DGAP-HV: Brenntag AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Brenntag AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
19.06.2013 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
gemäß §121 AktG
10.05.2013 / 15:07
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Brenntag AG
Mülheim an der Ruhr
Wertpapier-Kennnummer: A1DAHH
ISIN: DE 000A1DAHH0
Einberufung der Hauptversammlung
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
wir laden Sie hiermit zu der am
19. Juni 2013,
um 10:00 Uhr MESZ
(Einlass ab 9:00 Uhr MESZ)
im Congress Center Düsseldorf (CCD Ost), DüsseldorfCongress,
Stockumer Kirchstraße 61, 40474 Düsseldorf,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Brenntag AG ein.
I. Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des
gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten
Konzernlageberichts und Lageberichts (inkl. des erläuternden
Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315
Abs. 4 HGB), jeweils für das Geschäftsjahr 2012, und des
Berichts des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 18. März 2013
gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG
festgestellt. Einer Beschlussfassung durch die
Hauptversammlung gemäß § 173 Abs. 1 Satz 1 bzw. Satz 2 AktG
bedarf es daher insoweit nicht.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der
Brenntag AG für das Geschäftsjahr 2012 in Höhe von
123.600.00,00 EUR wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 2,40 EUR je Gesamt:
dividendenberechtigter Stückaktie 123.600.000,00
EUR
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2012 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2012 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen
Zeitraum Entlastung zu erteilen.
5. Beschlussfassung über die Bestellung des
Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2013 sowie des Prüfers für die prüferische
Durchsicht unterjähriger Finanzberichte
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines
Prüfungsausschusses vor, die PricewaterhouseCoopers
Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Düsseldorf, für das am 31. Dezember 2013 endende Geschäftsjahr
als Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer zu bestellen.
Dieser nimmt auch die prüferische Durchsicht unterjähriger
Finanzberichte vor, sofern eine solche erfolgt.
II. Weitere Angaben zur Einberufung
1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung ist das
Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 51.500.000,00 EUR in
51.500.000 auf den Namen lautende Stückaktien eingeteilt, die
jeweils eine Stimme in der Hauptversammlung gewähren.
2. Teilnahmebedingungen für die Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts sind gemäß § 16 der Satzung diejenigen Aktionäre
berechtigt, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen
sind und sich bis spätestens zum Ablauf des 12. Juni 2013
(24:00 Uhr MESZ) in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder
englischer Sprache unter der nachstehenden Adresse
Brenntag AG
c/o Haubrok Corporate Events GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
Telefax: +49 (0) 89 210 27 288
E-Mail: anmeldung@haubrok-ce.de
oder unter Nutzung des zugangsgeschützten Online-Services zur
Hauptversammlung unter der Internet-Adresse der Gesellschaft
www.brenntag.com/hauptversammlung/anmeldung anmelden. Die
Einladungsunterlagen sowie die persönlichen Zugangsdaten für
den vorgenannten Online-Service werden allen im Aktienregister
eingetragenen Aktionären per Post übersandt.
Aus abwicklungstechnischen Gründen können die in der Zeit vom
13. Juni 2013 bis einschließlich 19. Juni 2013 eingehenden
Anträge auf Umschreibung oder Löschung erst nach der
Hauptversammlung im Aktienregister vollzogen werden. In
solchen Fällen bleiben Teilnahme- und Stimmrecht noch bei dem
im Aktienregister eingetragenen Aktionär, sofern dieser sich
ordnungsgemäß zur Hauptversammlung anmeldet. Technisch
maßgeblicher Bestandsstichtag (sog. Technical Record Date) ist
daher der Ablauf des 12. Juni 2013.
Nach Eingang der Anmeldung werden den Aktionären
Eintrittskarten für die Teilnahme an der Hauptversammlung
übersandt. Im Gegensatz zur Anmeldung zur Hauptversammlung ist
die Eintrittskarte nicht Teilnahmevoraussetzung, sondern sie
dient lediglich der Vereinfachung des Ablaufs an den
Einlasskontrollen für den Zugang zur Hauptversammlung.
3. Verfahren bei Stimmabgabe durch Briefwahl
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung
teilnehmen möchten, können ihre Stimmen schriftlich oder im
Wege elektronischer Kommunikation durch Briefwahl abgeben.
Hierzu steht das in den Anmeldeunterlagen abgedruckte Formular
zur Verfügung. Das Formular zur Stimmabgabe im Wege der
Briefwahl kann auch auf der Internetseite der Gesellschaft
unter www.brenntag.com/hauptversammlung/dokumente
heruntergeladen werden. Die per Briefwahl abgegebenen Stimmen
müssen bis einschließlich 18. Juni 2013 (17:00 Uhr MESZ) bei
der Gesellschaft unter der nachstehenden Adresse
Brenntag AG
c /o Haubrok Corporate Events GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
Telefax: +49 (0) 89 210 27 288
E-Mail: briefwahl@haubrok-ce.de
oder unter Nutzung des zugangsgeschützten Online-Services zur
Hauptversammlung unter der Internet-Adresse der Gesellschaft
www.brenntag.com/hauptversammlung/anmeldung eingegangen sein.
Auch im Falle der Briefwahl ist eine fristgerechte Anmeldung
des Aktionärs bis zum Ablauf des 12. Juni 2013 - wie oben
unter 'Teilnahmebedingungen für die Hauptversammlung'
ausgeführt - erforderlich.
4. Verfahren für Stimmabgabe bei
Stimmrechtsvertretung
4.1 Bevollmächtigung eines Dritten
Der Aktionär kann sein Stimmrecht bzw. sein Teilnahmerecht
in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten,
z. B. durch die depotführende Bank oder eine
Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Auch im Falle einer
Stimmrechtsvertretung ist eine fristgerechte Anmeldung des
Aktionärs - wie oben unter 'Teilnahmebedingungen für die
Hauptversammlung' ausgeführt - erforderlich.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis
der Bevollmächtigung bedürfen der Textform (zu den Ausnahmen
bei Stimmrechtsvertretern nach § 135 AktG siehe sogleich
unter 4.2). Für die Vollmachtserteilung kann das auf der
Rückseite der Eintrittskarte abgedruckte Vollmachtsformular
genutzt werden.
Das Vollmachtsformular ist auch unter der Internet-Adresse
der Gesellschaft
www.brenntag.com/hauptversammlung/vollmachten zum Download
abrufbar.
Die Vollmacht und ihr Widerruf können entweder
(1) in Textform an die Gesellschaft ausschließlich
an folgende Adresse gesandt werden
Brenntag AG
c/o Haubrok Corporate Events GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
Telefax: +49 (0) 89 210 27 288
E-Mail: vollmacht@haubrok-ce.de,
(2) über unseren Online-Service unter
www.brenntag.com/hauptversammlung/anmeldung übermittelt
werden oder
(3) in Textform gegenüber dem Bevollmächtigten
erteilt werden.
Wird die Vollmacht in Textform gegenüber dem
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May 10, 2013 09:07 ET (13:07 GMT)
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