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DGAP-HV: InnoTec TSS Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 21.06.2013 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: InnoTec TSS Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
InnoTec TSS Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 21.06.2013 in Düsseldorf mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
13.05.2013 / 15:15 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   InnoTec TSS Aktiengesellschaft 
 
   Düsseldorf 
 
   ISIN: DE0005405104 / WKN: 540510 
 
 
   Einladung zur Hauptversammlung 
 
   Wir laden hiermit die Aktionäre der InnoTec TSS Aktiengesellschaft, 
   Düsseldorf, ein zur ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 
   Freitag, den 21. Juni 2013, um 13.00 Uhr, im CCD Congress Center 
   Düsseldorf, Stockumer Kirchstraße 61, 40474 Düsseldorf, Raum 28 
   (Eingang neben der Stadthalle). 
 
   Tagesordnung 
 
   Tagesordnungspunkt 1 
 
   Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten 
   Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für die 
   InnoTec TSS Aktiengesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 
   2012 und des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des 
   Bilanzgewinns sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den 
   Angaben gem. 
   § 289 Absatz 4, 5; § 315 Absatz 4 des Handelsgesetzbuchs sowie des 
   Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 
 
   Zu diesem Tagesordnungspunkt soll kein Beschluss gefasst werden, da 
   der Jahres- und der Konzernabschluss schon gebilligt wurden. Der 
   Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) 
   festgestellt. Einer Beschlussfassung durch die Hauptversammlung bedarf 
   es daher nicht. 
 
   Tagesordnungspunkt 2 
 
   Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des 
   Geschäftsjahres 2012 in Höhe von 12.489.026,16 Euro wie folgt zu 
   verwenden: 
 
   Ausschüttung einer Dividende von 0,25 Euro je Stückaktie auf das in 
   9.570.000 Stückaktien eingeteilte dividendenberechtigte Grundkapital 
   in Höhe von 15.312.000,00 Euro = 
 
                          2.392.500,00 Euro 
 
        Gewinnvortrag    10.096.526,16 Euro 
 
        Bilanzgewinn     12.489.026,16 Euro 
 
   Falls die Gesellschaft zum Zeitpunkt der Hauptversammlung eigene 
   Aktien hält, die dann nicht dividendenberechtigt wären, wird der 
   Hauptversammlung ein entsprechend modifizierter Beschlussvorschlag zur 
   Verwendung des Bilanzgewinns unterbreitet, der neben der Ausschüttung 
   einer unveränderten Dividende je dividendenberechtigter Aktie in Höhe 
   von 0,25 Euro den Ausweis einer entsprechend geminderten 
   Gewinnausschüttung und eines entsprechend erhöhten Gewinnvortrags 
   vorsieht. 
 
   Tagesordnungspunkt 3 
 
   Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2012 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand Entlastung für 
   das Geschäftsjahr 2012 zu erteilen. 
 
   Tagesordnungspunkt 4 
 
   Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2012 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats Entlastung für das Geschäftsjahr 2012 zu erteilen. 
 
   Tagesordnungspunkt 5 
 
   Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013 sowie 
   Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers im Falle 
   einer etwaigen prüferischen Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts 
   zum 30. Juni 2013 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Beschlüsse zu fassen: 
 
   a) Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ebner Stolz Mönning Bachem GmbH 
   & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, 
   Stuttgart, Zweigniederlassung Hannover, wird zum Abschlussprüfer und 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 bestellt. 
 
   b) Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ebner Stolz Mönning Bachem GmbH 
   & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, 
   Stuttgart, Zweigniederlassung Hannover, wird für den Fall, dass eine 
   freiwillige prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts zum 
   30. Juni 2013 erfolgt, zum Abschlussprüfer bestellt. 
 
   Die Verwaltung weist darauf hin, dass mit der Beschlussfassung unter 
   dem vorstehenden Buchstaben b) keine Verpflichtung der Gesellschaft 
   begründet wird oder werden soll, eine prüferische Durchsicht der zu 
   prüfenden Inhalte eines Halbjahresfinanzberichts zu veranlassen. 
 
   Weitere Angaben und Hinweise 
 
   Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
   Ausübung des Stimmrechts (mit Nachweisstichtag nach § 123 Absatz 3 
   Satz 3 AktG und dessen Bedeutung) 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der 
   Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme 
   nachweisen. Die Anmeldung bedarf der Textform und muss in deutscher 
   oder englischer Sprache erfolgen. Die Berechtigung ist durch eine in 
   Textform in deutscher oder englischer Sprache durch das depotführende 
   Institut erstellte Bescheinigung des Anteilsbesitzes nachzuweisen. Der 
   Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor 
   der Hauptversammlung zu beziehen, also auf Freitag, den 31. Mai 2013, 
   0:00 Uhr MESZ (Nachweisstichtag), und muss der Gesellschaft ebenso wie 
   die Anmeldung zur Hauptversammlung bis spätestens Freitag, den 14. 
   Juni 2013, 24:00 Uhr MESZ, unter folgender Adresse zugehen: 
 
   InnoTec TSS Aktiengesellschaft 
   c/o Deutsche Bank AG 
   Securities Production 
   General Meetings 
   Postfach 20 01 07 
   60605 Frankfurt am Main 
   E-Mail: WP.HV@Xchanging.com 
   Fax: +49 69 12012-86045. 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den 
   Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur 
   Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei 
   ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem 
   Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des 
   Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen 
   Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die 
   Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der 
   Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich, d. h., 
   Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine 
   Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme an der Versammlung und 
   auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Zuerwerb 
   von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum 
   Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär 
   werden, sind daher nicht als Aktionär teilnahme- und stimmberechtigt, 
   sie können sich aber ggf. vom Veräußerer bevollmächtigen lassen. Für 
   die Dividendenberechtigung ist nicht der Anteilsbesitz am 
   Nachweisstichtag, sondern im Zeitpunkt des 
   Gewinnverwendungsbeschlusses der Hauptversammlung maßgeblich. 
 
   Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der oben 
   genannten Anmeldestelle werden den Aktionären Eintrittskarten für die 
   Hauptversammlung übersandt, auf denen die Zahl der dem Inhaber 
   zustehenden Stimmen verzeichnet ist. Um den rechtzeitigen Erhalt der 
   Eintrittskarte sicherzustellen, sollte die Bestellung möglichst 
   frühzeitig bei der Depotbank eingehen. Klargestellt sei, dass die 
   Eintrittskarten nicht Voraussetzung für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung sind, sondern der Erleichterung der technischen 
   Abwicklung dienen. 
 
   Stimmabgabe durch Bevollmächtigte 
 
   Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein 
   Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden. 
   Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der 
   Hauptversammlung zulässig. Zur Vollmachterteilung kommen sowohl 
   Erklärungen gegenüber dem zu Bevollmächtigenden als auch gegenüber der 
   Gesellschaft in Betracht. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine 
   Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen 
   zurückweisen. Auch im Fall einer Stimmrechtsvertretung sind eine 
   fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den 
   vorstehenden Bestimmungen in dem Abschnitt 'Voraussetzungen für die 
   Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts' 
   erforderlich. 
 
   Bevollmächtigung von Dritten außerhalb des Anwendungsbereichs des § 
   135 AktG 
 
   Vollmachten, die nicht an Kreditinstitute bzw. gemäß § 135 Absatz 8 
   und Absatz 10 i.V.m. § 125 Absatz 5 AktG Kreditinstituten insoweit 
   gleichgestellte Personen oder Vereinigungen (insbesondere 
   Aktionärsvereinigungen) erteilt werden, bedürfen der Textform. 
 
   Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, werden zur 
   organisatorischen Erleichterung gebeten, zur Erteilung der Vollmacht 
   das Formular auf der Rückseite der Eintrittskarte zu verwenden, die 
   sie nach der Anmeldung erhalten oder das auf der Internetseite 
   www.innotectss.de in der Rubrik 'Investor Relations / 
   Hauptversammlung' zur Verfügung gestellte Formular zu benutzen. Eine 
   Verpflichtung zur Verwendung der von der Gesellschaft zur Verfügung 

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May 13, 2013 09:15 ET (13:15 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

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