DJ DGAP-HV: CropEnergies AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.07.2013 in Congress Center Rosengarten, Mannheim mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: CropEnergies AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
CropEnergies AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
am 30.07.2013 in Congress Center Rosengarten, Mannheim mit dem Ziel
der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
10.05.2013 / 15:09
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CropEnergies AG
Mannheim
WKN A0LAUP
ISIN DE 000A0LAUP1
Einladung und Tagesordnung
zur
ordentlichen Hauptversammlung
am Dienstag, 30. Juli 2013, 10:00 Uhr
im Congress Center Rosengarten,
Rosengartenplatz 2, 68161 Mannheim
Wir laden unsere Aktionäre zu der am Dienstag, 30. Juli 2013, 10:00
Uhr im Congress Center Rosengarten, Rosengartenplatz 2, 68161
Mannheim, stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
I. TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des Lageberichts (einschließlich der Erläuterungen zu den
Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB) für das
Geschäftsjahr 2012/13, des gebilligten Konzernabschlusses und
des Konzernlageberichts (einschließlich der Erläuterungen zu
den Angaben nach § 315 Abs. 4 HGB) für das Geschäftsjahr
2012/13 und des Berichts des Aufsichtsrats
2. Verwendung des Bilanzgewinns
3. Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2012/13
4. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2012/13
5. Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013/14
II. VORSCHLÄGE ZUR BESCHLUSSFASSUNG
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des Lageberichts (einschließlich der Erläuterungen zu den
Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB) für das
Geschäftsjahr 2012/13, des gebilligten Konzernabschlusses und
des Konzernlageberichts (einschließlich der Erläuterungen zu
den Angaben nach § 315 Abs. 4 HGB) für das Geschäftsjahr
2012/13 und des Berichts des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 6. Mai 2013 den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss bereits gebilligt;
der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den
gesetzlichen Bestimmungen erfolgt daher zu diesem Punkt der
Tagesordnung keine Beschlussfassung.
TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der
CropEnergies AG für das Geschäftsjahr 2012/13 von 22.185.947,63 EUR
wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von 0,26 EUR je Aktie auf 22.100.000,00
85.000.000 Stückaktien EUR
Vortrag auf neue Rechnung 85.947,63 EUR
Bilanzgewinn 22.185.947,63
EUR
Die Dividende wird am 31. Juli 2013 ausgezahlt.
TOP 3 Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2012/13
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2012/13 Entlastung zu erteilen.
TOP 4 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2012/13
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012/13 Entlastung zu erteilen.
TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013/14
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers
Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main,
zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2013/14 zu bestellen.
III. WEITERE ANGABEN ZUR EINBERUFUNG
1. GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE IM ZEITPUNKT DER EINBERUFUNG
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung
dieser Hauptversammlung 85.000.000 EUR und ist in 85.000.000
Stückaktien eingeteilt. Jede Stückaktie gewährt in der
Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der Aktien und
Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt
damit jeweils 85.000.000. Zum Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung hält die Gesellschaft keine eigenen Aktien.
2. TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG UND AUSÜBUNG DES STIMMRECHTS
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die
Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis spätestens 23.
Juli 2013 (24:00 Uhr) unter der nachstehenden Adresse:
CropEnergies AG
c/o Deutsche Bank AG
Securities Production
- General Meetings -
Postfach 20 01 07
60605 Frankfurt am Main
Telefax Nr.: +49 69 12012-86045
E-Mail: WP.HV@Xchanging.com
bei der Gesellschaft angemeldet und ihr gegenüber den Nachweis des
Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut erbracht haben, dass
sie zu Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d. h. am 9. Juli
2013, 0:00 Uhr (Nachweisstichtag, auch Record Date genannt), Aktionäre
der Gesellschaft waren. Wie die Anmeldung muss auch der Nachweis des
Anteilsbesitzes der Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse bis
spätestens 23. Juli 2013 (24:00 Uhr) zugehen. Anmeldung und Nachweis
des Anteilsbesitzes müssen in deutscher oder englischer Sprache
abgefasst sein. Für den Nachweis genügt die Textform.
Nach rechtzeitigem Eingang der Anmeldung und des Nachweises des
Anteilsbesitzes bei der vorstehend bezeichneten Anmeldestelle der
CropEnergies AG werden den Aktionären von der Anmeldestelle
Eintrittskarten für die Teilnahme an der Hauptversammlung übersandt.
Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen,
bitten wir die Aktionäre, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte bei
ihrem depotführenden Institut anzufordern. Die erforderliche Anmeldung
und die Übersendung des Nachweises des maßgeblichen Anteilsbesitzes
werden in diesen Fällen durch das depotführende Institut vorgenommen.
Eintrittskarten sind reine Organisationsmittel und stellen keine
zusätzlichen Teilnahmebedingungen dar.
Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den Umfang und
die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur,
wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht
hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben
hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem
Nachweisstichtag erworben haben, können somit nicht an der
Hauptversammlung teilnehmen, es sei denn, sie lassen sich insoweit
bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. Aktionäre, die
sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind
auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Nachweisstichtag
veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die
Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine
eventuelle Dividendenberechtigung.
Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch
Bevollmächtigte, z. B. die depotführende Bank, eine
Aktionärsvereinigung oder andere Personen ihrer Wahl, ausüben lassen.
Dabei ist Folgendes zu beachten:
Auch im Falle der Bevollmächtigung sind eine fristgemäße Anmeldung und
der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Bevollmächtigt der
Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder
mehrere von diesen zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.
Mangels anderer Willenskundgabe des Aktionärs gilt das persönliche
Erscheinen des Aktionärs in der Hauptversammlung als Widerruf einer
zuvor erteilten Vollmacht.
Bei Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder
diesen nach § 135 Abs. 8 oder 10 AktG gleichgestellten Instituten,
Unternehmen und Personen sind in der Regel Besonderheiten zu beachten,
die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind. Wir bitten
daher Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung
oder ein anderes der in § 135 Abs. 8 und 10 AktG gleichgestellten
Institute, Unternehmen oder Personen mit der Stimmrechtsausübung
bevollmächtigen wollen, sich mit dem zu Bevollmächtigenden über die
Form der Vollmacht abzustimmen.
Nachweise über die Bestellung eines Bevollmächtigten können der
Gesellschaft an die folgende Adresse:
CropEnergies AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 89 30903-74675
übermittelt werden.
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 10, 2013 09:09 ET (13:09 GMT)
DJ DGAP-HV: CropEnergies AG: Bekanntmachung der -2-
Für die Vollmachtserteilung kann das Formular verwendet werden, das
den Aktionären nach der Anmeldung zusammen mit der Eintrittskarte
übersandt wird.
Verfahren für die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären auch in diesem Jahr die
Möglichkeit, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene
Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu
bevollmächtigen. Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen wollen, können hierzu
ebenfalls das Formular verwenden, das den Aktionären nach der
Anmeldung zusammen mit der Eintrittskarte übersandt wird. Eine
Vollmacht zugunsten der von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter erfordert, dass diesen ausdrückliche Weisungen
zum Gegenstand der Beschlussfassung erteilt werden. Die
Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, nach Maßgabe der ihnen
erteilten Weisungen abzustimmen; sie können die Stimmrechte nicht nach
eigenem Ermessen ausüben.
Über die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter kann
nicht an Abstimmungen über Anträge zum Verfahren in der
Hauptversammlung, erstmals in der Hauptversammlung vorgebrachte
Gegenanträge oder sonstige nicht ordnungsgemäß vor der
Hauptversammlung von Aktionären mitgeteilte Anträge i.S.v. § 126 AktG
und Wahlvorschläge i.S.v. § 127 AktG teilgenommen werden. Die
Stimmrechtsvertreter nehmen auch keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur
Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum
Stellen von Fragen oder Anträgen entgegen.
Die Erteilung der Vollmacht an von der Gesellschaft benannte
Stimmrechtsvertreter sowie deren Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung müssen in Textform übermittelt werden. Die
notwendigen Unterlagen und Informationen erhalten die Aktionäre
zusammen mit der Eintrittskarte.
Auch nach Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter können angemeldete Aktionäre persönlich an der
Hauptversammlung teilnehmen.
Vollmacht/Weisungen an Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft senden
Sie bitte per Post oder Telefax bis spätestens 29. Juli 2013 (18:00
Uhr Eingang) an die folgende Adresse:
CropEnergies AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 89 30903-74675
Übermittlung von Vollmachten und Weisungen, Widerruf von Vollmachten
und Nachweis der Bevollmächtigung in elektronischer Form
Vollmachten und Weisungen, der Widerruf von Vollmachten und der
Nachweis der Bevollmächtigung können auch elektronisch über ein
internetgestütztes Vollmachts- und Weisungssystem der Gesellschaft
übermittelt werden. Dieses System ist für die Aktionäre zugänglich
über
http://www.cropenergies.com
unter der Rubrik Investor Relations/Hauptversammlung. Hier finden Sie
auch weiterführende Hinweise zur Nutzung dieses Tools. Für die
Erteilung von Vollmachten/Weisungen über dieses System gelten folgende
Fristen:
- Vollmachten/Weisungen an Stimmrechtsvertreter
können bis 18:00 Uhr am Vortag der Versammlung (29. Juli 2013)
erteilt, geändert oder widerrufen werden.
- Vollmacht an Dritte kann bis zum Ende der
Versammlung erteilt, nachgewiesen, geändert oder widerrufen
werden.
3. RECHTE DER AKTIONÄRE
Ergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens 5 % des Grundkapitals
(das entspricht 4.250.000 EUR oder 4.250.000 Aktien) oder den
anteiligen Betrag von 500.000 EUR des Grundkapitals (dies entspricht
500.000 Aktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die
Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand
muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das
Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der CropEnergies AG zu
richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der
Hauptversammlung zugehen; der Tag des Zugangs und der Tag der
Hauptversammlung sind nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin
ist also der 29. Juni 2013, 24:00 Uhr. Später zugegangene
Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt. Bitte richten Sie
entsprechende Verlangen an die folgende Adresse:
CropEnergies AG
Vorstand
Gottlieb-Daimler-Straße 12
68165 Mannheim
Für Ergänzungsverlangen gelten gemäß § 122 Absatz 2 Satz 1 die
Vorschriften des § 122 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. § 142 Absatz 2 Satz 2 AktG
entsprechend. Die letztgenannte Vorschrift regelt für den Fall eines
Antrags auf Bestellung eines Sonderprüfers, dass die Antragsteller
nachzuweisen haben, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag
der Hauptversammlung Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien
bis zur Entscheidung über den Antrag halten. Bei der Berechnung dieser
Frist ist § 70 AktG zu beachten.
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden, soweit sie
nicht bereits mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt gemacht
wurden, unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger
bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet,
bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in
der ganzen Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter
http://www.cropenergies.com
unter der Rubrik Investor Relations/Hauptversammlung bekannt gemacht.
Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127 AktG
Aktionäre der Gesellschaft können Gegenanträge gegen Vorschläge von
Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung
sowie Wahlvorschläge zur Wahl von Abschlussprüfern unterbreiten.
Solche Anträge (nebst Begründung) und Wahlvorschläge sind
ausschließlich an
CropEnergies AG
Investor Relations
Gottlieb-Daimler-Straße 12
68165 Mannheim
oder per Telefax an Nr.: +49 621 714190-03
zu richten.
Gegenanträge müssen begründet werden, für Wahlvorschläge gilt das
nicht.
Mindestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, d. h. spätestens
am 15. Juli 2013 (24:00 Uhr) unter einer der vorstehenden Adressen
zugegangene und ordnungsgemäße Gegenanträge und Wahlvorschläge von
Aktionären werden unverzüglich unter
http://www.cropenergies.com
unter der Rubrik Investor Relations/Hauptversammlung zugänglich
gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls
unter der vorgenannten Adresse zugänglich gemacht.
Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner Begründung
bzw. eines Wahlvorschlags kann die Gesellschaft absehen, wenn einer
der Ausschlusstatbestände nach § 126 Abs. 2 AktG vorliegt, etwa weil
der Wahlvorschlag oder Gegenantrag zu einem gesetzes- oder
satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde. Ein
Wahlvorschlag muss darüber hinaus auch dann nicht zugänglich gemacht
werden, wenn der Vorschlag nicht den Namen, den ausgeübten Beruf und
den Wohnort der vorgeschlagenen Person enthält. Die Begründung eines
Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie
insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.
Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft bereits im
Zeitpunkt der Übersendung des Gegenantrags bzw. Wahlvorschlags
nachzuweisen. Es wird darauf hingewiesen, dass Gegenanträge und
Wahlvorschläge, die der Gesellschaft vorab übermittelt worden sind, in
der Hauptversammlung nur Beachtung finden, wenn sie dort gestellt
werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung
Gegenanträge zu den verschiedenen Punkten der Tagesordnung oder
Wahlvorschläge auch ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu
stellen, bleibt unberührt.
Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG
Nach § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der
Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der
Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen
Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des
Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu
geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der
Tagesordnung erforderlich ist.
Weitergehende Erläuterungen
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß den §§
122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG finden sich auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.cropenergies.com
unter der Rubrik Investor Relations/Hauptversammlung.
IV. WEITERE INFORMATIONEN UND UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Hinweis auf die Internetseite
Diese Einladung zur Hauptversammlung, die übrigen der Hauptversammlung
zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere Informationen im
Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind auf der Internetseite der
Gesellschaft über
http://www.cropenergies.com
unter der Rubrik Investor Relations/Hauptversammlung zugänglich.
Sämtliche der Hauptversammlung gesetzlich zugänglich zu machenden
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 10, 2013 09:09 ET (13:09 GMT)
Informationen liegen in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus.
Abstimmungsergebnisse
Die vom Versammlungsleiter festgestellten Abstimmungsergebnisse werden
auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.cropenergies.com
unter der Rubrik Investor Relations/Hauptversammlung veröffentlicht.
Mannheim, im Mai 2013
CropEnergies AG
Der Vorstand
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10.05.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und
Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: CropEnergies AG
Gottlieb-Daimler-Straße 12
68165 Mannheim
Deutschland
Telefon: +49 621 71419030
Fax: +49 621 71419003
E-Mail: ir@cropenergies.de
Internet: http://www.cropenergies.com
ISIN: DE000A0LAUP1
WKN: A0LAUP
Börsen: Auslandsbörse(n) Xetra, Frankfurt
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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210622 10.05.2013
(END) Dow Jones Newswires
May 10, 2013 09:09 ET (13:09 GMT)
© 2013 Dow Jones News
