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DGAP-HV: Brenntag AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.06.2013 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Brenntag AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Brenntag AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
19.06.2013 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
10.05.2013 / 15:07 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Brenntag AG 
 
   Mülheim an der Ruhr 
 
   Wertpapier-Kennnummer: A1DAHH 
 
   ISIN: DE 000A1DAHH0 
 
 
   Einberufung der Hauptversammlung 
 
   Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, 
 
   wir laden Sie hiermit zu der am 
 
   19. Juni 2013, 
 
   um 10:00 Uhr MESZ 
 
   (Einlass ab 9:00 Uhr MESZ) 
   im Congress Center Düsseldorf (CCD Ost), DüsseldorfCongress, 
 
   Stockumer Kirchstraße 61, 40474 Düsseldorf, 
 
   stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Brenntag AG ein. 
 
     I.    Tagesordnung 
 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des 
           gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten 
           Konzernlageberichts und Lageberichts (inkl. des erläuternden 
           Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 
           Abs. 4 HGB), jeweils für das Geschäftsjahr 2012, und des 
           Berichts des Aufsichtsrats 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 18. März 2013 
           gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG 
           festgestellt. Einer Beschlussfassung durch die 
           Hauptversammlung gemäß § 173 Abs. 1 Satz 1 bzw. Satz 2 AktG 
           bedarf es daher insoweit nicht. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der 
           Brenntag AG für das Geschäftsjahr 2012 in Höhe von 
           123.600.00,00 EUR wie folgt zu verwenden: 
 
 
   Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 2,40 EUR je           Gesamt: 
   dividendenberechtigter Stückaktie                       123.600.000,00 
                                                                      EUR 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2012 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum 
           Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2012 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen 
           Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Bestellung des 
           Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das 
           Geschäftsjahr 2013 sowie des Prüfers für die prüferische 
           Durchsicht unterjähriger Finanzberichte 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines 
           Prüfungsausschusses vor, die PricewaterhouseCoopers 
           Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
           Düsseldorf, für das am 31. Dezember 2013 endende Geschäftsjahr 
           als Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer zu bestellen. 
           Dieser nimmt auch die prüferische Durchsicht unterjähriger 
           Finanzberichte vor, sofern eine solche erfolgt. 
 
 
     II.   Weitere Angaben zur Einberufung 
 
 
     1.    Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
 
           Im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung ist das 
           Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 51.500.000,00 EUR in 
           51.500.000 auf den Namen lautende Stückaktien eingeteilt, die 
           jeweils eine Stimme in der Hauptversammlung gewähren. 
 
 
     2.    Teilnahmebedingungen für die Hauptversammlung 
 
 
           Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
           Stimmrechts sind gemäß § 16 der Satzung diejenigen Aktionäre 
           berechtigt, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen 
           sind und sich bis spätestens zum Ablauf des 12. Juni 2013 
           (24:00 Uhr MESZ) in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder 
           englischer Sprache unter der nachstehenden Adresse 
 
 
           Brenntag AG 
           c/o Haubrok Corporate Events GmbH 
           Landshuter Allee 10 
           80637 München 
           Deutschland 
           Telefax: +49 (0) 89 210 27 288 
           E-Mail: anmeldung@haubrok-ce.de 
 
 
           oder unter Nutzung des zugangsgeschützten Online-Services zur 
           Hauptversammlung unter der Internet-Adresse der Gesellschaft 
           www.brenntag.com/hauptversammlung/anmeldung anmelden. Die 
           Einladungsunterlagen sowie die persönlichen Zugangsdaten für 
           den vorgenannten Online-Service werden allen im Aktienregister 
           eingetragenen Aktionären per Post übersandt. 
 
 
           Aus abwicklungstechnischen Gründen können die in der Zeit vom 
           13. Juni 2013 bis einschließlich 19. Juni 2013 eingehenden 
           Anträge auf Umschreibung oder Löschung erst nach der 
           Hauptversammlung im Aktienregister vollzogen werden. In 
           solchen Fällen bleiben Teilnahme- und Stimmrecht noch bei dem 
           im Aktienregister eingetragenen Aktionär, sofern dieser sich 
           ordnungsgemäß zur Hauptversammlung anmeldet. Technisch 
           maßgeblicher Bestandsstichtag (sog. Technical Record Date) ist 
           daher der Ablauf des 12. Juni 2013. 
 
 
           Nach Eingang der Anmeldung werden den Aktionären 
           Eintrittskarten für die Teilnahme an der Hauptversammlung 
           übersandt. Im Gegensatz zur Anmeldung zur Hauptversammlung ist 
           die Eintrittskarte nicht Teilnahmevoraussetzung, sondern sie 
           dient lediglich der Vereinfachung des Ablaufs an den 
           Einlasskontrollen für den Zugang zur Hauptversammlung. 
 
 
     3.    Verfahren bei Stimmabgabe durch Briefwahl 
 
 
           Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung 
           teilnehmen möchten, können ihre Stimmen schriftlich oder im 
           Wege elektronischer Kommunikation durch Briefwahl abgeben. 
           Hierzu steht das in den Anmeldeunterlagen abgedruckte Formular 
           zur Verfügung. Das Formular zur Stimmabgabe im Wege der 
           Briefwahl kann auch auf der Internetseite der Gesellschaft 
           unter www.brenntag.com/hauptversammlung/dokumente 
           heruntergeladen werden. Die per Briefwahl abgegebenen Stimmen 
           müssen bis einschließlich 18. Juni 2013 (17:00 Uhr MESZ) bei 
           der Gesellschaft unter der nachstehenden Adresse 
 
 
           Brenntag AG 
           c /o Haubrok Corporate Events GmbH 
           Landshuter Allee 10 
           80637 München 
           Deutschland 
           Telefax: +49 (0) 89 210 27 288 
           E-Mail: briefwahl@haubrok-ce.de 
 
 
           oder unter Nutzung des zugangsgeschützten Online-Services zur 
           Hauptversammlung unter der Internet-Adresse der Gesellschaft 
           www.brenntag.com/hauptversammlung/anmeldung eingegangen sein. 
 
 
           Auch im Falle der Briefwahl ist eine fristgerechte Anmeldung 
           des Aktionärs bis zum Ablauf des 12. Juni 2013 - wie oben 
           unter 'Teilnahmebedingungen für die Hauptversammlung' 
           ausgeführt - erforderlich. 
 
 
     4.    Verfahren für Stimmabgabe bei 
           Stimmrechtsvertretung 
 
 
       4.1   Bevollmächtigung eines Dritten 
 
 
             Der Aktionär kann sein Stimmrecht bzw. sein Teilnahmerecht 
             in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, 
             z. B. durch die depotführende Bank oder eine 
             Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Auch im Falle einer 
             Stimmrechtsvertretung ist eine fristgerechte Anmeldung des 
             Aktionärs - wie oben unter 'Teilnahmebedingungen für die 
             Hauptversammlung' ausgeführt - erforderlich. 
             Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis 
             der Bevollmächtigung bedürfen der Textform (zu den Ausnahmen 
             bei Stimmrechtsvertretern nach § 135 AktG siehe sogleich 
             unter 4.2). Für die Vollmachtserteilung kann das auf der 
             Rückseite der Eintrittskarte abgedruckte Vollmachtsformular 
             genutzt werden. 
 
 
             Das Vollmachtsformular ist auch unter der Internet-Adresse 
             der Gesellschaft 
             www.brenntag.com/hauptversammlung/vollmachten zum Download 
             abrufbar. 
 
 
             Die Vollmacht und ihr Widerruf können entweder 
 
 
         (1)   in Textform an die Gesellschaft ausschließlich 
               an folgende Adresse gesandt werden 
 
 
               Brenntag AG 
               c/o Haubrok Corporate Events GmbH 
               Landshuter Allee 10 
               80637 München 
               Deutschland 
               Telefax: +49 (0) 89 210 27 288 
               E-Mail: vollmacht@haubrok-ce.de, 
 
 
         (2)   über unseren Online-Service unter 
               www.brenntag.com/hauptversammlung/anmeldung übermittelt 
               werden oder 
 
 
         (3)   in Textform gegenüber dem Bevollmächtigten 
               erteilt werden. 
 
 
 
             Wird die Vollmacht in Textform gegenüber dem 

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May 10, 2013 09:07 ET (13:07 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

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