DGAP-HV: ESSANELLE HAIR GROUP AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
ESSANELLE HAIR GROUP AG: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 21.06.2013 in Düsseldorf mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
10.05.2013 / 15:12
=--------------------------------------------------------------------
ESSANELLE HAIR GROUP AG
Düsseldorf
Wertpapier-Kenn-Nummer: 661031
ISIN DE0006610314
EINLADUNG
ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG 2013
DER ESSANELLE HAIR GROUP AG
MIT SITZ IN DÜSSELDORF
AM 21. JUNI 2013 IN DÜSSELDORF
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft
zur ordentlichen Hauptversammlung
am Freitag, den 21. Juni 2013 um 10.00 Uhr
in das Lindner Congress Hotel,
Lütticher Straße 130, 40547 Düsseldorf, ein.
TAGESORDNUNG
(1) Entgegennahme des festgestellten Jahresabschlusses
der ESSANELLE HAIR GROUP AG, des gebilligten
Konzernabschlusses der ESSANELLE HAIR GROUP AG, des für den
Jahresabschluss der ESSANELLE HAIR GROUP AG und für den
Konzernabschluss zusammengefassten Lageberichts der ESSANELLE
HAIR GROUP AG sowie Vorlage der nachstehend genannten
Unterlagen.
Der Vorstand legt der Hauptversammlung die folgenden
Unterlagen vor:
a. Vom Aufsichtsrat gebilligter und damit
festgestellter Jahresabschluss der ESSANELLE HAIR GROUP AG
zum 31. Dezember 2012;
b. Vom Aufsichtsrat gebilligter Konzernabschluss
des ESSANELLE HAIR GROUP Konzerns zum 31. Dezember 2012;
c. Zusammengefasster Lagebericht für die ESSANELLE
HAIR GROUP AG und den ESSANELLE HAIR GROUP Konzern;
d. Bericht des Aufsichtsrats;
e. Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des
Bilanzgewinns für das am 31. Dezember 2012 abgelaufene
Geschäftsjahr; sowie
f. Erläuternder Bericht des Vorstands zu den
Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 2 Nr. 5
und Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs (HGB).
Eine Beschlussfassung der Hauptversammlung über diesen
Tagesordnungspunkt ist nicht erforderlich und gesetzlich nicht
vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss
festgestellt und den Konzernabschluss gebilligt. Das
Aktiengesetz sieht vor, dass der Vorstand der Hauptversammlung
den Jahresabschluss, den Konzernabschluss, den Lagebericht,
den Bericht des Aufsichtsrats, den Vorschlag des Vorstands für
die Verwendung des Bilanzgewinns und - bei börsennotierten
Aktiengesellschaften - einen erläuternden Bericht zu den
Angaben nach § 289 Abs. 4 Nr. 1 bis 9 und Abs. 5 sowie § 315
Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4 HGB zugänglich zu machen hat. Die
Hauptversammlung nimmt den festgestellten Jahresabschluss, den
gebilligten Konzernabschluss und den Lagebericht entgegen.
Sämtliche vorstehend genannten Unterlagen dieses
Tagesordnungspunktes (1) werden in der Hauptversammlung näher
erläutert und werden auch dort zugänglich sein. Sie sind vor
der Hauptversammlung insbesondere im Internet unter
www.essanelle-hair-group.com auf den Seiten Investor Relations
/ Hauptversammlung verfügbar und stehen dort zum Herunterladen
bereit. Sie werden den Aktionären auf Anfrage von der
Gesellschaft auch kostenfrei zugesandt.
(2) Beschlussfassung über die Gewinnverwendung
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn des
Geschäftsjahres 2012 in Höhe von EUR 4.244.666,28 wie folgt zu
verwenden:
zur Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,50 je EUR 2.261.420,50
dividendenberechtigter Stückaktie
Gewinnvortrag auf neue Rechnung EUR 1.983.245,78
Bilanzgewinn 2012 EUR 4.244.666,28
Für das Geschäftsjahr 2012 sind 4.522.841 Stückaktien
dividendenberechtigt. Der Gewinnverwendungsvorschlag
berücksichtigt die von der Gesellschaft gehaltenen 72.203
eigenen Aktien, die gemäß § 71b Aktiengesetz (AktG) nicht
dividendenberechtigt sind. Falls die Gesellschaft zum
Zeitpunkt der Hauptversammlung eine abweichende Zahl eigener
Aktien hält, wird der Hauptversammlung ein entsprechend
modifizierter Beschlussvorschlag zur Verwendung des
Bilanzgewinns unterbreitet, in dem die Gesamtbeträge der
Dividendenausschüttung und des Gewinnvortrags auf den
aktuellen Bestand eigener Aktien angepasst sind.
(3) Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.
(4) Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu
erteilen.
(5) Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013
Der Aufsichtsrat schlägt gestützt auf die Empfehlung des
Prüfungsausschusses vor, die PricewaterhouseCoopers
Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Düsseldorf, zum Prüfer für den Jahresabschluss und
Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2013 zu wählen sowie
durch diese Gesellschaft die prüferische Durchsicht
unterjähriger Finanzberichte für das Geschäftsjahr 2013
vornehmen zu lassen, wenn eine solche Durchsicht erfolgen
sollte.
(6) Beschlussfassung über die Festsetzung der
Vergütung der Ausschussmitglieder des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
§ 15 der Satzung wird wie folgt mit den Sätzen 4 und 5 um eine
Vergütung für Präsenzsitzungen von Ausschüssen des
Aufsichtsrats ergänzt (der ergänzte Text ist nachstehend
hervorgehoben):
§ 15
Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten Ersatz für die ihnen
bei Wahrnehmung ihres Amtes erwachsenen Auslagen und ferner
eine feste Vergütung von EUR 10.000,00 für jedes volle
Geschäftsjahr, in dem sie dem Aufsichtsrat angehören,
jeweils zuzüglich Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
Bestand die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat nicht während des
gesamten Geschäftsjahres, fällt die Vergütung pro rata
temporis an. Die feste Vergütung beträgt für den
Vorsitzenden EUR 30.000,00, für den stellvertretenden
Vorsitzenden EUR 20.000,00, jeweils für jedes volle
Geschäftsjahr, in dem sie dem Aufsichtsrat angehören, sowie
jeweils zuzüglich Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Jedes
einfache Mitglied eines vom Aufsichtsrat gebildeten
Ausschusses erhält zusätzlich EUR 1.000,00 und jeder
Vorsitzende eines solchen Ausschusses erhält zusätzlich EUR
1.500,00 für jeden Sitzungstag eines solchen Ausschusses,
jeweils zuzüglich Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Diese
weitere Vergütung wird für Präsenzsitzungen eines jeden
Ausschusses unabhängig von der Sitzungsdauer gezahlt, nicht
aber für Telefon- und Videokonferenzen oder vergleichbare
Zusammenkünfte ohne gleichzeitige Präsenz am gleichen Ort.
Die ergänzte Vergütungsregelung wird bereits für das
Geschäftsjahr 2013 angewandt.
GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich das
Grundkapital der ESSANELLE HAIR GROUP AG auf EUR 4.595.044,00 und ist
in ebenso viele nennwertlose Stückaktien mit jeweils einem Stimmrecht
aufgeteilt. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung 72.203 eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine
Stimmrechte zu.
TEILNAHMEBEDINGUNGEN
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind nach § 17 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich
spätestens bis Freitag, den 14. Juni 2013 sowohl in Textform in
deutscher oder englischer Sprache bei der Anmeldestelle
ESSANELLE HAIR GROUP AG
c/o Haubrok Corporate Events GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
Telefax: +49 (0)89 210 27 298
E-Mail: meldedaten@haubrok-ce.de
angemeldet als auch in gleicher Weise und innerhalb gleicher Frist bei
derselben Stelle ihren Anteilsbesitz und damit ihre Berechtigung zur
Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben. Der Nachweis wird von der
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 10, 2013 09:12 ET (13:12 GMT)
© 2013 Dow Jones News
