DGAP-HV: InnoTec TSS Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
InnoTec TSS Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 21.06.2013 in Düsseldorf mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
13.05.2013 / 15:15
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InnoTec TSS Aktiengesellschaft
Düsseldorf
ISIN: DE0005405104 / WKN: 540510
Einladung zur Hauptversammlung
Wir laden hiermit die Aktionäre der InnoTec TSS Aktiengesellschaft,
Düsseldorf, ein zur ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am
Freitag, den 21. Juni 2013, um 13.00 Uhr, im CCD Congress Center
Düsseldorf, Stockumer Kirchstraße 61, 40474 Düsseldorf, Raum 28
(Eingang neben der Stadthalle).
Tagesordnung
Tagesordnungspunkt 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten
Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für die
InnoTec TSS Aktiengesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr
2012 und des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des
Bilanzgewinns sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den
Angaben gem.
§ 289 Absatz 4, 5; § 315 Absatz 4 des Handelsgesetzbuchs sowie des
Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Zu diesem Tagesordnungspunkt soll kein Beschluss gefasst werden, da
der Jahres- und der Konzernabschluss schon gebilligt wurden. Der
Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 Aktiengesetz (AktG)
festgestellt. Einer Beschlussfassung durch die Hauptversammlung bedarf
es daher nicht.
Tagesordnungspunkt 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des
Geschäftsjahres 2012 in Höhe von 12.489.026,16 Euro wie folgt zu
verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von 0,25 Euro je Stückaktie auf das in
9.570.000 Stückaktien eingeteilte dividendenberechtigte Grundkapital
in Höhe von 15.312.000,00 Euro =
2.392.500,00 Euro
Gewinnvortrag 10.096.526,16 Euro
Bilanzgewinn 12.489.026,16 Euro
Falls die Gesellschaft zum Zeitpunkt der Hauptversammlung eigene
Aktien hält, die dann nicht dividendenberechtigt wären, wird der
Hauptversammlung ein entsprechend modifizierter Beschlussvorschlag zur
Verwendung des Bilanzgewinns unterbreitet, der neben der Ausschüttung
einer unveränderten Dividende je dividendenberechtigter Aktie in Höhe
von 0,25 Euro den Ausweis einer entsprechend geminderten
Gewinnausschüttung und eines entsprechend erhöhten Gewinnvortrags
vorsieht.
Tagesordnungspunkt 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand Entlastung für
das Geschäftsjahr 2012 zu erteilen.
Tagesordnungspunkt 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats Entlastung für das Geschäftsjahr 2012 zu erteilen.
Tagesordnungspunkt 5
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013 sowie
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers im Falle
einer etwaigen prüferischen Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts
zum 30. Juni 2013
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Beschlüsse zu fassen:
a) Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ebner Stolz Mönning Bachem GmbH
& Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft,
Stuttgart, Zweigniederlassung Hannover, wird zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 bestellt.
b) Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ebner Stolz Mönning Bachem GmbH
& Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft,
Stuttgart, Zweigniederlassung Hannover, wird für den Fall, dass eine
freiwillige prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts zum
30. Juni 2013 erfolgt, zum Abschlussprüfer bestellt.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass mit der Beschlussfassung unter
dem vorstehenden Buchstaben b) keine Verpflichtung der Gesellschaft
begründet wird oder werden soll, eine prüferische Durchsicht der zu
prüfenden Inhalte eines Halbjahresfinanzberichts zu veranlassen.
Weitere Angaben und Hinweise
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die
Ausübung des Stimmrechts (mit Nachweisstichtag nach § 123 Absatz 3
Satz 3 AktG und dessen Bedeutung)
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der
Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme
nachweisen. Die Anmeldung bedarf der Textform und muss in deutscher
oder englischer Sprache erfolgen. Die Berechtigung ist durch eine in
Textform in deutscher oder englischer Sprache durch das depotführende
Institut erstellte Bescheinigung des Anteilsbesitzes nachzuweisen. Der
Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor
der Hauptversammlung zu beziehen, also auf Freitag, den 31. Mai 2013,
0:00 Uhr MESZ (Nachweisstichtag), und muss der Gesellschaft ebenso wie
die Anmeldung zur Hauptversammlung bis spätestens Freitag, den 14.
Juni 2013, 24:00 Uhr MESZ, unter folgender Adresse zugehen:
InnoTec TSS Aktiengesellschaft
c/o Deutsche Bank AG
Securities Production
General Meetings
Postfach 20 01 07
60605 Frankfurt am Main
E-Mail: WP.HV@Xchanging.com
Fax: +49 69 12012-86045.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den
Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur
Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei
ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem
Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des
Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die
Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der
Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich, d. h.,
Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine
Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme an der Versammlung und
auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Zuerwerb
von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär
werden, sind daher nicht als Aktionär teilnahme- und stimmberechtigt,
sie können sich aber ggf. vom Veräußerer bevollmächtigen lassen. Für
die Dividendenberechtigung ist nicht der Anteilsbesitz am
Nachweisstichtag, sondern im Zeitpunkt des
Gewinnverwendungsbeschlusses der Hauptversammlung maßgeblich.
Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der oben
genannten Anmeldestelle werden den Aktionären Eintrittskarten für die
Hauptversammlung übersandt, auf denen die Zahl der dem Inhaber
zustehenden Stimmen verzeichnet ist. Um den rechtzeitigen Erhalt der
Eintrittskarte sicherzustellen, sollte die Bestellung möglichst
frühzeitig bei der Depotbank eingehen. Klargestellt sei, dass die
Eintrittskarten nicht Voraussetzung für die Teilnahme an der
Hauptversammlung sind, sondern der Erleichterung der technischen
Abwicklung dienen.
Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein
Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden.
Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der
Hauptversammlung zulässig. Zur Vollmachterteilung kommen sowohl
Erklärungen gegenüber dem zu Bevollmächtigenden als auch gegenüber der
Gesellschaft in Betracht. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine
Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen
zurückweisen. Auch im Fall einer Stimmrechtsvertretung sind eine
fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den
vorstehenden Bestimmungen in dem Abschnitt 'Voraussetzungen für die
Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts'
erforderlich.
Bevollmächtigung von Dritten außerhalb des Anwendungsbereichs des §
135 AktG
Vollmachten, die nicht an Kreditinstitute bzw. gemäß § 135 Absatz 8
und Absatz 10 i.V.m. § 125 Absatz 5 AktG Kreditinstituten insoweit
gleichgestellte Personen oder Vereinigungen (insbesondere
Aktionärsvereinigungen) erteilt werden, bedürfen der Textform.
Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, werden zur
organisatorischen Erleichterung gebeten, zur Erteilung der Vollmacht
das Formular auf der Rückseite der Eintrittskarte zu verwenden, die
sie nach der Anmeldung erhalten oder das auf der Internetseite
www.innotectss.de in der Rubrik 'Investor Relations /
Hauptversammlung' zur Verfügung gestellte Formular zu benutzen. Eine
Verpflichtung zur Verwendung der von der Gesellschaft zur Verfügung
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