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DGAP-HV: CropEnergies AG: Bekanntmachung der -3-

DJ DGAP-HV: CropEnergies AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.07.2013 in Congress Center Rosengarten, Mannheim mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: CropEnergies AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
CropEnergies AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
am 30.07.2013 in Congress Center Rosengarten, Mannheim mit dem Ziel 
der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
10.05.2013 / 15:09 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   CropEnergies AG 
 
   Mannheim 
 
   WKN A0LAUP 
   ISIN DE 000A0LAUP1 
 
 
   Einladung und Tagesordnung 
   zur 
   ordentlichen Hauptversammlung 
   am Dienstag, 30. Juli 2013, 10:00 Uhr 
 
   im Congress Center Rosengarten, 
   Rosengartenplatz 2, 68161 Mannheim 
 
   Wir laden unsere Aktionäre zu der am Dienstag, 30. Juli 2013, 10:00 
   Uhr im Congress Center Rosengarten, Rosengartenplatz 2, 68161 
   Mannheim, stattfindenden 
 
   ordentlichen Hauptversammlung 
 
   ein. 
 
   I. TAGESORDNUNG 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des Lageberichts (einschließlich der Erläuterungen zu den 
           Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB) für das 
           Geschäftsjahr 2012/13, des gebilligten Konzernabschlusses und 
           des Konzernlageberichts (einschließlich der Erläuterungen zu 
           den Angaben nach § 315 Abs. 4 HGB) für das Geschäftsjahr 
           2012/13 und des Berichts des Aufsichtsrats 
 
 
     2.    Verwendung des Bilanzgewinns 
 
 
     3.    Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das 
           Geschäftsjahr 2012/13 
 
 
     4.    Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
           Geschäftsjahr 2012/13 
 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers und des 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013/14 
 
 
   II. VORSCHLÄGE ZUR BESCHLUSSFASSUNG 
 
     TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des Lageberichts (einschließlich der Erläuterungen zu den 
           Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB) für das 
           Geschäftsjahr 2012/13, des gebilligten Konzernabschlusses und 
           des Konzernlageberichts (einschließlich der Erläuterungen zu 
           den Angaben nach § 315 Abs. 4 HGB) für das Geschäftsjahr 
           2012/13 und des Berichts des Aufsichtsrats 
 
 
   Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 6. Mai 2013 den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss bereits gebilligt; 
   der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den 
   gesetzlichen Bestimmungen erfolgt daher zu diesem Punkt der 
   Tagesordnung keine Beschlussfassung. 
 
     TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns 
 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der 
   CropEnergies AG für das Geschäftsjahr 2012/13 von 22.185.947,63 EUR 
   wie folgt zu verwenden: 
 
   Ausschüttung einer Dividende von 0,26 EUR je Aktie auf    22.100.000,00 
   85.000.000 Stückaktien                                              EUR 
 
   Vortrag auf neue Rechnung                                 85.947,63 EUR 
 
   Bilanzgewinn                                              22.185.947,63 
                                                                       EUR 
 
   Die Dividende wird am 31. Juli 2013 ausgezahlt. 
 
     TOP 3 Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das 
           Geschäftsjahr 2012/13 
 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands 
   für das Geschäftsjahr 2012/13 Entlastung zu erteilen. 
 
     TOP 4 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für 
           das Geschäftsjahr 2012/13 
 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012/13 Entlastung zu erteilen. 
 
     TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013/14 
 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers 
   Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, 
   zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das 
   Geschäftsjahr 2013/14 zu bestellen. 
 
   III. WEITERE ANGABEN ZUR EINBERUFUNG 
 
   1. GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE IM ZEITPUNKT DER EINBERUFUNG 
 
   Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung 
   dieser Hauptversammlung 85.000.000 EUR und ist in 85.000.000 
   Stückaktien eingeteilt. Jede Stückaktie gewährt in der 
   Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der Aktien und 
   Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt 
   damit jeweils 85.000.000. Zum Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung hält die Gesellschaft keine eigenen Aktien. 
 
   2. TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG UND AUSÜBUNG DES STIMMRECHTS 
 
   Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
   Ausübung des Stimmrechts 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis spätestens 23. 
   Juli 2013 (24:00 Uhr) unter der nachstehenden Adresse: 
 
   CropEnergies AG 
   c/o Deutsche Bank AG 
   Securities Production 
   - General Meetings - 
   Postfach 20 01 07 
   60605 Frankfurt am Main 
 
   Telefax Nr.: +49 69 12012-86045 
   E-Mail: WP.HV@Xchanging.com 
 
   bei der Gesellschaft angemeldet und ihr gegenüber den Nachweis des 
   Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut erbracht haben, dass 
   sie zu Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d. h. am 9. Juli 
   2013, 0:00 Uhr (Nachweisstichtag, auch Record Date genannt), Aktionäre 
   der Gesellschaft waren. Wie die Anmeldung muss auch der Nachweis des 
   Anteilsbesitzes der Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse bis 
   spätestens 23. Juli 2013 (24:00 Uhr) zugehen. Anmeldung und Nachweis 
   des Anteilsbesitzes müssen in deutscher oder englischer Sprache 
   abgefasst sein. Für den Nachweis genügt die Textform. 
 
   Nach rechtzeitigem Eingang der Anmeldung und des Nachweises des 
   Anteilsbesitzes bei der vorstehend bezeichneten Anmeldestelle der 
   CropEnergies AG werden den Aktionären von der Anmeldestelle 
   Eintrittskarten für die Teilnahme an der Hauptversammlung übersandt. 
   Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, 
   bitten wir die Aktionäre, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte bei 
   ihrem depotführenden Institut anzufordern. Die erforderliche Anmeldung 
   und die Übersendung des Nachweises des maßgeblichen Anteilsbesitzes 
   werden in diesen Fällen durch das depotführende Institut vorgenommen. 
   Eintrittskarten sind reine Organisationsmittel und stellen keine 
   zusätzlichen Teilnahmebedingungen dar. 
 
   Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den Umfang und 
   die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, 
   wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht 
   hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben 
   hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem 
   Nachweisstichtag erworben haben, können somit nicht an der 
   Hauptversammlung teilnehmen, es sei denn, sie lassen sich insoweit 
   bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. Aktionäre, die 
   sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind 
   auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
   Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Nachweisstichtag 
   veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die 
   Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine 
   eventuelle Dividendenberechtigung. 
 
   Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte 
 
   Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch 
   Bevollmächtigte, z. B. die depotführende Bank, eine 
   Aktionärsvereinigung oder andere Personen ihrer Wahl, ausüben lassen. 
   Dabei ist Folgendes zu beachten: 
 
   Auch im Falle der Bevollmächtigung sind eine fristgemäße Anmeldung und 
   der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Bevollmächtigt der 
   Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder 
   mehrere von diesen zurückweisen. 
 
   Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. 
   Mangels anderer Willenskundgabe des Aktionärs gilt das persönliche 
   Erscheinen des Aktionärs in der Hauptversammlung als Widerruf einer 
   zuvor erteilten Vollmacht. 
 
   Bei Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder 
   diesen nach § 135 Abs. 8 oder 10 AktG gleichgestellten Instituten, 
   Unternehmen und Personen sind in der Regel Besonderheiten zu beachten, 
   die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind. Wir bitten 
   daher Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung 
   oder ein anderes der in § 135 Abs. 8 und 10 AktG gleichgestellten 
   Institute, Unternehmen oder Personen mit der Stimmrechtsausübung 
   bevollmächtigen wollen, sich mit dem zu Bevollmächtigenden über die 
   Form der Vollmacht abzustimmen. 
 
   Nachweise über die Bestellung eines Bevollmächtigten können der 
   Gesellschaft an die folgende Adresse: 
 
   CropEnergies AG 
   c/o Computershare Operations Center 
   80249 München 
   Telefax: +49 89 30903-74675 
 
   übermittelt werden. 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 10, 2013 09:09 ET (13:09 GMT)

DJ DGAP-HV: CropEnergies AG: Bekanntmachung der -2-

Für die Vollmachtserteilung kann das Formular verwendet werden, das 
   den Aktionären nach der Anmeldung zusammen mit der Eintrittskarte 
   übersandt wird. 
 
   Verfahren für die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der 
   Gesellschaft 
 
   Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären auch in diesem Jahr die 
   Möglichkeit, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene 
   Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu 
   bevollmächtigen. Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen wollen, können hierzu 
   ebenfalls das Formular verwenden, das den Aktionären nach der 
   Anmeldung zusammen mit der Eintrittskarte übersandt wird. Eine 
   Vollmacht zugunsten der von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter erfordert, dass diesen ausdrückliche Weisungen 
   zum Gegenstand der Beschlussfassung erteilt werden. Die 
   Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, nach Maßgabe der ihnen 
   erteilten Weisungen abzustimmen; sie können die Stimmrechte nicht nach 
   eigenem Ermessen ausüben. 
 
   Über die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter kann 
   nicht an Abstimmungen über Anträge zum Verfahren in der 
   Hauptversammlung, erstmals in der Hauptversammlung vorgebrachte 
   Gegenanträge oder sonstige nicht ordnungsgemäß vor der 
   Hauptversammlung von Aktionären mitgeteilte Anträge i.S.v. § 126 AktG 
   und Wahlvorschläge i.S.v. § 127 AktG teilgenommen werden. Die 
   Stimmrechtsvertreter nehmen auch keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur 
   Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum 
   Stellen von Fragen oder Anträgen entgegen. 
 
   Die Erteilung der Vollmacht an von der Gesellschaft benannte 
   Stimmrechtsvertreter sowie deren Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung müssen in Textform übermittelt werden. Die 
   notwendigen Unterlagen und Informationen erhalten die Aktionäre 
   zusammen mit der Eintrittskarte. 
 
   Auch nach Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter können angemeldete Aktionäre persönlich an der 
   Hauptversammlung teilnehmen. 
 
   Vollmacht/Weisungen an Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft senden 
   Sie bitte per Post oder Telefax bis spätestens 29. Juli 2013 (18:00 
   Uhr Eingang) an die folgende Adresse: 
 
   CropEnergies AG 
   c/o Computershare Operations Center 
   80249 München 
   Telefax: +49 89 30903-74675 
 
   Übermittlung von Vollmachten und Weisungen, Widerruf von Vollmachten 
   und Nachweis der Bevollmächtigung in elektronischer Form 
 
   Vollmachten und Weisungen, der Widerruf von Vollmachten und der 
   Nachweis der Bevollmächtigung können auch elektronisch über ein 
   internetgestütztes Vollmachts- und Weisungssystem der Gesellschaft 
   übermittelt werden. Dieses System ist für die Aktionäre zugänglich 
   über 
 
   http://www.cropenergies.com 
 
   unter der Rubrik Investor Relations/Hauptversammlung. Hier finden Sie 
   auch weiterführende Hinweise zur Nutzung dieses Tools. Für die 
   Erteilung von Vollmachten/Weisungen über dieses System gelten folgende 
   Fristen: 
 
     -     Vollmachten/Weisungen an Stimmrechtsvertreter 
           können bis 18:00 Uhr am Vortag der Versammlung (29. Juli 2013) 
           erteilt, geändert oder widerrufen werden. 
 
 
     -     Vollmacht an Dritte kann bis zum Ende der 
           Versammlung erteilt, nachgewiesen, geändert oder widerrufen 
           werden. 
 
 
   3. RECHTE DER AKTIONÄRE 
 
   Ergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens 5 % des Grundkapitals 
   (das entspricht 4.250.000 EUR oder 4.250.000 Aktien) oder den 
   anteiligen Betrag von 500.000 EUR des Grundkapitals (dies entspricht 
   500.000 Aktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die 
   Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand 
   muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das 
   Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der CropEnergies AG zu 
   richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der 
   Hauptversammlung zugehen; der Tag des Zugangs und der Tag der 
   Hauptversammlung sind nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin 
   ist also der 29. Juni 2013, 24:00 Uhr. Später zugegangene 
   Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt. Bitte richten Sie 
   entsprechende Verlangen an die folgende Adresse: 
 
   CropEnergies AG 
   Vorstand 
   Gottlieb-Daimler-Straße 12 
   68165 Mannheim 
 
   Für Ergänzungsverlangen gelten gemäß § 122 Absatz 2 Satz 1 die 
   Vorschriften des § 122 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. § 142 Absatz 2 Satz 2 AktG 
   entsprechend. Die letztgenannte Vorschrift regelt für den Fall eines 
   Antrags auf Bestellung eines Sonderprüfers, dass die Antragsteller 
   nachzuweisen haben, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag 
   der Hauptversammlung Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien 
   bis zur Entscheidung über den Antrag halten. Bei der Berechnung dieser 
   Frist ist § 70 AktG zu beachten. 
 
   Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden, soweit sie 
   nicht bereits mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt gemacht 
   wurden, unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger 
   bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, 
   bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in 
   der ganzen Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter 
 
   http://www.cropenergies.com 
 
   unter der Rubrik Investor Relations/Hauptversammlung bekannt gemacht. 
 
   Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127 AktG 
 
   Aktionäre der Gesellschaft können Gegenanträge gegen Vorschläge von 
   Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung 
   sowie Wahlvorschläge zur Wahl von Abschlussprüfern unterbreiten. 
   Solche Anträge (nebst Begründung) und Wahlvorschläge sind 
   ausschließlich an 
 
   CropEnergies AG 
   Investor Relations 
   Gottlieb-Daimler-Straße 12 
   68165 Mannheim 
 
   oder per Telefax an Nr.: +49 621 714190-03 
 
   zu richten. 
 
   Gegenanträge müssen begründet werden, für Wahlvorschläge gilt das 
   nicht. 
 
   Mindestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, d. h. spätestens 
   am 15. Juli 2013 (24:00 Uhr) unter einer der vorstehenden Adressen 
   zugegangene und ordnungsgemäße Gegenanträge und Wahlvorschläge von 
   Aktionären werden unverzüglich unter 
 
   http://www.cropenergies.com 
 
   unter der Rubrik Investor Relations/Hauptversammlung zugänglich 
   gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls 
   unter der vorgenannten Adresse zugänglich gemacht. 
 
   Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner Begründung 
   bzw. eines Wahlvorschlags kann die Gesellschaft absehen, wenn einer 
   der Ausschlusstatbestände nach § 126 Abs. 2 AktG vorliegt, etwa weil 
   der Wahlvorschlag oder Gegenantrag zu einem gesetzes- oder 
   satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde. Ein 
   Wahlvorschlag muss darüber hinaus auch dann nicht zugänglich gemacht 
   werden, wenn der Vorschlag nicht den Namen, den ausgeübten Beruf und 
   den Wohnort der vorgeschlagenen Person enthält. Die Begründung eines 
   Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie 
   insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. 
 
   Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft bereits im 
   Zeitpunkt der Übersendung des Gegenantrags bzw. Wahlvorschlags 
   nachzuweisen. Es wird darauf hingewiesen, dass Gegenanträge und 
   Wahlvorschläge, die der Gesellschaft vorab übermittelt worden sind, in 
   der Hauptversammlung nur Beachtung finden, wenn sie dort gestellt 
   werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung 
   Gegenanträge zu den verschiedenen Punkten der Tagesordnung oder 
   Wahlvorschläge auch ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu 
   stellen, bleibt unberührt. 
 
   Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG 
 
   Nach § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der 
   Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der 
   Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen 
   Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des 
   Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu 
   geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der 
   Tagesordnung erforderlich ist. 
 
   Weitergehende Erläuterungen 
 
   Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß den §§ 
   122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG finden sich auf der 
   Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   http://www.cropenergies.com 
 
   unter der Rubrik Investor Relations/Hauptversammlung. 
 
   IV. WEITERE INFORMATIONEN UND UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG 
 
   Hinweis auf die Internetseite 
 
   Diese Einladung zur Hauptversammlung, die übrigen der Hauptversammlung 
   zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere Informationen im 
   Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind auf der Internetseite der 
   Gesellschaft über 
 
   http://www.cropenergies.com 
 
   unter der Rubrik Investor Relations/Hauptversammlung zugänglich. 
   Sämtliche der Hauptversammlung gesetzlich zugänglich zu machenden 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 10, 2013 09:09 ET (13:09 GMT)

Informationen liegen in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus. 
 
   Abstimmungsergebnisse 
 
   Die vom Versammlungsleiter festgestellten Abstimmungsergebnisse werden 
   auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   http://www.cropenergies.com 
 
   unter der Rubrik Investor Relations/Hauptversammlung veröffentlicht. 
 
   Mannheim, im Mai 2013 
 
   CropEnergies AG 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
10.05.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und 
http://www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
 
Sprache:        Deutsch 
Unternehmen:    CropEnergies AG 
                Gottlieb-Daimler-Straße 12 
                68165 Mannheim 
                Deutschland 
Telefon:        +49 621 71419030 
Fax:            +49 621 71419003 
E-Mail:         ir@cropenergies.de 
Internet:       http://www.cropenergies.com 
ISIN:           DE000A0LAUP1 
WKN:            A0LAUP 
Börsen:         Auslandsbörse(n) Xetra, Frankfurt 
 
 
Ende der Mitteilung    DGAP News-Service 
=-------------------------------------------------------------------- 
210622 10.05.2013 
 

(END) Dow Jones Newswires

May 10, 2013 09:09 ET (13:09 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

In unserem aktuellen Spezialreport stellen wir fünf Software-Aktien vor, die besonders aussichtsreich positioniert sind – mit starker Marktstellung, attraktiver Bewertung und hohem Aufholpotenzial.

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Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.