DGAP-HV: Syzygy AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Syzygy AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
14.06.2013 in Frankfurt mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
gemäß §121 AktG
07.05.2013 / 15:09
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Syzygy AG
Bad Homburg v. d. Höhe
WKN 510 480 / ISIN DE0005104806
Einladung zur Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre ein zu der am
Freitag, 14. Juni 2013, 11.00 Uhr,
im Gesellschaftshaus Palmengarten
Palmengartenstraße 11
60325 Frankfurt
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung.
I. Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des gebilligten Konzernabschlusses nebst Lagebericht und
Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2012, des Berichts
des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands
zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und den Konzernabschluss entsprechend §§ 172,
173 AktG am 25. März 2013 gebilligt und den Jahresabschluss
damit festgestellt. Somit entfällt eine Feststellung durch die
Hauptversammlung. Jahresabschluss und Konzernabschluss, die
Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern, der Bericht
des Aufsichtsrats und der Bericht des Vorstands mit den
Erläuterungen übernahmerechtlicher Angaben sind der
Hauptversammlung, ohne dass es nach Aktiengesetz einer
Beschlussfassung bedarf, zugänglich zu machen.
Sämtliche vorstehenden Unterlagen sowie der Vorschlag des
Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns liegen vom Tag der
Einberufung an in den Geschäftsräumen der Syzygy AG, Im
Atzelnest 3, 61352 Bad Homburg v. d. Höhe, Deutschland, zur
Einsicht der Aktionäre aus, sind über die Internetseite der
Gesellschaft unter http://www.syzygy.net/hauptversammlung
zugänglich und werden der Hauptversammlung ebenfalls
zugänglich gemacht. Eine Abschrift wird jedem Aktionär auf
Verlangen unverzüglich und kostenlos erteilt und zugesandt.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss
der Syzygy AG ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahres
2012 in Höhe von 15.036.533,79 EUR wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung von 0,25 EUR Dividende je 3.200.862,50
dividendenberechtigter Stückaktie: EUR
Einstellung in die Gewinnrücklagen: 0,00 EUR
Gewinnvortrag: 11.835.671,29
EUR
Die Dividende wird ab dem 17. Juni 2013 ausgezahlt.
Derzeit hält die Gesellschaft 25.000 eigene Aktien, die nicht
dividendenberechtigt sind. Dies wurde im angegebenen
Ausschüttungsbetrag berücksichtigt. Sollte die Gesellschaft
vor der Hauptversammlung eigene Aktien veräußern oder neue
Aktien mit Gewinnberechtigung auch für das Geschäftsjahr 2012
ausgeben, so werden Vorstand und Aufsichtsrat vorschlagen, bei
einer unveränderten Höhe der Dividende von 0,25 EUR je Aktie
eine entsprechend höhere Gesamtdividende auszuschütten und
einen entsprechend geringeren Gewinn auf neue Rechnung
vorzutragen.
3. Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr
2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.
4. Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu
erteilen.
5. Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat
Herr Adriaan Rietveld hat sein Aufsichtsratsmandat zum 31.
Oktober 2012 aus gesundheitlichen Gründen niedergelegt. Herr
Rietveld wurde in der Hauptversammlung am 29. Mai 2009 für die
Zeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die
Entlastung für das Geschäftsjahr 2013 beschließt, in den
Aufsichtsrat der Gesellschaft gewählt.
Nach dem Ausscheiden von Herrn Rietveld aus dem Aufsichtsrat
hat das Amtsgericht Bad Homburg v. d. H. auf Antrag des
Vorstands mit Beschluss vom 04. Oktober 2012 Herrn Thomas
Strerath, Dipl.-Kfm. und Vorsitzender der Geschäftsführung der
Ogilvy & Mather Germany GmbH, wohnhaft in Köln, nach § 104
Abs. 2 AktG mit Wirkung zum 1. November 2012 zum
Aufsichtsratsmitglied bis zum Ablauf der nächsten
Hauptversammlung bestellt. Das Amt des gerichtlich bestellten
Aufsichtsratsmitglieds endet somit mit Ablauf der
Hauptversammlung am 14. Juni 2013. Deshalb ist eine
Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat erforderlich.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG
ausschließlich aus Vertretern der Aktionäre zusammen. Die
Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge für die von ihr zu
wählenden Mitglieder des Aufsichtsrats nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Thomas Strerath,
Dipl.-Kfm. und Vorsitzender der Geschäftsführung der Ogilvy &
Mather Germany GmbH, wohnhaft in Köln, für die restliche Dauer
der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds, somit für die Zeit
bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die
Entlastung für das Geschäftsjahr 2013 beschließt, zum Mitglied
des Aufsichtsrats zu bestellen.
Herr Strerath übt zum Zeitpunkt der Einberufung dieser
Hauptversammlung keine Mandate in gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien gemäß § 125 Abs. 1 Satz 3 AktG aus.
Mit Blick auf Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance
Kodex wird erklärt, dass Herr Strerath nach Einschätzung des
Aufsichtsrats in keiner nach dieser Vorschrift offenzulegenden
persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur Syzygy AG oder
deren Konzernunternehmen, den Organen der Syzygy AG oder einem
wesentlich an der Syzygy AG beteiligten Aktionär steht.
6. Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013
Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 sowie
gegebenenfalls für eine prüferische Durchsicht des verkürzten
Abschlusses und des Zwischenlageberichts gemäß §§ 37w Abs. 5
und 37y Nr. 2 WpHG die BDO Deutsche Warentreuhand
Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt
am Main, zu wählen.
II. Weitere Angaben zur Einberufung
1. Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts sowie
Erklärung der Bedeutung des Nachweisstichtags
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre
berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter Vorlage eines
besonderen, durch das depotführende Institut in Textform (§
126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache ausgestellten
Nachweises des Anteilsbesitzes anmelden. Die Anmeldung und der
Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft bei der
nachfolgend genannten Stelle unter der angegebenen Adresse,
Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse spätestens bis Freitag, den
7. Juni 2013, 24.00 Uhr Ortszeit am Sitz der Gesellschaft,
zugehen:
Syzygy AG
c/o HSBC Trinkaus & Burkhardt AG
c/o HSBC Transaction Services GmbH
Asset Servicing - European Stocks - Hauptversammlungen
Yorckstraße 21-23
40476 Düsseldorf
Deutschland
Telefax: +49 (0)211 910 1879
E-Mail: its-hv@hsbctrinkaus.de
Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des
einundzwanzigsten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung,
demnach auf Freitag, den 24. Mai 2013, 00.00 Uhr Ortszeit am
Sitz der Gesellschaft, zu beziehen (Nachweisstichtag).
Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts
bemessen sich ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des
Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht
keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes
einher. Auch im Fall der (vollständigen oder teilweisen)
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