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(1)

DGAP-HV: Colonia Real Estate AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 13.06.2013 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Colonia Real Estate AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Colonia Real Estate AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 13.06.2013 in Hamburg mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
07.05.2013 / 15:11 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Colonia Real Estate AG 
 
   - Hamburg - 
 
   WKN: 633800 
   ISIN: DE0006338007 
   ISIN: DE000A1TNVC1 
   ISIN: DE000A1MBEU9 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
   am 
   13. Juni 2013 
 
 
   Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am 
 
   Donnerstag, dem 13. Juni 2013, um 10:00 Uhr 
 
   im 
 
   25hours Hotel HafenCity Hamburg (Raum 'Gallery') 
   Überseeallee 5 (Ecke Osakaallee), 20457 Hamburg 
 
   stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
   I. 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           Colonia Real Estate AG, des gebilligten Konzernabschlusses, 
           der Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern und des 
           Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 16. April 2013 
           gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Einer 
           Beschlussfassung durch die Hauptversammlung über die 
           Feststellung des Jahresabschlusses bedarf es daher nicht. Für 
           die übrigen Unterlagen, die unter diesem Tagesordnungspunkt 
           genannt werden, sieht das Gesetz generell lediglich die 
           Information der Aktionäre durch die Möglichkeit zur 
           Einsichtnahme und keine Beschlussfassung durch die 
           Hauptversammlung vor. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2012 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum 
           Entlastung zu erteilen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2012 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen 
           Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Wahl des Abschlussprüfers und des 
           Konzernabschlussprüfers 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer 
           und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 zu 
           wählen. 
 
 
     5.    Wahl eines Mitglieds zum Aufsichtsrat 
 
 
           Der Aufsichtsrat setzt sich nach den §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 
           AktG und § 8 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei 
           Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt 
           werden. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht 
           gebunden. 
 
 
           Das Mitglied des Aufsichtsrats, Herr Torsten Cejka, ist mit 
           Wirkung zum 2. April 2013 aus dem Aufsichtsrat der 
           Gesellschaft ausgeschieden. Das Amtsgericht Hamburg hat 
           daraufhin mit Wirkung vom 15. April 2013 Herrn Dr. Harboe 
           Vaagt zum Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft 
           bestellt. Herr Dr. Vaagt soll nunmehr von der Hauptversammlung 
           im Amt bestätigt werden. Die Wahl von Herrn Dr. Vaagt soll im 
           Einklang mit § 8 Abs. 2 Satz 3 der Satzung für den Rest der 
           Amtszeit von Herrn Cejka erfolgen. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
 
           Herrn Dr. Harboe Vaagt, Vorstandsmitglied der TAG Immobilien 
           AG, wohnhaft in Halstenbek, 
 
 
           für die Zeit bis zur Beendigung derjenigen Hauptversammlung, 
           die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das am 31. 
           Dezember 2016 endende Geschäftsjahr beschließt, zum Mitglied 
           des Aufsichtsrats der Gesellschaft zu wählen. 
 
 
   II. 
   Weitere Angaben 
 
     1.    Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
           Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts 
 
 
           Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
           Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich 
           vor der Hauptversammlung angemeldet und ihre Berechtigung 
           nachgewiesen haben. Zum Nachweis der Berechtigung bedarf es 
           eines Nachweises des Anteilsbesitzes durch das depotführende 
           Institut. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 23. Mai 
           2013 (0:00 Uhr) ('Nachweisstichtag') zu beziehen. Die 
           Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung müssen der 
           Gesellschaft in Textform in deutscher oder englischer Sprache 
           spätestens am 6. Juni 2013 (24:00 Uhr) unter der folgenden 
           Adresse zugehen: 
 
 
             Colonia Real Estate AG 
             c/o Computershare Operations Center 
             80249 München 
             Telefax: +49 89 / 30903-74675 
             E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
 
 
     2.    Stimmrechtsvertretung 
 
 
           Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen 
           Bevollmächtigten, zum Beispiel ein Kreditinstitut oder eine 
           Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. 
 
 
     3.    Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 
           1, 127 AktG 
 
 
           Soweit Aktionäre im Vorfeld der Hauptversammlung Gegenanträge 
           gegen Vorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem 
           bestimmten Punkt der Tagesordnung stellen oder Vorschläge zur 
           Wahl von Abschlussprüfern oder Aufsichtsratsmitgliedern 
           unterbreiten möchten, sind diese an die folgende Adresse zu 
           übermitteln: 
 
 
             Colonia Real Estate AG 
             - Investor Relations - 
             Steckelhörn 5 
             20457 Hamburg 
             Telefax: +49 (0) 40/380 32-446 
             E-Mail: hauptversammlung@colonia.ag 
 
 
 
           Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden 
           nicht berücksichtigt. 
 
 
     4.    Unterlagen zur Hauptversammlung 
 
 
           Die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen 
           sind alsbald nach der Einberufung der Hauptversammlung über 
           die Internetseite der Gesellschaft unter www.colonia.ag unter 
           'Investor Relations', 'Hauptversammlung' zugänglich. Die 
           zugänglich zu machenden Unterlagen liegen darüber hinaus in 
           den Geschäftsräumen der Colonia Real Estate AG, Steckelhörn 5, 
           20457 Hamburg, sowie in der Hauptversammlung selbst zur 
           Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Wir weisen darauf hin, 
           dass mit der gesetzlichen Verpflichtung mit der 
           Zugänglichmachung auf der Internetseite der Gesellschaft 
           Genüge getan ist. Auf Verlangen werden jedem Aktionär 
           einmalig, unverzüglich und kostenlos Abschriften der 
           ausliegenden Unterlagen per einfacher Post erteilt. 
 
 
   Hamburg, im Mai 2013 
 
   Colonia Real Estate AG 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
07.05.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und 
http://www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
 
Sprache:        Deutsch 
Unternehmen:    Colonia Real Estate AG 
                Steckelhörn 5 
                20457 Hamburg 
                Deutschland 
Telefon:        +49 40 38032-305 
Fax:            +49 40 38032-446 
E-Mail:         hauptversammlung@colonia.ag 
Internet:       https://www.colonia.ag 
ISIN:           DE0006338007 
WKN:            633800 
Börsen:         Auslandsbörse(n) Freiverkehr (Open Market) der 
                Frankfurter Wertpapierbörse, Segment: Entry Standard 
 
 
Ende der Mitteilung    DGAP News-Service 
=-------------------------------------------------------------------- 
210094 07.05.2013 
 

(END) Dow Jones Newswires

May 07, 2013 09:11 ET (13:11 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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