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DGAP-HV: Ultrasonic AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.06.2013 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Ultrasonic AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Ultrasonic AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
07.06.2013 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
13.05.2013 / 15:13 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Ultrasonic AG 
 
   Köln 
 
   - ISIN DE000A1KREX3 - 
   - WKN A1KREX - 
 
 
   Ergänzung der Tagesordnung für die ordentliche Hauptversammlung am 7. 
   Juni 2013 
 
   Durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 30. April 2013 wurde die 
   ordentliche Hauptversammlung der Ultrasonic AG, am Freitag, dem 7. 
   Juni 2013, um 14.00 Uhr, im Marriott Hotel Frankfurt, Hamburger Allee 
   2, 60486 Frankfurt am Main, einberufen. 
 
   Auf Verlangen des Aktionärs Herr Qingyong Wu wird gemäß §§ 122 Abs. 2, 
   124 Abs. 1 AktG die Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung am 
   7. Juni 2013 um folgende Tagesordnungspunkte erweitert: 
 
     10.   Herabsetzung des Grundkapitals durch Einziehung 
           von Stückaktien im vereinfachten Verfahren nach § 237 Abs. 3 
           Nr. 1 AktG zur Rundung der Aktienstückzahl zur Ermöglichung 
           eines glatten Ausgabeverhältnisses für die Kapitalerhöhung aus 
           Gesellschaftsmitteln gemäß dem nächsten Tagesordnungspunkt und 
           Änderung von § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des 
           Grundkapitals). 
 
 
           Der Gesellschaft sind 31 eigene Aktien unentgeltlich 
           überlassen worden. Dies eröffnet der Gesellschaft die 
           Möglichkeit, für die im nachfolgenden Tagesordnungspunkt 
           vorgesehene Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln ein 
           glattes und realisierbares Ausgabeverhältnis vorzusehen. Aus 
           diesem Grund soll das Grundkapital im vereinfachten Verfahren 
           durch Einziehung von zehn Stückaktien gemäß § 237 Abs. 3 Nr. 1 
           AktG herabgesetzt werden. 
 
 
           Es wird vorgeschlagen, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
 
 
 
         a.    Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 
               EUR 12.622.071,00 eingeteilt in 12.622.071 Stückaktien 
               wird im Wege des vereinfachten Verfahrens durch Einziehung 
               von 31 Stückaktien, die der Gesellschaft vom Aktionär biw 
               Bank für Investments und Wertpapiere AG unentgeltlich zur 
               Verfügung gestellt worden sind, nach § 237 Abs. 3 Nr. 1 
               AktG auf EUR 12.622.040,00 herabgesetzt. Die Einziehung 
               der Aktien dient ausschließlich dem Zweck, bei der unter 
               dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt vorgesehenen 
               Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln ein glattes 
               Ausgabeverhältnis zu ermöglichen. 
 
 
         b.    § 4 Abs. 1 der Satzung (Höhe und Einteilung des 
               Grundkapitals) wird in Anpassung an die unter a) 
               beschlossene Einziehung von Aktien und die daraus folgende 
               Änderung des Grundkapitals und der Zahl der Aktien wie 
               folgt neu gefasst: 
 
 
                 'Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 
                 EUR 12.622.040,00. Es ist eingeteilt in 12.622.040 auf 
                 den Inhaber lautende Stückaktien'. 
 
 
 
 
 
           Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
           die Einzelheiten der Durchführung des Beschlusses festzulegen. 
 
 
     11.   Beschlussfassung über die Erhöhung des 
           Grundkapitals aus Gesellschaftsmitteln und Änderung von § 4 
           der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals). 
 
 
           Die Gesellschaft hat ihre Absicht bekundet, anstelle einer 
           Dividendenausschüttung an die Aktionäre ein Konzept zu 
           verwirklichen, durch das die Aktionäre wirtschaftlich im 
           Wesentlichen so gestellt werden, als wenn die Gesellschaft 
           eine Dividende ausgeschüttet hätte. Diesem Ziel sollen die 
           Beschlüsse dienen, die zu diesem und dem nachfolgenden 
           Tagesordnungspunkt vorgeschlagen werden. 
 
 
           Es sollen von der Gesellschaft nach Eintragung der im 
           vorangehenden Tagesordnungspunkt beschlossenen 
           Kapitalherabsetzung auf EUR 12.622.040,00 im Handelsregister 
           im Rahmen einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln 
           631.102 neue Stückaktien (nachfolgend 'rückkaufbare Aktien') 
           im Verhältnis 20:1 ausgegeben werden. Für diese rückkaufbaren 
           Aktien soll von der Gesellschaft ein öffentliches Angebot an 
           die Aktionäre zum Aktienrückkauf vorgelegt werden. Bei dem 
           Umfang des vorgesehenen öffentlichen Angebots an die Aktionäre 
           ist zu berücksichtigen, dass Aktionäre mit Aktien über einen 
           anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt rund EUR 
           8.830.769,00 gegenüber der Gesellschaft im Voraus 
           rechtsverbindlich auf die Annahme des Angebots verzichtet 
           haben. 
 
 
           Die neuen rückkaufbaren Aktien, die aus Gesellschaftsmitteln 
           nach dem Verfahren gemäß §§ 207 ff. AktG ausgegeben werden, 
           werden Gegenstand eines öffentlichen Angebots der Gesellschaft 
           gemäß der Ermächtigung nach dem nachfolgenden 
           Tagesordnungspunkt zum Erwerb von Aktien der Gesellschaft, das 
           unmittelbar nach Wirksamwerden der Kapitalerhöhung 
           veröffentlicht werden soll. 
 
 
           Es wird vorgeschlagen, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
 
 
 
         a.    Das Grundkapital der Gesellschaft wird nach den 
               Vorschriften des Aktiengesetzes über die Kapitalerhöhung 
               aus Gesellschaftsmitteln (§§ 207 ff. AktG) von EUR 
               12.622.040,00 um EUR 631.102,00 auf EUR 13.253.142,00 
               erhöht durch Umwandlung eines Teilbetrages von EUR 
               631.102,00 der Kapitalrücklage. Der Kapitalerhöhung wird 
               der vom Vorstand und Aufsichtsrat festgestellte 
               Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2012 
               zugrunde gelegt. Dieser ist mit dem uneingeschränkten 
               Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers der Gesellschaft, 
               Warth & Klein Grant Thornton AG 
               Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt, versehen. Die 
               Kapitalerhöhung wird durchgeführt durch Ausgabe von 
               631.102 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien, die 
               an die Aktionäre der Gesellschaft im Verhältnis 20:1 
               ausgegeben werden. Die neuen Aktien sind vom Beginn des 
               Geschäftsjahres 2013 an gewinnbezugsberechtigt. 
 
 
         b.    Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung 
               des Aufsichtsrates die näheren Einzelheiten der 
               Kapitalerhöhung festzusetzen. 
 
 
         c.    § 4 Abs. 1 der Satzung (Höhe und Einteilung des 
               Grundkapitals) wird in Anpassung an die unter a) 
               beschlossene Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und 
               die daraus folgende Erhöhung des Grundkapitals wie folgt 
               neu gefasst: 
 
 
                 'Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 
                 EUR 13.253.142,00. Es ist eingeteilt in 13.253.142 auf 
                 den Inhaber lautende Stückaktien'. 
 
 
 
 
 
           Der Vorstand wird angewiesen, den Beschluss über die 
           Kapitalerhöhung und die Änderung der Satzung erst nach 
           Eintragung der Satzungsänderung auf Grund des Beschlusses zu 
           dem vorangehenden Tagesordnungspunkt (Herabsetzung des 
           Grundkapitals) und nur dann zur Eintragung im Handelsregister 
           anzumelden, wenn von der Hauptversammlung auch der Beschluss 
           zu dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt (Erwerb eigener 
           Aktien) gefasst worden ist. 
 
 
     12.   Beschlussfassung über die Zustimmung zum Erwerb 
           eigener Aktien 
 
 
           Zur Umsetzung des im vorangehenden Tagesordnungspunkt 
           beschriebenen Konzepts soll die Gesellschaft von der 
           Hauptversammlung zum Erwerb eigener Aktien ermächtigt werden, 
           die aus Gesellschaftsmitteln auf Grund des 
           Hauptversammlungsbeschlusses unter dem vorangehenden 
           Tagesordnungspunkt ausgegeben werden. Bei der Erteilung der 
           Ermächtigung an die Gesellschaft zum Erwerb der eigenen Aktien 
           im Wege des öffentlichen Angebots an die Aktionäre ist zu 
           berücksichtigen, dass Aktionäre mit Aktien über einen 
           anteiligen Betrag am Grundkapital von rund EUR 8.830.769,00 
           gegenüber der Gesellschaft bereits im Voraus rechtsverbindlich 
           ihren Verzicht auf die Annahme des Angebots erklärt haben. 
 
 
           Es wird vorgeschlagen, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
 
 
 
         a.    Die Gesellschaft wird gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 
               AktG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats in der 
               Zeit bis zum 27. September 2013 auf den Inhaber lautende 
               Aktien der Gesellschaft bis zu einer Gesamtzahl von 
               200.000 Stückaktien zu erwerben. 
 
 
               Der Erwerb der Aktien erfolgt mittels eines an alle 
               Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots, das 
               spätestens am 15. September 2013 bekanntgemacht werden 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 13, 2013 09:13 ET (13:13 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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