DJ DGAP-HV: Brenntag AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.06.2013 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: Brenntag AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Brenntag AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
19.06.2013 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
gemäß §121 AktG
10.05.2013 / 15:07
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Brenntag AG
Mülheim an der Ruhr
Wertpapier-Kennnummer: A1DAHH
ISIN: DE 000A1DAHH0
Einberufung der Hauptversammlung
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
wir laden Sie hiermit zu der am
19. Juni 2013,
um 10:00 Uhr MESZ
(Einlass ab 9:00 Uhr MESZ)
im Congress Center Düsseldorf (CCD Ost), DüsseldorfCongress,
Stockumer Kirchstraße 61, 40474 Düsseldorf,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Brenntag AG ein.
I. Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des
gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten
Konzernlageberichts und Lageberichts (inkl. des erläuternden
Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315
Abs. 4 HGB), jeweils für das Geschäftsjahr 2012, und des
Berichts des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 18. März 2013
gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG
festgestellt. Einer Beschlussfassung durch die
Hauptversammlung gemäß § 173 Abs. 1 Satz 1 bzw. Satz 2 AktG
bedarf es daher insoweit nicht.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der
Brenntag AG für das Geschäftsjahr 2012 in Höhe von
123.600.00,00 EUR wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 2,40 EUR je Gesamt:
dividendenberechtigter Stückaktie 123.600.000,00
EUR
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2012 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2012 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen
Zeitraum Entlastung zu erteilen.
5. Beschlussfassung über die Bestellung des
Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2013 sowie des Prüfers für die prüferische
Durchsicht unterjähriger Finanzberichte
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines
Prüfungsausschusses vor, die PricewaterhouseCoopers
Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Düsseldorf, für das am 31. Dezember 2013 endende Geschäftsjahr
als Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer zu bestellen.
Dieser nimmt auch die prüferische Durchsicht unterjähriger
Finanzberichte vor, sofern eine solche erfolgt.
II. Weitere Angaben zur Einberufung
1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung ist das
Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 51.500.000,00 EUR in
51.500.000 auf den Namen lautende Stückaktien eingeteilt, die
jeweils eine Stimme in der Hauptversammlung gewähren.
2. Teilnahmebedingungen für die Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts sind gemäß § 16 der Satzung diejenigen Aktionäre
berechtigt, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen
sind und sich bis spätestens zum Ablauf des 12. Juni 2013
(24:00 Uhr MESZ) in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder
englischer Sprache unter der nachstehenden Adresse
Brenntag AG
c/o Haubrok Corporate Events GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
Telefax: +49 (0) 89 210 27 288
E-Mail: anmeldung@haubrok-ce.de
oder unter Nutzung des zugangsgeschützten Online-Services zur
Hauptversammlung unter der Internet-Adresse der Gesellschaft
www.brenntag.com/hauptversammlung/anmeldung anmelden. Die
Einladungsunterlagen sowie die persönlichen Zugangsdaten für
den vorgenannten Online-Service werden allen im Aktienregister
eingetragenen Aktionären per Post übersandt.
Aus abwicklungstechnischen Gründen können die in der Zeit vom
13. Juni 2013 bis einschließlich 19. Juni 2013 eingehenden
Anträge auf Umschreibung oder Löschung erst nach der
Hauptversammlung im Aktienregister vollzogen werden. In
solchen Fällen bleiben Teilnahme- und Stimmrecht noch bei dem
im Aktienregister eingetragenen Aktionär, sofern dieser sich
ordnungsgemäß zur Hauptversammlung anmeldet. Technisch
maßgeblicher Bestandsstichtag (sog. Technical Record Date) ist
daher der Ablauf des 12. Juni 2013.
Nach Eingang der Anmeldung werden den Aktionären
Eintrittskarten für die Teilnahme an der Hauptversammlung
übersandt. Im Gegensatz zur Anmeldung zur Hauptversammlung ist
die Eintrittskarte nicht Teilnahmevoraussetzung, sondern sie
dient lediglich der Vereinfachung des Ablaufs an den
Einlasskontrollen für den Zugang zur Hauptversammlung.
3. Verfahren bei Stimmabgabe durch Briefwahl
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung
teilnehmen möchten, können ihre Stimmen schriftlich oder im
Wege elektronischer Kommunikation durch Briefwahl abgeben.
Hierzu steht das in den Anmeldeunterlagen abgedruckte Formular
zur Verfügung. Das Formular zur Stimmabgabe im Wege der
Briefwahl kann auch auf der Internetseite der Gesellschaft
unter www.brenntag.com/hauptversammlung/dokumente
heruntergeladen werden. Die per Briefwahl abgegebenen Stimmen
müssen bis einschließlich 18. Juni 2013 (17:00 Uhr MESZ) bei
der Gesellschaft unter der nachstehenden Adresse
Brenntag AG
c /o Haubrok Corporate Events GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
Telefax: +49 (0) 89 210 27 288
E-Mail: briefwahl@haubrok-ce.de
oder unter Nutzung des zugangsgeschützten Online-Services zur
Hauptversammlung unter der Internet-Adresse der Gesellschaft
www.brenntag.com/hauptversammlung/anmeldung eingegangen sein.
Auch im Falle der Briefwahl ist eine fristgerechte Anmeldung
des Aktionärs bis zum Ablauf des 12. Juni 2013 - wie oben
unter 'Teilnahmebedingungen für die Hauptversammlung'
ausgeführt - erforderlich.
4. Verfahren für Stimmabgabe bei
Stimmrechtsvertretung
4.1 Bevollmächtigung eines Dritten
Der Aktionär kann sein Stimmrecht bzw. sein Teilnahmerecht
in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten,
z. B. durch die depotführende Bank oder eine
Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Auch im Falle einer
Stimmrechtsvertretung ist eine fristgerechte Anmeldung des
Aktionärs - wie oben unter 'Teilnahmebedingungen für die
Hauptversammlung' ausgeführt - erforderlich.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis
der Bevollmächtigung bedürfen der Textform (zu den Ausnahmen
bei Stimmrechtsvertretern nach § 135 AktG siehe sogleich
unter 4.2). Für die Vollmachtserteilung kann das auf der
Rückseite der Eintrittskarte abgedruckte Vollmachtsformular
genutzt werden.
Das Vollmachtsformular ist auch unter der Internet-Adresse
der Gesellschaft
www.brenntag.com/hauptversammlung/vollmachten zum Download
abrufbar.
Die Vollmacht und ihr Widerruf können entweder
(1) in Textform an die Gesellschaft ausschließlich
an folgende Adresse gesandt werden
Brenntag AG
c/o Haubrok Corporate Events GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
Telefax: +49 (0) 89 210 27 288
E-Mail: vollmacht@haubrok-ce.de,
(2) über unseren Online-Service unter
www.brenntag.com/hauptversammlung/anmeldung übermittelt
werden oder
(3) in Textform gegenüber dem Bevollmächtigten
erteilt werden.
Wird die Vollmacht in Textform gegenüber dem
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DJ DGAP-HV: Brenntag AG: Bekanntmachung der -2-
Bevollmächtigten erteilt, so bedarf es gegenüber der
Gesellschaft - soweit sich nicht aus § 135 AktG etwas
anderes ergibt - eines Nachweises der Bevollmächtigung in
Textform. Der Nachweis der Bevollmächtigung kann der
Gesellschaft an die vorstehend genannte Adresse
einschließlich des dort genannten Weges der elektronischen
Kommunikation (E-Mail) gesendet werden. Zudem kann der
Nachweis der Bevollmächtigung auch in Textform am Tag der
Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle erbracht
werden.
Nähere Einzelheiten zur Teilnahme an der Hauptversammlung
sowie zur Vollmachts- und Weisungserteilung erhalten die
Aktionäre zusammen mit den Anmeldeunterlagen zugesandt.
4.2 Stimmrechtsvertretung durch ein Kreditinstitut,
eine Aktionärsvereinigung oder diesen gleichgestellten
Personen (§ 135 AktG)
Soweit eine Vollmacht an ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder an eine im Hinblick auf die
Stimmrechtsausübung nach den aktienrechtlichen Bestimmungen
diesen gleichgestellte Person oder Institution erteilt wird,
bedürfen die Vollmachtserteilung und ihr Widerruf nach den
gesetzlichen Vorschriften nicht der Textform. Hier genügt
es, wenn die Vollmachtserklärung vom Bevollmächtigten
nachprüfbar festgehalten wird. Kreditinstitute und
Aktionärsvereinigungen sowie die ihnen nach § 135 AktG
gleichgestellten Personen und Institutionen können für ihre
eigene Bevollmächtigung abweichende Regelungen vorsehen;
bitte stimmen Sie sich mit den diesbezüglich jeweils zu
Bevollmächtigenden ab. Eines gesonderten Nachweises der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedarf es in
diesem Fall nicht.
4.3 Bevollmächtigung von Stimmrechtsvertretern der
Gesellschaft
Wir bieten allen Aktionärinnen und Aktionären an, sich durch
unsere Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen. Soweit die
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Fall Weisungen
für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die
Bevollmächtigung und die Weisungen sind in Textform zu
erteilen. Zu ihrer Erteilung kann das mit den
Anmeldeunterlagen zusammen zugesandte Vollmachts- und
Weisungsformular verwendet werden. Das Vollmachts- und
Weisungsformular ist auch unter der Internet-Adresse der
Gesellschaft www.brenntag.com/hauptversammlung/vollmachten
zum Download abrufbar. Vollmachten und Weisungen müssen bis
zum 18. Juni 2013 (17:00 Uhr MESZ) entweder unter
nachstehender Adresse bei der Gesellschaft oder über unseren
Online-Service unter
www.brenntag.com/hauptversammlung/anmeldung eingehen, um auf
der Hauptversammlung berücksichtigt zu werden:
Brenntag AG
c/o Haubrok Corporate Events GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
Telefax: +49 (0) 89 210 27 288
E-Mail: vollmacht@haubrok-ce.de.
Der Widerruf der Vollmacht sowie die Änderung von Weisungen
sind ebenfalls bis zum 18. Juni 2013 (17:00 Uhr MESZ) in
Textform an die vorstehend genannte Adresse zu senden oder
über unseren Online-Service unter
www.brenntag.com/hauptversammlung/anmeldung zu übermitteln.
Am Tag der Hauptversammlung kann die Bevollmächtigung der
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft oder eine Weisung an
die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft bzw. ein Widerruf
oder eine Änderung der Vollmacht oder einer Weisung in
Textform bei der Ein- und Ausgangskontrolle erteilt werden.
Bei einer Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft können die Aktionäre nicht an möglichen
Abstimmungen über eventuelle, erst in der Hauptversammlung
vorgebrachte Gegenanträge, Wahlvorschläge oder sonstige,
nicht im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilte Anträge
teilnehmen und auch keine Weisungen dazu erteilen. Die
Stimmrechtsvertreter können auch nicht zur Ausübung des
Frage- oder Rederechts der Aktionäre, zur Stellung von
Anträgen sowie zum Einlegen von Widersprüchen bevollmächtigt
werden.
5. Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen
einer Minderheit gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens den anteiligen
Betrag des Grundkapitals der Brenntag AG von 500.000,00 EUR
(das entspricht 500.000 Aktien) erreichen, können verlangen,
dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und
bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine
Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen
ist schriftlich an den Vorstand der Brenntag AG zu richten und
muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der
Hauptversammlung, also spätestens bis zum 19. Mai 2013 (24:00
Uhr MESZ), unter der nachstehenden Adresse zugegangen sein:
Brenntag AG
Vorstand
Stinnes-Platz 1
45472 Mülheim an der Ruhr
Deutschland.
Die Antragsteller haben zusätzlich nachzuweisen, dass sie seit
mindestens drei Monaten vor dem Tag des Ergänzungsverlangens
Inhaber der erforderlichen Mindestaktienzahl sind und diese
Aktien bis zur Entscheidung über das Verlangen halten.
6. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären
gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126, 127 AktG sind
ausschließlich an folgende Adresse zu richten:
Brenntag AG
Corporate Legal
Stinnes-Platz 1
45472 Mülheim an der Ruhr
Deutschland
Telefax: + 49 (0) 208 7828 418
E-Mail: corporate.legal@brenntag.de.
Alle nach Maßgabe der §§ 126, 127 AktG zugänglich zu machenden
Gegenanträge und Wahlvorschläge werden den anderen Aktionären
im Internet unter www.brenntag.com/hauptversammlung/dokumente
einschließlich des Namens des Aktionärs und seiner bei
Gegenanträgen erforderlichen Begründung sowie einer etwaigen
Stellungnahme der Verwaltung zugänglich gemacht, sofern sie
bis spätestens 4. Juni 2013 (24:00 Uhr MESZ) unter der
vorgenannten Adresse zugegangen sind.
7. Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1
AktG
Jedem Aktionär ist auf ein mündliches Verlangen in der
Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten
der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und
geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie
über die Lage des Konzerns und der in dem Konzernabschluss
eingebundenen Unternehmen zu geben, soweit die Auskunft zur
sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung
erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht gemäß §
131 Abs. 3 AktG besteht.
Zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Ablaufs der
Hauptversammlung ist der Versammlungsleiter gemäß § 18 Abs. 3
der Satzung ermächtigt, das Rede- und Fragerecht der Aktionäre
zeitlich angemessen zu beschränken.
8. Veröffentlichungen auf der Internetseite
Vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an sind
sämtliche nach § 124a AktG zugänglich zu machenden Unterlagen
über die Internetseite der Gesellschaft unter
www.brenntag.com/hauptversammlung/dokumente zugänglich. Dort
finden sich auch weitergehende Erläuterungen der
Aktionärsrechte gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131
Abs. 1 AktG sowie weitere Informationen, insbesondere zur
Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Briefwahl und zur
Vollmachts- und Weisungserteilung.
Mülheim an der Ruhr, im Mai 2013
Brenntag AG
Der Vorstand
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10.05.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Brenntag AG
Stinnes-Platz 1
45472 Mühlheim an der Ruhr
Deutschland
E-Mail: IR@brenntag.de
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