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DGAP-HV: CREATON Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.06.2013 in 86637 Wertingen, Dillinger Straße 60 mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: CREATON Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung 
CREATON Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 24.06.2013 in 86637 Wertingen, Dillinger Straße 60 
mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
08.05.2013 / 15:15 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   CREATON Aktiengesellschaft 
 
   Wertingen 
 
   - Wertpapier-Kenn-Nummern 548 300/548 303 - 
   - ISIN: DE0005483002/DE0005483036 - 
 
 
   Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der 
 
   am Montag, 24. Juni 2013, 14:00 Uhr, 
   in der Kantine im Werk 
   der CREATON Aktiengesellschaft, Dillinger Straße 60, 86637 Wertingen, 
   stattfindenden 
   ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten 
           Jahresabschlusses der CREATON Aktiengesellschaft, des 
           gebilligten Konzernabschlusses, des für die CREATON 
           Aktiengesellschaft und den Konzern zusammengefassten 
           Lageberichts mit den erläuternden Berichten zu den Angaben 
           nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts 
           des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Beschlussfassung über die Feststellung des vom Aufsichtsrat 
           gebilligten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Die unter Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen liegen in 
           den Geschäftsräumen der CREATON Aktiengesellschaft, Dillinger 
           Str. 60, 86637 Wertingen, sowie in der Hauptversammlung selbst 
           zur Einsicht der Aktionäre aus und sind über die Internetseite 
           der Gesellschaft unter 
           http://www.creaton.de/unternehmen/investor-relations 
           zugänglich. Sie werden den Aktionären auf Anfrage auch 
           zugesandt. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den vom Aufsichtsrat 
           gebilligten Jahresabschluss der CREATON Aktiengesellschaft für 
           das Geschäftsjahr 2012, der mit dem uneingeschränkten 
           Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers, der Ernst & Young 
           GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, versehen ist, 
           festzustellen. 
 
 
           Für die übrigen Unterlagen, die unter diesem 
           Tagesordnungspunkt genannt sind, sieht das Gesetz lediglich 
           die Information der Aktionäre durch die Möglichkeit der 
           Einsichtnahme, aber keine Beschlussfassung durch die 
           Hauptversammlung vor. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
           für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 
           2012 amtierenden Mitglied des Vorstands für diesen Zeitraum 
           Entlastung zu erteilen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2012 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen 
           Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Bestellung des 
           Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, Niederlassung 
           Eschborn/Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer und 
           Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 zu 
           bestellen. 
 
 
   Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
   Ausübung des Stimmrechts, Nachweisstichtag nach § 123 Abs. 3 Satz 3 
   AktG und dessen Bedeutung 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Antrags- 
   und Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nur diejenigen Aktionäre 
   berechtigt, die sich unter Vorlage eines vom depotführenden Institut 
   erstellten Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft in 
   deutscher oder englischer Sprache in Textform (§ 126b BGB) anmelden. 
   Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 
   03.06.2013 (0.00 Uhr MESZ) ('Nachweisstichtag') zu beziehen. Die 
   Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft 
   bis spätestens zum Ablauf des 17.06.2013 (24.00 Uhr MESZ) unter den 
   folgenden Kontaktdaten zugehen: 
 
   CREATON Aktiengesellschaft 
   c/o Computershare Operations Center 
   80249 München 
   Telefax: +49 89 30903-74675 
   E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, 
   wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung 
   zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich 
   ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs am 
   Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag ist zwar keine Sperre für 
   die Veräußerung oder den Erwerb von Aktien verbunden, eine Veräußerung 
   oder ein Erwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben jedoch 
   keine Auswirkungen mehr auf die Berechtigung zur Teilnahme und den 
   Umfang des Stimmrechts. 
 
   Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes 
   erhalten die teilnahmeberechtigten Aktionäre Eintrittskarten, auf 
   denen die Zahl der dem Inhaber zustehenden Stimmen verzeichnet ist. Um 
   den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten 
   wir die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und die Übersendung 
   des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu 
   tragen. 
 
   Vollmachtserteilung und Stimmrechtsvertretung 
 
   Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen 
   können oder möchten, können sich durch einen Bevollmächtigten, z. B. 
   durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere 
   Person ihrer Wahl, vertreten lassen. Auch in diesem Fall ist eine 
   fristgerechte Anmeldung und Übersendung des Nachweises des 
   Anteilsbesitzes in der oben beschriebenen Form erforderlich. 
   Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die 
   Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
   Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 
   126b BGB). Kreditinstitute und ihnen nach § 135 Abs. 8 AktG oder nach 
   § 135 Abs. 10 AktG in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte 
   Personen wie etwa Aktionärsvereinigungen können, soweit sie selbst 
   bevollmächtigt werden, abweichende Regelungen vorsehen. 
 
   Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht befindet sich auf der 
   Rückseite der Eintrittskarte, die den Aktionären nach der oben 
   beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung übermittelt wird. Das 
   Formular für die Erteilung einer Vollmacht steht außerdem auf der 
   Internetseite der Gesellschaft unter 
   http://www.creaton.de/unternehmen/investor-relations zum Download 
   bereit und kann auch unter folgenden Kontaktdaten bei der Gesellschaft 
   angefordert werden: 
 
   CREATON Aktiengesellschaft 
   - Investor Relations - 
   Dillinger Str. 60 
   86637 Wertingen 
   oder 
   Telefax: +49 (0) 8272 86-511 
   oder 
   E-Mail: investor-relations@creaton.de 
 
   Der Nachweis einer (gegenüber dem Bevollmächtigten erteilten) 
   Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte 
   die Vollmacht am Tag der Hauptversammlung an der Einlasskontrolle 
   vorweist. Der Nachweis einer (gegenüber dem Bevollmächtigten 
   erteilten) Bevollmächtigung kann der Gesellschaft bis zum Ablauf des 
   22.06.2013 (24.00 Uhr MESZ) auch vorab per Fax sowie elektronisch per 
   E-Mail an die vorgenannten Kontaktdaten übermittelt werden. 
 
   Vertretung durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter 
 
   Zusätzlich bieten wir unseren stimmberechtigten Aktionären an, sich 
   durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter, die das 
   Stimmrecht gemäß den Weisungen der Aktionäre ausüben, vertreten zu 
   lassen. 
 
   Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen in 
   Textform bevollmächtigt und angewiesen werden. Unterlagen hierzu mit 
   dem Vollmachts- und Weisungsformular für die Stimmrechtsvertreter der 
   Gesellschaft und den entsprechenden Erläuterungen werden den 
   Aktionären mit der Eintrittskarte übersandt. Diese Unterlagen stehen 
   außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
   http://www.creaton.de/unternehmen/investor-relations zum Download 
   bereit und können auch unter folgenden Kontaktdaten bei der 
   Gesellschaft angefordert werden: 
 
   CREATON Aktiengesellschaft 
   - Investor Relations - 
   Dillinger Str. 60 
   86637 Wertingen 
   oder 
   Telefax: +49 (0) 08272 86-511 
   oder 
   E-Mail: investor-relations@creaton.de 
 
   Vollmacht und Weisungen müssen bis spätestens zum Ablauf des 
   22.06.2013 (24.00 Uhr MESZ) bei der Gesellschaft eingegangen sein. 
   Auch im Fall einer Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter ist eine 
   fristgerechte Anmeldung und Übersendung des Nachweises des 
   Anteilsbesitzes in der oben beschriebenen Form erforderlich. 
 
   Rechte der Aktionäre 
 
   Den Aktionären stehen im Vorfeld bzw. in der Hauptversammlung unter 
   anderem die folgenden Rechte nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 08, 2013 09:15 ET (13:15 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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