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DGAP-HV: Syzygy AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 14.06.2013 in Frankfurt mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Syzygy AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Syzygy AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
14.06.2013 in Frankfurt mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
07.05.2013 / 15:09 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Syzygy AG 
 
   Bad Homburg v. d. Höhe 
 
   WKN 510 480 / ISIN DE0005104806 
 
 
   Einladung zur Hauptversammlung 
 
   Wir laden unsere Aktionäre ein zu der am 
 
   Freitag, 14. Juni 2013, 11.00 Uhr, 
   im Gesellschaftshaus Palmengarten 
   Palmengartenstraße 11 
   60325 Frankfurt 
 
   stattfindenden 
 
   ordentlichen Hauptversammlung. 
 
   I. Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses nebst Lagebericht und 
           Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2012, des Berichts 
           des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands 
           zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss und den Konzernabschluss entsprechend §§ 172, 
           173 AktG am 25. März 2013 gebilligt und den Jahresabschluss 
           damit festgestellt. Somit entfällt eine Feststellung durch die 
           Hauptversammlung. Jahresabschluss und Konzernabschluss, die 
           Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern, der Bericht 
           des Aufsichtsrats und der Bericht des Vorstands mit den 
           Erläuterungen übernahmerechtlicher Angaben sind der 
           Hauptversammlung, ohne dass es nach Aktiengesetz einer 
           Beschlussfassung bedarf, zugänglich zu machen. 
 
 
           Sämtliche vorstehenden Unterlagen sowie der Vorschlag des 
           Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns liegen vom Tag der 
           Einberufung an in den Geschäftsräumen der Syzygy AG, Im 
           Atzelnest 3, 61352 Bad Homburg v. d. Höhe, Deutschland, zur 
           Einsicht der Aktionäre aus, sind über die Internetseite der 
           Gesellschaft unter http://www.syzygy.net/hauptversammlung 
           zugänglich und werden der Hauptversammlung ebenfalls 
           zugänglich gemacht. Eine Abschrift wird jedem Aktionär auf 
           Verlangen unverzüglich und kostenlos erteilt und zugesandt. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss 
           der Syzygy AG ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 
           2012 in Höhe von 15.036.533,79 EUR wie folgt zu verwenden: 
 
 
 
 
            Ausschüttung von 0,25 EUR Dividende je     3.200.862,50 
            dividendenberechtigter Stückaktie:                  EUR 
 
            Einstellung in die Gewinnrücklagen:            0,00 EUR 
 
            Gewinnvortrag:                            11.835.671,29 
                                                                EUR 
 
 
 
           Die Dividende wird ab dem 17. Juni 2013 ausgezahlt. 
 
 
           Derzeit hält die Gesellschaft 25.000 eigene Aktien, die nicht 
           dividendenberechtigt sind. Dies wurde im angegebenen 
           Ausschüttungsbetrag berücksichtigt. Sollte die Gesellschaft 
           vor der Hauptversammlung eigene Aktien veräußern oder neue 
           Aktien mit Gewinnberechtigung auch für das Geschäftsjahr 2012 
           ausgeben, so werden Vorstand und Aufsichtsrat vorschlagen, bei 
           einer unveränderten Höhe der Dividende von 0,25 EUR je Aktie 
           eine entsprechend höhere Gesamtdividende auszuschütten und 
           einen entsprechend geringeren Gewinn auf neue Rechnung 
           vorzutragen. 
 
 
     3.    Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 
           2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
           2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     5.    Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat 
 
 
           Herr Adriaan Rietveld hat sein Aufsichtsratsmandat zum 31. 
           Oktober 2012 aus gesundheitlichen Gründen niedergelegt. Herr 
           Rietveld wurde in der Hauptversammlung am 29. Mai 2009 für die 
           Zeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die 
           Entlastung für das Geschäftsjahr 2013 beschließt, in den 
           Aufsichtsrat der Gesellschaft gewählt. 
 
 
           Nach dem Ausscheiden von Herrn Rietveld aus dem Aufsichtsrat 
           hat das Amtsgericht Bad Homburg v. d. H. auf Antrag des 
           Vorstands mit Beschluss vom 04. Oktober 2012 Herrn Thomas 
           Strerath, Dipl.-Kfm. und Vorsitzender der Geschäftsführung der 
           Ogilvy & Mather Germany GmbH, wohnhaft in Köln, nach § 104 
           Abs. 2 AktG mit Wirkung zum 1. November 2012 zum 
           Aufsichtsratsmitglied bis zum Ablauf der nächsten 
           Hauptversammlung bestellt. Das Amt des gerichtlich bestellten 
           Aufsichtsratsmitglieds endet somit mit Ablauf der 
           Hauptversammlung am 14. Juni 2013. Deshalb ist eine 
           Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat erforderlich. 
 
 
           Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG 
           ausschließlich aus Vertretern der Aktionäre zusammen. Die 
           Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge für die von ihr zu 
           wählenden Mitglieder des Aufsichtsrats nicht gebunden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Thomas Strerath, 
           Dipl.-Kfm. und Vorsitzender der Geschäftsführung der Ogilvy & 
           Mather Germany GmbH, wohnhaft in Köln, für die restliche Dauer 
           der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds, somit für die Zeit 
           bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
           Entlastung für das Geschäftsjahr 2013 beschließt, zum Mitglied 
           des Aufsichtsrats zu bestellen. 
 
 
           Herr Strerath übt zum Zeitpunkt der Einberufung dieser 
           Hauptversammlung keine Mandate in gesetzlich zu bildenden 
           Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen 
           Kontrollgremien gemäß § 125 Abs. 1 Satz 3 AktG aus. 
 
 
           Mit Blick auf Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance 
           Kodex wird erklärt, dass Herr Strerath nach Einschätzung des 
           Aufsichtsrats in keiner nach dieser Vorschrift offenzulegenden 
           persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur Syzygy AG oder 
           deren Konzernunternehmen, den Organen der Syzygy AG oder einem 
           wesentlich an der Syzygy AG beteiligten Aktionär steht. 
 
 
     6.    Wahl des Abschlussprüfers und des 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer und 
           Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 sowie 
           gegebenenfalls für eine prüferische Durchsicht des verkürzten 
           Abschlusses und des Zwischenlageberichts gemäß §§ 37w Abs. 5 
           und 37y Nr. 2 WpHG die BDO Deutsche Warentreuhand 
           Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt 
           am Main, zu wählen. 
 
 
   II. Weitere Angaben zur Einberufung 
 
     1.    Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
           Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts sowie 
           Erklärung der Bedeutung des Nachweisstichtags 
 
 
           Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
           Stimmrechts in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre 
           berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter Vorlage eines 
           besonderen, durch das depotführende Institut in Textform (§ 
           126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache ausgestellten 
           Nachweises des Anteilsbesitzes anmelden. Die Anmeldung und der 
           Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft bei der 
           nachfolgend genannten Stelle unter der angegebenen Adresse, 
           Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse spätestens bis Freitag, den 
           7. Juni 2013, 24.00 Uhr Ortszeit am Sitz der Gesellschaft, 
           zugehen: 
 
 
           Syzygy AG 
           c/o HSBC Trinkaus & Burkhardt AG 
           c/o HSBC Transaction Services GmbH 
           Asset Servicing - European Stocks - Hauptversammlungen 
           Yorckstraße 21-23 
           40476 Düsseldorf 
           Deutschland 
 
 
           Telefax: +49 (0)211 910 1879 
 
 
           E-Mail: its-hv@hsbctrinkaus.de 
 
 
           Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 
           einundzwanzigsten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung, 
           demnach auf Freitag, den 24. Mai 2013, 00.00 Uhr Ortszeit am 
           Sitz der Gesellschaft, zu beziehen (Nachweisstichtag). 
 
 
           Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts 
           bemessen sich ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des 
           Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht 
           keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes 
           einher. Auch im Fall der (vollständigen oder teilweisen) 

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May 07, 2013 09:09 ET (13:09 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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