DJ DGAP-HV: CCR Logistics Systems AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.06.2013 in Aschheim/Dornach mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: CCR Logistics Systems AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
CCR Logistics Systems AG: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 20.06.2013 in Aschheim/Dornach mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
10.05.2013 / 15:09
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CCR Logistics Systems AG
Aschheim (Dornach)
WKN: 762720
ISIN: DE0007627200
Wir laden hiermit unsere Aktionäre ein zu der am
20. Juni 2013, 13.30 Uhr
im Innside Hotel München Neue Messe
Humboldtstraße 12
D-85609 Aschheim (Dornach)
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
CCR Logistics Systems AG und des gebilligten
Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012, des
zusammengefassten Lageberichts und Konzernlageberichts
(einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach
§§ 289 Abs. 4 und 5 bzw. 315 Abs. 4 HGB) sowie des Berichts
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012.
Die genannten Vorlagen sind von der Einberufung der
Hauptversammlung an über die Internetseite der Gesellschaft
www.ccr-revlog.com unter der Rubrik Unternehmen/Investor
Relations/Hauptversammlung zugänglich. Beschlussfassungen sind
zu diesem Tagesordnungspunkt nach den gesetzlichen
Bestimmungen nicht erforderlich, da der Aufsichtsrat den vom
Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss
bereits gebilligt hat; der Jahresabschluss ist damit
festgestellt.
2. Beschlussfasssung über die Entlastung des
Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu
erteilen.
4. Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer
und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 zu
wählen.
5. Ermächtigung des Vorstands, den Widerruf der
Zulassung der Aktien der CCR Logistics Systems AG zum Handel
im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse zu
beantragen
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
a) Der Vorstand der Gesellschaft wird ermächtigt,
einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien der CCR
Logistics Systems AG zum Handel im Regulierten Markt an der
Frankfurter Wertpapierbörse gemäß § 39 Abs. 2 Satz 1
Börsengesetz in Verbindung mit § 46 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 der
Börsenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse ('Delisting')
zu stellen.
b) Der Vorstand der Gesellschaft wird ermächtigt,
mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft, weitere
Einzelheiten des Delistings und dessen Durchführung
festzusetzen. Der Vorstand wird dabei insbesondere
ermächtigt zu entscheiden, ob und wann das Delisting
durchgeführt werden soll und alle Maßnahmen zu ergreifen, um
den Börsenhandel mit den Aktien der Gesellschaft im
regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierböse
vollständig zu beenden.
Die Großaktionärin Reverse Logistics GmbH mit Sitz in Dornach bei
München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter
HRB 165390, hat den übrigen Aktionären der Gesellschaft im
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Reverse
Logistics GmbH und der CCR Logistics Systems AG vom 7. November 2007
('Gewinnabführungsvertrag') ein Angebot zum Erwerb ihrer Aktien
unterbreitet ('Abfindungsangebot'). Nach dem Abfindungsangebot bietet
die Reverse Logistics GmbH mit Sitz in Dornach bei München den übrigen
Aktionären der CCR Logistics Systems AG an, deren Aktien zum Preis von
EUR 7,41 je Stückaktie zu erwerben. Die Höhe der Barabfindung des
Abfindungsangebots wird derzeit in einem unter Aktenzeichen 5 HK O
20306/08 beim Landgericht München I anhängigen Spruchverfahren
überprüft. Trotz der ursprünglichen Befristung des Abfindungsangebots
gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 und 2 des Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrag können die Aktionäre der CCR Logistics Systems
AG aufgrund des anhängigen Spruchverfahrens das Abfindungsangebot noch
annehmen. Das Abfindungsangebot endet gemäß § 305 Abs. 4 Satz 3 AktG
frühestens zwei Monate nach dem Tage, an dem die Entscheidung über den
zuletzt beschiedenen Antrag im Bundesanzeiger bekanntgemacht worden
ist. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
http://irpages.equitystory.com/ccr/download/hv2007ao/BuG.pdf abrufbar.
Während der Hauptversammlung am 20.06.2013 wird der Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrag ebenfalls zur Einsicht für die Aktionäre
ausliegen. Aufgrund des noch gültigen Abfindungsangebots wird die
Großaktionärin den Aktionären der CCR Logistics Systems AG im
Zusammenhang mit dem Delisting kein gesondertes Angebot über den Kauf
der Aktien der CCR Logistics Systems AG unterbreiten.
6. Wahlen zum Aufsichtsrat
Die Amtszeit der gerichtlich bestellten Aufsichtsratsmitglieder Herren
Peter S. Laino, Oliver Markl und Achim Winter endet mit einer Neuwahl
der Aufsichtsratsmitglieder durch die Hauptversammlung am 20. Juni
2013.
Der Aufsichtsrat der CCR Logistics Systems AG setzt sich gemäß §§ 95
Satz 1, 96 Abs. 1 letzter Fall, 101 Abs. 1 AktG und § 7 Abs. 1 der
Satzung aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern
zusammen. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der
Anteilseignervertreter an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die nachfolgend genannten Personen für
eine Amtszeit gemäß § 7 Abs. 2 Satz 2 und Satz 3 der Satzung, also bis
zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das
vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das
Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird,
als Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat zu wählen:
6.1 Herrn Peter S. Laino, Direktor der Monitor Clipper
Partners, wohnhaft in Küsnacht/Schweiz
6.2 Herrn Oliver Markl, Geschäftsführer der Verum GmbH,
wohnhaft in Wien/Österreich
6.3 Herrn Achim Winter, Kaufmann, wohnhaft in Straßlach
Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat als Einzelwahl
durchzuführen. Herr Achim Winter soll im Fall seiner Wahl in den
Aufsichtsrat erneut als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz
vorgeschlagen werden.
Die zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten sind nicht
Mitglied in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten anderer
inländischer Unternehmen. Sie haben folgende Mitgliedschaften in mit
einem gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat vergleichbaren
Kontrollgremien in- oder ausländischer Wirtschaftsunternehmen:
Herr Peter S. Laino:
- Reverse Logistics GmbH, Aschheim (Dornach)
(Vorsitzender)
- Monitor Clipper Partners, Inc., Cambridge,
Massachusetts/USA
- MCP GP, Inc., Cambridge, Massachusetts/USA
- MCP GP IA, Inc., Cambridge, Massachusetts/USA
- MCP GP II, Inc., Cambridge, Massachusetts/USA
- MCP GP III, Inc., Cambridge, Massachusetts/USA
- CMC ICOS Biologics Inc., Bothell, Washington/USA
- MCP-MSC Acquisition, Inc., Jacksonville,
Florida/USA
- MSC Group, Inc., Jacksonville, Florida/USA
Herr Oliver Markl:
- Reverse Logistics GmbH, Aschheim (Dornach)
Herr Achim Winter:
- Reverse Logistics GmbH, Aschheim (Dornach)
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die
Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis zum Ablauf des
13.06.2013 (24:00 Uhr) bei der
CCR Logistics Systems AG
c/o PR IM TURM
HV-Service AG
Römerstraße 72-74
D-68259 Mannheim
Fax: +49-621-71 77 213
E-Mail: eintrittskarte@pr-im-turm.de
in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache
angemeldet haben.
Die Aktionäre müssen darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an
der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen.
Hierfür bedarf es eines in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder
englischer Sprache erstellten besonderen Nachweises des
Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut. Der Nachweis des
Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 30.05.2013 (00:00 Uhr)
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May 10, 2013 09:09 ET (13:09 GMT)
DJ DGAP-HV: CCR Logistics Systems AG: Bekanntmachung -2-
(sog. 'Nachweisstichtag') zu beziehen und muss der CCR Logistics Systems AG bis zum Ablauf des 13.06.2013 (24:00 Uhr) unter der o.g. Adresse für die Anmeldung zugehen. Bedeutung des Nachweisstichtags Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich, d.h. Veräußerungen oder sonstige Übertragungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Erwerb und Zuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, sie lassen sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten Das Stimmrecht in der Hauptversammlung kann auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person nach Wahl des Aktionärs, ausgeübt werden. Auch in diesen Fällen sind eine fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs. 3 AktG grundsätzlich der Textform (§ 126b BGB). Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen und anderen nach § 135 Abs. 8 und Abs. 10 i. V. m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Personen und Institutionen sowie für den Widerruf und den Nachweis einer solchen Bevollmächtigung können Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall rechtzeitig mit der zu bevollmächtigenden Person oder Institution über Form und Verfahren der Vollmachtserteilung abzustimmen. Die Erklärung der Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen. Zum Nachweis einer gegenüber dem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht kann die Vollmacht an der Einlasskontrolle zur Hauptversammlung vorgelegt oder per Post, per Telefax oder auf elektronischem Weg (per E-Mail) an die Gesellschaft unter der nachstehenden Adresse übermittelt werden: CCR Logistics Systems AG Rechtsabteilung Karl-Hammerschmidt-Straße 36 D-85609 Aschheim (Dornach) Fax: +49-89-49 049 33 202 E-Mail: info@ccr.de Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Vollmacht erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden. Wir bitten unsere Aktionäre, Vollmachten, Nachweise der Bevollmächtigung und den Widerruf von Vollmachten, soweit diese postalisch oder per Telefax übermittelt werden, bis zum 19.06.2013 (24:00 Uhr) (Eingang bei der Gesellschaft) zu übermitteln. Vollmachtsformulare sind der Eintrittskarte beigefügt und können darüber hinaus jederzeit schriftlich, per E-Mail oder per Telefax bei der Gesellschaft unter der oben genannten Adresse angefordert werden. Die Gesellschaft hat auch für diese Hauptversammlung einen Stimmrechtsvertreter benannt, der Stimmrechte nach Maßgabe der ihm von den Aktionären erteilten Weisungen ausübt. Diejenigen Aktionäre, die dem Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht erteilen möchten, müssen sich fristgerecht zur Hauptversammlung anmelden und den Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen führen. Die Einzelheiten zur Erteilung von Vollmachten an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ergeben sich aus den Unterlagen, die den Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte übersandt werden. Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter übt das Stimmrecht im Fall seiner Bevollmächtigung weisungsgebunden aus. Ohne Weisungen des Aktionärs ist der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter nicht zur Stimmrechtsausübung befugt. Vollmachten und Weisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen der Gesellschaft ebenfalls in Textform (§ 126b BGB) übermittelt werden. Vollmachtserteilungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter im Vorfeld der Hauptversammlung können nur berücksichtigt werden, soweit sie nebst Weisungen bis zum 19.06.2013 (24:00 Uhr) bei der Gesellschaft eingegangen sind. Darüber hinaus bieten wir Aktionären und Aktionärsvertretern an, den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch in der Hauptversammlung mit der Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen. Rechte der Aktionäre Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden (vgl. § 122 Abs. 2 AktG). Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft spätestens bis zum 20. Mai 2013 (24:00 Uhr) zugehen. Wir bitten solche Verlangen an folgende Adresse zu richten: CCR Logistics Systems AG Vorstand Karl-Hammerschmidt-Str. 36 D-85609 Aschheim (Dornach) Im Übrigen wird auf die Voraussetzungen des § 122 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Satz 3 AktG und §§ 142 Abs. 2 Satz 2 sowie 70 AktG verwiesen. Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG Aktionäre können Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung stellen. Sie können auch Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern und/oder Abschlussprüfern machen. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126, 127 AktG sind ausschließlich an folgende Adresse der Gesellschaft zu richten: CCR Logistics Systems AG Rechtsabteilung Karl-Hammerschmidt-Straße 36 D-85609 Aschheim (Dornach) Fax: +49-89-49049 33 202 E-Mail: info@ccr.de Die Gesellschaft macht gemäß § 126 Abs. 1 AktG Gegenanträge einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung auf der Internetseite der CCR Logistics Systems AG (www.ccr-revlog.com) unter der Rubrik Unternehmen/Investor Relations/Hauptversammlung unverzüglich zugänglich, wenn die Gegenanträge mit Begründung mindestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, also spätestens bis zum 05.06.2013 (24:00 Uhr), unter vorstehender Adresse zugegangen sind. Für Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern und/oder Abschlussprüfern gelten die vorstehenden Regelungen gemäß § 127 AktG sinngemäß. Wahlvorschläge von Aktionären brauchen jedoch nicht begründet zu werden. Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags kann die Gesellschaft unter den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Voraussetzungen absehen, etwa weil der Gegenantrag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde. Die Begründung eines Gegenantrags (oder eines Wahlvorschlags, wenn dieser begründet wird) braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen umfasst. Eine Veröffentlichung von Wahlvorschlägen von Aktionären kann außer in den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Fällen auch dann unterbleiben, wenn der Vorschlag nicht den Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des vorgeschlagenen Kandidaten enthält. Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern müssen auch dann nicht veröffentlicht werden, wenn der Vorschlag keine Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthält. Es wird darauf hingewiesen, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, auch
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wenn sie der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind,
in der Hauptversammlung nur dann Beachtung finden, wenn sie dort
mündlich gestellt bzw. unterbreitet werden. Das Recht eines jeden
Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den
verschiedenen Punkten der Tagesordnung oder Wahlvorschläge auch ohne
vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt
unberührt.
Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 131 Abs. 1 AktG
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär vom Vorstand Auskunft über
die Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft
zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung
erforderlich ist (vgl. § 131 Abs. 1 AktG). Die Auskunftspflicht
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen
der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des
Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich
zu stellen. Von der Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand
aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen.
Zahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung besteht das
Grundkapital der Gesellschaft aus 7.602.000 Stückaktien. Jede Aktie
gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesellschaft hält zum
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien.
Die Zahl der Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung beträgt damit ebenfalls 7.602.000.
Weitergehende Erläuterungen und Informationen auf der Internetseite
der Gesellschaft
Den Aktionären werden die erforderlichen Informationen nach § 124a
AktG ab der Einberufung der Hauptversammlung auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.ccr-revlog.com unter der Rubrik
Unternehmen/Investor Relations/Hauptversammlung zugänglich gemacht.
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122
Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG finden sich ebenfalls
unter www.ccr-revlog.com unter der Rubrik Unternehmen/Investor
Relations/Hauptversammlung.
Aschheim (Dornach), im Mai 2013
Der Vorstand
Hinweis für Anforderungen nach § 125 AktG:
Bitte richten Sie Ihre Bestellung direkt an die von uns beauftragte PR
IM TURM HV-Service AG, z. Hd. Frau Krämer, Römerstraße 72-74, 68259
Mannheim, Fax 0621 / 70 99 07.
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10.05.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und
Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: CCR Logistics Systems AG
Karl-Hammerschmidt-Str. 36
85609 Dornach
Deutschland
E-Mail: info@ccr-revlog.de
Internet: http://www.ccr-revlog.com
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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210616 10.05.2013
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May 10, 2013 09:09 ET (13:09 GMT)
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