DGAP-HV: Heidelberger Beteiligungsholding AG / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
Heidelberger Beteiligungsholding AG: Bekanntmachung der Einberufung
zur Hauptversammlung am 17.06.2013 in Heidelberg mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
07.05.2013 / 15:09
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Heidelberger Beteiligungsholding AG
Heidelberg
(Geschäftsanschrift: Ziegelhäuser Landstraße 1, 69120 Heidelberg)
ISIN DE0005250005/WKN 525000
Wir laden unsere Aktionäre
zur ordentlichen Hauptversammlung der
Heidelberger Beteiligungsholding AG
mit Sitz in Heidelberg
(Geschäftsanschrift: Ziegelhäuser Landstraße 1, 69120 Heidelberg)
ISIN DE0005250005/WKN 525000
am Montag, den 17. Juni 2013, um 10:00 Uhr
ein.
Versammlungsort:
Palais Prinz Carl
Kornmarkt 1
69117 Heidelberg
I. Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum
31. Dezember 2012 und des Lageberichts für die Heidelberger
Beteiligungsholding AG für das Geschäftsjahr 2012 und des
erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß § 289
Absatz 4 des Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012.
Die vorgenannten Unterlagen sind von der Einberufung der
Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft
unter der Geschäftsadresse Ziegelhäuser Landstraße 1, 69120
Heidelberg, zur Einsichtnahme der Aktionäre ausgelegt und auf
der Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse
www.heidelberger-beteiligungsholding.de/hv2013 zum Download
bereitgestellt. Die vorgenannten Unterlagen liegen auch
während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus. Auf
Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine
Abschrift der Unterlagen erteilt.
Der Aufsichtsrat hat den ihm vom Vorstand vorgelegten
Jahresabschluss der Heidelberger Beteiligungsholding AG in
seiner Sitzung am 27. März 2013 gebilligt. Mit der Billigung
des Jahresabschlusses ist dieser gemäß § 172 AktG
festgestellt. Es liegt damit keiner der Fälle vor, in denen
die Feststellung des Jahresabschlusses gemäß § 173 AktG
ausnahmsweise in die Zuständigkeit der Hauptversammlung fällt.
Gemäß § 175 Abs. 1 Satz 1 AktG hat der Vorstand die
Hauptversammlung zur Entgegennahme des festgestellten
Jahresabschlusses und des Lageberichts einzuberufen. Es findet
daher keine Beschlussfassung über den Jahresabschluss statt.
Auch die weiteren unter diesem Tagesordnungspunkt genannten
Unterlagen sind der Hauptversammlung vorzulegen, ohne dass es
einer Beschlussfassung der Hauptversammlung bedarf.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn des
Geschäftsjahres 2012 der Heidelberger Beteiligungsholding AG
wie folgt zu verwenden:
in EUR Euro
Einstellung in andere Gewinnrücklagen gemäß § 266 Abs. 3 355.061,23
A. III Nr. 4 HGB
Bilanzgewinn 355.061,23
In dem Bilanzgewinn ist der Jahresüberschuss des
Geschäftsjahres 2012 in Höhe von 900.226,34 Euro enthalten.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2012
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstands im Geschäftsjahr 2012 für diesen Zeitraum Entlastung
zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2012 für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2013
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PKF Deutschland GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer
für das Geschäftsjahr 2013 zu wählen.
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II. Weitere Angaben zur Einberufung
1. Ausliegende Unterlagen
Von der Einberufung der Hauptversammlung an liegen folgende Unterlagen
in den Geschäftsräumen der Heidelberger Beteiligungsholding AG,
Ziegelhäuser Landstraße 1, 69120 Heidelberg, zu den üblichen
Geschäftszeiten zur Einsichtnahme der Aktionäre aus:
- der Jahresabschluss und der Lagebericht der
Heidelberger Beteiligungsholding AG zum 31. Dezember 2012;
- der Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des
Bilanzgewinns;
- der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2012;
- der erläuternde Bericht des Vorstands zu den
übernahmerechtlichen Angaben gemäß § 289 Absatz 4
Handelsgesetzbuch;
Die vorgenannten Unterlagen können von der Einberufung der
Hauptversammlung an auch im Internet unter der Adresse
http://www.heidelberger-beteiligungsholding.de/hv2013 eingesehen
werden. Sie werden auch während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme
der Aktionäre ausliegen. Auf Verlangen wird jedem Aktionär
unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen
erteilt. Hierzu wenden Sie sich bitte an die Heidelberger
Beteiligungsholding AG,
Ziegelhäuser Landstraße 1, 69120 Heidelberg,
Telefon: +49 (6221) 64924-30.
2. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG teilen wir mit, dass sich zum
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung die Gesamtzahl der
Aktien der Heidelberger Beteiligungsholding AG auf insgesamt 7.529.037
auf den Inhaber lautende Stückaktien beläuft. Gemäß § 16 Absatz 1 der
Satzung gewährt in der Hauptversammlung jede Aktie eine Stimme. Die
Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
6.943 eigene Aktien. Aus eigenen Aktien stehen der Gesellschaft gemäß
§ 71b AktG keine Rechte, insbesondere keine Stimmrechte, zu. Die
Gesamtzahl der stimmberechtigten Aktien der Heidelberger
Beteiligungsholding AG zum Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung beträgt daher 7.522.094.
3. Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und für die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich
spätestens bis zum Ablauf des 10. Juni 2013, 24:00 Uhr (MESZ), bei der
Gesellschaft in Textform unter nachfolgender Anmeldeadresse angemeldet
haben.
Anmeldeadresse:
Heidelberger Beteiligungsholding AG
c/o Deutsche Bank AG
- General Meetings -
Postfach 20 01 07
60605 Frankfurt am Main
Telefax: +49 (0)69 / 12012 86045
Die Aktionäre müssen außerdem ihre Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung oder zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Hierzu
bedarf es eines in Textform in deutscher oder englischer Sprache
erstellten Nachweises des Anteilsbesitzes durch das depotführende
Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut. Der Nachweis des
Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der
Hauptversammlung, das ist der 27. Mai 2013 (00:00 Uhr MESZ), beziehen
(Record Date) und muss der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des
10. Juni 2013, 24:00 Uhr (MESZ), unter der vorgenannten Anmeldeadresse
zugehen.
Maßgebend für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung
des Stimmrechts sind der rechtzeitige Zugang des Nachweises des
Anteilsbesitzes des Aktionärs zum Record Date und die rechtzeitige
Anmeldung. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date haben
für den Umfang und die Ausübung des Stimmrechts keine Bedeutung.
Aktionäre, die ihre Aktien am oder nach dem Record Date erwerben,
können aus diesen Aktien in der Hauptversammlung weder das Teilnahme-
noch das Stimmrecht ausüben noch können sie andere Rechte, die
hauptversammlungs- oder beschlussbezogen sind, ausüben. Aktionäre, die
sich ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet und den Nachweis
des Anteilsbesitzes erbracht haben, sind zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie
die Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern.
Nach rechtzeitigem Eingang ihrer Anmeldung und des Nachweises ihres
Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft unter der oben angegebenen
Adresse (bzw. Telefax-Nummer) werden den Aktionären Eintrittskarten
für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der
Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig
für die Anmeldung und die Übermittlung des Nachweises ihres
Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.
4. Stimmrechtsvollmachten
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May 07, 2013 09:09 ET (13:09 GMT)
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