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DGAP-HV: GK Software AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.06.2013 in 08261 Schöneck/Vogtland, Hohe Reuth 5, IFA Hotel, Raum Aschberg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: GK Software AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
GK Software AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
18.06.2013 in 08261 Schöneck/Vogtland, Hohe Reuth 5, IFA Hotel, Raum 
Aschberg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
08.05.2013 / 15:15 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   GK SOFTWARE AG 
 
   08261 Schöneck 
 
   WKN 757142 
   ISIN DE 000 7 571 424 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Wir laden unsere Aktionäre zu der am 
 
   Dienstag, den 18. Juni 2013, um 14.00 Uhr 
 
   im IFA Hotel Schöneck, 
   Hohe Reuth 5, 08261 Schöneck (Raum Aschberg) stattfindenden 
 
   ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
     I.    Tagesordnung 
 
 
   1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts 
   sowie des gebilligten Konzernabschlusses (IFRS) und des 
   Konzernlageberichts der GK SOFTWARE AG für das Geschäftsjahr 2012 
   sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2012 sowie 
   des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 
   Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches (HGB). 
 
   Der Vorstand macht gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 des Aktiengesetzes (AktG) 
   der Hauptversammlung, neben seinem erläuternden Bericht zu den Angaben 
   nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 HGB, die nachfolgenden 
   genannten Vorlagen zugänglich: 
 
     *     den festgestellten Jahresabschluss der GK SOFTWARE 
           AG zum 31. Dezember 2012, 
 
 
     *     den Lagebericht, 
 
 
     *     den gebilligten Konzernabschluss zum 31. Dezember 
           2012, 
 
 
     *     den Konzernlagebericht, 
 
 
     *     den Bericht des Aufsichtsrats sowie 
 
 
     *     den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des 
           Bilanzgewinns. 
 
 
   Die vorgenannten Unterlagen können im Internet unter 
   http://investor.gk-software.com/ unter dem Menüpunkt Hauptversammlung 
   und in den Geschäftsräumen am Sitz der GK SOFTWARE AG, Waldstraße 7, 
   08261 Schöneck, eingesehen werden. Sie werden den Aktionären auf 
   Anfrage auch zugesandt. Ferner werden die Unterlagen auf der 
   Hauptversammlung zugänglich sein. 
 
   Zu Tagesordnungspunkt 1 wird kein Beschluss gefasst. Der Aufsichtsrat 
   hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss gemäß § 172 AktG am 22. April 2013 gebilligt und 
   damit den Jahresabschluss festgestellt. Deshalb ist eine Feststellung 
   des Jahresabschlusses oder eine Billigung des Konzernabschlusses durch 
   die Hauptversammlung nach § 173 AktG nicht erforderlich. 
   Jahresabschluss, Lagebericht, Konzernabschluss, Konzernlagebericht und 
   Bericht des Aufsichtsrats sind vielmehr, ebenso wie der erläuternde 
   Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 
   Abs. 4 HGB der Hauptversammlung zugänglich zu machen, ohne dass es 
   nach dem Aktiengesetz einer Beschlussfassung bedarf. Der Vorstand wird 
   die vorgelegten Unterlagen im Rahmen der Hauptversammlung erläutern. 
   Die Aktionäre haben auf der Hauptversammlung im Rahmen ihres 
   Auskunftsrechts die Gelegenheit, Fragen hierzu zu stellen. Der 
   Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns wird unter 
   Tagesordnungspunkt 2 gefasst. 
 
   2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der GK 
   SOFTWARE AG aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2012 wie folgt zu 
   verwenden: 
 
   Der Bilanzgewinn in Höhe von Euro 3.862.996,54 wird auf neue Rechnung 
   vorgetragen. 
 
   3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands 
 
   Der Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2012 
   amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung 
   zu erteilen. 
 
   4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
   Aufsichtsrats 
 
   Der Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2012 
   amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum 
   Entlastung zu erteilen. 
 
   5. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013 sowie, für den Fall 
   einer prüferischen Durchsicht, des Prüfers für den verkürzten 
   Abschluss und den Zwischenlagebericht für das erste Halbjahr des 
   Geschäftsjahres 2013 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungs- und 
   Steuerberatungsgesellschaft Deloitte & Touche GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Dresden, zum Abschlussprüfer und 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 zu wählen. 
 
   Für den Fall, dass der verkürzte Abschluss und der Zwischenlagebericht 
   des Halbjahresfinanzberichts für das erste Halbjahr des 
   Geschäftsjahres 2013 einer prüferischen Durchsicht unterzogen werden 
   sollen, schlägt der Aufsichtsrat vor, die Wirtschaftsprüfungs- und 
   Steuerberatungsgesellschaft Deloitte & Touche GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Dresden, zum Abschlussprüfer für 
   diese Durchsicht zu wählen. 
 
   6. Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur 
   Verwendung eigener Aktien gem. § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und zum 
   Ausschluss des Andienungsrechts beim Erwerb und des Bezugsrechts bei 
   der Verwendung 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen: 
 
     a)    Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien 
 
 
   Der Vorstand wird mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 17. Juni 
   2018 ermächtigt, eigene Aktien der Gesellschaft bis zu insgesamt 10 % 
   des bei der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals der 
   Gesellschaft in Höhe von Euro 1.790.000,00 zu erwerben. Auf die 
   erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich 
   im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§ 71a ff. AktG 
   zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals 
   entfallen. Die Ermächtigung darf nicht zum Zwecke des Handels in 
   eigenen Aktien ausgeübt werden. 
 
     b)    Arten des Erwerbs 
 
 
   Der Erwerb kann nach Wahl des Vorstands (1) über die Börse oder (2) 
   mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots 
   bzw. einer an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Aufforderung zur 
   Abgabe von Verkaufsangeboten erfolgen. 
 
     1.    Erfolgt der Erwerb der Aktien über die Börse, darf 
           der von der Gesellschaft gezahlte Kaufpreis je Aktie (ohne 
           Erwerbsnebenkosten) den am Börsenhandelstag durch die 
           Eröffnungsauktion ermittelten Börsenkurs der Aktien der 
           Gesellschaft im XETRA-Handelssystem (oder einem vergleichbaren 
           Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse um nicht 
           mehr als 10 % über- oder unterschreiten. 
 
 
     2.    Erfolgt der Erwerb aufgrund eines an alle Aktionäre 
           gerichteten öffentlichen Kaufangebots oder einer an alle 
           Aktionäre gerichteten öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von 
           Verkaufsangeboten, so dürfen 
 
 
       -     im Falle eines an alle Aktionäre gerichteten 
             öffentlichen Kaufangebots der gebotene Kaufpreis bzw. 
 
 
       -     im Falle einer an alle Aktionäre gerichteten 
             öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten 
             die Grenzwerte der von der Gesellschaft festgelegten 
             Kaufpreisspanne je Aktie (jeweils ohne Erwerbsnebenkosten) 
 
 
 
           den Durchschnitt der Schlusskurse der Aktien der Gesellschaft 
           im XETRA-Handelssystem (oder einem vergleichbaren 
           Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse während 
           der letzten fünf Börsenhandelstage vor dem Tag der 
           öffentlichen Ankündigung des öffentlichen Kaufangebots bzw. 
           der öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten 
           um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. 
 
 
           Ergeben sich nach Veröffentlichung eines öffentlichen Angebots 
           bzw. einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von 
           Verkaufsangeboten erhebliche Abweichungen des maßgeblichen 
           Kurses, so kann das Kaufangebot bzw. die Aufforderung zur 
           Abgabe von Verkaufsangeboten angepasst werden. In diesem Fall 
           wird auf den Durchschnitt der Schlusskurse der Aktien der 
           Gesellschaft im XETRA-Handelssystem (oder einem vergleichbaren 
           Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse während 
           der letzten fünf Börsenhandelstage vor der öffentlichen 
           Ankündigung der Anpassung abgestellt. 
 
 
           Das Volumen des an alle Aktionäre gerichteten Kaufangebots 
           bzw. der an alle Aktionäre gerichteten Aufforderung zur Abgabe 
           von Verkaufsangeboten kann begrenzt werden. Sofern bei einem 
           öffentlichen Kaufangebot oder einer öffentlichen Aufforderung 
           zur Abgabe von Verkaufsangeboten das Volumen der angedienten 
           Aktien das vorgesehene Rückkaufvolumen überschreitet, kann der 
           Erwerb im Verhältnis der jeweils gezeichneten bzw. angebotenen 
           Aktien erfolgen; das Recht der Aktionäre, ihre Aktien im 
           Verhältnis ihrer Beteiligungsquoten anzudienen, ist insoweit 
           ausgeschlossen. Eine bevorrechtigte Annahme geringer 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 08, 2013 09:15 ET (13:15 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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