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DGAP-HV: GSW Immobilien AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.06.2013 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DJ DGAP-HV: GSW Immobilien AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.06.2013 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: GSW Immobilien AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
GSW Immobilien AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
am 18.06.2013 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
14.05.2013 / 15:08 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   GSW Immobilien AG 
 
   Berlin 
 
   WKN: GSW111 
   ISIN: DE000GSW1111 
 
 
   Ergänzung der Tagesordnung für die ordentliche Hauptversammlung am 18. 
   Juni 2013 
 
   Durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 8. Mai 2013 wurde die 
   ordentliche Hauptversammlung der GSW Immobilien AG für Dienstag, den 
   18. Juni 2013, um 10.00 Uhr im Konferenzzentrum im Ludwig-Erhard-Haus, 
   Fasanenstraße 85, 10623 Berlin, einberufen. 
 
   Auf Verlangen der Aktionärin Stichting PGGM Depositary wird gemäß §§ 
   122 Abs. 2, 124 Abs. 1 AktG die Tagesordnung der ordentlichen 
   Hauptversammlung am 18. Juni 2013 um folgende Gegenstände zur 
   Beschlussfassung ergänzt und hiermit bekannt gemacht: 
 
     13.   Abberufung des Aufsichtsratsmitglieds Dr. Eckart 
           John von Freyend gem. § 103 Abs. 1 AktG 
 
 
   Die Aktionärin Stichting PGGM Depositary schlägt vor, dass das von der 
   Hauptversammlung gewählte Aufsichtsratsmitglied Dr. Eckart John von 
   Freyend mit Wirkung zum Ende der Hauptversammlung abberufen wird. 
 
     14.   Vertrauensentzug gegenüber dem 
           Vorstandsvorsitzenden Dr. Bernd Kottmann gem. § 84 Abs. 3 Satz 
           2 AktG 
 
 
   Die Aktionärin Stichting PGGM Depositary schlägt vor, dass die 
   Hauptversammlung dem Vorstandsvorsitzenden der Gesellschaft, Herrn Dr. 
   Bernd Kottmann, gemäß § 84 Abs. 3 Satz 2 AktG das Vertrauen entzieht. 
 
   Begründung der Aktionärin Stichting PGGM Depositary: 
 
   Am 11. März 2013 kündigte die Gesellschaft an, dass Thomas Zinnöcker, 
   ehemaliger Vorstandsvorsitzender der Gesellschaft, beabsichtige, die 
   Gesellschaft mit Wirkung zum 15. April 2013 zu verlassen. Kurz danach, 
   am 18. März 2013, wurde angekündigt, dass Dr. Bernd Kottmann neuer 
   Vorstandsvorsitzender der Gesellschaft werden solle. 
 
   Wir sind davon überzeugt, dass die GSW Immobilien AG ein einzigartiges 
   Unternehmen ist, weil sie ein fokussiertes Immobilienportfolio 
   besitzt, welches durch eine solide Finanzstruktur gestützt wird. Alle 
   Mitarbeiter der GSW Immobilien AG haben in den vergangenen Jahren 
   extrem hart gearbeitet, um diese einzigartige Stellung zu erreichen, 
   in der sich die GSW Immobilien AG heute befindet, und um die 
   Anerkennung und Unterstützung aller Geschäftspartner, einschließlich 
   der Eigenkapital- und Darlehensgeber, zu erzielen. Zur Beibehaltung 
   dieser Stellung ist eine stabile Corporate Governance-Struktur von 
   überragender Bedeutung. Insoweit sind wir enttäuscht von den jüngsten 
   Entwicklungen rund um die Ernennung von Herrn Dr. Bernd Kottmann zum 
   Vorstandsvorsitzenden und erachten dies als eine nicht akzeptable 
   Verschlechterung der Corporate Governance der Gesellschaft. Wir haben 
   uns daher entschlossen zu handeln. 
 
   Die wichtigsten Aufgaben des Aufsichtsrats einer Gesellschaft sind die 
   Beratung und Überwachung des Vorstands bei der Leitung des 
   Unternehmens im Interesse aller Beteiligter (Stakeholder), u.a. den 
   Aktionären der Gesellschaft. Dies erfordert einen unabhängigen und 
   kritischen Blick auf die Entscheidungen des Managements. Wir haben 
   Grund zu der Annahme, dass diese Fähigkeit des Aufsichtsrats seit der 
   Auswahl des neuen Vorstandsvorsitzenden beeinträchtigt ist, weil diese 
   Auswahl als von Interessenskonflikten beeinflusst angesehen werden 
   kann. 
 
   Die Unklarheit über das angewendete Auswahlverfahren und dessen 
   Ausführung führen zu unseren Bedenken. Wir sind nicht sicher, ob die 
   Suche nach einem neuen Vorstandsvorsitzenden ausreichend sorgfältig 
   durchgeführt worden ist. Die Sorgfalt ist hier von besonderer 
   Bedeutung, da es im vorliegenden Fall bereits bestehende und noch 
   andauernde Beziehungen zwischen dem Aufsichtsratsvorsitzenden und dem 
   neuen Vorstandsvorsitzenden gibt, die nicht im Zusammenhang mit der 
   Gesellschaft stehen. Abgesehen von der wichtigen Frage, ob dies den 
   Auswahlprozess beeinflusst hat, stellt sich zudem die Frage, ob der 
   Aufsichtsratsvorsitzende künftig ein ausreichendes Gegengewicht 
   gegenüber dem Vorstandsvorsitzenden bilden kann, und umgekehrt. Hinzu 
   kommt noch, dass die Leistungen von Herrn Dr. Bernd Kottmann während 
   seiner Tätigkeit bei der IVG Immobilien AG nach unserer Ansicht nach 
   nicht einwandfrei waren. Umso wichtiger ist die Unabhängigkeit des 
   Aufsichtsrats. Darüber hinaus fragen wir uns, ob Herr Dr. Bernd 
   Kottmann das beste Profil für die Position des Vorstandsvorsitzenden 
   der Gesellschaft hat, da es ihm an Erfahrung im Kerngeschäftssegment 
   der Gesellschaft, dem Wohnimmobiliensektor in Berlin, fehlt. 
 
   Aus den genannten Gründen erachten wir den Auswahlprozess, der zur 
   Bestellung von Herrn Dr. Bernd Kottmann zum Vorstandsvorsitzenden 
   geführt hat, für mangelhaft. 
 
   Als Investor und Aktionär der GSW Immobilien AG unterstützen wir den 
   derzeitigen Fokus und die Strategie der Gesellschaft mit Nachdruck. 
   Unserer Ansicht nach hätte eine interne Lösung für die Neubesetzung 
   des Vorstandsvorsitzenden im Einklang mit der strategischen 
   Entwicklung der Gesellschaft gestanden. 
 
   Dr. Eckart John von Freyend ist als Aufsichtsratsvorsitzender und 
   Vorsitzender des Präsidiums des Aufsichtsrats verantwortlich für den 
   mangelhaften Auswahlprozess und das ungenügende Ergebnis. Wir sind 
   überzeugt, dass die Aktionäre der Gesellschaft das Vertrauen in ihn 
   verloren haben. Wir schlagen daher vor, ihn als Mitglied des 
   Aufsichtsrats abzuberufen. 
 
   Wir überlassen es der Gesellschaft zu entscheiden, ob die Wahl eines 
   neuen Aufsichtsratsmitglieds auf die Tagesordnung der bevorstehenden 
   ordentlichen Hauptversammlung gesetzt wird. Die Hauptversammlung kann 
   nur dann über die Wahl eines neuen Aufsichtsratsmitglieds entscheiden, 
   wenn die Hauptversammlung zuvor der vorgeschlagenen Abberufung von 
   Herrn Dr. Eckart John von Freyend mit Wirkung zum Ende der 
   bevorstehenden ordentlichen Hauptversammlung zugestimmt hat. Die Wahl 
   eines neuen Aufsichtsratsmitglieds schlagen wir nicht vor, da wir es 
   der Gesellschaft überlassen wollen, einen geeigneten Nachfolger für 
   Herrn Dr. Eckart John von Freyend zu finden. Falls es nicht möglich 
   sein sollte, in der nächsten ordentlichen Hauptversammlung einen 
   Nachfolger zu wählen, könnte ein Nachfolger auch in der ordentlichen 
   Hauptversammlung 2014 gewählt oder zuvor gemäß § 104 Absatz 2 AktG 
   gerichtlich bestellt werden. Dass der Aufsichtsrat der Gesellschaft 
   während eines Übergangszeitraums nur aus 5 Personen zusammengesetzt 
   wäre, würde die Handlungsfähigkeit der Gesellschaft nicht 
   beeinträchtigen, da der Aufsichtsrat auch mit nur fünf Mitgliedern 
   beschlussfähig ist. 
 
   Neben der Abberufung eines Aufsichtsratsmitglieds schlagen wir der 
   ordentlichen Hauptversammlung vor, dem Vorstandsvorsitzenden Dr. Bernd 
   Kottmann das Vertrauen zu entziehen. Da der Auswahlprozess mangelhaft 
   war, kommen wir zu dem Schluss, dass auch das Ergebnis mangelhaft ist 
   und geändert werden muss. Herrn Dr. Bernd Kottmann fehlt es an 
   Erfahrung im Kerngeschäftsgebiet der Gesellschaft, dem 
   Wohnimmobiliensektor in Berlin. Dass Herr Dr. Bernd Kottmann bis 2009 
   Vorstandsmitglied der IVG Immobilien AG war, zeigt nicht, dass er über 
   ausreichende Erfahrungen verfügt, um Vorstandsvorsitzender der 
   Gesellschaft zu sein. Schließlich ist die IVG Immobilien AG 
   grundsätzlich nicht im Berliner Wohnimmobiliensektor aktiv. Dies alles 
   rechtfertigt den Vertrauensentzug durch die ordentliche 
   Hauptversammlung. 
 
   Stellungnahme des Aufsichtsrates zu dem 
   Tagesordnungsergänzungsverlangen der Aktionärin Stichting PGGM 
   Depositary: 
 
   Der Aufsichtsrat empfiehlt, den Beschlussantrag zu Tagesordnungspunkt 
   13 abzulehnen. 
 
   Der Aufsichtsratsvorsitzende Herr Dr. Eckart John von Freyend ist bis 
   zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung 
   für das Geschäftsjahr 2013 beschließt, zum Mitglied des Aufsichtsrats 
   bestellt. Der Aufsichtsrat sieht keinen Grund für eine vorzeitige 
   Abberufung des Aufsichtsratsvorsitzenden. 
 
   Der Aufsichtsratsvorsitzende ist seinen Pflichten aus Gesetz, Satzung, 
   Geschäftsordnung und Deutschem Corporate Governance Kodex stets in 
   vollem Umfang nachgekommen. Die von dem Aktionär Stichting PGGM 
   Depositary vorgetragenen Bedenken gegen die Fähigkeiten und die 
   Unabhängigkeit von Herrn Dr. John von Freyend sind nach Überzeugung 
   des Aufsichtsrats nicht angebracht. Dies gilt auch für den Vorwurf, 
   über die Bestellung von Herrn Dr. Bernd Kottmann zum Mitglied und 
   Vorsitzenden des Vorstandes der Gesellschaft sei auf Basis eines 
   angeblich mangelhaften Auswahlprozesses entschieden worden. 
 
   Entgegen den Spekulationen der Antragstellerin war das Verfahren zur 
   Bestellung eines Nachfolgers von Herrn Thomas Zinnöcker sowohl im 
   Präsidium des Aufsichtsrats als auch im Aufsichtsrat rechtlich 
   einwandfrei. Herr Zinnöcker informierte den Aufsichtsratsvorsitzenden 
   und die übrigen Vorstandsmitglieder, dass er möglicherweise den 
   Aufsichtsrat um eine vorzeitige Beendigung seines Vorstandsamtes 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 14, 2013 09:08 ET (13:08 GMT)

bitten würde. Der Vorstand der GSW Immobilien AG fasste daraufhin am 
   26. Februar 2013 entsprechend den Vorgaben des Gesetzes und der 
   Rechtsprechung einen Selbstbefreiungsbeschluss gemäß § 15 Abs. 3 WpHG, 
   um im Interesse des Unternehmens die Vertraulichkeit zu wahren. 
 
   Nach § 9 Abs. 3 a) der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats bereitet das 
   Präsidium die Beschlüsse des Aufsichtsrats über die Bestellung und 
   Abberufung von Mitgliedern des Vorstands und die Ernennung des 
   Vorstandsvorsitzenden vor. Das Aufsichtsratspräsidium begann 
   unverzüglich mit der Suche nach einem Nachfolger für die Position des 
   Vorstandsvorsitzenden. Das Präsidium des Aufsichtsrats prüfte und 
   erörterte zahlreiche Kandidaten in einem ergebnisoffenen Verfahren. 
   Die einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrats wurden von Herrn Dr. John 
   von Freyend über den Stand des Verfahrens informiert. 
 
   Der Aufsichtsrat hat in seiner außerordentlichen Sitzung am 18. März 
   2013 nach sorgfältiger Prüfung Herrn Dr. Kottmann zum 
   Vorstandsvorsitzenden bestellt. Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind 
   der Überzeugung, mit Herrn Dr. Kottmann einen fachlich und persönlich 
   sehr geeigneten Kandidaten ausgewählt zu haben. 
 
   Die in der Begründung des Tagesordnungsergänzungsantrags von dem 
   Aktionär Stichting PGGM Depositary erhobenen Vorwürfe einer von 
   Interessenkonflikten beeinflussten Entscheidung des Aufsichtsrats über 
   die Bestellung von Dr. Kottmann sind unzutreffend. Dr. John von 
   Freyend hat zur Überzeugung der weiteren Mitglieder des Aufsichtsrats 
   erklärt, dass zwischen ihm und Herrn Dr. Kottmann keine persönlichen, 
   finanziellen oder geschäftlichen Beziehungen bestehen, die einen 
   Interessenkonflikt begründen oder gar die Unabhängigkeit des 
   Aufsichtsratsvorsitzenden in Frage stellen könnten. Entsprechendes 
   gilt für alle anderen Aufsichtsratsmitglieder. Der Aufsichtsrat ist 
   der festen Überzeugung, dass der Aufsichtsratsvorsitzende seine 
   Aufgabe der unabhängigen Beratung und Überwachung des Vorstands 
   jederzeit mit der gebotenen Unabhängigkeit erfüllt hat und weiterhin 
   erfüllen wird. 
 
   Der Aufsichtsrat empfiehlt, den Beschlussantrag zu Tagesordnungspunkt 
   14 abzulehnen. 
 
   Der Aufsichtsrat sieht keinen Anlass, dem seit 16. April 2013 
   amtierenden Vorstandsvorsitzenden Herrn Dr. Kottmann das Vertrauen zu 
   entziehen. Wie bereits in der Stellungnahme zu Tagesordnungspunkt 13 
   dargestellt, sind die Mitglieder des Aufsichtsrats der Überzeugung, 
   mit Herrn Dr. Kottmann einen fachlich und persönlich sehr geeigneten 
   Kandidaten für das Amt des Vorstandsvorsitzenden ausgewählt zu haben. 
   Der Aufsichtsrat hat nach wie vor volles Vertrauen in die Person von 
   Herrn Dr. Kottmann. Der Aufsichtsrat kann keinen Anlass für den Antrag 
   auf Vertrauensentzug nach drei Wochen seit Amtsantritt des neuen 
   Vorstandsmitgliedes erkennen. Herr Dr. Kottmann ist im Übrigen bereits 
   2009 bei der IVG Immobilien AG ausgeschieden. Die Geschehnisse dort 
   haben nichts mit der GSW Immobilien AG zu tun. 
 
   Berlin, im Mai 2013 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
14.05.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und 
http://www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
 
Sprache:        Deutsch 
Unternehmen:    GSW Immobilien AG 
                Charlottenstraße 4 
                10969 Berlin 
                Deutschland 
E-Mail:         ir@gsw.de 
Internet:       http://www.gsw.ag/hauptversammlung 
 
 
Ende der Mitteilung    DGAP News-Service 
=-------------------------------------------------------------------- 
211046 14.05.2013 
 

(END) Dow Jones Newswires

May 14, 2013 09:08 ET (13:08 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

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