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DGAP-HV: POLIS Immobilien AG: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: POLIS Immobilien AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 14.06.2013 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: POLIS Immobilien AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
POLIS Immobilien AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 14.06.2013 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
06.05.2013 / 15:17 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   POLIS Immobilien AG 
 
   Berlin 
 
 
   WKN 691330 
 
   ISIN DE0006913304 
 
   Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zu der 
 
   am 14. Juni 2013 um 10.00 Uhr 
 
   im Ludwig Erhard Haus (Großer Vortragssaal), Fasanenstr. 85, 10623 
   Berlin, 
 
   stattfindenden 
 
   ordentlichen Hauptversammlung. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012, des 
           Lageberichts und des Konzernlageberichts sowie des Berichts 
           des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
           fassen: 
 
 
             'Der im festgestellten Jahresabschluss der POLIS 
             Immobilien AG zum 31. Dezember 2012 ausgewiesene 
             Bilanzgewinn in Höhe von EUR 3.057.095,45 wird in voller 
             Höhe auf neue Rechnung vorgetragen.' 
 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
           für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
           fassen: 
 
 
             'Den im Geschäftsjahr 2012 amtierenden 
             Mitgliedern des Vorstands wird Entlastung für diesen 
             Zeitraum erteilt.' 
 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
           fassen: 
 
 
             'Den im Geschäftsjahr 2012 amtierenden 
             Mitgliedern des Aufsichtsrats wird Entlastung für diesen 
             Zeitraum erteilt.' 
 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Bestellung des 
           Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das 
           Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
 
             'Die Ernst & Young GmbH 
             Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Berlin wird zum 
             Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
             Geschäftsjahr 2013 bestellt.' 
 
 
 
     6.    Neuwahl des Aufsichtsrats 
 
 
           Die Amtszeit sämtlicher Mitglieder des Aufsichtsrats endet mit 
           Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 14. Juni 2013. 
 
 
           Gemäß § 12 Abs. 1 der Satzung in Verbindung mit §§ 95, 96 Abs. 
           1 AktG besteht der Aufsichtsrat aus sechs Mitgliedern, die von 
           der Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist 
           an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Beschlüsse zu fassen: 
 
 
 
 
         a)    'Herr Martin Eberhardt, Sprecher der 
               Geschäftsführung der Bouwfonds Real Estate Investment 
               Management Deutschland GmbH in Berlin, wohnhaft in 
               Hamburg, wird zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt. Die 
               Amtszeit beginnt mit dem Ablauf der ordentlichen 
               Hauptversammlung der Gesellschaft am 14. Juni 2013 und 
               endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die 
               Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn 
               der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die 
               Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.' 
 
 
         b)    'Herr Wolfgang Herr, Mitglied des Vorstands der 
               Mann Immobilien-Verwaltung AG in Karlsruhe, wohnhaft in 
               Baden-Baden, wird zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt. 
               Die Amtszeit beginnt mit dem Ablauf der ordentlichen 
               Hauptversammlung der Gesellschaft am 14. Juni 2013 und 
               endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die 
               Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn 
               der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die 
               Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.' 
 
 
         c)    'Herr Klaus R. Müller, Rechtsanwalt und 
               Geschäftsführer der Mann Unternehmensbeteiligungen GmbH in 
               Karlsruhe, wohnhaft in Germersheim, wird zum Mitglied des 
               Aufsichtsrats gewählt. Die Amtszeit beginnt mit dem Ablauf 
               der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 14. 
               Juni 2013 und endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die 
               über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem 
               Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem 
               die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.' 
 
 
         d)    'Herr Carl-Matthias von der Recke, Bankvorstand 
               i.R., wohnhaft in Frankfurt am Main, wird zum Mitglied des 
               Aufsichtsrats gewählt. Die Amtszeit beginnt mit dem Ablauf 
               der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 14. 
               Juni 2013 und endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die 
               über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem 
               Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem 
               die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.' 
 
 
         e)    'Herr Ralf Schmechel, Mitglied der 
               Geschäftsleitung der Mann Unternehmensbeteiligungen GmbH 
               in Karlsruhe, wohnhaft in Malsch, wird zum Mitglied des 
               Aufsichtsrats gewählt. Die Amtszeit beginnt mit dem Ablauf 
               der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 14. 
               Juni 2013 und endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die 
               über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem 
               Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem 
               die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.' 
 
 
         f)    'Herr Benn Stein, Rechtsanwalt und vereidigter 
               Buchprüfer in CT legal Stein und Partner Rechtsanwälte 
               Partnerschaftsgesellschaft in Hamburg, wohnhaft in 
               Hamburg, wird zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt. Die 
               Amtszeit beginnt mit dem Ablauf der ordentlichen 
               Hauptversammlung der Gesellschaft am 14. Juni 2013 und 
               endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die 
               Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn 
               der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die 
               Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.' 
 
 
 
 
           Herr Eberhardt ist im Zeitpunkt der Veröffentlichung der 
           Einberufung dieser Hauptversammlung im Bundesanzeiger Mitglied 
           in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder 
           vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von 
           Wirtschaftsunternehmen: 
 
 
       *     Polis Immobilien AG, Berlin. 
 
 
 
           Herr Herr ist im Zeitpunkt der Veröffentlichung der 
           Einberufung dieser Hauptversammlung im Bundesanzeiger Mitglied 
           in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder 
           vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von 
           Wirtschaftsunternehmen: 
 
 
       *     Polis Immobilien AG, Berlin 
 
 
       *     IVG Immobilien AG, Bonn. 
 
 
 
           Herr Müller ist im Zeitpunkt der Veröffentlichung der 
           Einberufung dieser Hauptversammlung im Bundesanzeiger Mitglied 
           in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder 
           vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von 
           Wirtschaftsunternehmen: 
 
 
       *     Polis Immobilien AG, Berlin, stellvertretender 
             Vorsitzender 
 
 
       *     IVG Immobilien AG, Bonn. 
 
 
 
           Herr von der Recke ist im Zeitpunkt der Veröffentlichung der 
           Einberufung dieser Hauptversammlung im Bundesanzeiger Mitglied 
           in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder 
           vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von 
           Wirtschaftsunternehmen: 
 
 
       *     Polis Immobilien AG, Berlin, Vorsitzender. 
 
 
 
           Herr Schmechel ist im Zeitpunkt der Veröffentlichung der 
           Einberufung dieser Hauptversammlung im Bundesanzeiger Mitglied 
           in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder 
           vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von 
           Wirtschaftsunternehmen: 
 
 
       *     Polis Immobilien AG, Berlin. 
 
 
 
           Herr Stein ist im Zeitpunkt der Veröffentlichung der 
           Einberufung dieser Hauptversammlung im Bundesanzeiger Mitglied 
           in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder 
           vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von 
           Wirtschaftsunternehmen: 
 
 
       *     Polis Immobilien AG, Berlin 
 
 
 
           Es ist beabsichtigt, Herrn von der Recke zum Vorsitzenden des 
           Aufsichtsrats vorzuschlagen. 
 
 
           Gemäß der Empfehlung in Ziffer 5.4.1 Abs. 4 des Deutschen 
           Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 15. Mai 2012 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 06, 2013 09:17 ET (13:17 GMT)

werden die persönlichen und geschäftlichen Beziehungen der 
           vorgeschlagenen Kandidaten zum Unternehmen, den Organen der 
           Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft 
           beteiligten Aktionär wie folgt offengelegt: 
 
 
       *     Herr Eberhardt ist Sprecher der Geschäftsführung 
             der Bouwfonds Real Estate Investment Management Deutschland 
             GmbH und Geschäftsführer der Bouwfonds Asset-Management 
             Deutschland GmbH. Beide Unternehmen sind verbunden und haben 
             ihren Sitz in Berlin. 
 
 
       *     Herr Herr ist Mitglied des Vorstands der Mann 
             Immobilien-Verwaltung AG in Karlsruhe, einem mit Mann 
             Unternehmensbeteiligungen GmbH in Karlsruhe verbundenen 
             Unternehmen. 
 
 
       *     Herr Müller ist Geschäftsführer der Mann 
             Unternehmensbeteiligungen GmbH in Karlsruhe. 
 
 
       *     Herr Schmechel ist Mitglied der Geschäftsleitung 
             der Mann Unternehmensbeteiligungen GmbH in Karlsruhe. 
 
 
       *     Herr Stein berät Bouwfonds Real Estate Investment 
             Management B.V. in Hoevelaken, Niederlande, und 
             Konzernunternehmen dieser Gesellschaft, zu denen auch 
             Bouwfonds Asset-Management Deutschland GmbH in Berlin 
             gehört. 
 
 
 
     7.    Satzungsänderung betreffend die Vergütung des 
           Aufsichtsrats 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
           fassen: 
 
 
             'Die in § 21 Abs. 2 der Satzung geregelte 
             variable Vergütung entfällt mit Wirkung ab Beginn des 
             Geschäftsjahres 2013. § 21 der Satzung wird neu gefasst wie 
             folgt: 
 
 
               '§ 21 Vergütung des Aufsichtsrats 
 
 
           (1)   Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält eine 
                 feste Vergütung in Höhe von EUR 10.000,00 pro 
                 Geschäftsjahr. Gehört ein Mitglied dem Aufsichtsrat nur 
                 ein Teil des Geschäftsjahres an, bestimmt sich die 
                 Vergütung pro rata temporis. Die feste Vergütung ist 
                 nach Ablauf des Geschäftsjahres fällig und zahlbar. 
 
 
           (2)   Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das 
                 Doppelte der in Absatz (1) genannten Vergütung, der 
                 Stellvertreter des Vorsitzenden das Anderthalbfache der 
                 in Absatz (1) genannten Vergütung. 
 
 
           (3)   Jedes Mitglied eines Ausschusses des 
                 Aufsichtsrats erhält 10% der in Absatz (1) genannten 
                 Vergütung, der Vorsitzende eines Ausschusses des 
                 Aufsichtsrats erhält 20% der in Absatz (1) genannten 
                 Vergütung. 
 
 
           (4)   Kein Mitglied des Aufsichtsrats darf mehr als 
                 das Dreifache der in Absatz (1) genannten Vergütung 
                 erhalten. 
 
 
           (5)   Die Gesellschaft hat in ihrem Namen zugunsten 
                 der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats eine 
                 Vermögensschadenshaftpflichtversicherung zu 
                 marktüblichen Bedingungen abgeschlossen. 
 
 
           (6)   Jedem Mitglied des Aufsichtsrates werden die 
                 ihm bei Wahrnehmung seines Amtes entstandenen Auslagen 
                 ersetzt. Darüber hinaus erhalten die Mitglieder des 
                 Aufsichtsrates einen eventuell auf den Auslagenersatz 
                 bzw. die Aufsichtsratsvergütung entfallenden 
                 Mehrwertsteuerbetrag erstattet, soweit sie berechtigt 
                 sind, der Gesellschaft die Umsatzsteuer gesondert in 
                 Rechnung zu stellen und dieses Recht ausüben." 
 
 
 
 
 
     8.    Beschlussfassung über die Aufhebung des Bedingten 
           Kapitals (Satzungsänderung) 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
           fassen: 
 
 
             '§ 4 Abs. 4 der Satzung (Bedingtes Kapital 
             2008/I) wird aufgehoben.' 
 
 
 
   Vorlagen 
 
   Ab Einberufung der Hauptversammlung liegen insbesondere die folgenden 
   Unterlagen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft am Sitz der POLIS 
   Immobilien AG, Rankestraße 5/6 in 10789 Berlin zur Einsicht der 
   Aktionäre aus und werden jedem Aktionär auf Verlangen unentgeltlich 
   und unverzüglich in Abschrift überlassen: 
 
     -     Jahresabschluss der POLIS Immobilien AG zum 31. 
           Dezember 2012 nebst Lagebericht 
 
 
     -     Konzernabschluss zum 31. Dezember 2012 nebst 
           Lagebericht 
 
 
     -     Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands gemäß § 
           170 Abs. 2 AktG 
 
 
     -     Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
           2012 sowie 
 
 
     -     Erläuterungen des Vorstands gemäß § 176 Abs. 1 AktG 
 
 
   Die vorgenannten Unterlagen können außerdem im Internet unter 
   www.polis.de im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung eingesehen 
   werden. 
 
   Grundkapital und Stimmrechte 
 
   Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 110.510.000,00 und ist 
   eingeteilt in 11.051.000 Aktien. Die Gesamtzahl der Stimmrechte 
   beträgt 11.051.000. Diese Angaben beziehen sich auf den Zeitpunkt der 
   Veröffentlichung dieser Einberufung im Bundesanzeiger. 
 
   Bedingungen für die Teilnahme und die Ausübung des Stimmrechts 
 
   Die Teilnahmebedingungen bestimmen sich nach den §§ 121 ff. AktG und 
   §§ 24 f. der Satzung. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
   Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die 
   angemeldet sind und ihre Teilnahmeberechtigung nachgewiesen haben. Die 
   Anmeldung muss spätestens am 7. Juni 2013, 24.00 Uhr, unter folgender 
   Adresse 
 
           POLIS Immobilien AG 
           c/o UniCredit Bank AG 
           CBS40GM 
           80311 München 
           Deutschland 
           Telefax: +49 (0) 89 - 5400 2519 
           E-Mail: hauptversammlungen@unicreditgroup.de 
 
 
   zugehen. Die Anmeldung kann schriftlich oder in Textform erfolgen und 
   kann auch per Telefax oder E-Mail übermittelt werden. Aktionäre weisen 
   ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung durch eine in 
   deutscher Sprache in Textform erstellte und auf den Beginn des 21. 
   Tages vor der Hauptversammlung (d. h. 24. Mai 2013, 0.00 Uhr) bezogene 
   Bescheinigung ihres Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut 
   nach. Diese Bescheinigung muss bei der vorgenannten Adresse spätestens 
   am 7. Juni 2013, 24.00 Uhr, zugehen. 
 
   Stimmrechtsvertretung 
 
   Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch 
   einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut, eine 
   Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben 
   lassen. Die Vollmacht ist in Textform (§ 126b BGB) zu erteilen. § 135 
   AktG bleibt unberührt. Der Nachweis der Bevollmächtigung kann der 
   Gesellschaft auch per E-Mail unter folgender E-Mail-Adresse 
   übermittelt werden: hauptversammlung@polis.de. Zusammen mit der 
   Eintrittskarte sowie auf Verlangen wird den Aktionären ein Formular 
   zur Erteilung der Stimmrechtsvollmacht übersandt. Ein 
   Vollmachtsformular steht auch zum Download unter www.polis.de im 
   Bereich Investor Relations/Hauptversammlung bereit. 
 
   Wir bieten unseren Aktionären an, zu dieser Hauptversammlung den von 
   der Gesellschaft benannten, an die Weisungen der Aktionäre gebundenen 
   Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu 
   bevollmächtigen. Die Einzelheiten hierzu ergeben sich aus den 
   Unterlagen, die den Aktionären über die Depotbank zugesandt werden. 
   Darüber hinaus stehen den Aktionären auch unter der Internetadresse 
   www.polis.de im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung weitere 
   Informationen zur Stimmrechtsvertretung durch den von der Gesellschaft 
   benannten Stimmrechtsvertreter sowie ein Formular zur Erteilung von 
   Vollmacht und Weisungen an den von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter zur Verfügung. 
 
   Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären 
 
   Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den 
   zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag von 
   EUR 500.000,00 erreichen, schriftlich verlangen, dass Gegenstände auf 
   die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Ein solches 
   Verlangen muss der Gesellschaft unter der nachfolgend bekannt 
   gemachten Adresse mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung (wobei 
   der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht 
   mitzurechnen sind), also spätestens am 14. Mai 2013, 24.00 Uhr, 
   zugehen. 
 
   Gemäß § 126 Abs. 1 AktG kann jeder Aktionär der Gesellschaft einen 
   Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu 
   einem bestimmten Punkt der Tagesordnung übermitteln. Ein Gegenantrag 
   ist nach näherer Maßgabe von § 126 Abs. 1 und 2 AktG auf der 
   Internetseite zugänglich zu machen, wenn er der Gesellschaft unter der 
   nachfolgend bekannt gemachten Adresse mindestens 14 Tage vor der 
   Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des 
   Zugangs nicht mitzurechnen sind), also spätestens am 30. Mai 2013, 
   24.00 Uhr, zugeht. 
 
   Jeder Aktionär kann außerdem nach näherer Maßgabe von § 127 AktG einen 
   Wahlvorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von 
   Abschlussprüfern machen. Ein Wahlvorschlag ist nach näherer Maßgabe 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 06, 2013 09:17 ET (13:17 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

In unserem aktuellen Spezialreport stellen wir fünf Software-Aktien vor, die besonders aussichtsreich positioniert sind – mit starker Marktstellung, attraktiver Bewertung und hohem Aufholpotenzial.

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