Anzeige
Mehr »
Dienstag, 09.06.2026 - Börsentäglich über 12.000 News
Pentagon in Alarmbereitschaft? Dieser Rohstoff könnte jetzt Gold in den Schatten stellen
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
84 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: Brenntag AG: Bekanntmachung der -3-

DJ DGAP-HV: Brenntag AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.06.2013 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Brenntag AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Brenntag AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
19.06.2013 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
10.05.2013 / 15:07 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Brenntag AG 
 
   Mülheim an der Ruhr 
 
   Wertpapier-Kennnummer: A1DAHH 
 
   ISIN: DE 000A1DAHH0 
 
 
   Einberufung der Hauptversammlung 
 
   Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, 
 
   wir laden Sie hiermit zu der am 
 
   19. Juni 2013, 
 
   um 10:00 Uhr MESZ 
 
   (Einlass ab 9:00 Uhr MESZ) 
   im Congress Center Düsseldorf (CCD Ost), DüsseldorfCongress, 
 
   Stockumer Kirchstraße 61, 40474 Düsseldorf, 
 
   stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Brenntag AG ein. 
 
     I.    Tagesordnung 
 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des 
           gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten 
           Konzernlageberichts und Lageberichts (inkl. des erläuternden 
           Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 
           Abs. 4 HGB), jeweils für das Geschäftsjahr 2012, und des 
           Berichts des Aufsichtsrats 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 18. März 2013 
           gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG 
           festgestellt. Einer Beschlussfassung durch die 
           Hauptversammlung gemäß § 173 Abs. 1 Satz 1 bzw. Satz 2 AktG 
           bedarf es daher insoweit nicht. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der 
           Brenntag AG für das Geschäftsjahr 2012 in Höhe von 
           123.600.00,00 EUR wie folgt zu verwenden: 
 
 
   Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 2,40 EUR je           Gesamt: 
   dividendenberechtigter Stückaktie                       123.600.000,00 
                                                                      EUR 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2012 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum 
           Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2012 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen 
           Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Bestellung des 
           Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das 
           Geschäftsjahr 2013 sowie des Prüfers für die prüferische 
           Durchsicht unterjähriger Finanzberichte 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines 
           Prüfungsausschusses vor, die PricewaterhouseCoopers 
           Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
           Düsseldorf, für das am 31. Dezember 2013 endende Geschäftsjahr 
           als Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer zu bestellen. 
           Dieser nimmt auch die prüferische Durchsicht unterjähriger 
           Finanzberichte vor, sofern eine solche erfolgt. 
 
 
     II.   Weitere Angaben zur Einberufung 
 
 
     1.    Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
 
           Im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung ist das 
           Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 51.500.000,00 EUR in 
           51.500.000 auf den Namen lautende Stückaktien eingeteilt, die 
           jeweils eine Stimme in der Hauptversammlung gewähren. 
 
 
     2.    Teilnahmebedingungen für die Hauptversammlung 
 
 
           Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
           Stimmrechts sind gemäß § 16 der Satzung diejenigen Aktionäre 
           berechtigt, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen 
           sind und sich bis spätestens zum Ablauf des 12. Juni 2013 
           (24:00 Uhr MESZ) in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder 
           englischer Sprache unter der nachstehenden Adresse 
 
 
           Brenntag AG 
           c/o Haubrok Corporate Events GmbH 
           Landshuter Allee 10 
           80637 München 
           Deutschland 
           Telefax: +49 (0) 89 210 27 288 
           E-Mail: anmeldung@haubrok-ce.de 
 
 
           oder unter Nutzung des zugangsgeschützten Online-Services zur 
           Hauptversammlung unter der Internet-Adresse der Gesellschaft 
           www.brenntag.com/hauptversammlung/anmeldung anmelden. Die 
           Einladungsunterlagen sowie die persönlichen Zugangsdaten für 
           den vorgenannten Online-Service werden allen im Aktienregister 
           eingetragenen Aktionären per Post übersandt. 
 
 
           Aus abwicklungstechnischen Gründen können die in der Zeit vom 
           13. Juni 2013 bis einschließlich 19. Juni 2013 eingehenden 
           Anträge auf Umschreibung oder Löschung erst nach der 
           Hauptversammlung im Aktienregister vollzogen werden. In 
           solchen Fällen bleiben Teilnahme- und Stimmrecht noch bei dem 
           im Aktienregister eingetragenen Aktionär, sofern dieser sich 
           ordnungsgemäß zur Hauptversammlung anmeldet. Technisch 
           maßgeblicher Bestandsstichtag (sog. Technical Record Date) ist 
           daher der Ablauf des 12. Juni 2013. 
 
 
           Nach Eingang der Anmeldung werden den Aktionären 
           Eintrittskarten für die Teilnahme an der Hauptversammlung 
           übersandt. Im Gegensatz zur Anmeldung zur Hauptversammlung ist 
           die Eintrittskarte nicht Teilnahmevoraussetzung, sondern sie 
           dient lediglich der Vereinfachung des Ablaufs an den 
           Einlasskontrollen für den Zugang zur Hauptversammlung. 
 
 
     3.    Verfahren bei Stimmabgabe durch Briefwahl 
 
 
           Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung 
           teilnehmen möchten, können ihre Stimmen schriftlich oder im 
           Wege elektronischer Kommunikation durch Briefwahl abgeben. 
           Hierzu steht das in den Anmeldeunterlagen abgedruckte Formular 
           zur Verfügung. Das Formular zur Stimmabgabe im Wege der 
           Briefwahl kann auch auf der Internetseite der Gesellschaft 
           unter www.brenntag.com/hauptversammlung/dokumente 
           heruntergeladen werden. Die per Briefwahl abgegebenen Stimmen 
           müssen bis einschließlich 18. Juni 2013 (17:00 Uhr MESZ) bei 
           der Gesellschaft unter der nachstehenden Adresse 
 
 
           Brenntag AG 
           c /o Haubrok Corporate Events GmbH 
           Landshuter Allee 10 
           80637 München 
           Deutschland 
           Telefax: +49 (0) 89 210 27 288 
           E-Mail: briefwahl@haubrok-ce.de 
 
 
           oder unter Nutzung des zugangsgeschützten Online-Services zur 
           Hauptversammlung unter der Internet-Adresse der Gesellschaft 
           www.brenntag.com/hauptversammlung/anmeldung eingegangen sein. 
 
 
           Auch im Falle der Briefwahl ist eine fristgerechte Anmeldung 
           des Aktionärs bis zum Ablauf des 12. Juni 2013 - wie oben 
           unter 'Teilnahmebedingungen für die Hauptversammlung' 
           ausgeführt - erforderlich. 
 
 
     4.    Verfahren für Stimmabgabe bei 
           Stimmrechtsvertretung 
 
 
       4.1   Bevollmächtigung eines Dritten 
 
 
             Der Aktionär kann sein Stimmrecht bzw. sein Teilnahmerecht 
             in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, 
             z. B. durch die depotführende Bank oder eine 
             Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Auch im Falle einer 
             Stimmrechtsvertretung ist eine fristgerechte Anmeldung des 
             Aktionärs - wie oben unter 'Teilnahmebedingungen für die 
             Hauptversammlung' ausgeführt - erforderlich. 
             Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis 
             der Bevollmächtigung bedürfen der Textform (zu den Ausnahmen 
             bei Stimmrechtsvertretern nach § 135 AktG siehe sogleich 
             unter 4.2). Für die Vollmachtserteilung kann das auf der 
             Rückseite der Eintrittskarte abgedruckte Vollmachtsformular 
             genutzt werden. 
 
 
             Das Vollmachtsformular ist auch unter der Internet-Adresse 
             der Gesellschaft 
             www.brenntag.com/hauptversammlung/vollmachten zum Download 
             abrufbar. 
 
 
             Die Vollmacht und ihr Widerruf können entweder 
 
 
         (1)   in Textform an die Gesellschaft ausschließlich 
               an folgende Adresse gesandt werden 
 
 
               Brenntag AG 
               c/o Haubrok Corporate Events GmbH 
               Landshuter Allee 10 
               80637 München 
               Deutschland 
               Telefax: +49 (0) 89 210 27 288 
               E-Mail: vollmacht@haubrok-ce.de, 
 
 
         (2)   über unseren Online-Service unter 
               www.brenntag.com/hauptversammlung/anmeldung übermittelt 
               werden oder 
 
 
         (3)   in Textform gegenüber dem Bevollmächtigten 
               erteilt werden. 
 
 
 
             Wird die Vollmacht in Textform gegenüber dem 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 10, 2013 09:07 ET (13:07 GMT)

DJ DGAP-HV: Brenntag AG: Bekanntmachung der -2-

Bevollmächtigten erteilt, so bedarf es gegenüber der 
             Gesellschaft - soweit sich nicht aus § 135 AktG etwas 
             anderes ergibt - eines Nachweises der Bevollmächtigung in 
             Textform. Der Nachweis der Bevollmächtigung kann der 
             Gesellschaft an die vorstehend genannte Adresse 
             einschließlich des dort genannten Weges der elektronischen 
             Kommunikation (E-Mail) gesendet werden. Zudem kann der 
             Nachweis der Bevollmächtigung auch in Textform am Tag der 
             Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle erbracht 
             werden. 
 
 
             Nähere Einzelheiten zur Teilnahme an der Hauptversammlung 
             sowie zur Vollmachts- und Weisungserteilung erhalten die 
             Aktionäre zusammen mit den Anmeldeunterlagen zugesandt. 
 
 
       4.2   Stimmrechtsvertretung durch ein Kreditinstitut, 
             eine Aktionärsvereinigung oder diesen gleichgestellten 
             Personen (§ 135 AktG) 
 
 
             Soweit eine Vollmacht an ein Kreditinstitut, eine 
             Aktionärsvereinigung oder an eine im Hinblick auf die 
             Stimmrechtsausübung nach den aktienrechtlichen Bestimmungen 
             diesen gleichgestellte Person oder Institution erteilt wird, 
             bedürfen die Vollmachtserteilung und ihr Widerruf nach den 
             gesetzlichen Vorschriften nicht der Textform. Hier genügt 
             es, wenn die Vollmachtserklärung vom Bevollmächtigten 
             nachprüfbar festgehalten wird. Kreditinstitute und 
             Aktionärsvereinigungen sowie die ihnen nach § 135 AktG 
             gleichgestellten Personen und Institutionen können für ihre 
             eigene Bevollmächtigung abweichende Regelungen vorsehen; 
             bitte stimmen Sie sich mit den diesbezüglich jeweils zu 
             Bevollmächtigenden ab. Eines gesonderten Nachweises der 
             Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedarf es in 
             diesem Fall nicht. 
 
 
       4.3   Bevollmächtigung von Stimmrechtsvertretern der 
             Gesellschaft 
 
 
             Wir bieten allen Aktionärinnen und Aktionären an, sich durch 
             unsere Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen. Soweit die 
             von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
             bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Fall Weisungen 
             für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die 
             Bevollmächtigung und die Weisungen sind in Textform zu 
             erteilen. Zu ihrer Erteilung kann das mit den 
             Anmeldeunterlagen zusammen zugesandte Vollmachts- und 
             Weisungsformular verwendet werden. Das Vollmachts- und 
             Weisungsformular ist auch unter der Internet-Adresse der 
             Gesellschaft www.brenntag.com/hauptversammlung/vollmachten 
             zum Download abrufbar. Vollmachten und Weisungen müssen bis 
             zum 18. Juni 2013 (17:00 Uhr MESZ) entweder unter 
             nachstehender Adresse bei der Gesellschaft oder über unseren 
             Online-Service unter 
             www.brenntag.com/hauptversammlung/anmeldung eingehen, um auf 
             der Hauptversammlung berücksichtigt zu werden: 
 
 
             Brenntag AG 
             c/o Haubrok Corporate Events GmbH 
             Landshuter Allee 10 
             80637 München 
             Deutschland 
             Telefax: +49 (0) 89 210 27 288 
             E-Mail: vollmacht@haubrok-ce.de. 
 
 
             Der Widerruf der Vollmacht sowie die Änderung von Weisungen 
             sind ebenfalls bis zum 18. Juni 2013 (17:00 Uhr MESZ) in 
             Textform an die vorstehend genannte Adresse zu senden oder 
             über unseren Online-Service unter 
             www.brenntag.com/hauptversammlung/anmeldung zu übermitteln. 
             Am Tag der Hauptversammlung kann die Bevollmächtigung der 
             Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft oder eine Weisung an 
             die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft bzw. ein Widerruf 
             oder eine Änderung der Vollmacht oder einer Weisung in 
             Textform bei der Ein- und Ausgangskontrolle erteilt werden. 
             Bei einer Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der 
             Gesellschaft können die Aktionäre nicht an möglichen 
             Abstimmungen über eventuelle, erst in der Hauptversammlung 
             vorgebrachte Gegenanträge, Wahlvorschläge oder sonstige, 
             nicht im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilte Anträge 
             teilnehmen und auch keine Weisungen dazu erteilen. Die 
             Stimmrechtsvertreter können auch nicht zur Ausübung des 
             Frage- oder Rederechts der Aktionäre, zur Stellung von 
             Anträgen sowie zum Einlegen von Widersprüchen bevollmächtigt 
             werden. 
 
 
 
     5.    Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen 
           einer Minderheit gemäß § 122 Abs. 2 AktG 
 
 
           Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens den anteiligen 
           Betrag des Grundkapitals der Brenntag AG von 500.000,00 EUR 
           (das entspricht 500.000 Aktien) erreichen, können verlangen, 
           dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und 
           bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine 
           Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen 
           ist schriftlich an den Vorstand der Brenntag AG zu richten und 
           muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der 
           Hauptversammlung, also spätestens bis zum 19. Mai 2013 (24:00 
           Uhr MESZ), unter der nachstehenden Adresse zugegangen sein: 
 
 
           Brenntag AG 
           Vorstand 
           Stinnes-Platz 1 
           45472 Mülheim an der Ruhr 
           Deutschland. 
 
 
           Die Antragsteller haben zusätzlich nachzuweisen, dass sie seit 
           mindestens drei Monaten vor dem Tag des Ergänzungsverlangens 
           Inhaber der erforderlichen Mindestaktienzahl sind und diese 
           Aktien bis zur Entscheidung über das Verlangen halten. 
 
 
 
     6.    Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären 
           gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG 
 
 
           Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126, 127 AktG sind 
           ausschließlich an folgende Adresse zu richten: 
 
 
           Brenntag AG 
           Corporate Legal 
           Stinnes-Platz 1 
           45472 Mülheim an der Ruhr 
           Deutschland 
           Telefax: + 49 (0) 208 7828 418 
           E-Mail: corporate.legal@brenntag.de. 
 
 
           Alle nach Maßgabe der §§ 126, 127 AktG zugänglich zu machenden 
           Gegenanträge und Wahlvorschläge werden den anderen Aktionären 
           im Internet unter www.brenntag.com/hauptversammlung/dokumente 
           einschließlich des Namens des Aktionärs und seiner bei 
           Gegenanträgen erforderlichen Begründung sowie einer etwaigen 
           Stellungnahme der Verwaltung zugänglich gemacht, sofern sie 
           bis spätestens 4. Juni 2013 (24:00 Uhr MESZ) unter der 
           vorgenannten Adresse zugegangen sind. 
 
 
     7.    Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 
           AktG 
 
 
           Jedem Aktionär ist auf ein mündliches Verlangen in der 
           Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten 
           der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und 
           geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie 
           über die Lage des Konzerns und der in dem Konzernabschluss 
           eingebundenen Unternehmen zu geben, soweit die Auskunft zur 
           sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung 
           erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht gemäß § 
           131 Abs. 3 AktG besteht. 
 
 
           Zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Ablaufs der 
           Hauptversammlung ist der Versammlungsleiter gemäß § 18 Abs. 3 
           der Satzung ermächtigt, das Rede- und Fragerecht der Aktionäre 
           zeitlich angemessen zu beschränken. 
 
 
     8.    Veröffentlichungen auf der Internetseite 
 
 
           Vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an sind 
           sämtliche nach § 124a AktG zugänglich zu machenden Unterlagen 
           über die Internetseite der Gesellschaft unter 
           www.brenntag.com/hauptversammlung/dokumente zugänglich. Dort 
           finden sich auch weitergehende Erläuterungen der 
           Aktionärsrechte gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 
           Abs. 1 AktG sowie weitere Informationen, insbesondere zur 
           Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Briefwahl und zur 
           Vollmachts- und Weisungserteilung. 
 
 
   Mülheim an der Ruhr, im Mai 2013 
 
   Brenntag AG 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
10.05.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und 
http://www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
 
Sprache:        Deutsch 
Unternehmen:    Brenntag AG 
                Stinnes-Platz 1 
                45472 Mühlheim an der Ruhr 
                Deutschland 
E-Mail:         IR@brenntag.de 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 10, 2013 09:07 ET (13:07 GMT)

Internet:       http://www.brenntag.com 
 
 
Ende der Mitteilung    DGAP News-Service 
=-------------------------------------------------------------------- 
210621 10.05.2013 
 

(END) Dow Jones Newswires

May 10, 2013 09:07 ET (13:07 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

In unserem aktuellen Spezialreport stellen wir fünf Software-Aktien vor, die besonders aussichtsreich positioniert sind – mit starker Marktstellung, attraktiver Bewertung und hohem Aufholpotenzial.

Jetzt den kostenlosen Report sichern – bevor der Software-Rebound Fahrt aufnimmt!
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.