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DGAP-HV: OVB Holding AG: Bekanntmachung der -4-

DJ DGAP-HV: OVB Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 21.06.2013 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: OVB Holding AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
OVB Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
21.06.2013 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
08.05.2013 / 15:09 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   OVB Holding AG 
 
   Köln 
 
   ISIN DE0006286560 
 
 
   Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 2013 
 
   Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, 
 
   wir laden Sie ein zur 
 
   ordentlichen Hauptversammlung der OVB Holding AG 
 
   am Freitag, den 21. Juni 2013, 11:00 Uhr (Einlass ab 10:30 Uhr) im 
   Dorint Hotel am Heumarkt Köln, Pipinstraße 1, 50667 Köln-Zentrum. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           OVB Holding AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
           Dezember 2012, der Lageberichte der OVB Holding AG und des 
           Konzerns für das Geschäftsjahr 2012 einschließlich des 
           erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 
           Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB, des Berichts des Aufsichtsrats sowie 
           des Corporate-Governance-Berichts einschließlich des 
           Vergütungsberichts zum Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Die genannten Unterlagen sind auf unserer Internetseite unter 
           http://www.ovb.ag (dort unter 'Investor Relations' im Bereich 
           'Hauptversammlung') zugänglich. Es wird darauf hingewiesen, 
           dass der gesetzlichen Verpflichtung mit der Zugänglichmachung 
           auf der Internetseite der Gesellschaft Genüge getan ist. Die 
           Unterlagen werden den Aktionären auf Anfrage einmalig per 
           einfacher Post zugesandt. Ferner werden die Unterlagen in der 
           Hauptversammlung ausliegen. Entsprechend den gesetzlichen 
           Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine 
           Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahres- 
           und den Konzernabschluss bereits gebilligt hat. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns zum 31. Dezember 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des 
           Geschäftsjahres 2012 von EUR 13.616.675,32 wie folgt zu 
           verwenden: 
 
 
   Ausschüttung einer Dividende von 0,55 EUR               7.838.222,70 EUR 
   je dividendenberechtigter Stückaktie, dies sind bei 
   14.251.314 dividendenberechtigten Stückaktien 
 
   Gewinnvortrag                                           5.778.452,62 EUR 
 
   Bilanzgewinn                                           13.616.675,32 EUR 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Bestellung des 
           Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie des 
           Prüfers für die prüferische Durchsicht unterjähriger 
           Finanzberichte für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung des 
           Prüfungsausschusses - vor, die PricewaterhouseCoopers 
           Aktiengesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
           Düsseldorf, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für 
           das Geschäftsjahr 2013 und zum Prüfer für die prüferische 
           Durchsicht unterjähriger Finanzberichte, sofern diese erfolgen 
           sollte, zu bestellen. 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des Wahlvorschlags die 
           von Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehene Erklärung 
           der PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft, 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zu deren 
           Unabhängigkeit eingeholt. 
 
 
     6.    Neuwahlen zum Aufsichtsrat 
 
 
           Mit Beendigung der Hauptversammlung am 21. Juni 2013 endet 
           gemäß § 102 Abs. 1 Aktiengesetz und § 10 Abs. 3 der Satzung 
           der OVB Holding AG die Amtszeit aller Aufsichtsratsmitglieder, 
           sodass eine Neuwahl erforderlich ist. 
 
 
           Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 95, 101 AktG in Verbindung 
           mit § 10 Abs. 1 der Satzung aus sechs Mitgliedern zusammen, 
           die sämtlich von der Hauptversammlung gewählt werden. Die 
           Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
 
           Gestützt auf die Empfehlungen des Nominierungs- und 
           Vergütungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor, die 
           nachfolgend unter lit. a) bis f) genannten Personen mit 
           Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung zu 
           Aufsichtsratsmitgliedern zu wählen. Die Bestellung erfolgt für 
           eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die 
           über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem 
           Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die 
           Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. 
 
 
       a)    Michael Johnigk, Herdecke, 
             Mitglied des Vorstands Deutscher Ring 
             Krankenversicherungsverein a.G., Hamburg; SIGNAL 
             Krankenversicherung a.G., Dortmund; IDUNA Vereinigte 
             Lebensversicherung a.G. für Handwerk, Handel und Gewerbe, 
             Hamburg; SIGNAL Unfallversicherung a.G., Dortmund; SIGNAL 
             IDUNA Allgemeine Versicherung AG, Dortmund; SIGNAL IDUNA 
             Holding AG, Dortmund; 
 
 
       b)    Markus Jost, Hamburg, 
             Mitglied des Vorstands der Basler Versicherungen (Basler 
             Securitas Versicherungs-AG, Bad Homburg; Basler 
             Lebensversicherungs-AG, Hamburg; Deutscher Ring 
             Sachversicherungs-AG, Hamburg; Geschäftsführer der Basler 
             Saturn Management B.V. in der Eigenschaft als Komplementärin 
             der Basler Versicherung Beteiligungen B.V. & Co.KG, Hamburg; 
 
 
       c)    Wilfried Kempchen, Düren, 
             Ehemaliger Vorstandsvorsitzender der OVB Holding AG und 
             Kaufmann im Ruhestand; 
 
 
       d)    Dr. Thomas A. Lange, Meerbusch, 
             Vorsitzender des Vorstands der NATIONAL-BANK AG Essen; 
 
 
       e)    Jan De Meulder, Bad Homburg, 
             Vorsitzender des Vorstands Basler Versicherungen (Basler 
             Securitas Versicherungs-AG, Bad Homburg; Basler 
             Lebensversicherungs-AG, Hamburg; Deutscher Ring 
             Sachversicherungs-AG, Hamburg), Hauptbevollmächtigter Basler 
             Leben AG Direktion für Deutschland, Bad Homburg; 
             Hauptbevollmächtigter Basler Versicherung AG Direktion für 
             Deutschland, Bad Homburg; Geschäftsführer der Basler Saturn 
             Management B.V. in der Eigenschaft als Komplementärin der 
             Basler Versicherung Beteiligungen B.V. & Co.KG, Hamburg; 
             Mitglied der Konzernleitung der Baloise Group, Basel, 
             Schweiz; 
 
 
       f)    Winfried Spies, Wadgassen, 
             Vorsitzender des Vorstands der Generali Versicherung AG, 
             München; Generali Lebensversicherung AG, München, Generali 
             Beteiligungs- und Verwaltungs-AG, München; 
 
 
 
           Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der 
           Einzelabstimmung über die Neuwahlen zum Aufsichtsrat 
           entscheiden zu lassen. 
 
 
           Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance 
           Kodex wird auf Folgendes hingewiesen: Im Falle seiner Wahl in 
           den Aufsichtsrat soll Herr Michael Johnigk als Kandidat für 
           den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden. 
 
 
           Gemäß Ziffer 5.4.1. Abs. 4 Deutscher Corporate Governance 
           Kodex i.d.F. vom 15. Mai 2012 lässt der Aufsichtsrat 
           mitteilen: 
 
 
       *     Herr Michael Johnigk ist Mitglied des 
             Konzernvorstands der SIGNAL IDUNA Gruppe, Dortmund und 
             Hamburg. 
 
 
             Die SIGNAL IDUNA Gruppe ist über die Gesellschaften IDUNA 
             Vereinigte Lebensversicherung aG für Handwerk, Handel und 
             Gewerbe, Hamburg, und DEUTSCHER RING 
             Krankenversicherungsverein a.G., Hamburg, sowie dessen 
             Tochtergesellschaft Balance Vermittlungs- und 
             Beteiligungs-AG, Hamburg, mehrheitlich an der Gesellschaft 
             beteiligt. Herr Johnigk ist Vorstand der IDUNA Vereinigte 
             Lebensversicherung aG für Handwerk, Handel und Gewerbe, 
             Hamburg, und DEUTSCHER RING Krankenversicherungsverein a.G., 
             Hamburg. 
 
 
             Im Geschäftsjahr 2012 erzielte der OVB Konzern mit 
             Konzernunternehmen der SIGNAL IDUNA Gruppe Umsatzerlöse in 
             Höhe von 7.977 TEUR bzw. Gesamtvertriebsprovisionen in Höhe 
             von 14.053 TEUR. Diese Umsätze resultieren aus bestehenden 
             Verträgen über die Vermittlung von Finanzprodukten. 
 
 
       *     Herr Jan De Meulder ist Vorsitzender des 
             Vorstands der Basler Versicherungen und Mitglied der 
             Konzernleitung der Baloise Group, Schweiz. 
 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 08, 2013 09:09 ET (13:09 GMT)

DJ DGAP-HV: OVB Holding AG: Bekanntmachung der -2-

Die Deutscher Ring Beteiligungsholding GmbH, Hamburg, hält 
             Aktien in Höhe von rund 32,57 Prozent. Diese Beteiligung 
             wird gemäß §§ 21, 22 Nr. 1 WpHG der Deutscher Ring 
             Sachversicherungs-Aktiengesellschaft, Hamburg, der Basler 
             Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft, Hamburg, der Basler 
             Versicherung Beteiligungen B.V. & Co.KG, Hamburg, der 
             Bâloise Delta Holding S.a.r.l., Bartingen, Luxemburg, und 
             der Bâloise Holding AG, Basel, Schweiz, zugerechnet. 
 
 
             Im Geschäftsjahr 2012 erzielte der OVB Konzern mit 
             Konzernunternehmen der Bâloise Umsatzerlöse in Höhe von 
             21.682 TEUR bzw. Gesamtvertriebsprovisionen in Höhe von 
             31.825 TEUR. Diese Umsätze resultieren aus bestehenden 
             Verträgen über die Vermittlung von Finanzprodukten. 
 
 
       *     Herr Markus Jost ist Mitglied des Vorstands der 
             Basler Versicherungen, verantwortlich für das Ressort 
             Lebensversicherungen. 
 
 
             Bezüglich Herrn Markus Jost gelten die vorgenannten 
             Ausführungen zu Herrn Jan De Meulder entsprechend. 
 
 
       *     Herr Winfried Spies ist Vorsitzender des 
             Vorstands der Generali Versicherung AG, Generali 
             Lebensversicherung AG sowie Generali Beteiligungs- und 
             Verwaltungs-AG. 
 
 
             Die Generali Lebensversicherung AG, München, hält 
             unmittelbar Aktien in Höhe von rund 11,48 Prozent, die gemäß 
             §§ 21, 22 Abs. 1 Nr. 1 WpHG der Generali Deutschland Holding 
             AG, Köln, der Generali Beteiligungs- und Verwaltungs-AG, 
             München, der Generali Beteiligungs-GmbH, Aachen, sowie der 
             Assicurazioni Generali S.p.A., Triest, Italien, zuzurechnen 
             sind. 
 
 
             Im Geschäftsjahr 2012 erzielte der OVB Konzern mit 
             Konzernunternehmen der Generali Umsatzerlöse in Höhe von 
             33.355 TEUR bzw. Gesamtvertriebsprovisionen in Höhe von 
             35.619 TEUR. Diese Umsätze resultieren aus bestehenden 
             Verträgen über die Vermittlung von Finanzprodukten. 
 
 
       *     Herr Dr. Thomas A. Lange ist Mitglied des 
             Aufsichtsrats der HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH, 
             Hamburg, einer Gesellschaft, die zur SIGNAL IDUNA Gruppe 
             gehört. 
 
 
             Darüber hinaus bestehen zwischen Herrn Dr. Lange und den 
             Gesellschaften des OVB Konzerns, den Organen der OVB Holding 
             AG sowie der SIGNAL IDUNA Gruppe keine persönlichen oder 
             geschäftlichen Beziehungen. 
 
 
       *     Zwischen Herrn Wilfried Kempchen und den 
             Gesellschaften des OVB Konzerns, den Organen der OVB Holding 
             AG sowie der SIGNAL IDUNA Gruppe bestehen keine persönlichen 
             oder geschäftlichen Beziehungen. 
 
 
 
           Der Vorschlag zur Wahl von Herrn Wilfried Kempchen geht auf 
           einen Vorschlag gem. § 100 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AktG der 
           Aktionärin IDUNA Vereinigte Lebensversicherung aG für 
           Handwerk, Handel und Gewerbe zurück, die mehr als 25 % der 
           Stimmrechte an der Gesellschaft hält. Der Aufsichtsrat hat 
           sich diesen Wahlvorschlag zu eigen gemacht. 
 
 
   Weitere Angaben über die unter Tagesordnungspunkt 6 zur Wahl 
   vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten 
 
   Die vorgeschlagenen Kandidaten halten jeweils folgende 
   Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder 
   vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von 
   Wirtschaftsunternehmen: 
 
   Michael Johnigk 
 
     -     OVB Vermögensberatung AG, Köln 
           Vorsitzender des Aufsichtsrats 
 
 
     -     SIGNAL IDUNA Vertriebspartnerservice AG, Dortmund* 
           Vorsitzender des Aufsichtsrats 
 
 
     -     SDV Servicepartner der Versicherungsmakler AG, 
           Augsburg* 
           Vorsitzender des Aufsichtsrats 
 
 
     -     BCA AG, Bad Homburg 
           Mitglied des Aufsichtsrats 
 
 
   * Konzerngesellschaften 
 
   Markus Jost 
 
     -     Deutscher Pensionsring AG, Hamburg* 
           Vorsitzender des Aufsichtsrats 
 
 
     -     DRMM Maklermanagement AG, Hamburg* 
           Mitglied des Aufsichtsrats 
 
 
   * Konzerngesellschaften 
 
   Wilfried Kempchen 
 
   keine 
 
   Dr. Thomas A. Lange 
 
     -     DTB - Deutsche Biogas AG, Friesoythe 
           Vorsitzender des Aufsichtsrats 
 
 
     -     VALOVIS BANK AG, Essen 
           Vorsitzender des Aufsichtsrats 
 
 
     -     HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH, Hamburg 
           Mitglied des Aufsichtsrats 
 
 
   Jan De Meulder 
 
     -     Bâloise Assurances Luxembourg S.A., Bertrange, 
           Luxemburg* 
           Mitglied des Verwaltungsrats 
 
 
     -     Baloise Vie Luxembourg S.A., Bertrange, Luxemburg* 
           Mitglied des Verwaltungsrats 
 
 
     -     Baloise Insurance N.V., Antwerpen, Belgien* 
           Mitglied des Verwaltungsrats 
 
 
     -     Noordstarfonds, N.V., Antwerpen, Belgien* 
           Mitglied des Verwaltungsrats 
 
 
     -     Atlantic Union S.A., Athen, Griechenland* 
           Mitglied des Aufsichtsrats 
 
 
   * Konzerngesellschaften 
 
   Winfried Spies 
 
     -     Europ Assistance Versicherungs-AG, München* 
           Vorsitzender des Aufsichtsrats 
 
 
     -     Pensionskasse der Angestellten der Thuringia 
           Versicherungs-AG, München* 
           Vorsitzender des Aufsichtsrats 
 
 
     -     Volksfürsorge AG Vertriebsgesellschaft für 
           Vorsorge- und Finanzprodukte, Hamburg* 
           Vorsitzender des Aufsichtsrats 
 
 
     -     OVB Vermögensberatung AG, Köln 
           Mitglied des Aufsichtsrats 
 
 
     -     Generali Deutschland Schadenmanagement GmbH, Köln* 
           Mitglied des Aufsichtsrates 
 
 
     -     Generali Deutschland Pensor Pensionsfonds AG, 
           Frankfurt* 
           Mitglied des Aufsichtsrats 
 
 
     -     Bank 1Saar eG, Saarbrücken 
           Mitglied des Aufsichtsrats 
 
 
   * Konzerngesellschaften 
 
   Teilnahme an der Hauptversammlung 
 
   Unterlagen 
 
   Der Inhalt dieser Einberufung, eine Erläuterung zum Tagesordnungspunkt 
   1, die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der 
   Einberufung, die in Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen sowie 
   der Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns sind 
   ab dem Zeitpunkt der Einberufung im Internet unter http://www.ovb.ag 
   (dort unter 'Investor Relations' im Bereich 'Hauptversammlung') 
   zugänglich. Die genannten Unterlagen werden auch in der 
   Hauptversammlung ausliegen. 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung 
 
   Das Grundkapital der Gesellschaft ist im Zeitpunkt der Einberufung 
   eingeteilt in 14.251.314 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit 
   ebenso vielen Stimmrechten. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der 
   Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. 
 
   Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
   Ausübung des Stimmrechts 
 
   Die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung der Stimmrechte 
   setzen voraus, dass sich die Aktionäre bei der Gesellschaft anmelden. 
   Die Anmeldung muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein 
   und der Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB) bis spätestens am 
   Freitag, 14. Juni 2013, 24:00 Uhr, unter der Adresse 
 
   OVB Holding AG 
   C/o Computershare Operations Center 
   80249 München 
   per Telefax unter: +49 89 30903-74675 
   oder per E-Mail unter: anmeldestelle@computershare.de 
 
   zugehen. Neben der Anmeldung ist ein Berechtigungsnachweis der 
   Aktionäre zur Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts erforderlich. 
   Dazu ist ein in Textform (§ 126b BGB) erstellter besonderer Nachweis 
   des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz erforderlich. Der 
   Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein und 
   sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung 
   ('Nachweisstichtag' oder 'Record Date'), also Freitag, 31. Mai 2013, 
   00:00 Uhr beziehen. Dieser Nachweis muss der Gesellschaft bis 
   spätestens Freitag, 14. Juni 2013, 24:00 Uhr unter der zuvor genannten 
   Adresse zugehen. 
 
   Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date) 
 
   Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den 
   Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der 
   Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die 
   Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts 
   als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat. Die Berechtigung zur 
   Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei 
   ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. 
 
   Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des 
   Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen 
   Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die 
   Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der 
   Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d. h. 
   Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine 
   Auswirkung auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des 
   Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Zuerwerbe von Aktien nach dem 
   Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien 
   besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und 
   stimmberechtigt. 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 08, 2013 09:09 ET (13:09 GMT)

DJ DGAP-HV: OVB Holding AG: Bekanntmachung der -3-

Verfahren der Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten 
 
   Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch 
   einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine 
   Vereinigung von Aktionären oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben 
   lassen. Auch in diesem Fall müssen sich die Aktionäre unter Vorlage 
   des Nachweises des Anteilsbesitzes rechtzeitig anmelden. 
 
   Unterliegt die Vollmacht nicht dem Anwendungsbereich des § 135 AktG, 
   also wenn die Vollmacht nicht einem Kreditinstitut, einer 
   Aktionärsvereinigung oder sonstigen Kreditinstituten nach § 135 Abs. 8 
   AktG oder nach § 135 Abs. 10 in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG, 
   gleichgestellten Personen oder Vereinigungen erteilt wird und die 
   Erteilung der Vollmacht auch nicht sonst dem Anwendungsbereich des § 
   135 AktG unterliegt, hat die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und 
   der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft in 
   Textform (§ 126b BGB) zu erfolgen. 
 
   Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt 
   werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die 
   Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Die Gesellschaft bietet 
   den Aktionären für die elektronische Übermittlung des Nachweises der 
   Vollmacht folgende E-Mail Adresse an: 
 
   E-Mail unter: Hauptversammlung2013@ovb.ag 
 
   Vorstehender Übermittlungsweg steht auch zur Verfügung, wenn die 
   Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft 
   erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der 
   Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf einer 
   bereits erteilten Vollmacht kann auf dem vorgenannten Übermittlungsweg 
   unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden. 
 
   Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht wird den Aktionären 
   nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung 
   zugeschickt. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann 
   die Gesellschaft einen oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
   Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen 
   oder anderen, mit diesen gemäß den aktienrechtlichen Bestimmungen 
   gleichgestellten Personen oder Institutionen gelten die gesetzlichen 
   Bestimmungen. Bitte stimmen Sie sich, wenn Sie ein Kreditinstitut, 
   eine Aktionärsvereinigung oder eine andere mit diesen gemäß den 
   aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellte Person oder Institution 
   bevollmächtigen wollen, mit dieser über eine mögliche Form der 
   Vollmacht ab. 
 
   Bevollmächtigung von der Gesellschaft benannter Stimmrechtsvertreter 
 
   Wir bieten unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte, 
   weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der 
   Hauptversammlung mit der Stimmrechtsausübung zu bevollmächtigen. 
 
   Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertretern bereits vor der Hauptversammlung eine Vollmacht 
   erteilen möchten, müssen sich rechtzeitig anmelden und den 
   Berechtigungsnachweis führen. 
 
   Nach ordnungsgemäßer Anmeldung erhalten sie weitere Informationen zur 
   Stimmrechtsvertretung sowie ein Formular, das zur Vollmachts- und 
   Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
   verwendet werden kann. 
 
   Die Erteilung einer Vollmacht an von der Gesellschaft benannte 
   Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft sowie die Erteilung von 
   Weisungen an von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter, ihr 
   Widerruf oder die Änderung dieser Weisungen bedürfen der Textform. 
 
   Soweit die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
   bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Falle Weisungen für die 
   Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind 
   verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Die Stimmrechtsvertreter der 
   Gesellschaft nehmen keine Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen 
   gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Rede- und 
   Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen. 
 
   Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
   bevollmächtigen möchten, werden zur organisatorischen Erleichterung 
   gebeten, die Vollmachten nebst Weisungen spätestens bis zum Mittwoch, 
   den 19. Juni 2013 postalisch, per Telefax oder per E-Mail an die 
   Gesellschaft an die nachfolgend genannte Adresse zu übermitteln: 
 
   OVB Holding AG 
   C/o Computershare Operations Center 
   80249 München 
   oder Telefax unter: +49 89 30903-74675 
   oder per E-Mail unter: anmeldestelle@computershare.de 
 
   Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten und in 
   der Hauptversammlung erschienenen Aktionären an, die von der 
   Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch in der 
   Hauptversammlung mit der Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen. 
 
   Rechte der Aktionäre 
 
   Tagesordnungsergänzungsverlangen 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
   Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von Euro 500.000,00 
   erreichen, können nach § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände 
   auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen 
   Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. 
   Verlangen von Aktionären auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 
   Abs. 2 AktG sind schriftlich an den Vorstand zu richten und müssen der 
   Gesellschaft bis Dienstag, den 21. Mai 2013, 24:00 Uhr zugehen. Bitte 
   richten Sie entsprechende Verlangen an den Vorstand unter folgender 
   Adresse: 
 
   OVB Holding AG 
   Investor Relations 
   Hauptversammlung 2013 
   Heumarkt 1 
   50667 Köln 
 
   Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich 
   nach Zugang des Verlangens im elektronischen Bundesanzeiger bekannt 
   gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen 
   davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der 
   gesamten Europäischen Union verbreiten. 
 
   Sie werden außerdem unter der Internetadresse http://www.ovb.ag (dort 
   unter 'Investor Relations' im Bereich 'Hauptversammlung') bekannt 
   gemacht und den Aktionären mitgeteilt. 
 
   Gegenanträge und Wahlvorschläge 
 
   Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen 
   Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten 
   der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge übersenden. Zugänglich zu 
   machende Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. 
   Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von Aktionären zur 
   Hauptversammlung sind ausschließlich zu richten an: 
 
   OVB Holding AG 
   Investor Relations 
   Hauptversammlung 2013 
   Heumarkt 1 
   50667 Köln 
   oder Telefax unter: +49 221 2015-325 
   oder per E-Mail unter: Hauptversammlung2013@ovb.ag 
 
   Wir werden zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von 
   Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs sowie zugänglich zu 
   machender Begründungen nach ihrem Eingang unter der Internetadresse 
   http://www.ovb.ag (dort unter 'Investor Relations' im Bereich 
   'Hauptversammlung') veröffentlichen. Dabei werden die bis zum 
   Donnerstag, den 6. Juni 2013, 24:00 Uhr bei der oben genannten 
   Adresse, bzw. per Telefax oder E-Mail eingehenden Gegenanträge und 
   Wahlvorschläge zu den Punkten dieser Tagesordnung berücksichtigt. 
   Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der 
   genannten Internetadresse veröffentlicht. 
 
   Auskunftsrecht 
 
   Nach § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der 
   Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der 
   Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des 
   Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht 
   erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen 
   der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Auskunftsverlangen 
   sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der 
   Aussprache zu stellen. Die Auskunftspflicht des Vorstands eines 
   Mutterunternehmens (§ 290 Abs. 1, 2 HGB) in der Hauptversammlung, der 
   der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht vorgelegt werden, 
   erstreckt sich auch auf die Lage des Konzerns und der in den 
   Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. 
 
   Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft 
 
   Den Aktionären sind die Informationen gemäß § 124a AktG im Internet 
   unter http://www.ovb.ag (dort unter 'Investor Relations' im Bereich 
   'Hauptversammlung') zugänglich. 
 
   Köln, im Mai 2013 
 
   OVB Holding AG 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
 
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08.05.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und 
http://www.dgap.de 
 
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Sprache:        Deutsch 
Unternehmen:    OVB Holding AG 
                Heumarkt 1 
                50667 Köln 
                Deutschland 
Telefon:        +49 221 2015-288 
Fax:            +49 221 2015-325 
E-Mail:         ir@ovb.ag 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 08, 2013 09:09 ET (13:09 GMT)

Internet:       http://www.ovb.ag 
ISIN:           DE0006286560 
WKN:            628656 
Börsen:         Auslandsbörse(n) Xetra, Frankfurt, Stuttgart, Berlin, 
                Hamburg, Hannover, Düsseldorf, München 
 
 
Ende der Mitteilung    DGAP News-Service 
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210389 08.05.2013 
 

(END) Dow Jones Newswires

May 08, 2013 09:09 ET (13:09 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

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