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DGAP-HV: Einhell Germany AG: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: Einhell Germany AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 21.06.2013 in Landau/Isar mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Einhell Germany AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Einhell Germany AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 21.06.2013 in Landau/Isar mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
08.05.2013 / 15:06 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Einhell Germany AG 
 
   Landau a. d. Isar 
 
   ISIN DE0005654909/DE0005654933 
 
 
 
   Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der 
 
   am Freitag, den 21. Juni 2013, um 10:00 Uhr 
 
   in der Stadthalle Landau, Stadtgraben 3, 94405 Landau/Isar, 
   stattfindenden 
 
   ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012, 
           Vorlage des Lageberichts für den Einhell-Konzern und die 
           Einhell Germany AG, sowie Vorlage des Berichts des 
           Aufsichtsrates. 
 
 
           Die vorgenannten Unterlagen sind nach den aktienrechtlichen 
           Vorschriften der Hauptversammlung zugänglich zu machen. Zu 
           Tagesordnungspunkt 1 ist keine Beschlussfassung der 
           Hauptversammlung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom 
           Vorstand aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss gemäß den 
           gesetzlichen Bestimmungen bereits am 11. April 2013 gebilligt 
           und den Jahresabschluss festgestellt hat. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss 
           der Einhell Germany AG ausgewiesenen Bilanzgewinn des 
           Geschäftsjahres 2012 in Höhe von Euro 32.510.614,64 wie folgt 
           zu verwenden: 
 
 
   Ausschüttung einer Dividende von Euro           Euro     1.130.976,00 
   0,54 Euro je Stammaktie auf Stück 
   2.094.400 dividendenberechtigte 
   Stammaktien. 
 
   Ausschüttung einer Dividende von Euro           Euro     1.008.000,00 
   0,60 Euro je Vorzugsaktie auf Stück 
   1.680.000 dividendenberechtigte 
   Vorzugsaktien. 
 
   Vortrag auf neue Rechnung                       Euro    30.371.638,64 
 
                                            __________- 
                                            __________- 
                                                  _____ 
 
   Bilanzgewinn                                    Euro    32.510.614,64 
 
                                            ==========- 
                                            ==========- 
                                                     == 
 
 
           Die Dividende ist am 24. Juni 2013 zahlbar. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
           für das Geschäftsjahr 2012. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung für das 
           Geschäftsjahr 2012 zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung für das 
           Geschäftsjahr 2012 zu erteilen. 
 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers und des 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer 
           der Einhell Germany AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 
           2013 zu wählen. 
 
 
     6.    Wahlen zum Aufsichtsrat. 
 
 
           Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre endet 
           mit Ablauf der Hauptversammlung am 21. Juni 2013. 
 
 
           Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 96 Abs. 1 Aktiengesetz, § 
           4 Drittelbeteiligungsgesetz und § 6 der Satzung aus drei 
           Mitgliedern zusammen, wovon zwei als Vertreter der Aktionäre 
           durch die Hauptversammlung zu wählen sind. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, für die Zeit bis zum Ablauf der 
           Hauptversammlung, die über die Entlastung für das 
           Geschäftsjahr 2017 entscheidet, folgende Personen als 
           Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre zu wählen: 
 
 
       a)    Herrn Josef Thannhuber, Landau/Isar, Unternehmer, 
             zuvor Vorstandsvorsitzender der Hans Einhell 
             Aktiengesellschaft, 
 
 
       b)    Herrn Univ.-Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E.h. Dieter 
             Spath, Sasbachwalden, Leiter des Fraunhofer-Instituts für 
             Arbeitswirtschaft und Organistation (IAO), Stuttgart. 
 
 
 
           Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Es 
           ist beabsichtigt, über die Neuwahlen im Wege der 
           Einzelabstimmung zu entscheiden. 
 
 
           Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance 
           Kodex wird auf Folgendes hingewiesen: Im Falle seiner Wahl in 
           den Aufsichtsrat soll Herr Josef Thannhuber als Kandidat für 
           den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden. 
           Gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 4 bis 6 des Deutschen Corporate 
           Governance Kodex wird auf Folgendes hingewiesen: 
 
 
       *     Herr Josef Thannhuber ist Vorsitzender des 
             Aufsichtsrates der Thannhuber AG, Landau/Isar. Die 
             Thannhuber AG ist wesentlich an der Einhell Germany AG 
             beteiligter Aktionär. 
 
 
 
           Sämtliche vorgeschlagene Personen sind bereits Mitglieder des 
           Aufsichtsrats der Einhell Germany AG und stehen daher in einer 
           geschäftlichen Beziehung zur Einhell Germany AG und ihrem 
           Organ Aufsichtsrat. 
 
 
           Abgesehen davon bestehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats 
           keine für die Wahlentscheidung der Hauptversammlung 
           maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen 
           zwischen den hier vorgeschlagenen Personen einerseits und den 
           Gesellschaften des Einhell-Konzerns, den Organen der Einhell 
           Germany AG oder einem wesentlich an der Einhell Germany AG 
           beteiligten Aktionär andererseits. 
 
 
           Herr Univ.-Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E.h. Dieter Spath verfügt 
           über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder 
           Abschlussprüfung im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG. 
 
 
     7.    Beschlussfassung über die Anpassung der Satzung an 
           eine gesetzliche Änderung. 
 
 
           Der elektronische Bundesanzeiger wurde zum 1. April 2012 mit 
           dem Bundesanzeiger in Papierform zusammengelegt und heißt 
           seitdem 'Bundesanzeiger'. Dies soll in der Satzung abgebildet 
           werden. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor, folgenden 
           Beschluss zu fassen: 
 
 
           In § 3 Abs. 1 und in § 7 Abs. 2 Satz 3 der Satzung wird 
           jeweils das Wort 'elektronischen' gestrichen. 
 
 
     8.    Beschlussfassung über die Streichung von § 8 Abs. 
           2 S. 4 der Satzung. 
 
 
           Nachdem sich sämtliche Aktien der Einhell Germany AG in 
           Girosammelverwahrung befinden, ist die Regelung in § 8 Abs. 2 
           S. 4 der Satzung obsolet. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor, § 8 Abs. 2 S. 
           4 der Satzung ersatzlos zu streichen. 
 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
   Das Grundkapital der Einhell Germany AG ist im Zeitpunkt der 
   Einberufung eingeteilt in 2.094.400 Stammaktien und 1.680.000 
   Vorzugsaktien. Jede Stammaktie gewährt eine Stimme. Im Zeitpunkt der 
   Einberufung bestehen also 2.094.400 Stimmrechte. Die Einhell Germany 
   AG hält im Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien. 
 
   Teilnahme an der Hauptversammlung 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind diejenigen Stammaktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig 
   anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme nachweisen. 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind diejenigen Vorzugsaktionäre 
   berechtigt, die sich rechtzeitig anmelden und ihre Berechtigung zur 
   Teilnahme nachweisen. 
 
   Die Anmeldung und der Nachweis zur Berechtigung müssen der 
   Gesellschaft unter 
 
   Einhell Germany AG 
   c/o Commerzbank AG 
   GS-MO 2.1.1 AGM Service 
   60261 Frankfurt/Main 
   Telefax: +49 69 136-26351 
   E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com 
 
   jeweils mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, wobei der Tag 
   der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind, 
   also bis zum 14. Juni 2013 (24:00 Uhr) zugehen. Für den Nachweis der 
   Berechtigung reicht ein in Textform in deutscher oder englischer 
   Sprache erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das 
   depotführende Institut aus. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich 
   auf den Beginn des 31. Mai 2013 (00:00 Uhr) ('Nachweisstichtag') 
   beziehen. 
 
   Der Nachweis über nicht in Girosammelverwahrung befindliche Aktien 
   kann auch von der Gesellschaft oder einem Kreditinstitut gegen 
   Einreichung der Aktien ausgestellt werden. 
 
   Bedeutung des Nachweisstichtags 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer 
   den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die 
   Berechtigung zur Teilnahme oder der Umfang des Stimmrechts bemisst 
   sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. 
   Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des 
   Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 08, 2013 09:06 ET (13:06 GMT)

Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die 
   Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der 
   Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich. 
   Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem 
   Nachweisstichtag. 
 
   Verfahren für die Stimmabgabe 
 
   Stimmrechtsvertretung durch Bevollmächtigte 
   Der Aktionär kann sein Stimmrecht (Stammaktionäre) bzw. seine 
   sonstigen Teilnahmerechte (Stamm- und Vorzugsaktionäre) in der 
   ordentlichen Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. 
   durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine 
   andere Person seiner Wahl, ausüben lassen. Die Aktionäre, die eine 
   Vollmacht erteilen möchten, müssen sich ebenfalls wie vorstehend 
   ausgeführt zur ordentlichen Hauptversammlung anmelden und ihre 
   Berechtigung nachweisen. Soweit die Vollmacht nicht einem 
   Kreditinstitut, einer Aktionärsvereinigung oder einer anderen, mit 
   diesen gemäß den aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellten 
   Person oder Institution erteilt wird, bedürfen die Erteilung der 
   Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung 
   gegenüber der Gesellschaft der Textform. Aktionäre, die einen 
   Vertreter bevollmächtigen wollen, werden gebeten, das 
   Vollmachtsformular, welches sie mit der Eintrittskarte erhalten, zu 
   verwenden. 
 
   Stimmrechtsvertretung durch Vertreter der Gesellschaft 
   Darüber hinaus bietet die Gesellschaft ihren Stammaktionären an, von 
   der Gesellschaft benannte Mitarbeiter als weisungsgebundene 
   Stimmrechtsvertreter bereits vor der ordentlichen Hauptversammlung zu 
   bevollmächtigen. Die Stammaktionäre, die den von der Gesellschaft 
   benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten, 
   müssen sich ebenfalls wie vorstehend ausgeführt zur ordentlichen 
   Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Die 
   Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter und die Erteilung von 
   Weisungen an sie können in Textform möglichst bis zum 19. Juni 2013, 
   24:00 Uhr eingehend, übermittelt werden. Entsprechende Unterlagen und 
   Informationen erhalten die Stammaktionäre zusammen mit der 
   Eintrittskarte zur ordentlichen Hauptversammlung. 
 
   Weitere Angaben zur Stimmrechtsvertretung 
   Für die Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung sowie die 
   Bevollmächtigung und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft 
   benannten Stimmrechtsvertreter per Post, per Telefax oder auf 
   elektronischem Weg (per E-Mail) bietet die Gesellschaft folgende 
   Adresse an: 
 
   Einhell Germany AG 
   c/o Computershare Operations Center 
   80249 München 
   Telefax: +49 89 30903-74675 
   E-Mail: einhell-hv2013@computershare.de 
 
   Rechte der Aktionäre 
 
   Anträge von Aktionären auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 
   2 AktG 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
   Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 Euro 
   erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung 
   gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine 
   Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss 
   schriftlich an den Vorstand gerichtet und der Gesellschaft mindestens 
   30 Tage vor der Versammlung, wobei der Tag der Hauptversammlung und 
   der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind, also bis zum 21. Mai 2013 
   (24.00 Uhr), zugegangen sein. Wir bitten, derartige Verlangen an 
   folgende Adresse zu übersenden: 
 
   Einhell Germany AG 
   Investor Relations 
   Wiesenweg 22 
   94405 Landau/Isar 
 
   Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127 
   AktG 
   Gegenanträge mit Begründung gegen einen Vorschlag von Vorstand und 
   Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und Vorschläge 
   von Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von 
   Abschlussprüfern sind ausschließlich an nachfolgend genannte Adresse 
   zu richten: 
 
   Einhell Germany AG 
   Investor Relations 
   Wiesenweg 22 
   94405 Landau/Isar 
   Telefax: +49 9951 942-293 
   E-Mail: investor-relations@einhell.com 
 
   Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, 
   die mindestens 14 Tage vor der Versammlung, wobei der Tag der 
   Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind, also 
   bis zum 6. Juni 2013 (24.00 Uhr) bei der Gesellschaft eingegangen 
   sind, werden, soweit nicht ein Hinderungsgrund gemäß § 126 Abs. 2 AktG 
   vorliegt, unverzüglich nach ihrem Eingang und Nachweis der 
   Aktionärseigenschaft unter der Internetadresse http://www.einhell.com 
   (dort im Bereich 'Investor Relations/Hauptversammlung) veröffentlicht. 
   Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. 
 
   Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG 
   Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand 
   Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die 
   Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstandes der Tagesordnung 
   erforderlich ist. Die Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich 
   auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der 
   Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des 
   Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. 
 
   Veröffentlichungen auf der Internetseite 
   Den Aktionären sind die Informationen nach § 124 a AktG sowie 
   weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre auf der 
   Internetseite der Gesellschaft unter http://www.einhell.com (dort im 
   Bereich 'Investor Relations/Hauptversammlung) zugänglich. 
 
   Landau/Isar, im Mai 2013 
 
   Einhell Germany AG 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
08.05.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und 
http://www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
 
Sprache:        Deutsch 
Unternehmen:    Einhell Germany AG 
                Wiesenweg 22 
                94405 Landau/Isar 
                Deutschland 
E-Mail:         investor-relations@einhell.com 
Internet:       http://www.einhell.com 
 
 
Ende der Mitteilung    DGAP News-Service 
=-------------------------------------------------------------------- 
210387 08.05.2013 
 

(END) Dow Jones Newswires

May 08, 2013 09:06 ET (13:06 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

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