DJ DGAP-HV: Einhell Germany AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 21.06.2013 in Landau/Isar mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: Einhell Germany AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Einhell Germany AG: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 21.06.2013 in Landau/Isar mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
08.05.2013 / 15:06
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Einhell Germany AG
Landau a. d. Isar
ISIN DE0005654909/DE0005654933
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der
am Freitag, den 21. Juni 2013, um 10:00 Uhr
in der Stadthalle Landau, Stadtgraben 3, 94405 Landau/Isar,
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012,
Vorlage des Lageberichts für den Einhell-Konzern und die
Einhell Germany AG, sowie Vorlage des Berichts des
Aufsichtsrates.
Die vorgenannten Unterlagen sind nach den aktienrechtlichen
Vorschriften der Hauptversammlung zugänglich zu machen. Zu
Tagesordnungspunkt 1 ist keine Beschlussfassung der
Hauptversammlung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom
Vorstand aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss gemäß den
gesetzlichen Bestimmungen bereits am 11. April 2013 gebilligt
und den Jahresabschluss festgestellt hat.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss
der Einhell Germany AG ausgewiesenen Bilanzgewinn des
Geschäftsjahres 2012 in Höhe von Euro 32.510.614,64 wie folgt
zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von Euro Euro 1.130.976,00
0,54 Euro je Stammaktie auf Stück
2.094.400 dividendenberechtigte
Stammaktien.
Ausschüttung einer Dividende von Euro Euro 1.008.000,00
0,60 Euro je Vorzugsaktie auf Stück
1.680.000 dividendenberechtigte
Vorzugsaktien.
Vortrag auf neue Rechnung Euro 30.371.638,64
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Bilanzgewinn Euro 32.510.614,64
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Die Dividende ist am 24. Juni 2013 zahlbar.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2012.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung für das
Geschäftsjahr 2012 zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung für das
Geschäftsjahr 2012 zu erteilen.
5. Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer
der Einhell Germany AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr
2013 zu wählen.
6. Wahlen zum Aufsichtsrat.
Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre endet
mit Ablauf der Hauptversammlung am 21. Juni 2013.
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 96 Abs. 1 Aktiengesetz, §
4 Drittelbeteiligungsgesetz und § 6 der Satzung aus drei
Mitgliedern zusammen, wovon zwei als Vertreter der Aktionäre
durch die Hauptversammlung zu wählen sind.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, für die Zeit bis zum Ablauf der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für das
Geschäftsjahr 2017 entscheidet, folgende Personen als
Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre zu wählen:
a) Herrn Josef Thannhuber, Landau/Isar, Unternehmer,
zuvor Vorstandsvorsitzender der Hans Einhell
Aktiengesellschaft,
b) Herrn Univ.-Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E.h. Dieter
Spath, Sasbachwalden, Leiter des Fraunhofer-Instituts für
Arbeitswirtschaft und Organistation (IAO), Stuttgart.
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Es
ist beabsichtigt, über die Neuwahlen im Wege der
Einzelabstimmung zu entscheiden.
Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance
Kodex wird auf Folgendes hingewiesen: Im Falle seiner Wahl in
den Aufsichtsrat soll Herr Josef Thannhuber als Kandidat für
den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden.
Gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 4 bis 6 des Deutschen Corporate
Governance Kodex wird auf Folgendes hingewiesen:
* Herr Josef Thannhuber ist Vorsitzender des
Aufsichtsrates der Thannhuber AG, Landau/Isar. Die
Thannhuber AG ist wesentlich an der Einhell Germany AG
beteiligter Aktionär.
Sämtliche vorgeschlagene Personen sind bereits Mitglieder des
Aufsichtsrats der Einhell Germany AG und stehen daher in einer
geschäftlichen Beziehung zur Einhell Germany AG und ihrem
Organ Aufsichtsrat.
Abgesehen davon bestehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats
keine für die Wahlentscheidung der Hauptversammlung
maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen
zwischen den hier vorgeschlagenen Personen einerseits und den
Gesellschaften des Einhell-Konzerns, den Organen der Einhell
Germany AG oder einem wesentlich an der Einhell Germany AG
beteiligten Aktionär andererseits.
Herr Univ.-Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E.h. Dieter Spath verfügt
über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder
Abschlussprüfung im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG.
7. Beschlussfassung über die Anpassung der Satzung an
eine gesetzliche Änderung.
Der elektronische Bundesanzeiger wurde zum 1. April 2012 mit
dem Bundesanzeiger in Papierform zusammengelegt und heißt
seitdem 'Bundesanzeiger'. Dies soll in der Satzung abgebildet
werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor, folgenden
Beschluss zu fassen:
In § 3 Abs. 1 und in § 7 Abs. 2 Satz 3 der Satzung wird
jeweils das Wort 'elektronischen' gestrichen.
8. Beschlussfassung über die Streichung von § 8 Abs.
2 S. 4 der Satzung.
Nachdem sich sämtliche Aktien der Einhell Germany AG in
Girosammelverwahrung befinden, ist die Regelung in § 8 Abs. 2
S. 4 der Satzung obsolet.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor, § 8 Abs. 2 S.
4 der Satzung ersatzlos zu streichen.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Das Grundkapital der Einhell Germany AG ist im Zeitpunkt der
Einberufung eingeteilt in 2.094.400 Stammaktien und 1.680.000
Vorzugsaktien. Jede Stammaktie gewährt eine Stimme. Im Zeitpunkt der
Einberufung bestehen also 2.094.400 Stimmrechte. Die Einhell Germany
AG hält im Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind diejenigen Stammaktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig
anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme nachweisen.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind diejenigen Vorzugsaktionäre
berechtigt, die sich rechtzeitig anmelden und ihre Berechtigung zur
Teilnahme nachweisen.
Die Anmeldung und der Nachweis zur Berechtigung müssen der
Gesellschaft unter
Einhell Germany AG
c/o Commerzbank AG
GS-MO 2.1.1 AGM Service
60261 Frankfurt/Main
Telefax: +49 69 136-26351
E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com
jeweils mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, wobei der Tag
der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind,
also bis zum 14. Juni 2013 (24:00 Uhr) zugehen. Für den Nachweis der
Berechtigung reicht ein in Textform in deutscher oder englischer
Sprache erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das
depotführende Institut aus. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich
auf den Beginn des 31. Mai 2013 (00:00 Uhr) ('Nachweisstichtag')
beziehen.
Der Nachweis über nicht in Girosammelverwahrung befindliche Aktien
kann auch von der Gesellschaft oder einem Kreditinstitut gegen
Einreichung der Aktien ausgestellt werden.
Bedeutung des Nachweisstichtags
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer
den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die
Berechtigung zur Teilnahme oder der Umfang des Stimmrechts bemisst
sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag.
Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des
Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 08, 2013 09:06 ET (13:06 GMT)
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die
Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich.
Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem
Nachweisstichtag.
Verfahren für die Stimmabgabe
Stimmrechtsvertretung durch Bevollmächtigte
Der Aktionär kann sein Stimmrecht (Stammaktionäre) bzw. seine
sonstigen Teilnahmerechte (Stamm- und Vorzugsaktionäre) in der
ordentlichen Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B.
durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine
andere Person seiner Wahl, ausüben lassen. Die Aktionäre, die eine
Vollmacht erteilen möchten, müssen sich ebenfalls wie vorstehend
ausgeführt zur ordentlichen Hauptversammlung anmelden und ihre
Berechtigung nachweisen. Soweit die Vollmacht nicht einem
Kreditinstitut, einer Aktionärsvereinigung oder einer anderen, mit
diesen gemäß den aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellten
Person oder Institution erteilt wird, bedürfen die Erteilung der
Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft der Textform. Aktionäre, die einen
Vertreter bevollmächtigen wollen, werden gebeten, das
Vollmachtsformular, welches sie mit der Eintrittskarte erhalten, zu
verwenden.
Stimmrechtsvertretung durch Vertreter der Gesellschaft
Darüber hinaus bietet die Gesellschaft ihren Stammaktionären an, von
der Gesellschaft benannte Mitarbeiter als weisungsgebundene
Stimmrechtsvertreter bereits vor der ordentlichen Hauptversammlung zu
bevollmächtigen. Die Stammaktionäre, die den von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten,
müssen sich ebenfalls wie vorstehend ausgeführt zur ordentlichen
Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Die
Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter und die Erteilung von
Weisungen an sie können in Textform möglichst bis zum 19. Juni 2013,
24:00 Uhr eingehend, übermittelt werden. Entsprechende Unterlagen und
Informationen erhalten die Stammaktionäre zusammen mit der
Eintrittskarte zur ordentlichen Hauptversammlung.
Weitere Angaben zur Stimmrechtsvertretung
Für die Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung sowie die
Bevollmächtigung und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter per Post, per Telefax oder auf
elektronischem Weg (per E-Mail) bietet die Gesellschaft folgende
Adresse an:
Einhell Germany AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail: einhell-hv2013@computershare.de
Rechte der Aktionäre
Anträge von Aktionären auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs.
2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 Euro
erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung
gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine
Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss
schriftlich an den Vorstand gerichtet und der Gesellschaft mindestens
30 Tage vor der Versammlung, wobei der Tag der Hauptversammlung und
der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind, also bis zum 21. Mai 2013
(24.00 Uhr), zugegangen sein. Wir bitten, derartige Verlangen an
folgende Adresse zu übersenden:
Einhell Germany AG
Investor Relations
Wiesenweg 22
94405 Landau/Isar
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127
AktG
Gegenanträge mit Begründung gegen einen Vorschlag von Vorstand und
Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und Vorschläge
von Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von
Abschlussprüfern sind ausschließlich an nachfolgend genannte Adresse
zu richten:
Einhell Germany AG
Investor Relations
Wiesenweg 22
94405 Landau/Isar
Telefax: +49 9951 942-293
E-Mail: investor-relations@einhell.com
Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären,
die mindestens 14 Tage vor der Versammlung, wobei der Tag der
Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind, also
bis zum 6. Juni 2013 (24.00 Uhr) bei der Gesellschaft eingegangen
sind, werden, soweit nicht ein Hinderungsgrund gemäß § 126 Abs. 2 AktG
vorliegt, unverzüglich nach ihrem Eingang und Nachweis der
Aktionärseigenschaft unter der Internetadresse http://www.einhell.com
(dort im Bereich 'Investor Relations/Hauptversammlung) veröffentlicht.
Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.
Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die
Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstandes der Tagesordnung
erforderlich ist. Die Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich
auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des
Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
Veröffentlichungen auf der Internetseite
Den Aktionären sind die Informationen nach § 124 a AktG sowie
weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre auf der
Internetseite der Gesellschaft unter http://www.einhell.com (dort im
Bereich 'Investor Relations/Hauptversammlung) zugänglich.
Landau/Isar, im Mai 2013
Einhell Germany AG
Der Vorstand
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08.05.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und
Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Einhell Germany AG
Wiesenweg 22
94405 Landau/Isar
Deutschland
E-Mail: investor-relations@einhell.com
Internet: http://www.einhell.com
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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210387 08.05.2013
(END) Dow Jones Newswires
May 08, 2013 09:06 ET (13:06 GMT)
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