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DGAP-HV: CCR Logistics Systems AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.06.2013 in Aschheim/Dornach mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: CCR Logistics Systems AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
CCR Logistics Systems AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 20.06.2013 in Aschheim/Dornach mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
10.05.2013 / 15:09 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   CCR Logistics Systems AG 
 
   Aschheim (Dornach) 
 
   WKN: 762720 
   ISIN: DE0007627200 
 
 
   Wir laden hiermit unsere Aktionäre ein zu der am 
   20. Juni 2013, 13.30 Uhr 
   im Innside Hotel München Neue Messe 
   Humboldtstraße 12 
   D-85609 Aschheim (Dornach) 
   stattfindenden 
 
   ordentlichen Hauptversammlung. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           CCR Logistics Systems AG und des gebilligten 
           Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012, des 
           zusammengefassten Lageberichts und Konzernlageberichts 
           (einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach 
           §§ 289 Abs. 4 und 5 bzw. 315 Abs. 4 HGB) sowie des Berichts 
           des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012. 
 
 
           Die genannten Vorlagen sind von der Einberufung der 
           Hauptversammlung an über die Internetseite der Gesellschaft 
           www.ccr-revlog.com unter der Rubrik Unternehmen/Investor 
           Relations/Hauptversammlung zugänglich. Beschlussfassungen sind 
           zu diesem Tagesordnungspunkt nach den gesetzlichen 
           Bestimmungen nicht erforderlich, da der Aufsichtsrat den vom 
           Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss 
           bereits gebilligt hat; der Jahresabschluss ist damit 
           festgestellt. 
 
 
     2.    Beschlussfasssung über die Entlastung des 
           Vorstands 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     4.    Wahl des Abschlussprüfers und des 
           Konzernabschlussprüfers 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer 
           und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 zu 
           wählen. 
 
 
     5.    Ermächtigung des Vorstands, den Widerruf der 
           Zulassung der Aktien der CCR Logistics Systems AG zum Handel 
           im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse zu 
           beantragen 
 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
 
 
       a)    Der Vorstand der Gesellschaft wird ermächtigt, 
             einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien der CCR 
             Logistics Systems AG zum Handel im Regulierten Markt an der 
             Frankfurter Wertpapierbörse gemäß § 39 Abs. 2 Satz 1 
             Börsengesetz in Verbindung mit § 46 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 der 
             Börsenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse ('Delisting') 
             zu stellen. 
 
 
       b)    Der Vorstand der Gesellschaft wird ermächtigt, 
             mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft, weitere 
             Einzelheiten des Delistings und dessen Durchführung 
             festzusetzen. Der Vorstand wird dabei insbesondere 
             ermächtigt zu entscheiden, ob und wann das Delisting 
             durchgeführt werden soll und alle Maßnahmen zu ergreifen, um 
             den Börsenhandel mit den Aktien der Gesellschaft im 
             regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierböse 
             vollständig zu beenden. 
 
 
 
   Die Großaktionärin Reverse Logistics GmbH mit Sitz in Dornach bei 
   München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter 
   HRB 165390, hat den übrigen Aktionären der Gesellschaft im 
   Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Reverse 
   Logistics GmbH und der CCR Logistics Systems AG vom 7. November 2007 
   ('Gewinnabführungsvertrag') ein Angebot zum Erwerb ihrer Aktien 
   unterbreitet ('Abfindungsangebot'). Nach dem Abfindungsangebot bietet 
   die Reverse Logistics GmbH mit Sitz in Dornach bei München den übrigen 
   Aktionären der CCR Logistics Systems AG an, deren Aktien zum Preis von 
   EUR 7,41 je Stückaktie zu erwerben. Die Höhe der Barabfindung des 
   Abfindungsangebots wird derzeit in einem unter Aktenzeichen 5 HK O 
   20306/08 beim Landgericht München I anhängigen Spruchverfahren 
   überprüft. Trotz der ursprünglichen Befristung des Abfindungsangebots 
   gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 und 2 des Beherrschungs- und 
   Gewinnabführungsvertrag können die Aktionäre der CCR Logistics Systems 
   AG aufgrund des anhängigen Spruchverfahrens das Abfindungsangebot noch 
   annehmen. Das Abfindungsangebot endet gemäß § 305 Abs. 4 Satz 3 AktG 
   frühestens zwei Monate nach dem Tage, an dem die Entscheidung über den 
   zuletzt beschiedenen Antrag im Bundesanzeiger bekanntgemacht worden 
   ist. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist auf der 
   Internetseite der Gesellschaft unter 
   http://irpages.equitystory.com/ccr/download/hv2007ao/BuG.pdf abrufbar. 
   Während der Hauptversammlung am 20.06.2013 wird der Beherrschungs- und 
   Gewinnabführungsvertrag ebenfalls zur Einsicht für die Aktionäre 
   ausliegen. Aufgrund des noch gültigen Abfindungsangebots wird die 
   Großaktionärin den Aktionären der CCR Logistics Systems AG im 
   Zusammenhang mit dem Delisting kein gesondertes Angebot über den Kauf 
   der Aktien der CCR Logistics Systems AG unterbreiten. 
 
     6.    Wahlen zum Aufsichtsrat 
 
 
   Die Amtszeit der gerichtlich bestellten Aufsichtsratsmitglieder Herren 
   Peter S. Laino, Oliver Markl und Achim Winter endet mit einer Neuwahl 
   der Aufsichtsratsmitglieder durch die Hauptversammlung am 20. Juni 
   2013. 
 
   Der Aufsichtsrat der CCR Logistics Systems AG setzt sich gemäß §§ 95 
   Satz 1, 96 Abs. 1 letzter Fall, 101 Abs. 1 AktG und § 7 Abs. 1 der 
   Satzung aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern 
   zusammen. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der 
   Anteilseignervertreter an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die nachfolgend genannten Personen für 
   eine Amtszeit gemäß § 7 Abs. 2 Satz 2 und Satz 3 der Satzung, also bis 
   zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das 
   vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das 
   Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, 
   als Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat zu wählen: 
 
     6.1   Herrn Peter S. Laino, Direktor der Monitor Clipper 
           Partners, wohnhaft in Küsnacht/Schweiz 
 
 
     6.2   Herrn Oliver Markl, Geschäftsführer der Verum GmbH, 
           wohnhaft in Wien/Österreich 
 
 
     6.3   Herrn Achim Winter, Kaufmann, wohnhaft in Straßlach 
 
 
   Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat als Einzelwahl 
   durchzuführen. Herr Achim Winter soll im Fall seiner Wahl in den 
   Aufsichtsrat erneut als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz 
   vorgeschlagen werden. 
 
   Die zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten sind nicht 
   Mitglied in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten anderer 
   inländischer Unternehmen. Sie haben folgende Mitgliedschaften in mit 
   einem gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat vergleichbaren 
   Kontrollgremien in- oder ausländischer Wirtschaftsunternehmen: 
 
   Herr Peter S. Laino: 
 
     -     Reverse Logistics GmbH, Aschheim (Dornach) 
           (Vorsitzender) 
 
 
     -     Monitor Clipper Partners, Inc., Cambridge, 
           Massachusetts/USA 
 
 
     -     MCP GP, Inc., Cambridge, Massachusetts/USA 
 
 
     -     MCP GP IA, Inc., Cambridge, Massachusetts/USA 
 
 
     -     MCP GP II, Inc., Cambridge, Massachusetts/USA 
 
 
     -     MCP GP III, Inc., Cambridge, Massachusetts/USA 
 
 
     -     CMC ICOS Biologics Inc., Bothell, Washington/USA 
 
 
     -     MCP-MSC Acquisition, Inc., Jacksonville, 
           Florida/USA 
 
 
     -     MSC Group, Inc., Jacksonville, Florida/USA 
 
 
   Herr Oliver Markl: 
 
     -     Reverse Logistics GmbH, Aschheim (Dornach) 
 
 
   Herr Achim Winter: 
 
     -     Reverse Logistics GmbH, Aschheim (Dornach) 
 
 
   Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
   Ausübung des Stimmrechts 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis zum Ablauf des 
   13.06.2013 (24:00 Uhr) bei der 
 
   CCR Logistics Systems AG 
   c/o PR IM TURM 
   HV-Service AG 
   Römerstraße 72-74 
   D-68259 Mannheim 
   Fax: +49-621-71 77 213 
   E-Mail: eintrittskarte@pr-im-turm.de 
 
   in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache 
   angemeldet haben. 
 
   Die Aktionäre müssen darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an 
   der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. 
   Hierfür bedarf es eines in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder 
   englischer Sprache erstellten besonderen Nachweises des 
   Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut. Der Nachweis des 
   Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 30.05.2013 (00:00 Uhr) 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 10, 2013 09:09 ET (13:09 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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