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DGAP-HV: ESSANELLE HAIR GROUP AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 21.06.2013 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: ESSANELLE HAIR GROUP AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
ESSANELLE HAIR GROUP AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 21.06.2013 in Düsseldorf mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
10.05.2013 / 15:12 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   ESSANELLE HAIR GROUP AG 
 
   Düsseldorf 
 
   Wertpapier-Kenn-Nummer: 661031 
   ISIN DE0006610314 
 
 
   EINLADUNG 
 
   ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG 2013 
   DER ESSANELLE HAIR GROUP AG 
   MIT SITZ IN DÜSSELDORF 
   AM 21. JUNI 2013 IN DÜSSELDORF 
 
   Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft 
   zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
 
   am Freitag, den 21. Juni 2013 um 10.00 Uhr 
   in das Lindner Congress Hotel, 
   Lütticher Straße 130, 40547 Düsseldorf, ein. 
 
   TAGESORDNUNG 
 
     (1)   Entgegennahme des festgestellten Jahresabschlusses 
           der ESSANELLE HAIR GROUP AG, des gebilligten 
           Konzernabschlusses der ESSANELLE HAIR GROUP AG, des für den 
           Jahresabschluss der ESSANELLE HAIR GROUP AG und für den 
           Konzernabschluss zusammengefassten Lageberichts der ESSANELLE 
           HAIR GROUP AG sowie Vorlage der nachstehend genannten 
           Unterlagen. 
 
 
           Der Vorstand legt der Hauptversammlung die folgenden 
           Unterlagen vor: 
 
 
 
 
         a.    Vom Aufsichtsrat gebilligter und damit 
               festgestellter Jahresabschluss der ESSANELLE HAIR GROUP AG 
               zum 31. Dezember 2012; 
 
 
         b.    Vom Aufsichtsrat gebilligter Konzernabschluss 
               des ESSANELLE HAIR GROUP Konzerns zum 31. Dezember 2012; 
 
 
         c.    Zusammengefasster Lagebericht für die ESSANELLE 
               HAIR GROUP AG und den ESSANELLE HAIR GROUP Konzern; 
 
 
         d.    Bericht des Aufsichtsrats; 
 
 
         e.    Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des 
               Bilanzgewinns für das am 31. Dezember 2012 abgelaufene 
               Geschäftsjahr; sowie 
 
 
         f.    Erläuternder Bericht des Vorstands zu den 
               Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 2 Nr. 5 
               und Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs (HGB). 
 
 
 
 
           Eine Beschlussfassung der Hauptversammlung über diesen 
           Tagesordnungspunkt ist nicht erforderlich und gesetzlich nicht 
           vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss 
           festgestellt und den Konzernabschluss gebilligt. Das 
           Aktiengesetz sieht vor, dass der Vorstand der Hauptversammlung 
           den Jahresabschluss, den Konzernabschluss, den Lagebericht, 
           den Bericht des Aufsichtsrats, den Vorschlag des Vorstands für 
           die Verwendung des Bilanzgewinns und - bei börsennotierten 
           Aktiengesellschaften - einen erläuternden Bericht zu den 
           Angaben nach § 289 Abs. 4 Nr. 1 bis 9 und Abs. 5 sowie § 315 
           Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4 HGB zugänglich zu machen hat. Die 
           Hauptversammlung nimmt den festgestellten Jahresabschluss, den 
           gebilligten Konzernabschluss und den Lagebericht entgegen. 
 
 
           Sämtliche vorstehend genannten Unterlagen dieses 
           Tagesordnungspunktes (1) werden in der Hauptversammlung näher 
           erläutert und werden auch dort zugänglich sein. Sie sind vor 
           der Hauptversammlung insbesondere im Internet unter 
           www.essanelle-hair-group.com auf den Seiten Investor Relations 
           / Hauptversammlung verfügbar und stehen dort zum Herunterladen 
           bereit. Sie werden den Aktionären auf Anfrage von der 
           Gesellschaft auch kostenfrei zugesandt. 
 
 
     (2)   Beschlussfassung über die Gewinnverwendung 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn des 
           Geschäftsjahres 2012 in Höhe von EUR 4.244.666,28 wie folgt zu 
           verwenden: 
 
 
 
 
   zur Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,50 je    EUR 2.261.420,50 
   dividendenberechtigter Stückaktie 
 
   Gewinnvortrag auf neue Rechnung                     EUR 1.983.245,78 
 
   Bilanzgewinn 2012                                   EUR 4.244.666,28 
 
 
 
           Für das Geschäftsjahr 2012 sind 4.522.841 Stückaktien 
           dividendenberechtigt. Der Gewinnverwendungsvorschlag 
           berücksichtigt die von der Gesellschaft gehaltenen 72.203 
           eigenen Aktien, die gemäß § 71b Aktiengesetz (AktG) nicht 
           dividendenberechtigt sind. Falls die Gesellschaft zum 
           Zeitpunkt der Hauptversammlung eine abweichende Zahl eigener 
           Aktien hält, wird der Hauptversammlung ein entsprechend 
           modifizierter Beschlussvorschlag zur Verwendung des 
           Bilanzgewinns unterbreitet, in dem die Gesamtbeträge der 
           Dividendenausschüttung und des Gewinnvortrags auf den 
           aktuellen Bestand eigener Aktien angepasst sind. 
 
 
     (3)   Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     (4)   Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     (5)   Wahl des Abschlussprüfers und des 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt gestützt auf die Empfehlung des 
           Prüfungsausschusses vor, die PricewaterhouseCoopers 
           Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
           Düsseldorf, zum Prüfer für den Jahresabschluss und 
           Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2013 zu wählen sowie 
           durch diese Gesellschaft die prüferische Durchsicht 
           unterjähriger Finanzberichte für das Geschäftsjahr 2013 
           vornehmen zu lassen, wenn eine solche Durchsicht erfolgen 
           sollte. 
 
 
     (6)   Beschlussfassung über die Festsetzung der 
           Vergütung der Ausschussmitglieder des Aufsichtsrats 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: 
 
 
           § 15 der Satzung wird wie folgt mit den Sätzen 4 und 5 um eine 
           Vergütung für Präsenzsitzungen von Ausschüssen des 
           Aufsichtsrats ergänzt (der ergänzte Text ist nachstehend 
           hervorgehoben): 
 
 
 
 
                            § 15 
            Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder 
 
 
             Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten Ersatz für die ihnen 
             bei Wahrnehmung ihres Amtes erwachsenen Auslagen und ferner 
             eine feste Vergütung von EUR 10.000,00 für jedes volle 
             Geschäftsjahr, in dem sie dem Aufsichtsrat angehören, 
             jeweils zuzüglich Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. 
             Bestand die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat nicht während des 
             gesamten Geschäftsjahres, fällt die Vergütung pro rata 
             temporis an. Die feste Vergütung beträgt für den 
             Vorsitzenden EUR 30.000,00, für den stellvertretenden 
             Vorsitzenden EUR 20.000,00, jeweils für jedes volle 
             Geschäftsjahr, in dem sie dem Aufsichtsrat angehören, sowie 
             jeweils zuzüglich Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Jedes 
             einfache Mitglied eines vom Aufsichtsrat gebildeten 
             Ausschusses erhält zusätzlich EUR 1.000,00 und jeder 
             Vorsitzende eines solchen Ausschusses erhält zusätzlich EUR 
             1.500,00 für jeden Sitzungstag eines solchen Ausschusses, 
             jeweils zuzüglich Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Diese 
             weitere Vergütung wird für Präsenzsitzungen eines jeden 
             Ausschusses unabhängig von der Sitzungsdauer gezahlt, nicht 
             aber für Telefon- und Videokonferenzen oder vergleichbare 
             Zusammenkünfte ohne gleichzeitige Präsenz am gleichen Ort. 
 
 
 
           Die ergänzte Vergütungsregelung wird bereits für das 
           Geschäftsjahr 2013 angewandt. 
 
 
   GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE 
 
   Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich das 
   Grundkapital der ESSANELLE HAIR GROUP AG auf EUR 4.595.044,00 und ist 
   in ebenso viele nennwertlose Stückaktien mit jeweils einem Stimmrecht 
   aufgeteilt. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung 72.203 eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine 
   Stimmrechte zu. 
 
   TEILNAHMEBEDINGUNGEN 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind nach § 17 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich 
   spätestens bis Freitag, den 14. Juni 2013 sowohl in Textform in 
   deutscher oder englischer Sprache bei der Anmeldestelle 
 
   ESSANELLE HAIR GROUP AG 
   c/o Haubrok Corporate Events GmbH 
   Landshuter Allee 10 
   80637 München 
   Deutschland 
   Telefax: +49 (0)89 210 27 298 
   E-Mail: meldedaten@haubrok-ce.de 
 
   angemeldet als auch in gleicher Weise und innerhalb gleicher Frist bei 
   derselben Stelle ihren Anteilsbesitz und damit ihre Berechtigung zur 
   Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben. Der Nachweis wird von der 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 10, 2013 09:12 ET (13:12 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
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