DGAP-HV: CCR Logistics Systems AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
CCR Logistics Systems AG: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 20.06.2013 in Aschheim/Dornach mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
10.05.2013 / 15:09
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CCR Logistics Systems AG
Aschheim (Dornach)
WKN: 762720
ISIN: DE0007627200
Wir laden hiermit unsere Aktionäre ein zu der am
20. Juni 2013, 13.30 Uhr
im Innside Hotel München Neue Messe
Humboldtstraße 12
D-85609 Aschheim (Dornach)
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
CCR Logistics Systems AG und des gebilligten
Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012, des
zusammengefassten Lageberichts und Konzernlageberichts
(einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach
§§ 289 Abs. 4 und 5 bzw. 315 Abs. 4 HGB) sowie des Berichts
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012.
Die genannten Vorlagen sind von der Einberufung der
Hauptversammlung an über die Internetseite der Gesellschaft
www.ccr-revlog.com unter der Rubrik Unternehmen/Investor
Relations/Hauptversammlung zugänglich. Beschlussfassungen sind
zu diesem Tagesordnungspunkt nach den gesetzlichen
Bestimmungen nicht erforderlich, da der Aufsichtsrat den vom
Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss
bereits gebilligt hat; der Jahresabschluss ist damit
festgestellt.
2. Beschlussfasssung über die Entlastung des
Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu
erteilen.
4. Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer
und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 zu
wählen.
5. Ermächtigung des Vorstands, den Widerruf der
Zulassung der Aktien der CCR Logistics Systems AG zum Handel
im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse zu
beantragen
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
a) Der Vorstand der Gesellschaft wird ermächtigt,
einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien der CCR
Logistics Systems AG zum Handel im Regulierten Markt an der
Frankfurter Wertpapierbörse gemäß § 39 Abs. 2 Satz 1
Börsengesetz in Verbindung mit § 46 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 der
Börsenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse ('Delisting')
zu stellen.
b) Der Vorstand der Gesellschaft wird ermächtigt,
mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft, weitere
Einzelheiten des Delistings und dessen Durchführung
festzusetzen. Der Vorstand wird dabei insbesondere
ermächtigt zu entscheiden, ob und wann das Delisting
durchgeführt werden soll und alle Maßnahmen zu ergreifen, um
den Börsenhandel mit den Aktien der Gesellschaft im
regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierböse
vollständig zu beenden.
Die Großaktionärin Reverse Logistics GmbH mit Sitz in Dornach bei
München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter
HRB 165390, hat den übrigen Aktionären der Gesellschaft im
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Reverse
Logistics GmbH und der CCR Logistics Systems AG vom 7. November 2007
('Gewinnabführungsvertrag') ein Angebot zum Erwerb ihrer Aktien
unterbreitet ('Abfindungsangebot'). Nach dem Abfindungsangebot bietet
die Reverse Logistics GmbH mit Sitz in Dornach bei München den übrigen
Aktionären der CCR Logistics Systems AG an, deren Aktien zum Preis von
EUR 7,41 je Stückaktie zu erwerben. Die Höhe der Barabfindung des
Abfindungsangebots wird derzeit in einem unter Aktenzeichen 5 HK O
20306/08 beim Landgericht München I anhängigen Spruchverfahren
überprüft. Trotz der ursprünglichen Befristung des Abfindungsangebots
gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 und 2 des Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrag können die Aktionäre der CCR Logistics Systems
AG aufgrund des anhängigen Spruchverfahrens das Abfindungsangebot noch
annehmen. Das Abfindungsangebot endet gemäß § 305 Abs. 4 Satz 3 AktG
frühestens zwei Monate nach dem Tage, an dem die Entscheidung über den
zuletzt beschiedenen Antrag im Bundesanzeiger bekanntgemacht worden
ist. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
http://irpages.equitystory.com/ccr/download/hv2007ao/BuG.pdf abrufbar.
Während der Hauptversammlung am 20.06.2013 wird der Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrag ebenfalls zur Einsicht für die Aktionäre
ausliegen. Aufgrund des noch gültigen Abfindungsangebots wird die
Großaktionärin den Aktionären der CCR Logistics Systems AG im
Zusammenhang mit dem Delisting kein gesondertes Angebot über den Kauf
der Aktien der CCR Logistics Systems AG unterbreiten.
6. Wahlen zum Aufsichtsrat
Die Amtszeit der gerichtlich bestellten Aufsichtsratsmitglieder Herren
Peter S. Laino, Oliver Markl und Achim Winter endet mit einer Neuwahl
der Aufsichtsratsmitglieder durch die Hauptversammlung am 20. Juni
2013.
Der Aufsichtsrat der CCR Logistics Systems AG setzt sich gemäß §§ 95
Satz 1, 96 Abs. 1 letzter Fall, 101 Abs. 1 AktG und § 7 Abs. 1 der
Satzung aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern
zusammen. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der
Anteilseignervertreter an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die nachfolgend genannten Personen für
eine Amtszeit gemäß § 7 Abs. 2 Satz 2 und Satz 3 der Satzung, also bis
zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das
vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das
Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird,
als Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat zu wählen:
6.1 Herrn Peter S. Laino, Direktor der Monitor Clipper
Partners, wohnhaft in Küsnacht/Schweiz
6.2 Herrn Oliver Markl, Geschäftsführer der Verum GmbH,
wohnhaft in Wien/Österreich
6.3 Herrn Achim Winter, Kaufmann, wohnhaft in Straßlach
Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat als Einzelwahl
durchzuführen. Herr Achim Winter soll im Fall seiner Wahl in den
Aufsichtsrat erneut als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz
vorgeschlagen werden.
Die zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten sind nicht
Mitglied in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten anderer
inländischer Unternehmen. Sie haben folgende Mitgliedschaften in mit
einem gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat vergleichbaren
Kontrollgremien in- oder ausländischer Wirtschaftsunternehmen:
Herr Peter S. Laino:
- Reverse Logistics GmbH, Aschheim (Dornach)
(Vorsitzender)
- Monitor Clipper Partners, Inc., Cambridge,
Massachusetts/USA
- MCP GP, Inc., Cambridge, Massachusetts/USA
- MCP GP IA, Inc., Cambridge, Massachusetts/USA
- MCP GP II, Inc., Cambridge, Massachusetts/USA
- MCP GP III, Inc., Cambridge, Massachusetts/USA
- CMC ICOS Biologics Inc., Bothell, Washington/USA
- MCP-MSC Acquisition, Inc., Jacksonville,
Florida/USA
- MSC Group, Inc., Jacksonville, Florida/USA
Herr Oliver Markl:
- Reverse Logistics GmbH, Aschheim (Dornach)
Herr Achim Winter:
- Reverse Logistics GmbH, Aschheim (Dornach)
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die
Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis zum Ablauf des
13.06.2013 (24:00 Uhr) bei der
CCR Logistics Systems AG
c/o PR IM TURM
HV-Service AG
Römerstraße 72-74
D-68259 Mannheim
Fax: +49-621-71 77 213
E-Mail: eintrittskarte@pr-im-turm.de
in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache
angemeldet haben.
Die Aktionäre müssen darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an
der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen.
Hierfür bedarf es eines in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder
englischer Sprache erstellten besonderen Nachweises des
Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut. Der Nachweis des
Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 30.05.2013 (00:00 Uhr)
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