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DGAP-HV: InnoTec TSS Aktiengesellschaft: -3-

DJ DGAP-HV: InnoTec TSS Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 21.06.2013 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: InnoTec TSS Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
InnoTec TSS Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 21.06.2013 in Düsseldorf mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
13.05.2013 / 15:15 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   InnoTec TSS Aktiengesellschaft 
 
   Düsseldorf 
 
   ISIN: DE0005405104 / WKN: 540510 
 
 
   Einladung zur Hauptversammlung 
 
   Wir laden hiermit die Aktionäre der InnoTec TSS Aktiengesellschaft, 
   Düsseldorf, ein zur ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 
   Freitag, den 21. Juni 2013, um 13.00 Uhr, im CCD Congress Center 
   Düsseldorf, Stockumer Kirchstraße 61, 40474 Düsseldorf, Raum 28 
   (Eingang neben der Stadthalle). 
 
   Tagesordnung 
 
   Tagesordnungspunkt 1 
 
   Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten 
   Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für die 
   InnoTec TSS Aktiengesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 
   2012 und des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des 
   Bilanzgewinns sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den 
   Angaben gem. 
   § 289 Absatz 4, 5; § 315 Absatz 4 des Handelsgesetzbuchs sowie des 
   Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 
 
   Zu diesem Tagesordnungspunkt soll kein Beschluss gefasst werden, da 
   der Jahres- und der Konzernabschluss schon gebilligt wurden. Der 
   Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) 
   festgestellt. Einer Beschlussfassung durch die Hauptversammlung bedarf 
   es daher nicht. 
 
   Tagesordnungspunkt 2 
 
   Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des 
   Geschäftsjahres 2012 in Höhe von 12.489.026,16 Euro wie folgt zu 
   verwenden: 
 
   Ausschüttung einer Dividende von 0,25 Euro je Stückaktie auf das in 
   9.570.000 Stückaktien eingeteilte dividendenberechtigte Grundkapital 
   in Höhe von 15.312.000,00 Euro = 
 
                          2.392.500,00 Euro 
 
        Gewinnvortrag    10.096.526,16 Euro 
 
        Bilanzgewinn     12.489.026,16 Euro 
 
   Falls die Gesellschaft zum Zeitpunkt der Hauptversammlung eigene 
   Aktien hält, die dann nicht dividendenberechtigt wären, wird der 
   Hauptversammlung ein entsprechend modifizierter Beschlussvorschlag zur 
   Verwendung des Bilanzgewinns unterbreitet, der neben der Ausschüttung 
   einer unveränderten Dividende je dividendenberechtigter Aktie in Höhe 
   von 0,25 Euro den Ausweis einer entsprechend geminderten 
   Gewinnausschüttung und eines entsprechend erhöhten Gewinnvortrags 
   vorsieht. 
 
   Tagesordnungspunkt 3 
 
   Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2012 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand Entlastung für 
   das Geschäftsjahr 2012 zu erteilen. 
 
   Tagesordnungspunkt 4 
 
   Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2012 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats Entlastung für das Geschäftsjahr 2012 zu erteilen. 
 
   Tagesordnungspunkt 5 
 
   Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013 sowie 
   Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers im Falle 
   einer etwaigen prüferischen Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts 
   zum 30. Juni 2013 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Beschlüsse zu fassen: 
 
   a) Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ebner Stolz Mönning Bachem GmbH 
   & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, 
   Stuttgart, Zweigniederlassung Hannover, wird zum Abschlussprüfer und 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 bestellt. 
 
   b) Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ebner Stolz Mönning Bachem GmbH 
   & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, 
   Stuttgart, Zweigniederlassung Hannover, wird für den Fall, dass eine 
   freiwillige prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts zum 
   30. Juni 2013 erfolgt, zum Abschlussprüfer bestellt. 
 
   Die Verwaltung weist darauf hin, dass mit der Beschlussfassung unter 
   dem vorstehenden Buchstaben b) keine Verpflichtung der Gesellschaft 
   begründet wird oder werden soll, eine prüferische Durchsicht der zu 
   prüfenden Inhalte eines Halbjahresfinanzberichts zu veranlassen. 
 
   Weitere Angaben und Hinweise 
 
   Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
   Ausübung des Stimmrechts (mit Nachweisstichtag nach § 123 Absatz 3 
   Satz 3 AktG und dessen Bedeutung) 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der 
   Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme 
   nachweisen. Die Anmeldung bedarf der Textform und muss in deutscher 
   oder englischer Sprache erfolgen. Die Berechtigung ist durch eine in 
   Textform in deutscher oder englischer Sprache durch das depotführende 
   Institut erstellte Bescheinigung des Anteilsbesitzes nachzuweisen. Der 
   Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor 
   der Hauptversammlung zu beziehen, also auf Freitag, den 31. Mai 2013, 
   0:00 Uhr MESZ (Nachweisstichtag), und muss der Gesellschaft ebenso wie 
   die Anmeldung zur Hauptversammlung bis spätestens Freitag, den 14. 
   Juni 2013, 24:00 Uhr MESZ, unter folgender Adresse zugehen: 
 
   InnoTec TSS Aktiengesellschaft 
   c/o Deutsche Bank AG 
   Securities Production 
   General Meetings 
   Postfach 20 01 07 
   60605 Frankfurt am Main 
   E-Mail: WP.HV@Xchanging.com 
   Fax: +49 69 12012-86045. 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den 
   Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur 
   Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei 
   ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem 
   Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des 
   Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen 
   Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die 
   Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der 
   Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich, d. h., 
   Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine 
   Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme an der Versammlung und 
   auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Zuerwerb 
   von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum 
   Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär 
   werden, sind daher nicht als Aktionär teilnahme- und stimmberechtigt, 
   sie können sich aber ggf. vom Veräußerer bevollmächtigen lassen. Für 
   die Dividendenberechtigung ist nicht der Anteilsbesitz am 
   Nachweisstichtag, sondern im Zeitpunkt des 
   Gewinnverwendungsbeschlusses der Hauptversammlung maßgeblich. 
 
   Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der oben 
   genannten Anmeldestelle werden den Aktionären Eintrittskarten für die 
   Hauptversammlung übersandt, auf denen die Zahl der dem Inhaber 
   zustehenden Stimmen verzeichnet ist. Um den rechtzeitigen Erhalt der 
   Eintrittskarte sicherzustellen, sollte die Bestellung möglichst 
   frühzeitig bei der Depotbank eingehen. Klargestellt sei, dass die 
   Eintrittskarten nicht Voraussetzung für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung sind, sondern der Erleichterung der technischen 
   Abwicklung dienen. 
 
   Stimmabgabe durch Bevollmächtigte 
 
   Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein 
   Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden. 
   Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der 
   Hauptversammlung zulässig. Zur Vollmachterteilung kommen sowohl 
   Erklärungen gegenüber dem zu Bevollmächtigenden als auch gegenüber der 
   Gesellschaft in Betracht. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine 
   Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen 
   zurückweisen. Auch im Fall einer Stimmrechtsvertretung sind eine 
   fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den 
   vorstehenden Bestimmungen in dem Abschnitt 'Voraussetzungen für die 
   Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts' 
   erforderlich. 
 
   Bevollmächtigung von Dritten außerhalb des Anwendungsbereichs des § 
   135 AktG 
 
   Vollmachten, die nicht an Kreditinstitute bzw. gemäß § 135 Absatz 8 
   und Absatz 10 i.V.m. § 125 Absatz 5 AktG Kreditinstituten insoweit 
   gleichgestellte Personen oder Vereinigungen (insbesondere 
   Aktionärsvereinigungen) erteilt werden, bedürfen der Textform. 
 
   Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, werden zur 
   organisatorischen Erleichterung gebeten, zur Erteilung der Vollmacht 
   das Formular auf der Rückseite der Eintrittskarte zu verwenden, die 
   sie nach der Anmeldung erhalten oder das auf der Internetseite 
   www.innotectss.de in der Rubrik 'Investor Relations / 
   Hauptversammlung' zur Verfügung gestellte Formular zu benutzen. Eine 
   Verpflichtung zur Verwendung der von der Gesellschaft zur Verfügung 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 13, 2013 09:15 ET (13:15 GMT)

DJ DGAP-HV: InnoTec TSS Aktiengesellschaft: -2-

gestellten Formulare besteht nicht, möglich ist daher auch, dass 
   Aktionäre eine Vollmacht anderweitig ausstellen, solange die 
   erforderliche Form gewahrt bleibt. 
 
   Der Nachweis der Bevollmächtigung muss entweder am Tag der 
   Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten vorgewiesen werden oder 
   durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen. Am Tag der 
   Hauptversammlung kann dieser Nachweis an der Ein- und 
   Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung erbracht werden. Nachweise über 
   die Bevollmächtigung bzw. einen Widerruf können der Gesellschaft an 
   folgende Adresse übermittelt werden: 
 
   InnoTec TSS Aktiengesellschaft, c/o AAA HV Management GmbH, 
   Ettore-Bugatti-Str. 31, 51149 Köln, Fax: 02203 / 20229-11, 
   E-Mail: innotec2013@aaa-hv.de. 
 
   Bevollmächtigung von Kreditinstituten bzw. diesen insoweit 
   gleichgestellten Personen oder Vereinigungen (insbesondere 
   Aktionärsvereinigungen) 
 
   Werden Kreditinstitute bzw. diesen gemäß § 135 Absatz 8 oder gemäß § 
   135 Absatz 10 in Verbindung mit § 125 Absatz 5 AktG insoweit 
   gleichgestellte Personen oder Vereinigungen (insbesondere 
   Aktionärsvereinigungen) bevollmächtigt, haben diese die Vollmacht 
   nachprüfbar festzuhalten (§ 135 AktG). Wir empfehlen unseren 
   Aktionären, sich bezüglich der Form der Vollmachten mit den Genannten 
   abzustimmen. Wir weisen darauf hin, dass auch insoweit eine 
   ordnungsgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes 
   erforderlich sind. 
 
   Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft 
 
   Wir bieten unseren Aktionären an, einen von der Gesellschaft benannten 
   weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter (Stimmrechtsvertreter) mit der 
   Ausübung ihres Stimmrechts zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die dem 
   Stimmrechtsvertreter Vollmacht erteilen möchten, benötigen hierzu eine 
   Eintrittskarte zur Hauptversammlung. Soweit der Stimmrechtsvertreter 
   bevollmächtigt wird, müssen diesem zur Abstimmung über die einzelnen 
   Gegenstände der Tagesordnung Weisungen für die Ausübung des 
   Stimmrechts erteilt werden. Ohne entsprechende Weisung darf der 
   Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nicht ausüben. 
 
   Mit der Eintrittskarte erhalten die Aktionäre ein Formular zur 
   Erteilung der Vollmacht und von Weisungen zu den Punkten der 
   Tagesordnung. Für die Bevollmächtigung unter Erteilung ausdrücklicher 
   Weisungen kann - abgesehen von der Vollmachterteilung während der 
   Hauptversammlung durch Verwendung des Formulars, das dem in der 
   Hauptversammlung ausgehändigten Stimmkartenbogen beigefügt bzw. in der 
   Hauptversammlung erhältlich ist - ausschließlich das zusammen mit der 
   Eintrittskarte zugesandte oder das auf der Internetseite 
   www.innotectss.de in der Rubrik 'Investor Relations / 
   Hauptversammlung' zur Verfügung gestellte Vollmacht- und 
   Weisungsformular verwendet werden. Die Erteilung der Vollmacht, ihr 
   Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
   Gesellschaft bedürfen der Textform. 
 
   Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
   bevollmächtigen möchten, müssen - sofern die Vollmachten nicht während 
   der Hauptversammlung erteilt werden - die Vollmachten nebst Weisungen 
   spätestens bis Mittwoch, den 19. Juni 2013, 24:00 Uhr MESZ, per Post, 
   per Fax oder per E-Mail an die folgende Adresse übermitteln: 
 
   InnoTec TSS Aktiengesellschaft, c/o AAA HV Management GmbH, 
   Ettore-Bugatti-Str. 31, 51149 Köln, Fax: 02203 / 20229-11, 
   E-Mail: innotec2013@aaa-hv.de. 
 
   Auch im Fall einer Bevollmächtigung des von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreters sind eine fristgerechte Anmeldung nach den 
   vorstehenden Bestimmungen und der Nachweis des Anteilsbesitzes 
   erforderlich. 
 
   Für einen Widerruf der Vollmachterteilung an den Stimmrechtsvertreter 
   gelten die vorstehenden Angaben zu den Möglichkeiten der Übermittlung 
   und zu den Fristen entsprechend. Möchte ein Aktionär trotz bereits 
   erfolgter Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters an der 
   Hauptversammlung selbst oder durch einen Vertreter teilnehmen und die 
   betreffenden Aktien vertreten, so ist dies jedoch bei Erscheinen in 
   der Hauptversammlung unter vorherigem oder gleichzeitigen Widerruf der 
   Vollmacht möglich. 
 
   Rechte der Aktionäre, eine Ergänzung der Tagesordnung zu verlangen (§ 
   122 Absatz 2 AktG) 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
   Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 Euro 
   erreichen, können gemäß § 122 Absatz 2 AktG verlangen, dass 
   Gegenstände auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und 
   bekanntgemacht werden. Das Verlangen ist schriftlich (§ 126 BGB) an 
   den Vorstand zu richten. Das Verlangen muss der Gesellschaft 
   mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung zugehen; der Tag des 
   Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind nicht mitzurechnen. 
   Letztmöglicher Zugang für ein Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung 
   ist damit Dienstag, der 21. Mai 2013, 24.00 Uhr MESZ. 
 
   Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder eine 
   Beschlussvorlage beiliegen. 
 
   Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei 
   Monaten vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind 
   und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung über den Antrag halten. 
   Nach § 70 AktG bestehen bestimmte Anrechnungsmöglichkeiten, auf die 
   hingewiesen wird. Für den Nachweis reicht eine entsprechende 
   Bestätigung des depotführenden Kreditinstituts aus. 
 
   Verlangen von Aktionären zur Ergänzung der Tagesordnung sind an 
   folgende Anschrift zu richten: 
 
   InnoTec TSS Aktiengesellschaft, den Vorstand, Grunerstraße 62, 40239 
   Düsseldorf. 
 
   Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der 
   Einberufung bekannt gemacht werden - unverzüglich nach ihrem Eingang 
   im Internet unter www.innotectss.de im Bereich 'Investor Relations / 
   Hauptversammlung' veröffentlicht, im Bundesanzeiger bekannt gemacht 
   und einem europäischen Medienbündel zur Veröffentlichung zugeleitet. 
 
   Rechte der Aktionäre zur Ankündigung von Anträgen und Wahlvorschlägen 
   (§§ 126 Absatz 1, 127 AktG) 
 
   Jeder Aktionär hat das Recht, Anträge und Wahlvorschläge zu Punkten 
   der Tagesordnung sowie zur Geschäftsordnung in der Hauptversammlung zu 
   stellen, ohne dass es hierfür vor der Hauptversammlung einer 
   Ankündigung, Veröffentlichung oder sonstigen besonderen Handlung 
   bedarf. 
 
   Nach § 126 Absatz 1 AktG sind Anträge von Aktionären einschließlich 
   des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen 
   Stellungnahme der Verwaltung den in § 125 Absatz 1 bis 3 AktG 
   genannten Berechtigten unter den dortigen Voraussetzungen vor der 
   Hauptversammlung zugänglich zu machen, wenn der Aktionär mindestens 14 
   Tage vor der Versammlung der Gesellschaft einen Gegenantrag gegen 
   einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten 
   Punkt der Tagesordnung mit Begründung an die in der Einberufung 
   hierfür mitgeteilte Adresse übersandt hat. Ein Gegenantrag braucht 
   nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn einer der 
   Ausschlusstatbestände gemäß § 126 Absatz 2 AktG vorliegt. Die 
   Begründung braucht auch dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn 
   sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. 
 
   Nach § 127 AktG gilt für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von 
   Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern § 126 AktG 
   sinngemäß. Der Wahlvorschlag braucht nicht begründet zu werden. 
   Wahlvorschläge brauchen auch dann nicht zugänglich gemacht zu werden, 
   wenn sie nicht den Namen, den ausgeübten Beruf sowie den Wohnort der 
   vorgeschlagenen Person und im Fall einer Wahl von 
   Aufsichtsratsmitgliedern keine Angaben zu deren Mitgliedschaft in 
   anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthalten (vgl. § 127 
   Satz 3 AktG i.V.m. § 124 Absatz 3 und § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG). 
 
   Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären sind an folgende Anschrift 
   zu richten: 
 
   InnoTec TSS Aktiengesellschaft, Grunerstr. 62, 40239 Düsseldorf, 
   Telefax: +49 (0) 211/ 61 07 0-14, info@innotectss.de 
 
   Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge werden nicht 
   berücksichtigt. Rechtzeitig unter dieser Adresse eingegangene Anträge 
   und Wahlvorschläge, d. h. solche, die der Gesellschaft bis Donnerstag, 
   den 06. Juni 2013, 24.00 Uhr MESZ, zugehen, werden nebst einer 
   etwaigen Stellungnahme der Verwaltung gemäß den gesetzlichen 
   Bestimmungen im Internet unter www.innotectss.de im Bereich 'Investor 
   Relations / Hauptversammlung' unverzüglich zugänglich gemacht. 
 
   Auch wenn Gegenanträge und Wahlvorschläge der Gesellschaft vorab 
   übermittelt worden sind, finden sie in der Hauptversammlung nur dann 
   Beachtung, wenn sie dort nochmals mündlich gestellt bzw. unterbreitet 
   werden. 
 
   Auskunftsrecht des Aktionärs in der Hauptversammlung (§ 131 Absatz 1 
   AktG) 
 
   Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand 
   Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 13, 2013 09:15 ET (13:15 GMT)

zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung 
   erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die 
   rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem 
   verbundenen Unternehmen. 
 
   Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung 
 
   Zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung hat die InnoTec 
   TSS Aktiengesellschaft insgesamt 9.570.000 Stückaktien ausgegeben. 
   Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die InnoTec 
   TSS Aktiengesellschaft hält keine eigenen Aktien. 
 
   Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft / 
   weitergehende Informationen zu den Rechten der Aktionäre 
 
   Die in Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen können von der 
   Einberufung der Hauptversammlung an im Internet unter 
   www.innotectss.de im Bereich 'Investor Relations / Hauptversammlung' 
   eingesehen werden. Die Unterlagen liegen überdies von der Einberufung 
   der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, 
   Grunerstr. 62, 40239 Düsseldorf und in der Hauptversammlung zur 
   Einsicht der Aktionäre aus. 
 
   Alsbald nach der Einberufung werden die Angaben gem. § 124a AktG über 
   die Internetseite der Gesellschaft www.innotectss.de im Bereich 
   'Investor Relations/Hauptversammlung' zugänglich sein. 
 
   Dort werden von der Einberufung der Hauptversammlung an auch 
   weitergehende Informationen zu den Rechten der Aktionäre gemäß § 122 
   Absatz 2, § 126 Absatz 1, § 127 und § 131 Absatz 1 AktG zugänglich 
   gemacht. 
 
   Düsseldorf, im Mai 2013 
 
   InnoTec TSS Aktiengesellschaft 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
13.05.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und 
http://www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
 
Sprache:        Deutsch 
Unternehmen:    InnoTec TSS Aktiengesellschaft 
                Grunerstrasse 62 
                40239 Düsseldorf 
                Deutschland 
E-Mail:         info@innotectss.de 
Internet:       http://www.innotectss.de 
 
 
Ende der Mitteilung    DGAP News-Service 
=-------------------------------------------------------------------- 
210775 13.05.2013 
 

(END) Dow Jones Newswires

May 13, 2013 09:15 ET (13:15 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.