DGAP-HV: pferdewetten.de AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
pferdewetten.de AG: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 18.06.2013 in Kiel mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
10.05.2013 / 15:07
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pferdewetten.de AG
Düsseldorf
ISIN: DE000A1K05B4; DE000A1K0409
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zu der am
Dienstag, den 18. Juni 2013, um 11:00 Uhr
im Hotel Steigenberger Conti Hansa, Schlossgarten 7, in 24103 Kiel,
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
Tagesordnung
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten
Konzernabschlusses sowie der Lageberichte für die pferdewetten.de AG
und den Konzern für das Geschäftsjahr 2012 mit dem Bericht des
Aufsichtsrats und dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den
Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss
und den Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit
gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die
Hauptversammlung entfällt daher nach den gesetzlichen Bestimmungen.
TOP 2
Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu
erteilen.
TOP 3
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Entlastung zu erteilen.
TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers und des Prüfers für die etwaige prüferische
Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2013
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
die Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Axel-Springer-Platz 3, 20355 Hamburg, zum Abschlussprüfer, zum
Konzernabschlussprüfer sowie zum Prüfer für die etwaige prüferische
Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2013 zu
wählen.
TOP 5
Neuwahl des Aufsichtsrats
Die reguläre Amtszeit der amtierenden Aufsichtsratsmitglieder der
Gesellschaft endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 beschließt. Es
sind damit Neuwahlen zum Aufsichtsrat durchzuführen.
Der Aufsichtsrat der pferdewetten.de AG setzt sich gemäß § 96 Abs. 1
in Verbindung mit § 101 Abs. 1 AktG und § 5.1.1 der Satzung der
pferdewetten.de AG aus 3 Mitgliedern zusammen, die durch die
Hauptversammlung zu wählen sind. Die Hauptversammlung ist an
Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
a) Herrn Mathias Dahms, wohnhaft in Bad Oldesloe, Vorstandssprecher
der mybet Holding SE
b) Herrn Stefan Hänel, wohnhaft in Steinhorst, Finanzvorstand der
mybet Holding SE
c) Herrn Sergey Lychak, wohnhaft in Zürich (Schweiz), selbständiger
Unternehmensberater
bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 beschließt, in den
Aufsichtsrat zu wählen.
Herr Mathias Dahms hat folgende Mandate in anderen Aufsichtsräten bzw.
vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien:
Vorsitzender des Board of Directors der DIGITAL DISTRIBUTION
MANAGEMENT S.L., Madrid
Herr Stefan Hänel hat folgende Mandate in anderen Aufsichtsräten bzw.
vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien:
1) Mitglied des Board of Directors der DIGITAL
DISTRIBUTION MANAGEMENT S.L., Madrid
2) Mitglied des Board of Directors der DIGITAL
DISTRIBUTION MANAGEMENT IBERICA S.A., Madrid
Herr Sergey Lychak ist nach Einschätzung des Aufsichtsrats ein
unabhängiges Mitglied des Aufsichtsrats. Er erfüllt nach Einschätzung
des Aufsichtsrats als CFA Charterholder, Certified International
Investment Analyst (CIIA), eidgenössisch diplomierter Finanzanalytiker
und Vermögensverwalter die Anforderungen des BilMoG und die
Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex als unabhängiger
Finanzexperte.
TOP 6
Anpassung der Satzung wegen Zusammenführung des Bundesanzeigers mit
dem elektronischen Bundesanzeiger
Seit dem 01. April 2012 ist der elektronische Bundesanzeiger mit dem
gedruckten Bundesanzeiger unter dem alleinigen Titel Bundesanzeiger
zusammengeführt, der in der Regel elektronisch erscheint. Nur in
Ausnahmefällen erscheint der Bundesanzeiger in gedruckter Form.
Die Satzung der Gesellschaft sieht in § 11 (1) vor, dass
Bekanntmachungen der Gesellschaft im elektronischen Bundesanzeiger
erfolgen. Die Satzung soll an die Änderung angepasst werden.
Gleichzeitig soll eine Klarstellung erfolgen, dass nur
Bekanntmachungen im Sinne von § 25 AktG im Bundesanzeiger
veröffentlicht werden müssen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 11 (1) der Satzung wie folgt
neu zu fassen:
'(1) Gesellschaftsblatt im Sinne des § 25 AktG ist
ausschließlich der Bundesanzeiger. Bekanntmachungen, die
nicht aufgrund Gesetzes oder der Satzung in den
Gesellschaftsblättern bekannt zu machen sind (freiwillige
Bekanntmachungen), können im Bundesanzeiger oder auf einer
Website der Gesellschaft erfolgen.'
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung (§ 30 b Abs. 1 Nr. 1 WpHG)
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der
Einberufung EUR 3.603.865,00 und ist in 3.603.865 Stückaktien
eingeteilt. Jede Aktie gewährt ein Stimmrecht. Die Gesamtzahl der
Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung beträgt damit 3.603.865. Die Gesellschaft hält zum
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der
Hauptversammlung schriftlich, per Telefax oder in Textform angemeldet
haben.
Die Anmeldung muss der Gesellschaft bei der nachfolgend genannten
Anmeldestelle mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, d.h. bis
Dienstag, den 11. Juni 2013 (24:00 Uhr), zugehen:
pferdewetten.de AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Fax: 089-30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts ist der Gesellschaft nachzuweisen. Zum
Nachweis des Anteilsbesitzes genügt ein in Textform erstellter
besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende
Institut.
Der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein.
Er hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der
Versammlung, also auf den Beginn des 28. Mai 2013 (Record Date) zu
beziehen und muss der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten
Anschrift mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, d.h. bis
Dienstag, den 11. Juni 2013 (24.00 Uhr), zugehen:
pferdewetten.de AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Fax: 089-30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder
Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu
verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form
erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen.
Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)
Der Nachweisstichtag (Record Date) hat keine Auswirkungen auf die
Veräußerbarkeit der Aktien. Er ist aber das entscheidende Datum für
den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der
Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die
Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts
als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record
Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date
haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach
dem Record Date erworben haben, können somit nicht an der
Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß
angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Record Date veräußern.
Stimmrechtsausübung durch die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
Aktionären, die weder persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen
können noch einen persönlichen Vertreter zur Hauptversammlung anmelden
wollen, bieten wir an, sich durch die vom Vorstand bestellten
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft in der Hauptversammlung
vertreten zu lassen. Auch in diesem Fall ist eine fristgerechte
Anmeldung erforderlich. Die Stimmrechtsvertreter werden die
Stimmrechte der Aktionäre entsprechend den ihnen erteilten Weisungen
ausüben; sie sind auch bei erteilter Vollmacht nur zur
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May 10, 2013 09:07 ET (13:07 GMT)
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