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DGAP-HV: CREATON Aktiengesellschaft: -2-

DJ DGAP-HV: CREATON Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.06.2013 in 86637 Wertingen, Dillinger Straße 60 mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: CREATON Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung 
CREATON Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 24.06.2013 in 86637 Wertingen, Dillinger Straße 60 
mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
08.05.2013 / 15:15 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   CREATON Aktiengesellschaft 
 
   Wertingen 
 
   - Wertpapier-Kenn-Nummern 548 300/548 303 - 
   - ISIN: DE0005483002/DE0005483036 - 
 
 
   Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der 
 
   am Montag, 24. Juni 2013, 14:00 Uhr, 
   in der Kantine im Werk 
   der CREATON Aktiengesellschaft, Dillinger Straße 60, 86637 Wertingen, 
   stattfindenden 
   ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten 
           Jahresabschlusses der CREATON Aktiengesellschaft, des 
           gebilligten Konzernabschlusses, des für die CREATON 
           Aktiengesellschaft und den Konzern zusammengefassten 
           Lageberichts mit den erläuternden Berichten zu den Angaben 
           nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts 
           des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Beschlussfassung über die Feststellung des vom Aufsichtsrat 
           gebilligten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Die unter Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen liegen in 
           den Geschäftsräumen der CREATON Aktiengesellschaft, Dillinger 
           Str. 60, 86637 Wertingen, sowie in der Hauptversammlung selbst 
           zur Einsicht der Aktionäre aus und sind über die Internetseite 
           der Gesellschaft unter 
           http://www.creaton.de/unternehmen/investor-relations 
           zugänglich. Sie werden den Aktionären auf Anfrage auch 
           zugesandt. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den vom Aufsichtsrat 
           gebilligten Jahresabschluss der CREATON Aktiengesellschaft für 
           das Geschäftsjahr 2012, der mit dem uneingeschränkten 
           Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers, der Ernst & Young 
           GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, versehen ist, 
           festzustellen. 
 
 
           Für die übrigen Unterlagen, die unter diesem 
           Tagesordnungspunkt genannt sind, sieht das Gesetz lediglich 
           die Information der Aktionäre durch die Möglichkeit der 
           Einsichtnahme, aber keine Beschlussfassung durch die 
           Hauptversammlung vor. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
           für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 
           2012 amtierenden Mitglied des Vorstands für diesen Zeitraum 
           Entlastung zu erteilen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2012 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen 
           Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Bestellung des 
           Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, Niederlassung 
           Eschborn/Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer und 
           Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 zu 
           bestellen. 
 
 
   Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
   Ausübung des Stimmrechts, Nachweisstichtag nach § 123 Abs. 3 Satz 3 
   AktG und dessen Bedeutung 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Antrags- 
   und Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nur diejenigen Aktionäre 
   berechtigt, die sich unter Vorlage eines vom depotführenden Institut 
   erstellten Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft in 
   deutscher oder englischer Sprache in Textform (§ 126b BGB) anmelden. 
   Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 
   03.06.2013 (0.00 Uhr MESZ) ('Nachweisstichtag') zu beziehen. Die 
   Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft 
   bis spätestens zum Ablauf des 17.06.2013 (24.00 Uhr MESZ) unter den 
   folgenden Kontaktdaten zugehen: 
 
   CREATON Aktiengesellschaft 
   c/o Computershare Operations Center 
   80249 München 
   Telefax: +49 89 30903-74675 
   E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, 
   wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung 
   zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich 
   ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs am 
   Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag ist zwar keine Sperre für 
   die Veräußerung oder den Erwerb von Aktien verbunden, eine Veräußerung 
   oder ein Erwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben jedoch 
   keine Auswirkungen mehr auf die Berechtigung zur Teilnahme und den 
   Umfang des Stimmrechts. 
 
   Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes 
   erhalten die teilnahmeberechtigten Aktionäre Eintrittskarten, auf 
   denen die Zahl der dem Inhaber zustehenden Stimmen verzeichnet ist. Um 
   den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten 
   wir die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und die Übersendung 
   des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu 
   tragen. 
 
   Vollmachtserteilung und Stimmrechtsvertretung 
 
   Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen 
   können oder möchten, können sich durch einen Bevollmächtigten, z. B. 
   durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere 
   Person ihrer Wahl, vertreten lassen. Auch in diesem Fall ist eine 
   fristgerechte Anmeldung und Übersendung des Nachweises des 
   Anteilsbesitzes in der oben beschriebenen Form erforderlich. 
   Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die 
   Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
   Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 
   126b BGB). Kreditinstitute und ihnen nach § 135 Abs. 8 AktG oder nach 
   § 135 Abs. 10 AktG in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte 
   Personen wie etwa Aktionärsvereinigungen können, soweit sie selbst 
   bevollmächtigt werden, abweichende Regelungen vorsehen. 
 
   Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht befindet sich auf der 
   Rückseite der Eintrittskarte, die den Aktionären nach der oben 
   beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung übermittelt wird. Das 
   Formular für die Erteilung einer Vollmacht steht außerdem auf der 
   Internetseite der Gesellschaft unter 
   http://www.creaton.de/unternehmen/investor-relations zum Download 
   bereit und kann auch unter folgenden Kontaktdaten bei der Gesellschaft 
   angefordert werden: 
 
   CREATON Aktiengesellschaft 
   - Investor Relations - 
   Dillinger Str. 60 
   86637 Wertingen 
   oder 
   Telefax: +49 (0) 8272 86-511 
   oder 
   E-Mail: investor-relations@creaton.de 
 
   Der Nachweis einer (gegenüber dem Bevollmächtigten erteilten) 
   Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte 
   die Vollmacht am Tag der Hauptversammlung an der Einlasskontrolle 
   vorweist. Der Nachweis einer (gegenüber dem Bevollmächtigten 
   erteilten) Bevollmächtigung kann der Gesellschaft bis zum Ablauf des 
   22.06.2013 (24.00 Uhr MESZ) auch vorab per Fax sowie elektronisch per 
   E-Mail an die vorgenannten Kontaktdaten übermittelt werden. 
 
   Vertretung durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter 
 
   Zusätzlich bieten wir unseren stimmberechtigten Aktionären an, sich 
   durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter, die das 
   Stimmrecht gemäß den Weisungen der Aktionäre ausüben, vertreten zu 
   lassen. 
 
   Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen in 
   Textform bevollmächtigt und angewiesen werden. Unterlagen hierzu mit 
   dem Vollmachts- und Weisungsformular für die Stimmrechtsvertreter der 
   Gesellschaft und den entsprechenden Erläuterungen werden den 
   Aktionären mit der Eintrittskarte übersandt. Diese Unterlagen stehen 
   außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
   http://www.creaton.de/unternehmen/investor-relations zum Download 
   bereit und können auch unter folgenden Kontaktdaten bei der 
   Gesellschaft angefordert werden: 
 
   CREATON Aktiengesellschaft 
   - Investor Relations - 
   Dillinger Str. 60 
   86637 Wertingen 
   oder 
   Telefax: +49 (0) 08272 86-511 
   oder 
   E-Mail: investor-relations@creaton.de 
 
   Vollmacht und Weisungen müssen bis spätestens zum Ablauf des 
   22.06.2013 (24.00 Uhr MESZ) bei der Gesellschaft eingegangen sein. 
   Auch im Fall einer Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter ist eine 
   fristgerechte Anmeldung und Übersendung des Nachweises des 
   Anteilsbesitzes in der oben beschriebenen Form erforderlich. 
 
   Rechte der Aktionäre 
 
   Den Aktionären stehen im Vorfeld bzw. in der Hauptversammlung unter 
   anderem die folgenden Rechte nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 08, 2013 09:15 ET (13:15 GMT)

und § 131 Abs. 1 AktG zu. Weitergehende Erläuterungen hierzu finden 
   sich im Internet unter 
   http://www.creaton.de/unternehmen/investor-relations. 
 
   - Verlangen einer Ergänzung der Tagesordnung 
 
   Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den 
   zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 
   500.000,00 erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung 
   gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine 
   Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Der Antragsteller hat 
   nachzuweisen, dass er seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der 
   Hauptversammlung Inhaber der Aktien ist. Bei der Berechnung der Frist 
   ist § 70 AktG zu beachten. 
 
   Das Verlangen muss der Gesellschaft schriftlich mindestens 30 Tage vor 
   der Hauptversammlung, also spätestens bis zum Ablauf des 24.05.2013 
   (24.00 Uhr MESZ), unter folgenden Kontaktdaten zugehen. Bitte richten 
   Sie das entsprechende Verlangen an die nachfolgende Adresse: 
 
   CREATON Aktiengesellschaft 
   - Investor Relations - 
   Dillinger Str. 60 
   86637 Wertingen 
 
   Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich 
   nach Zugang des Verlangens im elektronischen Bundesanzeiger bekannt 
   gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen 
   davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der 
   gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden den anderen 
   Aktionären außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
   http://www.creaton.de/unternehmen/investor-relations zugänglich 
   gemacht. 
 
   - Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären 
 
   Jeder Aktionär ist berechtigt, der Gesellschaft Gegenanträge gegen 
   Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten 
   der Tagesordnung gemäß § 126 Abs. 1 AktG sowie Vorschläge zur Wahl von 
   Abschlussprüfern gemäß § 127 AktG zu übersenden. Gegenanträge müssen 
   mit einer Begründung versehen sein; Wahlvorschläge brauchen nicht 
   begründet zu werden. Gegenanträge und Wahlvorschläge sind 
   ausschließlich zu richten an: 
 
   CREATON Aktiengesellschaft 
   - Investor Relations - 
   Dillinger Str. 60 
   86637 Wertingen 
   oder 
   Telefax: +49 (0) 8272 86-511 
   oder 
   E-Mail: investor-relations@creaton.de 
 
   Anderweitig adressierte Anträge oder Wahlvorschläge werden nicht 
   berücksichtigt. 
 
   Rechtzeitig, d.h. bis zum Ablauf des 09.06.2013 (24.00 Uhr MESZ) unter 
   dieser Adresse eingegangene und zugänglich zu machende Gegenanträge 
   oder Wahlvorschläge werden den anderen Aktionären einschließlich des 
   Namens des Aktionärs sowie der Begründung auf der Internetseite der 
   Gesellschaft unter 
   http://www.creaton.de/unternehmen/investor-relations unverzüglich 
   zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden 
   ebenfalls unter dieser Internetadresse veröffentlicht. 
 
   Von der Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner Begründung kann 
   die Gesellschaft unter den in § 126 Abs. 2 AktG genannten 
   Voraussetzungen absehen. Eine Begründung eines Gegenantrags braucht 
   beispielsweise nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt 
   mehr als 5.000 Zeichen beträgt. 
 
   Zusätzlich zu den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Gründen braucht ein 
   Wahlvorschlag auch dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn er nicht 
   Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des Kandidaten enthält. Vorschläge 
   zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern müssen auch dann nicht 
   zugänglich gemacht werden, wenn ihnen keine Angaben zu 
   Mitgliedschaften des vorgeschlagenen Kandidaten in anderen gesetzlich 
   zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG 
   beigefügt sind. 
 
   Es wird darauf hingewiesen, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, auch 
   wenn sie der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, 
   in der Hauptversammlung nur dann Beachtung finden, wenn sie dort 
   nochmals mündlich gestellt bzw. unterbreitet werden. Das Recht eines 
   jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den 
   verschiedenen Punkten der Tagesordnung oder Wahlvorschläge auch ohne 
   vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt 
   unberührt. 
 
   - Auskunftsrecht der Aktionäre 
 
   Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf Verlangen in der 
   Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der 
   Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des 
   Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Das Auskunftsrecht 
   erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen 
   der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des 
   Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Von 
   einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 
   Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen (z.B. keine Offenlegung von 
   Geschäftsgeheimnissen). 
 
   Veröffentlichung der Einladung zur Hauptversammlung sowie sonstiger 
   Dokumente im Zusammenhang mit der Hauptversammlung 
 
   Folgende Informationen sind gemäß § 124a AktG auf der Internetseite 
   der Gesellschaft unter 
   http://www.creaton.de/unternehmen/investor-relations zugänglich und 
   können auch in den Geschäftsräumen der 
 
   CREATON Aktiengesellschaft 
   Dillinger Straße 60 
   86637 Wertingen 
 
   eingesehen werden: 
 
     -     der Inhalt dieser Einberufung; 
 
 
     -     etwaige der Hauptversammlung zugänglich zu machende 
           Unterlagen; 
 
 
     -     die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im 
           Zeitpunkt der Einberufung, einschließlich getrennter Angaben 
           zur Gesamtzahl für jede Aktiengattung; 
 
 
     -     die Formulare, die für die Erteilung einer 
           Vollmacht für die Hauptversammlung verwendet werden können; 
 
 
     -     weitergehende Erläuterungen zu den oben 
           dargestellten Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 
           Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG. 
 
 
   Die Unterlagen werden Aktionären der Gesellschaft auf Verlangen auch 
   übermittelt. 
 
   Diese Einberufung der Hauptversammlung wird am 08.05.2013 im 
   Bundesanzeiger veröffentlicht. 
 
   Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter 
   derselben Internetadresse bekannt gegeben. 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
   Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung 
   der Hauptversammlung 17.920.000,00 Euro. Es ist eingeteilt in 
   4.200.000 Stammaktien und 2.800.000 Vorzugsaktien, jeweils als 
   Stückaktien. Jede Stammaktie gewährt in der Hauptversammlung eine 
   Stimme. Die 4.200.000 Stammaktien gewähren damit im Zeitpunkt der 
   Einberufung der Hauptversammlung insgesamt 4.200.000 Stimmen. Die 
   Gesellschaft hält keine eigenen Stammaktien. Die Vorzugsaktien haben 
   kein Stimmrecht. 
 
   Wertingen, im Mai 2013 
 
   CREATON Aktiengesellschaft 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
08.05.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und 
http://www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
 
Sprache:        Deutsch 
Unternehmen:    CREATON Aktiengesellschaft 
                Dillinger Straße 60 
                86637 Wertingen 
                Deutschland 
Telefon:        +49 8272 86484 
Fax:            +49 8272 86511 
E-Mail:         claudia.hertwig@creaton.de 
Internet:       http://www.creaton.de 
ISIN:           DE0005483002, DE0005483036 
WKN:            548300, 548303 
Börsen:         Auslandsbörse(n) Frankfurt, München 
 
 
Ende der Mitteilung    DGAP News-Service 
=-------------------------------------------------------------------- 
210395 08.05.2013 
 

(END) Dow Jones Newswires

May 08, 2013 09:15 ET (13:15 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

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Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.