Anzeige
Mehr »
Dienstag, 09.06.2026 - Börsentäglich über 12.000 News
Pentagon in Alarmbereitschaft? Dieser Rohstoff könnte jetzt Gold in den Schatten stellen
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
84 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: Syzygy AG: Bekanntmachung der -3-

DJ DGAP-HV: Syzygy AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 14.06.2013 in Frankfurt mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Syzygy AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Syzygy AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
14.06.2013 in Frankfurt mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
07.05.2013 / 15:09 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Syzygy AG 
 
   Bad Homburg v. d. Höhe 
 
   WKN 510 480 / ISIN DE0005104806 
 
 
   Einladung zur Hauptversammlung 
 
   Wir laden unsere Aktionäre ein zu der am 
 
   Freitag, 14. Juni 2013, 11.00 Uhr, 
   im Gesellschaftshaus Palmengarten 
   Palmengartenstraße 11 
   60325 Frankfurt 
 
   stattfindenden 
 
   ordentlichen Hauptversammlung. 
 
   I. Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses nebst Lagebericht und 
           Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2012, des Berichts 
           des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands 
           zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss und den Konzernabschluss entsprechend §§ 172, 
           173 AktG am 25. März 2013 gebilligt und den Jahresabschluss 
           damit festgestellt. Somit entfällt eine Feststellung durch die 
           Hauptversammlung. Jahresabschluss und Konzernabschluss, die 
           Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern, der Bericht 
           des Aufsichtsrats und der Bericht des Vorstands mit den 
           Erläuterungen übernahmerechtlicher Angaben sind der 
           Hauptversammlung, ohne dass es nach Aktiengesetz einer 
           Beschlussfassung bedarf, zugänglich zu machen. 
 
 
           Sämtliche vorstehenden Unterlagen sowie der Vorschlag des 
           Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns liegen vom Tag der 
           Einberufung an in den Geschäftsräumen der Syzygy AG, Im 
           Atzelnest 3, 61352 Bad Homburg v. d. Höhe, Deutschland, zur 
           Einsicht der Aktionäre aus, sind über die Internetseite der 
           Gesellschaft unter http://www.syzygy.net/hauptversammlung 
           zugänglich und werden der Hauptversammlung ebenfalls 
           zugänglich gemacht. Eine Abschrift wird jedem Aktionär auf 
           Verlangen unverzüglich und kostenlos erteilt und zugesandt. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss 
           der Syzygy AG ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 
           2012 in Höhe von 15.036.533,79 EUR wie folgt zu verwenden: 
 
 
 
 
            Ausschüttung von 0,25 EUR Dividende je     3.200.862,50 
            dividendenberechtigter Stückaktie:                  EUR 
 
            Einstellung in die Gewinnrücklagen:            0,00 EUR 
 
            Gewinnvortrag:                            11.835.671,29 
                                                                EUR 
 
 
 
           Die Dividende wird ab dem 17. Juni 2013 ausgezahlt. 
 
 
           Derzeit hält die Gesellschaft 25.000 eigene Aktien, die nicht 
           dividendenberechtigt sind. Dies wurde im angegebenen 
           Ausschüttungsbetrag berücksichtigt. Sollte die Gesellschaft 
           vor der Hauptversammlung eigene Aktien veräußern oder neue 
           Aktien mit Gewinnberechtigung auch für das Geschäftsjahr 2012 
           ausgeben, so werden Vorstand und Aufsichtsrat vorschlagen, bei 
           einer unveränderten Höhe der Dividende von 0,25 EUR je Aktie 
           eine entsprechend höhere Gesamtdividende auszuschütten und 
           einen entsprechend geringeren Gewinn auf neue Rechnung 
           vorzutragen. 
 
 
     3.    Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 
           2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
           2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     5.    Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat 
 
 
           Herr Adriaan Rietveld hat sein Aufsichtsratsmandat zum 31. 
           Oktober 2012 aus gesundheitlichen Gründen niedergelegt. Herr 
           Rietveld wurde in der Hauptversammlung am 29. Mai 2009 für die 
           Zeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die 
           Entlastung für das Geschäftsjahr 2013 beschließt, in den 
           Aufsichtsrat der Gesellschaft gewählt. 
 
 
           Nach dem Ausscheiden von Herrn Rietveld aus dem Aufsichtsrat 
           hat das Amtsgericht Bad Homburg v. d. H. auf Antrag des 
           Vorstands mit Beschluss vom 04. Oktober 2012 Herrn Thomas 
           Strerath, Dipl.-Kfm. und Vorsitzender der Geschäftsführung der 
           Ogilvy & Mather Germany GmbH, wohnhaft in Köln, nach § 104 
           Abs. 2 AktG mit Wirkung zum 1. November 2012 zum 
           Aufsichtsratsmitglied bis zum Ablauf der nächsten 
           Hauptversammlung bestellt. Das Amt des gerichtlich bestellten 
           Aufsichtsratsmitglieds endet somit mit Ablauf der 
           Hauptversammlung am 14. Juni 2013. Deshalb ist eine 
           Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat erforderlich. 
 
 
           Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG 
           ausschließlich aus Vertretern der Aktionäre zusammen. Die 
           Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge für die von ihr zu 
           wählenden Mitglieder des Aufsichtsrats nicht gebunden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Thomas Strerath, 
           Dipl.-Kfm. und Vorsitzender der Geschäftsführung der Ogilvy & 
           Mather Germany GmbH, wohnhaft in Köln, für die restliche Dauer 
           der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds, somit für die Zeit 
           bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
           Entlastung für das Geschäftsjahr 2013 beschließt, zum Mitglied 
           des Aufsichtsrats zu bestellen. 
 
 
           Herr Strerath übt zum Zeitpunkt der Einberufung dieser 
           Hauptversammlung keine Mandate in gesetzlich zu bildenden 
           Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen 
           Kontrollgremien gemäß § 125 Abs. 1 Satz 3 AktG aus. 
 
 
           Mit Blick auf Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance 
           Kodex wird erklärt, dass Herr Strerath nach Einschätzung des 
           Aufsichtsrats in keiner nach dieser Vorschrift offenzulegenden 
           persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur Syzygy AG oder 
           deren Konzernunternehmen, den Organen der Syzygy AG oder einem 
           wesentlich an der Syzygy AG beteiligten Aktionär steht. 
 
 
     6.    Wahl des Abschlussprüfers und des 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer und 
           Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 sowie 
           gegebenenfalls für eine prüferische Durchsicht des verkürzten 
           Abschlusses und des Zwischenlageberichts gemäß §§ 37w Abs. 5 
           und 37y Nr. 2 WpHG die BDO Deutsche Warentreuhand 
           Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt 
           am Main, zu wählen. 
 
 
   II. Weitere Angaben zur Einberufung 
 
     1.    Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
           Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts sowie 
           Erklärung der Bedeutung des Nachweisstichtags 
 
 
           Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
           Stimmrechts in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre 
           berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter Vorlage eines 
           besonderen, durch das depotführende Institut in Textform (§ 
           126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache ausgestellten 
           Nachweises des Anteilsbesitzes anmelden. Die Anmeldung und der 
           Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft bei der 
           nachfolgend genannten Stelle unter der angegebenen Adresse, 
           Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse spätestens bis Freitag, den 
           7. Juni 2013, 24.00 Uhr Ortszeit am Sitz der Gesellschaft, 
           zugehen: 
 
 
           Syzygy AG 
           c/o HSBC Trinkaus & Burkhardt AG 
           c/o HSBC Transaction Services GmbH 
           Asset Servicing - European Stocks - Hauptversammlungen 
           Yorckstraße 21-23 
           40476 Düsseldorf 
           Deutschland 
 
 
           Telefax: +49 (0)211 910 1879 
 
 
           E-Mail: its-hv@hsbctrinkaus.de 
 
 
           Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 
           einundzwanzigsten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung, 
           demnach auf Freitag, den 24. Mai 2013, 00.00 Uhr Ortszeit am 
           Sitz der Gesellschaft, zu beziehen (Nachweisstichtag). 
 
 
           Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts 
           bemessen sich ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des 
           Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht 
           keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes 
           einher. Auch im Fall der (vollständigen oder teilweisen) 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 07, 2013 09:09 ET (13:09 GMT)

DJ DGAP-HV: Syzygy AG: Bekanntmachung der -2-

Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag 
           bleibt für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts 
           ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum 
           Nachweisstichtag maßgeblich. Entsprechendes gilt für Erwerbe 
           und Zuerwerbe von Aktien in der Zeit zwischen dem 
           Nachweisstichtag und der Hauptversammlung: Wer nach dem 
           Nachweisstichtag und noch vor der Hauptversammlung (weitere) 
           Aktien erwirbt, ist mit diesen (weiteren) Aktien weder 
           teilnahme- noch stimmberechtigt. Für die 
           Dividendenberechtigung hat der Nachweisstichtag keine 
           Bedeutung. 
 
 
           Nach Eingang von Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes 
           bei der Gesellschaft unter der oben genannten Adresse werden 
           den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung 
           übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten 
           sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die 
           Übersendung der Anmeldung und des Nachweises ihres 
           Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen. Die 
           Eintrittskarten sind lediglich organisatorische Hilfsmittel 
           und keine Voraussetzung für die Teilnahme an der 
           Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts. 
 
 
     2.    Verfahren für die Stimmabgabe bei 
           Stimmrechtsvertretung 
 
 
           Der Aktionär kann sein Stimmrecht in der Hauptversammlung auch 
           durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut, 
           eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person seiner Wahl 
           ausüben lassen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung sind eine 
           fristgerechte Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung zur 
           Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
           Stimmrechts nach den vorstehenden Bestimmungen (siehe 
           Abschnitt II.1.) erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär 
           mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder 
           mehrere von diesen, nicht jedoch alle Bevollmächtigten, 
           zurückweisen. 
 
 
           Wenn weder Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen noch diesen 
           gemäß § 135 AktG gleichgestellte Personen bevollmächtigt 
           werden, bedürfen die Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis 
           der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform 
           (§ 126b BGB). 
 
 
           Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung 
           oder eine der in § 135 AktG gleichgestellte Institution oder 
           Person mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, 
           weisen wir darauf hin, dass in diesen Fällen die zu 
           bevollmächtigende Institution oder Person möglicherweise eine 
           besondere Form der Vollmacht verlangt, weil diese gemäß § 135 
           AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten muss. Wir bitten 
           daher die Aktionäre, sich in diesem Fall mit dem zu 
           Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen. 
 
 
           Der Nachweis der Bevollmächtigung kann am Tag der 
           Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten am Versammlungsort 
           erbracht werden. Ferner kann der Nachweis der Bevollmächtigung 
           auch an folgende Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse 
           übermittelt werden: 
 
 
           Syzygy AG 
           c/o Better Orange IR & HV AG 
           Haidelweg 48 
           81241 München 
           Deutschland 
 
 
           Telefax: +49 (0)89 889 690 655 
 
 
           E-Mail: syzygy@better-orange.de 
 
 
           Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet 
           werden kann, befindet sich auf der Rückseite der 
           Eintrittskarte, welche nach der oben im Abschnitt II.1. 
           beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt 
           wird, und steht auch unter 
           http://www.syzygy.net/hauptversammlung zum Download zur 
           Verfügung. 
 
 
           Aktionäre können sich auch durch die von der Gesellschaft 
           benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter vertreten 
           lassen. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind durch 
           die Vollmacht verpflichtet, das Stimmrecht zu den 
           Tagesordnungspunkten ausschließlich gemäß den Weisungen des 
           Aktionärs zu den in der Einberufung der Hauptversammlung 
           bekannt gemachten Beschlussvorschlägen der Verwaltung 
           auszuüben. Den Stimmrechtsvertretern steht bei der Ausübung 
           des Stimmrechts kein eigener Ermessensspielraum zu. Die 
           Beauftragung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zur 
           Widerspruchserklärung sowie zur Stellung von Anträgen und 
           Fragen ist nicht möglich. 
 
 
           Ein Formular, das zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die 
           Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft verwendet werden kann, 
           erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte, welche 
           nach der oben im Abschnitt II.1. beschriebenen form- und 
           fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird, und steht auch 
           unter http://www.syzygy.net/hauptversammlung zum Download zur 
           Verfügung. Der Nachweis der Bevollmächtigung der 
           Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft mit den Weisungen muss 
           spätestens mit Ablauf des 13. Juni 2013 bei der oben in diesem 
           Abschnitt genannten Adresse, Telefax-Nummer oder 
           E-Mail-Adresse eingegangen sein. 
 
 
           Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten 
           und in der Hauptversammlung erschienenen Aktionären, 
           Aktionärsvertretern bzw. deren Bevollmächtigten an, die 
           Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auch während der 
           Hauptversammlung mit der weisungsgebundenen Ausübung des 
           Stimmrechts zu bevollmächtigen. 
 
 
     3.    Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 
           Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 AktG 
 
 
           Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG 
 
 
           Aktionäre, deren Anteile zusammen den anteiligen Betrag des 
           Grundkapitals von 500.000,00 EUR (dies entspricht 500.000 
           Aktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die 
           Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen 
           Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage 
           beiliegen. Das Verlangen muss dem Vorstand der Gesellschaft 
           schriftlich, spätestens bis zum Dienstag, dem 14. Mai 2013, 
           24.00 Uhr Ortszeit am Sitz der Gesellschaft, unter folgender 
           Adresse zugehen: 
 
 
           Vorstand der Syzygy AG 
           Im Atzelnest 3 
           61352 Bad Homburg 
           Deutschland 
 
 
           Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie die 
           Voraussetzungen des § 122 Abs. 2, Abs. 1 i. V. m. § 142 Abs. 2 
           Satz 2 AktG erfüllen. 
 
 
           Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden 
           unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger 
           bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung 
           zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie 
           die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. 
           Sie werden außerdem unter der Internetadresse 
           http://www.syzygy.net/hauptversammlung bekannt gemacht und den 
           Aktionären mitgeteilt. 
 
 
           Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß § 126 Abs. 1, § 127 AktG 
 
 
           Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge 
           gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu 
           bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge zur 
           Wahl des Abschlussprüfers bzw. des Aufsichtsrats übersenden. 
           Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. 
           Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von 
           Aktionären zur Hauptversammlung sind ausschließlich zu richten 
           an: 
 
 
           Syzygy AG 
           Katrin Schreyer 
           Im Atzelnest 3 
           61352 Bad Homburg 
           Deutschland 
 
 
           Telefax: +49 (0)6172 9488-272 
 
 
           E-Mail: ir@syzygy.net 
 
 
           Die Gesellschaft wird alle Gegenanträge zu einem Vorschlag des 
           Vorstands und/oder des Aufsichtsrats zu einem bestimmten 
           Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 Aktiengesetz und 
           Wahlvorschläge gemäß § 127 Aktiengesetz einschließlich einer 
           Begründung (diese ist bei Wahlvorschlägen gemäß § 127 
           Aktiengesetz nicht erforderlich) und einer etwaigen 
           Stellungnahme der Verwaltung im Internet unter 
           http://www.syzygy.net/hauptversammlung veröffentlichen, wenn 
           sie der Gesellschaft spätestens bis zum Donnerstag, dem 30. 
           Mai 2013, 24.00 Uhr Ortszeit am Sitz der Gesellschaft, unter 
           der oben in diesem Abschnitt genannten Adresse, Telefax-Nr. 
           oder E-Mail-Adresse zugehen und die übrigen Voraussetzungen 
           für eine Pflicht zur Veröffentlichung gemäß § 126 bzw. § 127 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 07, 2013 09:09 ET (13:09 GMT)

AktG erfüllt sind, insbesondere sofern ein Nachweis der 
           Aktionärseigenschaft erfolgt. Anderweitig adressierte 
           Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären müssen nicht 
           zugänglich gemacht werden. 
 
 
           Von der Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner 
           Begründung kann die Gesellschaft unter den in § 126 Abs. 2 
           AktG genannten Voraussetzungen absehen. Eine Begründung eines 
           Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht werden, wenn sie 
           insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. 
 
 
           Wir weisen darauf hin, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, 
           die der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden 
           sind, in der Hauptversammlung nur dann Beachtung finden, wenn 
           sie während der Hauptversammlung mündlich gestellt werden. 
 
 
           Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung 
           Gegenanträge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten bzw. 
           Wahlvorschläge zur Wahl des Abschlussprüfers bzw. des 
           Aufsichtsrats auch ohne vorherige und fristgerechte 
           Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt. 
 
 
           Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG 
 
 
           In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder 
           Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten 
           der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen 
           Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie 
           die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss 
           einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die Auskunft zur 
           sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung 
           erforderlich ist und ein gesetzliches 
           Auskunftsverweigerungsrecht nicht besteht. Auskunftsverlangen 
           sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen 
           der Aussprache zu stellen. Unter den in § 131 Abs. 3 AktG 
           genannten Voraussetzungen darf der Vorstand die Auskunft 
           verweigern. 
 
 
           Nach § 9 Abs. 2 S. 3 der Satzung der Gesellschaft kann der 
           Vorsitzende das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich 
           angemessen beschränken; er kann insbesondere den zeitlichen 
           Rahmen des Versammlungsverlaufs, der Aussprache zu den 
           einzelnen Tagesordnungspunkten sowie der einzelnen Frage- und 
           Redebeiträge angemessen festsetzen. 
 
 
           Erläuterungen zu den Antragsrechten (§§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 
           1, 127 Abs. 1 AktG) und Auskunftsrechten (§ 131 AktG) der 
           Aktionäre können auch im Internet unter 
           http://www.syzygy.net/hauptversammlung eingesehen werden. 
 
 
     4.    Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft, 
           über die die Informationen nach § 124a AktG zugänglich sind 
 
 
           Die Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu 
           machenden Unterlagen und Anträge von Aktionären sowie weitere 
           Informationen stehen auch auf der Internetseite der 
           Gesellschaft http://www.syzygy.net/hauptversammlung zur 
           Verfügung. Die Abstimmungsergebnisse werden nach der 
           Hauptversammlung unter derselben Internetadresse bekannt 
           gegeben. 
 
 
     5.    Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
 
           Das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 12.828.450,00 ist im 
           Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung eingeteilt in 
           12.828.450 Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. 
           Aus eigenen Aktien steht der Gesellschaft jedoch kein 
           Stimmrecht zu. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der 
           Einberufung der Hauptversammlung 25.000 eigene Stückaktien. 
           Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien 
           beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
           somit 12.803.450. 
 
 
   Bad Homburg v. d. Höhe, im Mai 2013 
 
   Syzygy AG 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
07.05.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und 
http://www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
 
Sprache:        Deutsch 
Unternehmen:    Syzygy AG 
                Im Atzelnest 3 
                61352 Bad Homburg 
                Deutschland 
Telefon:        +49 6172 9488100 
E-Mail:         ir@syzygy.de 
Internet:       http://www.syzygy.de 
ISIN:           DE0005104806 
WKN:            510480 
Börsen:         Auslandsbörse(n) Frankfurt, Hamburg, München, 
                Stuttgart, Berlin, Düsseldorf 
 
 
Ende der Mitteilung    DGAP News-Service 
=-------------------------------------------------------------------- 
210093 07.05.2013 
 

(END) Dow Jones Newswires

May 07, 2013 09:09 ET (13:09 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

In unserem aktuellen Spezialreport stellen wir fünf Software-Aktien vor, die besonders aussichtsreich positioniert sind – mit starker Marktstellung, attraktiver Bewertung und hohem Aufholpotenzial.

Jetzt den kostenlosen Report sichern – bevor der Software-Rebound Fahrt aufnimmt!
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.