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DGAP-HV: BHS tabletop Aktiengesellschaft: -3-

DJ DGAP-HV: BHS tabletop Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 26.06.2013 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: BHS tabletop Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
BHS tabletop Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 26.06.2013 in München mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
08.05.2013 / 15:12 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   BHS tabletop AG 
   Selb/Bayern 
 
   ISIN-Nr. DE0006102007 
   Wertpapier-Kenn-Nr. 610200 
 
 
   Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, 
   wir laden Sie ein zur 
 
   109. ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG 
   DER BHS TABLETOP AG 
 
   am Mittwoch, den 26. Juni 2013, um 11:00 Uhr 
   im Hotel HILTON MUNICH CITY 
   Rosenheimer Str. 15 * 81667 München 
 
   TAGESORDNUNGSPUNKTE 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           BHS tabletop AG, des gebilligten Konzernabschlusses sowie des 
           Lageberichts und des Konzernlageberichts (einschließlich des 
           erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 
           Absatz 4, 315 Absatz 4 HGB) für das Geschäftsjahr 2012, des 
           Vorschlags für die Verwendung des Bilanzgewinns und des 
           Berichts des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat hat den vom 
           Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den 
           Konzernabschluss am 21. März 2013 gebilligt und den 
           Jahresabschluss der BHS tabletop AG damit festgestellt. 
           Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt daher zu 
           diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2012 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn des 
           Geschäftsjahres 2012 in Höhe von EUR 1.768.024,15 wie folgt zu 
           verwenden: 
 
 
   Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,45 je    EUR    1.535.760,00 
   Aktie 
 
   Vortrag des verbleibenden Bilanzgewinns auf     EUR      232.264,15 
   neue Rechnung 
 
                                                   EUR    1.768.024,15 
 
 
 
 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     5.    Wahl zum Aufsichtsrat 
           Das Amt sämtlicher Mitglieder des Aufsichtsrats erlischt gemäß 
           § 97 Absatz 2 Satz 3 AktG und § 9 Absatz 2 der Satzung mit der 
           Beendigung der Hauptversammlung am 26. Juni 2013. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen zu 
           Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zu wählen: 
 
 
       (a)   Professor Dr. Norbert Loos 
             wohnhaft 68163 Mannheim 
             Geschäftsführender Gesellschafter der Loos 
             Beteiligungs-GmbH, Stuttgart 
 
 
       (b)   Ulrich Müller 
             wohnhaft 73312 Geislingen/Weiler 
             Mitglied des Vorstands der WMF AG, Geislingen/Steige 
 
 
       (c)   Dr. Herbert Schäffner 
             wohnhaft 60320 Frankfurt 
             Managing Director der Deutsche Bank AG, Frankfurt a. M. 
 
 
       (d)   Hans Volker Sprave 
             wohnhaft 81543 München 
             Zentralbereichsleiter Corporate Finance Mergers & 
             Acquisitions der 
             Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft AG, München 
 
 
 
           Die Wahl erfolgt gemäß § 9 Absatz 2 der Satzung für die Zeit 
           bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
           Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 beschließt. 
 
 
           Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 9 Absatz 1 der Satzung und 
           § 96 Absatz 1 AktG in Verbindung mit § 4 Absatz 1 
           Drittelbeteiligungsgesetz aus vier Aufsichtsratsmitgliedern 
           der Aktionäre und zwei Aufsichtsratsmitgliedern der 
           Arbeitnehmer zusammen. 
 
 
           Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
 
           Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der 
           Einzelabstimmung über die Neuwahlen zum Aufsichtsrat 
           entscheiden zu lassen. 
 
 
           Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance 
           Kodex wird auf Folgendes hingewiesen: Im Falle seiner Wahl in 
           den Aufsichtsrat soll Herr Prof. Dr. Norbert Loos als Kandidat 
           für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden. 
 
 
           Angaben zu Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden 
           Aufsichtsräten und Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und 
           ausländischen Kontrollgremien sowie zu den persönlichen und 
           den geschäftlichen Beziehungen zur Gesellschaft, den Organen 
           der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft 
           beteiligten Aktionär: 
 
 
           Professor Dr. Norbert Loos 
           Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: 
           - Hans R. Schmidt Holding AG, Offenburg (Vorsitzender) 
           - LTS Lohmann Therapie-Systeme AG, Andernach (Vorsitzender) 
           - Dürr AG, Stuttgart (stellv. Vorsitzender) 
 
 
           Nach Einschätzung des Aufsichtsrats steht Herr Professor Dr. 
           Loos in keiner nach Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate 
           Governance Kodex offenzulegenden persönlichen oder 
           geschäftlichen Beziehung zur BHS tabletop AG oder zu deren 
           Konzernunternehmen, den Organen der BHS tabletop AG oder einem 
           wesentlich an der BHS tabletop AG beteiligten Aktionär. 
 
 
           Ulrich Müller 
           keine weiteren Aufsichtsratsmandate oder Mitgliedschaften in 
           vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien 
 
 
           Herr Ulrich Müller ist Mitglied des Vorstands der WMF AG, die 
           mit 24,9 % an der BHS tabletop AG beteiligt ist. Nach 
           Einschätzung des Aufsichtsrats steht Herr Müller in keiner 
           weiteren nach Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance 
           Kodex offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen 
           Beziehung zur BHS tabletop AG oder zu deren 
           Konzernunternehmen, den Organen der BHS tabletop AG oder einem 
           wesentlich an der BHS tabletop AG beteiligten Aktionär. 
 
 
           Dr. Herbert Schäffner 
           Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: 
           - Dedalus GmbH & Co. KGaA, Stuttgart 
 
 
           Herr Dr. Herbert Schäffner befindet sich in einem 
           Anstellungsverhältnis mit der Deutsche Bank AG, die mit 28,9 % 
           an der BHS tabletop AG beteiligt ist. Nach Einschätzung des 
           Aufsichtsrats steht Herr Dr. Schäffner in keiner weiteren nach 
           Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex 
           offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur 
           BHS tabletop AG oder zu deren Konzernunternehmen, den Organen 
           der BHS tabletop AG oder einem wesentlich an der BHS tabletop 
           AG beteiligten Aktionär. 
 
 
           Hans Volker Sprave 
           Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: 
           - Forst Ebnath AG, Ebnath (Vorsitzender) 
 
 
           Herr Hans Volker Sprave befindet sich in einem 
           Anstellungsverhältnis mit der Münchener 
           Rückversicherungs-Gesellschaft AG, die mit 28,9 % an der BHS 
           tabletop AG beteiligt ist. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats 
           steht Herr Sprave in keiner weiteren nach Ziffer 5.4.1 des 
           Deutschen Corporate Governance Kodex offenzulegenden 
           persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur BHS tabletop AG 
           oder zu deren Konzernunternehmen, den Organen der BHS tabletop 
           AG oder einem wesentlich an der BHS tabletop AG beteiligten 
           Aktionär. 
 
 
           Profile der einzelnen Kandidaten mit ergänzenden Informationen 
           können im Internet unter der Adresse www.bhs-tabletop.de über 
           den Link Investor Relations und dort unter Hauptversammlung 
           eingesehen werden. 
 
 
     6.    Beschlussfassung über die Bestellung des 
           Abschlussprüfers der Gesellschaft und des Konzerns für das 
           Geschäftsjahr 2013 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer 
           der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2013 
           zu bestellen. 
 
 
   VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG UND DIE 
   AUSÜBUNG DES STIMMRECHTS 
 
   Zur stimmberechtigten Teilnahme an der Hauptversammlung gemäß § 18 der 
   Satzung sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur 
   Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in Textform und in 
   deutscher Sprache bei der Gesellschaft angemeldet haben. Die Aktionäre 
   haben neben der Anmeldung ihre Berechtigung zur Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts durch einen in 
   Textform erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes durch das 
   depotführende Institut zu erbringen. Der Nachweis hat sich auf den 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 08, 2013 09:12 ET (13:12 GMT)

DJ DGAP-HV: BHS tabletop Aktiengesellschaft: -2-

Beginn des 5. Juni 2013, 0:00 Uhr Ortszeit (Nachweisstichtag) zu 
   beziehen. 
 
   Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der 
   Gesellschaft unter der nachfolgenden Adresse bis spätestens Mittwoch, 
   den 19. Juni 2013 zugegangen sein: 
 
 
 
             BHS tabletop AG 
             c/o Deutsche Bank AG 
             Securities Production 
             General Meetings 
             Postfach 20 01 07 
             60605 Frankfurt am Main 
             Deutschland 
             Fax: +49 69 12012-86045 
             E-Mail: wp.hv@xchanging.com 
 
 
 
   Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes unter der vorstehend 
   genannten Adresse werden den Aktionären Eintrittskarten für die 
   Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der 
   Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig 
   für die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die 
   Gesellschaft Sorge zu tragen. 
 
   BEDEUTUNG DES NACHWEISSTICHTAGS 
 
   Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den Umfang und 
   die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, 
   wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht 
   hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben 
   hierfür keine Bedeutung. Auch im Falle einer vollständigen oder 
   teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag 
   ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich 
   der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; das 
   heißt, Veräußerungen nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkung 
   auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. 
   Entsprechendes gilt für den Erwerb und den Hinzuerwerb von Aktien nach 
   dem Nachweisstichtag. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf 
   die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine 
   eventuelle Dividendenberechtigung. 
 
   VERFAHREN FÜR DIE STIMMABGABE DURCH EINEN BEVOLLMÄCHTIGTEN 
 
   Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen 
   möchten, können das Stimmrecht aus ihren Aktien durch einen 
   Bevollmächtigten, z. B. durch das depotführende Institut, eine 
   Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben 
   lassen. Auch in diesem Fall sind eine fristgerechte Anmeldung und der 
   Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Die Erteilung der 
   Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung 
   gegenüber der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der Textform. Ein 
   Formular für die Erteilung einer Vollmacht, um dessen Verwendung wir 
   bitten, wird mit der Eintrittskarte übersandt. Das Formular kann auch 
   auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse 
   www.bhs-tabletop.de über den Link Investor Relations und dort unter 
   Hauptversammlung abgerufen werden. Wenn ein Kreditinstitut, eine 
   Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG 
   gleichgestellten Institutionen oder Personen bevollmächtigt werden 
   soll, besteht eine Textformerfordernis nicht. Wir weisen jedoch darauf 
   hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden Institute oder 
   Personen möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, 
   weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. 
 
   Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die 
   Gesellschaft einen oder mehrere der weiteren Bevollmächtigten 
   zurückweisen. 
 
   Der Nachweis über die Bestellung eines Bevollmächtigten kann entweder 
   am Tag der Hauptversammlung bei der Einlasskontrolle vorgewiesen oder 
   der Gesellschaft an nachstehende Adresse, E-Mail-Adresse bzw. 
   Faxnummer übermittelt werden: 
 
 
 
             BHS tabletop AG 
             Hauptversammlung 
             Ludwigsmühle 1 
             95100 Selb 
             Deutschland 
             Fax: +49 9287 73-1114 
             E-Mail: hauptversammlung@bhs-tabletop.de 
 
 
 
   Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, einen 
   Mitarbeiter der Gesellschaft als Stimmrechtsvertreter zu 
   bevollmächtigen. Der Stimmrechtsvertreter oder ein von ihm bestellter 
   Vertreter darf das Stimmrecht nur nach Maßgabe ausdrücklich erteilter 
   Weisungen ausüben. Vollmacht und Weisungen für den 
   Stimmrechtsvertreter müssen schriftlich übermittelt werden. 
   Entsprechende Vordrucke erhalten Sie zusammen mit der Eintrittskarte, 
   sie können ferner auf der Internetseite der Gesellschaft unter der 
   Adresse www.bhs-tabletop.de über den Link Investor Relations und dort 
   unter Hauptversammlung abgerufen werden. Die ausgefüllten Vollmachts- 
   und Weisungsvordrucke müssen bis einschließlich Montag, den 24. Juni 
   2013 der Gesellschaft unter folgender Adresse: 
 
 
 
             BHS tabletop AG 
             Hauptversammlung 
             Ludwigsmühle 1 
             95100 Selb 
             Deutschland 
 
 
 
   zugegangen sein. 
 
   Auch im Falle einer Bevollmächtigung des von der Gesellschaft 
   benannten Stimmrechtsvertreters ist eine fristgerechte Anmeldung nach 
   den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. 
 
   GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE ZUM ZEITPUNKT DER EINBERUFUNG 
   DER HAUPTVERSAMMLUNG 
 
   Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 8.724.684,66 und ist in 
   3.412.800 nennwertlose Inhaberstückaktien eingeteilt. Die Gesamtzahl 
   der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung beträgt damit 3.412.800. 
 
   RECHTE DER AKTIONÄRE NACH §§ 122 ABSATZ 2, 126 ABSATZ 1, 127, 131 
   ABSATZ 1 AKTG 
 
   a) Ergänzungsanträge zur Tagesordnung gemäß § 122 Absatz 2 AktG 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
   Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen, 
   können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und 
   bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung 
   oder Beschlussvorlage beiliegen. Die Antragsteller haben nachzuweisen, 
   dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag des Zugangs des 
   Verlangens bei der Gesellschaft Inhaber der Aktien sind. Das Verlangen 
   muss der Gesellschaft schriftlich (ersatzweise auch in elektronischer 
   Form gemäß § 126a BGB) mindestens 30 Tage vor der Versammlung, also 
   bis zum Sonntag, den 26. Mai 2013, 24:00 Uhr Ortszeit, unter folgender 
   Adresse bzw. E-Mail-Adresse zugehen: 
 
 
 
             BHS tabletop AG 
             Hauptversammlung 
             Ludwigsmühle 1 
             95100 Selb 
             Deutschland 
             per E-Mail: hauptversammlung@bhs-tabletop.de 
 
 
 
   b) Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 126 Absatz 1 
   und § 127 AktG 
   Jeder Aktionär hat das Recht, in der Hauptversammlung einen 
   Gegenantrag mit Begründung gegen die Vorschläge von Vorstand und/oder 
   Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung zu stellen. 
   Gegenanträge zur Hauptversammlung, einschließlich des Namens des 
   Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der 
   Verwaltung der Gesellschaft, werden gemäß § 126 Absatz 1 AktG im 
   Internet unter www.bhs-tabletop.de über den Link Investor Relations 
   und dort unter Hauptversammlung zugänglich gemacht. Voraussetzung für 
   die Zugänglichmachung ist, dass sie mit dem Nachweis der 
   Aktionärseigenschaft spätestens bis Dienstag, den 11. Juni 2013, 24:00 
   Uhr Ortszeit, bei der unter a) genannten Adresse bzw. E-Mail-Adresse 
   eingehen. Die Gegenanträge können bis zu diesem Zeitpunkt auch per 
   Telefax (nur: +49 9287 73-1114) übermittelt werden. 
 
   Ein Gegenantrag und dessen Begründung braucht gemäß § 126 Absatz 2 
   AktG von der Gesellschaft unter bestimmten Voraussetzungen nicht über 
   die Internetseite zugänglich gemacht zu werden. 
 
   Gegenanträge sind, auch wenn sie der Gesellschaft vorab fristgerecht 
   übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur dann gestellt, 
   wenn sie dort ausdrücklich gestellt werden. Das Recht eines jeden 
   Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den 
   verschiedenen Tagesordnungspunkten zu stellen, ohne dass diese zuvor 
   der Gesellschaft fristgerecht übermittelt wurden, bleibt unberührt. 
 
   Jeder Aktionär hat das Recht, in der Hauptversammlung Wahlvorschläge 
   zu der unter Tagesordnungspunkt 5 vorgesehenen Wahl der 
   Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre als auch zu der unter 
   Tagesordnungspunkt 6 vorgesehenen Wahl des Abschlussprüfers der 
   Gesellschaft und des Konzerns zu machen. Wahlvorschläge zu 
   Tagesordnungspunkt 6 werden gemäß §§ 127, 126 Absatz 1 AktG im 
   Internet unter www.bhs-tabletop.de über den Link Investor Relations 
   und dort unter Hauptversammlung zugänglich gemacht. Voraussetzung für 
   die Zugänglichmachung ist, dass sie mit dem Nachweis der 
   Aktionärseigenschaft spätestens bis Dienstag, den 11. Juni 2013, 24:00 
   Uhr Ortszeit, bei der unter a) genannten Adresse bzw. E-Mail-Adresse 
   eingehen. Die Wahlvorschläge können bis zu diesem Zeitpunkt auch per 
   Telefax (nur: +49 9287 73-1114) übermittelt werden. Der Wahlvorschlag 
   braucht nicht begründet zu werden. 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 08, 2013 09:12 ET (13:12 GMT)

Wahlvorschläge sind, auch wenn sie der Gesellschaft vorab fristgerecht 
   übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur dann gestellt, 
   wenn sie dort ausdrücklich gestellt werden. Das Recht eines jeden 
   Aktionärs, während der Hauptversammlung Wahlvorschläge zu den 
   Tagesordnungspunkten 5 und 6 zu stellen, ohne dass diese zuvor der 
   Gesellschaft fristgerecht übermittelt wurden, bleibt unberührt. 
 
   Ein Wahlvorschlag braucht gemäß §§ 127, 126 Absatz 2 AktG von der 
   Gesellschaft unter bestimmten Voraussetzungen nicht über die 
   Internetseite zugänglich gemacht zu werden. 
 
   Wahlvorschläge von Aktionären zu den unter Tagesordnungspunkt 5 und 6 
   vorgesehenen Wahlen werden nur zugänglich gemacht, wenn sie den Namen, 
   den Wohnort und den ausgeübten Beruf der vorgeschlagenen Person, bei 
   juristischen Personen die Firma und den Sitz, enthalten. 
   Wahlvorschläge von Aktionären zu der unter Tagesordnungspunkt 5 
   vorgesehenen Wahl der Aufsichtsratsmitglieder werden ferner nur dann 
   zugänglich gemacht, wenn sie auch Angaben zur Mitgliedschaft der 
   vorgeschlagenen Person in anderen gesetzlich zu bildenden 
   Aufsichtsräten enthalten. 
 
   c) Auskunftsrecht gemäß § 131 Absatz 1 AktG 
   Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand 
   Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der 
   rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen 
   sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss 
   einbezogenen Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgemäßen 
   Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich sind. Die 
   Auskunftspflicht erstreckt sich gemäß § 131 Absatz 1 und 4 AktG auch 
   auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu 
   verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den 
   Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. 
 
   Der Vorstand darf die Auskunft unter bestimmten, in § 131 Absatz 3 
   AktG aufgeführten Voraussetzungen verweigern. 
 
   Gemäß § 19 Absatz 3 der Satzung ist der Leiter der Hauptversammlung 
   ermächtigt, in der Hauptversammlung das Frage- und Rederecht des 
   Aktionärs zeitlich angemessen zu beschränken; er ist insbesondere 
   ermächtigt, das Frage- und Rederecht für den gesamten 
   Hauptversammlungsverlauf, für einzelne Tagesordnungspunkte oder für 
   einzelne Redner zeitlich angemessen zu beschränken. 
 
   HINWEIS AUF INTERNETSEITE 
 
   Die Einladung zur Hauptversammlung, die unter Tagesordnungspunkt 1 
   genannten Unterlagen und die gemäß § 124a AktG zugänglich zu machenden 
   Unterlagen sowie weitere Informationen im Zusammenhang mit der 
   Hauptversammlung können im Internet unter www.bhs-tabletop.de über den 
   Link Investor Relations und dort unter Hauptversammlung eingesehen 
   werden. 
 
   Selb, im Mai 2013 
 
   BHS tabletop AG 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
 
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08.05.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und 
http://www.dgap.de 
 
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Sprache:        Deutsch 
Unternehmen:    BHS tabletop Aktiengesellschaft 
                Ludwigsmühle 1 
                95100 Selb 
                Deutschland 
E-Mail:         hauptversammlung@bhs-tabletop.de 
Internet:       http://www.bhs-tabletop.de 
ISIN:           DE0006102007 
WKN:            610200 
 
 
Ende der Mitteilung    DGAP News-Service 
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210394 08.05.2013 
 

(END) Dow Jones Newswires

May 08, 2013 09:12 ET (13:12 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

In unserem aktuellen Spezialreport stellen wir fünf Software-Aktien vor, die besonders aussichtsreich positioniert sind – mit starker Marktstellung, attraktiver Bewertung und hohem Aufholpotenzial.

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