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DGAP-HV: Allgeier SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.06.2013 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Allgeier SE / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Allgeier SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
18.06.2013 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
07.05.2013 / 15:11 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Allgeier SE 
 
   München 
 
   ISIN DE0005086300 
   WKN 508 630 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Wir laden unsere Aktionäre zu der ordentlichen Hauptversammlung der 
   Allgeier SE, München, ein. 
 
   Sie findet statt am 
 
   Dienstag, den 18. Juni 2013, 
   um 11:00 Uhr, 
   im Novotel München Messe 
   Willy-Brandt-Platz 1 
   81829 München. 
 
   TAGESORDNUNG 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           Allgeier SE und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
           Dezember 2012, der Lageberichte für die Allgeier SE und für 
           den Konzern einschließlich der Angaben und Erläuterungen des 
           Vorstands gemäß § 289 Abs. 4 und 5, § 315 Abs. 4 HGB1 sowie 
           des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Entsprechend der gesetzlichen Regelungen ist zu 
           Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen. Der 
           Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss der Allgeier SE und den 
           Konzernabschluss in seiner Sitzung vom 17. April 2013 bereits 
           gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der 
           Allgeier SE per 31. Dezember 2012 wie folgt zu verwenden: 
 
 
           Aus dem Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2012 in Höhe von 
           EUR 35.922.911,78 wird eine Dividende in Höhe von EUR 0,50 je 
           dividendenberechtigter Stückaktie an die Aktionäre 
           ausgeschüttet. Unter Berücksichtigung der insgesamt direkt und 
           indirekt von der Gesellschaft gehaltenen Stück 704.076 eigenen 
           Aktien ergibt sich bei verbleibenden Stück 8.367.424 
           dividendenberechtigten Aktien eine Gesamtausschüttung von EUR 
           4.183.712. Der verbleibende Bilanzgewinn in Höhe von EUR 
           31.739.199,78 wird auf neue Rechnung vorgetragen. 
 
 
           Soweit am Tag der Hauptversammlung weitere 
           nichtdividendenberechtigte Aktien bestehen, wird der 
           Beschlussvorschlag dahingehend geändert werden, dass der auf 
           diese Aktien rechnerisch entfallende Dividendenbetrag auf neue 
           Rechnung vorgetragen wird - unter Beibehaltung einer Dividende 
           von EUR 0,50 je dividendenberechtigter Stückaktie. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands, die im Geschäftsjahr 2012 amtiert haben, für diesen 
           Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats, die im Geschäftsjahr 2012 amtiert haben, für 
           diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Bestellung des 
           Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers 
           für die prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte 
           der Gesellschaft sowie des Konzerns für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die LOHR + COMPANY GmbH 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, als 
           Abschlussprüfer sowie als Konzernabschlussprüfer für das 
           Geschäftsjahr 2013 sowie als Prüfer für eine etwaige 
           prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte für das 
           Geschäftsjahr 2013 zu bestellen. 
 
 
     6.    Beschlussfassung über Neuwahlen zum Aufsichtsrat 
 
 
           Mit Beendigung der Hauptversammlung am 18. Juni 2013 endet 
           gemäß Art. 46 SE-VO2 und Ziff. 10.3 Abs. 2 der Satzung der 
           Allgeier SE die Amtszeit der Mitglieder des ersten 
           Aufsichtsrats der Allgeier SE nach dem Rechtsformwechsel, so 
           dass eine Neuwahl erforderlich ist. 
 
 
           Der Aufsichtsrat setzt sich nach Art. 40 Abs. 2 Satz 1 , Abs. 
           3 SE-VO, § 17 Abs. 1 Satz 1 SEAG3 und Ziff. 10.1 der Satzung 
           der Allgeier SE aus drei Aufsichtsratsmitgliedern der 
           Aktionäre zusammen. 
 
 
           Bei der Wahl der Aktionärsvertreter ist die Hauptversammlung 
           an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die nachfolgend unter lit. a) 
           bis c) genannten Personen mit Wirkung ab Beendigung der 
           Hauptversammlung zu Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zu 
           wählen. Die Bestellung erfolgt gemäß Art. 46 SE-VO und Ziff. 
           10.2 der Satzung der Allgeier SE für eine Amtszeit bis zur 
           Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für 
           das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit 
           beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, 
           wird nicht mitgerechnet. Die Bestellung erfolgt jedoch 
           längstens für 6 Jahre. 
 
 
       a)    Herr Dipl.-Ing. Detlef Dinsel, MBA 
             Managing Partner der IK Investment Partners GmbH und IK 
             Investment Partners Ltd. 
             wohnhaft in Hamburg 
 
 
       b)    Herr StB/WP Thies Eggers 
             selbstständiger Wirtschaftsprüfer 
             wohnhaft in Pullach im Isartal 
 
 
       c)    Herr Dipl.-Kfm. Christian Eggenberger 
             geschäftsführender Gesellschafter der CHE Consulting GmbH 
             wohnhaft in Binningen, Schweiz 
 
 
 
           Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der 
           Einzelabstimmung über die Neuwahlen zum Aufsichtsrat 
           entscheiden zu lassen. 
 
 
           Gemäß Ziff. 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance 
           Kodex wird auf Folgendes hingewiesen: im Falle seiner Wahl in 
           den Aufsichtsrat soll Herr Detlef Dinsel als Kandidat für den 
           Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden. 
 
 
     7.    Beschlussfassung über eine Ermächtigung zur 
           Ausgabe von Wandel-, Options- und Gewinnschuldverschreibungen 
           und zur Ausgabe von Genussrechten mit oder ohne Wandlungs- 
           oder Optionsrecht mit der Möglichkeit des 
           Bezugsrechtsausschlusses, Aufhebung eines bedingten Kapitals 
           und Schaffung eines neuen bedingten Kapitals sowie 
           entsprechende Satzungsänderung 
 
 
           Die von der Hauptversammlung am 16. Juni 2009 erteilte 
           Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsanleihen 
           und zur Ausgabe von Genussrechten mit oder ohne Wandlungs- 
           oder Optionsrecht läuft am 15. Juni 2014 aus. Damit der 
           Gesellschaft für die Zukunft wieder ein ausreichender 
           Handlungsspielraum zur Verfügung steht, soll eine neue 
           Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel-, Options und/oder 
           Gewinnschuldverschreibungen und Genussrechten sowie ein 
           entsprechendes bedingtes Kapital geschaffen werden. Das bisher 
           bestehende bedingte Kapital gemäß Ziff. 4 Abs. 6 der Satzung 
           soll dabei aufgehoben werden, da auf der Grundlage der 
           Ermächtigung vom 16. Juni 2009 keine Finanzinstrumente 
           ausgegeben wurden. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen: 
 
 
           a) Ermächtigung 
 
 
           (1) Ermächtigungszeitraum, Nennbetrag 
 
 
           Der Vorstand wird ermächtigt, bis zum 17. Juni 2018 mit 
           Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals auf den 
           Inhaber und/oder auf den Namen lautende Wandel-, Options- 
           und/oder Gewinnschuldverschreibungen und/oder Genussrechte 
           (mit oder ohne Wandlungs- oder Optionsrecht) oder eine 
           Kombination aus den genannten Finanzinstrumenten zu begeben. 
           Die von der Hauptversammlung am 16. Juni 2009 erteilte 
           Ermächtigung wird aufgehoben. Der Gesamtnennbetrag der im 
           Rahmen dieser Ermächtigung auszugebenden Wandel- oder 
           Optionsanleihen oder Genussrechte darf insgesamt EUR 
           100.000.000,00 nicht übersteigen. 
 
 
           Wandel-, Options- und Gewinnschuldverschreibungen oder 
           Genussrechte können außer in Euro auch - unter Begrenzung auf 
           den entsprechenden Euro-Gegenwert - in der gesetzlichen 
           Währung eines OECD-Landes begeben werden. Daneben können 
           Wandel-, Options- und Gewinnschuldverschreibungen oder 
           Genussrechte auch gegen Sacheinlage, insbesondere gegen 
           Beteiligungen an anderen Unternehmen, ausgegeben werden, wenn 
           deren Wert mindestens dem Ausgabebetrag der Wandel-, Options- 
           und Gewinnschuldverschreibungen oder Genussrechte entspricht. 
 
 
           Wandel-, Options- und Gewinnschuldverschreibungen oder 
           Genussrechte können auch durch Unternehmen begeben werden, an 
           denen die Gesellschaft eine unmittelbare oder mittelbare 
           Mehrheitsbeteiligung besitzt. In diesem Fall wird der Vorstand 

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May 07, 2013 09:11 ET (13:11 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
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