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DGAP-HV: pferdewetten.de AG: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: pferdewetten.de AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.06.2013 in Kiel mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: pferdewetten.de AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
pferdewetten.de AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 18.06.2013 in Kiel mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
10.05.2013 / 15:07 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   pferdewetten.de AG 
 
   Düsseldorf 
 
   ISIN: DE000A1K05B4; DE000A1K0409 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Wir laden unsere Aktionäre zu der am 
   Dienstag, den 18. Juni 2013, um 11:00 Uhr 
   im Hotel Steigenberger Conti Hansa, Schlossgarten 7, in 24103 Kiel, 
   stattfindenden 
 
   ordentlichen Hauptversammlung 
 
   ein. 
 
   Tagesordnung 
 
   TOP 1 
   Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten 
   Konzernabschlusses sowie der Lageberichte für die pferdewetten.de AG 
   und den Konzern für das Geschäftsjahr 2012 mit dem Bericht des 
   Aufsichtsrats und dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den 
   Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss 
   und den Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit 
   gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die 
   Hauptversammlung entfällt daher nach den gesetzlichen Bestimmungen. 
 
   TOP 2 
   Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
 
   den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu 
   erteilen. 
 
   TOP 3 
   Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
 
   den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 
   Entlastung zu erteilen. 
 
   TOP 4 
   Wahl des Abschlussprüfers und des Prüfers für die etwaige prüferische 
   Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2013 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
   die Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   Axel-Springer-Platz 3, 20355 Hamburg, zum Abschlussprüfer, zum 
   Konzernabschlussprüfer sowie zum Prüfer für die etwaige prüferische 
   Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2013 zu 
   wählen. 
 
   TOP 5 
   Neuwahl des Aufsichtsrats 
 
   Die reguläre Amtszeit der amtierenden Aufsichtsratsmitglieder der 
   Gesellschaft endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die 
   Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 beschließt. Es 
   sind damit Neuwahlen zum Aufsichtsrat durchzuführen. 
 
   Der Aufsichtsrat der pferdewetten.de AG setzt sich gemäß § 96 Abs. 1 
   in Verbindung mit § 101 Abs. 1 AktG und § 5.1.1 der Satzung der 
   pferdewetten.de AG aus 3 Mitgliedern zusammen, die durch die 
   Hauptversammlung zu wählen sind. Die Hauptversammlung ist an 
   Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
   a) Herrn Mathias Dahms, wohnhaft in Bad Oldesloe, Vorstandssprecher 
   der mybet Holding SE 
 
   b) Herrn Stefan Hänel, wohnhaft in Steinhorst, Finanzvorstand der 
   mybet Holding SE 
 
   c) Herrn Sergey Lychak, wohnhaft in Zürich (Schweiz), selbständiger 
   Unternehmensberater 
 
   bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 beschließt, in den 
   Aufsichtsrat zu wählen. 
 
   Herr Mathias Dahms hat folgende Mandate in anderen Aufsichtsräten bzw. 
   vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien: 
 
   Vorsitzender des Board of Directors der DIGITAL DISTRIBUTION 
   MANAGEMENT S.L., Madrid 
 
   Herr Stefan Hänel hat folgende Mandate in anderen Aufsichtsräten bzw. 
   vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien: 
 
 
 
       1)    Mitglied des Board of Directors der DIGITAL 
             DISTRIBUTION MANAGEMENT S.L., Madrid 
 
 
       2)    Mitglied des Board of Directors der DIGITAL 
             DISTRIBUTION MANAGEMENT IBERICA S.A., Madrid 
 
 
 
   Herr Sergey Lychak ist nach Einschätzung des Aufsichtsrats ein 
   unabhängiges Mitglied des Aufsichtsrats. Er erfüllt nach Einschätzung 
   des Aufsichtsrats als CFA Charterholder, Certified International 
   Investment Analyst (CIIA), eidgenössisch diplomierter Finanzanalytiker 
   und Vermögensverwalter die Anforderungen des BilMoG und die 
   Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex als unabhängiger 
   Finanzexperte. 
 
   TOP 6 
   Anpassung der Satzung wegen Zusammenführung des Bundesanzeigers mit 
   dem elektronischen Bundesanzeiger 
 
   Seit dem 01. April 2012 ist der elektronische Bundesanzeiger mit dem 
   gedruckten Bundesanzeiger unter dem alleinigen Titel Bundesanzeiger 
   zusammengeführt, der in der Regel elektronisch erscheint. Nur in 
   Ausnahmefällen erscheint der Bundesanzeiger in gedruckter Form. 
 
   Die Satzung der Gesellschaft sieht in § 11 (1) vor, dass 
   Bekanntmachungen der Gesellschaft im elektronischen Bundesanzeiger 
   erfolgen. Die Satzung soll an die Änderung angepasst werden. 
   Gleichzeitig soll eine Klarstellung erfolgen, dass nur 
   Bekanntmachungen im Sinne von § 25 AktG im Bundesanzeiger 
   veröffentlicht werden müssen. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 11 (1) der Satzung wie folgt 
   neu zu fassen: 
 
 
 
       '(1)  Gesellschaftsblatt im Sinne des § 25 AktG ist 
             ausschließlich der Bundesanzeiger. Bekanntmachungen, die 
             nicht aufgrund Gesetzes oder der Satzung in den 
             Gesellschaftsblättern bekannt zu machen sind (freiwillige 
             Bekanntmachungen), können im Bundesanzeiger oder auf einer 
             Website der Gesellschaft erfolgen.' 
 
 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung (§ 30 b Abs. 1 Nr. 1 WpHG) 
 
   Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der 
   Einberufung EUR 3.603.865,00 und ist in 3.603.865 Stückaktien 
   eingeteilt. Jede Aktie gewährt ein Stimmrecht. Die Gesamtzahl der 
   Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung beträgt damit 3.603.865. Die Gesellschaft hält zum 
   Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. 
 
   Teilnahme an der Hauptversammlung 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der 
   Hauptversammlung schriftlich, per Telefax oder in Textform angemeldet 
   haben. 
 
   Die Anmeldung muss der Gesellschaft bei der nachfolgend genannten 
   Anmeldestelle mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, d.h. bis 
   Dienstag, den 11. Juni 2013 (24:00 Uhr), zugehen: 
 
   pferdewetten.de AG 
 
   c/o Computershare Operations Center 
   80249 München 
   Fax: 089-30903-74675 
   E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
 
   Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
   Ausübung des Stimmrechts ist der Gesellschaft nachzuweisen. Zum 
   Nachweis des Anteilsbesitzes genügt ein in Textform erstellter 
   besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende 
   Institut. 
 
   Der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein. 
   Er hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der 
   Versammlung, also auf den Beginn des 28. Mai 2013 (Record Date) zu 
   beziehen und muss der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten 
   Anschrift mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, d.h. bis 
   Dienstag, den 11. Juni 2013 (24.00 Uhr), zugehen: 
 
   pferdewetten.de AG 
 
   c/o Computershare Operations Center 
   80249 München 
   Fax: 089-30903-74675 
   E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
 
   Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder 
   Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu 
   verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form 
   erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen. 
 
   Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date) 
 
   Der Nachweisstichtag (Record Date) hat keine Auswirkungen auf die 
   Veräußerbarkeit der Aktien. Er ist aber das entscheidende Datum für 
   den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der 
   Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die 
   Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts 
   als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record 
   Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date 
   haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach 
   dem Record Date erworben haben, können somit nicht an der 
   Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß 
   angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur 
   Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Record Date veräußern. 
 
   Stimmrechtsausübung durch die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
 
   Aktionären, die weder persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen 
   können noch einen persönlichen Vertreter zur Hauptversammlung anmelden 
   wollen, bieten wir an, sich durch die vom Vorstand bestellten 
   Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft in der Hauptversammlung 
   vertreten zu lassen. Auch in diesem Fall ist eine fristgerechte 
   Anmeldung erforderlich. Die Stimmrechtsvertreter werden die 
   Stimmrechte der Aktionäre entsprechend den ihnen erteilten Weisungen 
   ausüben; sie sind auch bei erteilter Vollmacht nur zur 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 10, 2013 09:07 ET (13:07 GMT)

Stimmrechtsausübung befugt, soweit eine ausdrückliche Weisung zu den 
   einzelnen Tagesordnungspunkten vorliegt. Das Vollmachtsformular für 
   die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ist Teil der 
   Unterlagen, die den Aktionären übersandt werden. Vollmachten mit 
   Weisungen an die Stimmrechtsvertreter sind in Textform (§ 126 b BGB) 
   an die Gesellschaft bis Dienstag, den 11. Juni 2013 (24.00 Uhr) 
   eingehend an die folgende Adresse zu übermitteln: 
 
   pferdewetten.de AG 
 
   c/o Computershare Operations Center 
   80249 München 
   Fax: 089-30903-74675 
   E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
 
   Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte 
 
   Ergänzend weisen wir auch auf die Möglichkeit hin, das Stimmrecht 
   durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine 
   Vereinigung von Aktionären, ausüben zu lassen. Auch in diesem Fall ist 
   für eine rechtzeitige Anmeldung durch den Aktionär oder den 
   Bevollmächtigten Sorge zu tragen. Die Erteilung einer Vollmacht ist 
   sowohl vor als auch während der Hauptversammlung zulässig. Zur 
   Vollmachtserteilung kommen sowohl Erklärungen gegenüber dem zu 
   Bevollmächtigenden als auch gegenüber der Gesellschaft in Betracht. 
 
   Wenn die Erteilung einer Vollmacht zugunsten einer anderen Person als 
   einem von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erfolgt und 
   nicht in den Anwendungsbereich des § 135 AktG (insbesondere 
   Bevollmächtigung von Kreditinstituten und Aktionärsvereinigungen) 
   fällt, gilt: Für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht sowie 
   den Nachweis gegenüber der Gesellschaft ist Textform (§ 126 b BGB) 
   erforderlich. 
 
   Im Anwendungsbereich des § 135 AktG (insbesondere Bevollmächtigung von 
   Kreditinstituten und Aktionärsvereinigungen) können die 
   Kreditinstitute und sonstige diesen gemäß § 135 AktG gleichgestellte 
   Personen oder Vereinigungen für ihre Bevollmächtigung Formen vorsehen, 
   die denen in § 135 AktG genügen müssen. 
 
   Wird die Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erteilt, 
   ist kein zusätzlicher Nachweis der Bevollmächtigung erforderlich. Wird 
   die Vollmacht gegenüber dem Bevollmächtigten erteilt, kann die 
   Gesellschaft einen Nachweis der Bevollmächtigung verlangen, soweit 
   sich nicht aus § 135 AktG etwas anderes ergibt. 
 
   Die Aktionäre können zur Vollmachtserteilung das Formular verwenden, 
   das sie zusammen mit der Eintrittskarte erhalten. Vollmachten können 
   der Gesellschaft an folgende Anschrift übermittelt werden: 
 
   pferdewetten.de AG 
 
   c/o Computershare Operations Center 
   80249 München 
   Fax: 089-30903-74675 
   E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
 
   Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die 
   Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
   Veröffentlichungen auf der Internetseite 
 
   Diese Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden 
   Unterlagen und Anträge von Aktionären sowie weitere Informationen zur 
   Hauptversammlung nach § 124 a AktG sind im Internet unter 
   www.pferdewetten.ag zugänglich. 
 
   Ergänzungsanträge zur Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
   Grundkapitals (EUR 180.193,25, das entspricht 180.194 Aktien) 
   erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände 
   auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen 
   ist in schriftlicher Form (§ 126 BGB) an den Vorstand zu richten und 
   muss für jeden Gegenstand eine Begründung oder eine Beschlussvorlage 
   enthalten: 
 
   pferdewetten.de AG, Vorstand, 
   Kaistraße 3, 40221 Düsseldorf 
   Telefax: 0211-9300690 
 
 
   Verlangen zur Ergänzung der Tagesordnung müssen der Gesellschaft 
   mindestens 30 Tage vor der Versammlung, also bis Samstag, den 18. Mai 
   2013 (24.00 Uhr), zugehen. 
 
   Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden, sofern sie 
   nicht schon mit der Einberufung bekanntgemacht wurden, unverzüglich 
   nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und 
   solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon 
   ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten 
   Europäischen Union verbreiten. Sie werden zudem den Aktionären 
   mitgeteilt und auf der Internetseite www.pferdewetten.ag 
   veröffentlicht. 
 
   Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 126 Abs. 1, § 127 
   AktG 
 
   Aktionäre der Gesellschaft haben das Recht, Anträge und Wahlvorschläge 
   zu Punkten der Tagesordnung in der Hauptversammlung zu stellen, ohne 
   dass es hierfür vor der Hauptversammlung einer Ankündigung oder 
   sonstigen Handlung bedarf. Gegenanträge müssen mit einer Begründung 
   versehen sein. Wahlvorschläge bedürfen keiner Begründung. 
   Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von Aktionären zur 
   Hauptversammlung sind an folgende Anschrift zu richten: 
 
   pferdewetten.de AG, Vorstand, 
   Kaistraße 3, 40221 Düsseldorf 
   Telefax: 0211-9300690 
   E-Mail: hv2013@pferdewetten.de 
 
 
   Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge müssen nicht 
   zugänglich gemacht werden. 
 
   Zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die 
   der Gesellschaft unter vorstehender Anschrift bis zum 03. Juni 2013 
   (24.00 Uhr) unter der vorstehenden Adresse zugehen, sowie eventuelle 
   Stellungnahmen der Verwaltung werden unverzüglich nach ihrem Eingang 
   unter der Internetadresse www.pferdewetten.ag zugänglich gemacht. 
 
   Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Abs. 1 AktG 
 
   Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG in der Hauptversammlung auf 
   ein mündlich vorgetragenes Verlangen vom Vorstand Auskunft über 
   Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen 
   Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein 
   Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Das Auskunftsrecht besteht auch 
   hinsichtlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der 
   Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen und die Lage des 
   Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. 
 
   Unter den in § 131 Abs. 3 Aktiengesetz genannten Voraussetzungen darf 
   der Vorstand die Auskunft verweigern. 
 
   Nach Ziffer 6.3.2 Satz 2 der Satzung ist der Versammlungsleiter 
   ermächtigt, das Rede- und Fragerecht oder Aktionäre vom Beginn der 
   Hauptversammlung an zeitlich angemessen zu beschränken, wobei er sich 
   davon leiten lassen soll, dass die Hauptversammlung in angemessener 
   und zumutbarer Zeit abgewickelt wird. 
 
   Düsseldorf, im Mai 2013 
 
   pferdewetten.de AG 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
10.05.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und 
http://www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
 
Sprache:        Deutsch 
Unternehmen:    pferdewetten.de AG 
                Kaistraße 3 
                40221 Düsseldorf 
                Deutschland 
E-Mail:         verwaltung@pferdewetten.de 
Internet:       http://www.pferdewetten.ag 
 
 
Ende der Mitteilung    DGAP News-Service 
=-------------------------------------------------------------------- 
210619 10.05.2013 
 

(END) Dow Jones Newswires

May 10, 2013 09:07 ET (13:07 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

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Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.