Unterlagen 
   in den Geschäftsräumen der Heidelberger Beteiligungsholding AG, 
   Ziegelhäuser Landstraße 1, 69120 Heidelberg, zu den üblichen 
   Geschäftszeiten zur Einsichtnahme der Aktionäre aus: 
 
     -     der Jahresabschluss und der Lagebericht der 
           Heidelberger Beteiligungsholding AG zum 31. Dezember 2012; 
 
 
     -     der Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns; 
 
 
     -     der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
           2012; 
 
 
     -     der erläuternde Bericht des Vorstands zu den 
           übernahmerechtlichen Angaben gemäß § 289 Absatz 4 
           Handelsgesetzbuch; 
 
 
   Die vorgenannten Unterlagen können von der Einberufung der 
   Hauptversammlung an auch im Internet unter der Adresse 
   http://www.heidelberger-beteiligungsholding.de/hv2013 eingesehen 
   werden. Sie werden auch während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme 
   der Aktionäre ausliegen. Auf Verlangen wird jedem Aktionär 
   unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen 
   erteilt. Hierzu wenden Sie sich bitte an die Heidelberger 
   Beteiligungsholding AG, 
   Ziegelhäuser Landstraße 1, 69120 Heidelberg, 
   Telefon: +49 (6221) 64924-30. 
 
     2.    Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
 
   Gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG teilen wir mit, dass sich zum 
   Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung die Gesamtzahl der 
   Aktien der Heidelberger Beteiligungsholding AG auf insgesamt 7.529.037 
   auf den Inhaber lautende Stückaktien beläuft. Gemäß § 16 Absatz 1 der 
   Satzung gewährt in der Hauptversammlung jede Aktie eine Stimme. Die 
   Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
   6.943 eigene Aktien. Aus eigenen Aktien stehen der Gesellschaft gemäß 
   § 71b AktG keine Rechte, insbesondere keine Stimmrechte, zu. Die 
   Gesamtzahl der stimmberechtigten Aktien der Heidelberger 
   Beteiligungsholding AG zum Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung beträgt daher 7.522.094. 
 
     3.    Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
           Hauptversammlung und für die Ausübung des Stimmrechts 
 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich 
   spätestens bis zum Ablauf des 10. Juni 2013, 24:00 Uhr (MESZ), bei der 
   Gesellschaft in Textform unter nachfolgender Anmeldeadresse angemeldet 
   haben. 
 
   Anmeldeadresse: 
   Heidelberger Beteiligungsholding AG 
   c/o Deutsche Bank AG 
   - General Meetings - 
   Postfach 20 01 07 
   60605 Frankfurt am Main 
   Telefax: +49 (0)69 / 12012 86045 
 
   Die Aktionäre müssen außerdem ihre Berechtigung zur Teilnahme an der 
   Hauptversammlung oder zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Hierzu 
   bedarf es eines in Textform in deutscher oder englischer Sprache 
   erstellten Nachweises des Anteilsbesitzes durch das depotführende 
   Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut. Der Nachweis des 
   Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der 
   Hauptversammlung, das ist der 27. Mai 2013 (00:00 Uhr MESZ), beziehen 
   (Record Date) und muss der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 
   10. Juni 2013, 24:00 Uhr (MESZ), unter der vorgenannten Anmeldeadresse 
   zugehen. 
 
   Maßgebend für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung 
   des Stimmrechts sind der rechtzeitige Zugang des Nachweises des 
   Anteilsbesitzes des Aktionärs zum Record Date und die rechtzeitige 
   Anmeldung. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date haben 
   für den Umfang und die Ausübung des Stimmrechts keine Bedeutung. 
   Aktionäre, die ihre Aktien am oder nach dem Record Date erwerben, 
   können aus diesen Aktien in der Hauptversammlung weder das Teilnahme- 
   noch das Stimmrecht ausüben noch können sie andere Rechte, die 
   hauptversammlungs- oder beschlussbezogen sind, ausüben. Aktionäre, die 
   sich ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet und den Nachweis 
   des Anteilsbesitzes erbracht haben, sind zur Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie 
   die Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern. 
 
   Nach rechtzeitigem Eingang ihrer Anmeldung und des Nachweises ihres 
   Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft unter der oben angegebenen 
   Adresse (bzw. Telefax-Nummer) werden den Aktionären Eintrittskarten 
   für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der 
   Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig 
   für die Anmeldung und die Übermittlung des Nachweises ihres 
   Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen. 
 
     4.    Stimmrechtsvollmachten 
 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 07, 2013 09:09 ET (13:09 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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