DJ DGAP-HV: CREATON Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.06.2013 in 86637 Wertingen, Dillinger Straße 60 mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: CREATON Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung
zur Hauptversammlung
CREATON Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 24.06.2013 in 86637 Wertingen, Dillinger Straße 60
mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
08.05.2013 / 15:15
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CREATON Aktiengesellschaft
Wertingen
- Wertpapier-Kenn-Nummern 548 300/548 303 -
- ISIN: DE0005483002/DE0005483036 -
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der
am Montag, 24. Juni 2013, 14:00 Uhr,
in der Kantine im Werk
der CREATON Aktiengesellschaft, Dillinger Straße 60, 86637 Wertingen,
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten
Jahresabschlusses der CREATON Aktiengesellschaft, des
gebilligten Konzernabschlusses, des für die CREATON
Aktiengesellschaft und den Konzern zusammengefassten
Lageberichts mit den erläuternden Berichten zu den Angaben
nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Beschlussfassung über die Feststellung des vom Aufsichtsrat
gebilligten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2012
Die unter Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen liegen in
den Geschäftsräumen der CREATON Aktiengesellschaft, Dillinger
Str. 60, 86637 Wertingen, sowie in der Hauptversammlung selbst
zur Einsicht der Aktionäre aus und sind über die Internetseite
der Gesellschaft unter
http://www.creaton.de/unternehmen/investor-relations
zugänglich. Sie werden den Aktionären auf Anfrage auch
zugesandt.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den vom Aufsichtsrat
gebilligten Jahresabschluss der CREATON Aktiengesellschaft für
das Geschäftsjahr 2012, der mit dem uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers, der Ernst & Young
GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, versehen ist,
festzustellen.
Für die übrigen Unterlagen, die unter diesem
Tagesordnungspunkt genannt sind, sieht das Gesetz lediglich
die Information der Aktionäre durch die Möglichkeit der
Einsichtnahme, aber keine Beschlussfassung durch die
Hauptversammlung vor.
2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr
2012 amtierenden Mitglied des Vorstands für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2012 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen
Zeitraum Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Bestellung des
Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, Niederlassung
Eschborn/Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 zu
bestellen.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die
Ausübung des Stimmrechts, Nachweisstichtag nach § 123 Abs. 3 Satz 3
AktG und dessen Bedeutung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Antrags-
und Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nur diejenigen Aktionäre
berechtigt, die sich unter Vorlage eines vom depotführenden Institut
erstellten Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft in
deutscher oder englischer Sprache in Textform (§ 126b BGB) anmelden.
Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des
03.06.2013 (0.00 Uhr MESZ) ('Nachweisstichtag') zu beziehen. Die
Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft
bis spätestens zum Ablauf des 17.06.2013 (24.00 Uhr MESZ) unter den
folgenden Kontaktdaten zugehen:
CREATON Aktiengesellschaft
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur,
wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung
zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich
ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs am
Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag ist zwar keine Sperre für
die Veräußerung oder den Erwerb von Aktien verbunden, eine Veräußerung
oder ein Erwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben jedoch
keine Auswirkungen mehr auf die Berechtigung zur Teilnahme und den
Umfang des Stimmrechts.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes
erhalten die teilnahmeberechtigten Aktionäre Eintrittskarten, auf
denen die Zahl der dem Inhaber zustehenden Stimmen verzeichnet ist. Um
den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten
wir die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und die Übersendung
des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu
tragen.
Vollmachtserteilung und Stimmrechtsvertretung
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen
können oder möchten, können sich durch einen Bevollmächtigten, z. B.
durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere
Person ihrer Wahl, vertreten lassen. Auch in diesem Fall ist eine
fristgerechte Anmeldung und Übersendung des Nachweises des
Anteilsbesitzes in der oben beschriebenen Form erforderlich.
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die
Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§
126b BGB). Kreditinstitute und ihnen nach § 135 Abs. 8 AktG oder nach
§ 135 Abs. 10 AktG in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte
Personen wie etwa Aktionärsvereinigungen können, soweit sie selbst
bevollmächtigt werden, abweichende Regelungen vorsehen.
Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht befindet sich auf der
Rückseite der Eintrittskarte, die den Aktionären nach der oben
beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung übermittelt wird. Das
Formular für die Erteilung einer Vollmacht steht außerdem auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.creaton.de/unternehmen/investor-relations zum Download
bereit und kann auch unter folgenden Kontaktdaten bei der Gesellschaft
angefordert werden:
CREATON Aktiengesellschaft
- Investor Relations -
Dillinger Str. 60
86637 Wertingen
oder
Telefax: +49 (0) 8272 86-511
oder
E-Mail: investor-relations@creaton.de
Der Nachweis einer (gegenüber dem Bevollmächtigten erteilten)
Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte
die Vollmacht am Tag der Hauptversammlung an der Einlasskontrolle
vorweist. Der Nachweis einer (gegenüber dem Bevollmächtigten
erteilten) Bevollmächtigung kann der Gesellschaft bis zum Ablauf des
22.06.2013 (24.00 Uhr MESZ) auch vorab per Fax sowie elektronisch per
E-Mail an die vorgenannten Kontaktdaten übermittelt werden.
Vertretung durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter
Zusätzlich bieten wir unseren stimmberechtigten Aktionären an, sich
durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter, die das
Stimmrecht gemäß den Weisungen der Aktionäre ausüben, vertreten zu
lassen.
Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen in
Textform bevollmächtigt und angewiesen werden. Unterlagen hierzu mit
dem Vollmachts- und Weisungsformular für die Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft und den entsprechenden Erläuterungen werden den
Aktionären mit der Eintrittskarte übersandt. Diese Unterlagen stehen
außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.creaton.de/unternehmen/investor-relations zum Download
bereit und können auch unter folgenden Kontaktdaten bei der
Gesellschaft angefordert werden:
CREATON Aktiengesellschaft
- Investor Relations -
Dillinger Str. 60
86637 Wertingen
oder
Telefax: +49 (0) 08272 86-511
oder
E-Mail: investor-relations@creaton.de
Vollmacht und Weisungen müssen bis spätestens zum Ablauf des
22.06.2013 (24.00 Uhr MESZ) bei der Gesellschaft eingegangen sein.
Auch im Fall einer Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter ist eine
fristgerechte Anmeldung und Übersendung des Nachweises des
Anteilsbesitzes in der oben beschriebenen Form erforderlich.
Rechte der Aktionäre
Den Aktionären stehen im Vorfeld bzw. in der Hauptversammlung unter
anderem die folgenden Rechte nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 08, 2013 09:15 ET (13:15 GMT)
und § 131 Abs. 1 AktG zu. Weitergehende Erläuterungen hierzu finden
sich im Internet unter
http://www.creaton.de/unternehmen/investor-relations.
- Verlangen einer Ergänzung der Tagesordnung
Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den
zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR
500.000,00 erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung
gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine
Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Der Antragsteller hat
nachzuweisen, dass er seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der
Hauptversammlung Inhaber der Aktien ist. Bei der Berechnung der Frist
ist § 70 AktG zu beachten.
Das Verlangen muss der Gesellschaft schriftlich mindestens 30 Tage vor
der Hauptversammlung, also spätestens bis zum Ablauf des 24.05.2013
(24.00 Uhr MESZ), unter folgenden Kontaktdaten zugehen. Bitte richten
Sie das entsprechende Verlangen an die nachfolgende Adresse:
CREATON Aktiengesellschaft
- Investor Relations -
Dillinger Str. 60
86637 Wertingen
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich
nach Zugang des Verlangens im elektronischen Bundesanzeiger bekannt
gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen
davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der
gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden den anderen
Aktionären außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.creaton.de/unternehmen/investor-relations zugänglich
gemacht.
- Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären
Jeder Aktionär ist berechtigt, der Gesellschaft Gegenanträge gegen
Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten
der Tagesordnung gemäß § 126 Abs. 1 AktG sowie Vorschläge zur Wahl von
Abschlussprüfern gemäß § 127 AktG zu übersenden. Gegenanträge müssen
mit einer Begründung versehen sein; Wahlvorschläge brauchen nicht
begründet zu werden. Gegenanträge und Wahlvorschläge sind
ausschließlich zu richten an:
CREATON Aktiengesellschaft
- Investor Relations -
Dillinger Str. 60
86637 Wertingen
oder
Telefax: +49 (0) 8272 86-511
oder
E-Mail: investor-relations@creaton.de
Anderweitig adressierte Anträge oder Wahlvorschläge werden nicht
berücksichtigt.
Rechtzeitig, d.h. bis zum Ablauf des 09.06.2013 (24.00 Uhr MESZ) unter
dieser Adresse eingegangene und zugänglich zu machende Gegenanträge
oder Wahlvorschläge werden den anderen Aktionären einschließlich des
Namens des Aktionärs sowie der Begründung auf der Internetseite der
Gesellschaft unter
http://www.creaton.de/unternehmen/investor-relations unverzüglich
zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden
ebenfalls unter dieser Internetadresse veröffentlicht.
Von der Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner Begründung kann
die Gesellschaft unter den in § 126 Abs. 2 AktG genannten
Voraussetzungen absehen. Eine Begründung eines Gegenantrags braucht
beispielsweise nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt
mehr als 5.000 Zeichen beträgt.
Zusätzlich zu den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Gründen braucht ein
Wahlvorschlag auch dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn er nicht
Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des Kandidaten enthält. Vorschläge
zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern müssen auch dann nicht
zugänglich gemacht werden, wenn ihnen keine Angaben zu
Mitgliedschaften des vorgeschlagenen Kandidaten in anderen gesetzlich
zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG
beigefügt sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, auch
wenn sie der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind,
in der Hauptversammlung nur dann Beachtung finden, wenn sie dort
nochmals mündlich gestellt bzw. unterbreitet werden. Das Recht eines
jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den
verschiedenen Punkten der Tagesordnung oder Wahlvorschläge auch ohne
vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt
unberührt.
- Auskunftsrecht der Aktionäre
Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf Verlangen in der
Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der
Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des
Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Das Auskunftsrecht
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen
der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des
Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Von
einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131
Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen (z.B. keine Offenlegung von
Geschäftsgeheimnissen).
Veröffentlichung der Einladung zur Hauptversammlung sowie sonstiger
Dokumente im Zusammenhang mit der Hauptversammlung
Folgende Informationen sind gemäß § 124a AktG auf der Internetseite
der Gesellschaft unter
http://www.creaton.de/unternehmen/investor-relations zugänglich und
können auch in den Geschäftsräumen der
CREATON Aktiengesellschaft
Dillinger Straße 60
86637 Wertingen
eingesehen werden:
- der Inhalt dieser Einberufung;
- etwaige der Hauptversammlung zugänglich zu machende
Unterlagen;
- die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im
Zeitpunkt der Einberufung, einschließlich getrennter Angaben
zur Gesamtzahl für jede Aktiengattung;
- die Formulare, die für die Erteilung einer
Vollmacht für die Hauptversammlung verwendet werden können;
- weitergehende Erläuterungen zu den oben
dargestellten Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126
Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG.
Die Unterlagen werden Aktionären der Gesellschaft auf Verlangen auch
übermittelt.
Diese Einberufung der Hauptversammlung wird am 08.05.2013 im
Bundesanzeiger veröffentlicht.
Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter
derselben Internetadresse bekannt gegeben.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung
der Hauptversammlung 17.920.000,00 Euro. Es ist eingeteilt in
4.200.000 Stammaktien und 2.800.000 Vorzugsaktien, jeweils als
Stückaktien. Jede Stammaktie gewährt in der Hauptversammlung eine
Stimme. Die 4.200.000 Stammaktien gewähren damit im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung insgesamt 4.200.000 Stimmen. Die
Gesellschaft hält keine eigenen Stammaktien. Die Vorzugsaktien haben
kein Stimmrecht.
Wertingen, im Mai 2013
CREATON Aktiengesellschaft
Der Vorstand
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08.05.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: CREATON Aktiengesellschaft
Dillinger Straße 60
86637 Wertingen
Deutschland
Telefon: +49 8272 86484
Fax: +49 8272 86511
E-Mail: claudia.hertwig@creaton.de
Internet: http://www.creaton.de
ISIN: DE0005483002, DE0005483036
WKN: 548300, 548303
Börsen: Auslandsbörse(n) Frankfurt, München
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210395 08.05.2013
(END) Dow Jones Newswires
May 08, 2013 09:15 ET (13:15 GMT)
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