DGAP-HV: STRABAG AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
STRABAG AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
28.06.2013 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
14.05.2013 / 15:09
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STRABAG AG
Köln
- ISIN: DE000A0Z23N2//WKN: A0Z23N -
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zur Teilnahme an der
85. Ordentlichen Hauptversammlung
am Freitag, dem 28. Juni 2013, 10:00 Uhr,
im Congress-Centrum Ost Koelnmesse - Congress-Saal, 4. OG,
Deutz-Mülheimer-Straße, 50679 Köln (Deutz), ein.
TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses der
STRABAG AG zum 31. Dezember 2012, des mit dem Lagebericht für
die Gesellschaft zusammengefassten Konzernlageberichts, des
Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012, des
erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315
Abs. 4 HGB und des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung
des Bilanzgewinns.
Die unter dem Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen können
von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der
Internetseite der Gesellschaft (www.strabag.de) unter
'Investor Relations, Hauptversammlung' eingesehen werden.
Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung
zugänglich sein und näher erläutert werden. Zu dem
Tagesordnungspunkt 1 ist eine Beschlussfassung nicht
vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahres- und den
Konzernabschluss entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen
bereits gebilligt hat.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem Bilanzgewinn
des Geschäftsjahres 2012 in Höhe von 26.285.600,00 EUR eine
Dividende in Höhe von 1,04 EUR je gewinnberechtigter
Stückaktie (= 4.191.200,00 EUR) auszuschütten, einen Betrag in
Höhe von 22.000.000,00 EUR in die anderen Gewinnrücklagen
einzustellen und den verbleibenden Betrag in Höhe von
94.400,00 EUR auf neue Rechnung vorzutragen (= Gewinnvortrag).
3. Beschlussfassung über die Entlastung des
Vorstands.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstands im Geschäftsjahr 2012 Entlastung für diesen Zeitraum
zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2012 Entlastung für diesen
Zeitraum zu erteilen.
5. Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Warth & Klein Grant Thornton
AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2013 zu wählen.
6. Wahlen zum Aufsichtsrat.
Mit Ablauf der Ordentlichen Hauptversammlung am 28. Juni 2013
endet die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96, 101 Abs. 1 des
Aktiengesetzes und § 7 Abs. 1 Ziffer 1 des Gesetzes über die
Mitbestimmung der Arbeitnehmer vom 4. Mai 1976 sowie § 8 Abs.
1 der Satzung aus 16 Mitgliedern zusammen, von denen acht von
den Anteilseignern zu wählen sind. Die Hauptversammlung ist an
Wahlvorschläge nicht gebunden.
Gemäß § 8 Abs. 1 Satz 4 der Satzung wird die Wahlperiode durch
die Hauptversammlung festgelegt. Die Wahl soll bis zum Ende
der Hauptversammlung erfolgen, die über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 beschließt. Die
Amtsperiode von nur einem Jahr dient dazu, die Mandatsperioden
im STRABAG Konzern insgesamt zu vereinheitlichen. Die Amtszeit
der von den Arbeitnehmern zu wählenden Mitglieder des
Aufsichtsrats bleibt unberührt.
Herr Dr. Thomas Birtel hat sein Mandat als Mitglied des
Vorstands der Gesellschaft mit Wirkung zum Ablauf der
Hauptversammlung am 28. Juni 2013 niedergelegt und wird zu
diesem Zeitpunkt aus dem Vorstand ausscheiden. Die STRABAG SE
als Aktionärin, die mehr als 25 % der Stimmrechte an der
Gesellschaft hält, hat gem. § 100 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AktG
vorgeschlagen, Herrn Dr. Thomas Birtel als
Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat zu wählen. Der
Aufsichtsrat macht sich diesen Vorschlag zu eigen.
Der Aufsichtsrat schlägt insgesamt vor, als Vertreter der
Anteilseigner folgende Personen in den Aufsichtsrat zu wählen,
deren Amtszeit mit Beendigung der Ordentlichen
Hauptversammlung am 28. Juni 2013 beginnt:
a) Dr. Thomas Birtel, Mülheim an der Ruhr,
Stellvertretender Vorsitzender des Vorstands der STRABAG SE,
Villach (Österreich),
b) Dipl.-Ing. Roland Jurecka, Leonding (Österreich),
i. R. (ehemaliges Mitglied des Vorstands der STRABAG SE,
Villach (Österreich)),
c) Dr. Peter Krammer, Wien (Österreich),
Mitglied des Vorstands der STRABAG SE, Villach (Österreich),
d) Dr. Jürgen Kuchenwald, Köln,
i. R. (ehemaliger Vorsitzender des Vorstands der STRABAG AG,
Köln),
e) Ing. Fritz Oberlerchner, Wien (Österreich),
Leitender Angestellter der STRABAG AG, Spittal an der Drau
(Österreich),
f) Elke Plaßwilm, Köln,
i. R. (ehemalige Leiterin des Zentralbereichs Revision der
STRABAG SE, Villach (Österreich)),
g) Dr. Götz Sadtler, Bonn,
Rechtsanwalt,
h) Dipl.-Kfm. Werner Schneider, Senden,
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Sozietät Schneider,
Geiwitz & Partner, Neu-Ulm.
Die Wahl erfolgt bis zum Ende der Hauptversammlung, die über
die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013
beschließt.
Herr Dr. Kuchenwald wird bei seiner Wahl die vom Aufsichtsrat
festgelegte Regelaltersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder
geringfügig überschreiten. Da die neue Wahlperiode auf ein
Jahr begrenzt ist, wird die mit der Wiederwahl von Herrn Dr.
Kuchenwald gesicherte Kontinuität höher bewertet als das
Überschreiten der Altergrenze.
7. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung.
Seit 1. April 2012 wird der elektronische Bundesanzeiger
einheitlich unter dem Namen 'Bundesanzeiger' weitergeführt.
Vor diesem Hintergrund ist die Satzung der Gesellschaft in § 3
Abs. 1 anzupassen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 3 Abs. 1 der Satzung
der Gesellschaft wie folgt neu zu fassen:
'Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen ausschließlich im
Bundesanzeiger, soweit nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt
ist.'
ERGÄNZENDE ANGABEN
Angaben gem. § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG
Die unter Tagesordnungspunkt 6 zur Wahl in den Aufsichtsrat als
Anteilseignervertreter vorgeschlagenen Kandidaten sind bei den
nachfolgend unter a) aufgeführten Gesellschaften Mitglied des
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats und bei den unter b)
aufgeführten Gesellschaft Mitglied eines vergleichbaren in- oder
ausländischen Kontrollgremiums.
Dr. Thomas Birtel
a) Ed. Züblin AG, Stuttgart
STRABAG AG, Spittal an der Drau (Österreich), stellv.
Vorsitzender
VHV Allgemeine Versicherung AG, Hannover
b) N.V. STRABAG Benelux S.A., Antwerpen (Belgien),
Verwaltungsrat Vorsitzender
STRABAG Sp. z o.o., Warschau (Polen)
STRABAG MML. Kft., Budapest (Ungarn)
Dipl.-Ing. Roland Jurecka
a) Ed. Züblin AG, Stuttgart
Bau Holding Beteiligungs AG, Spittal an der Drau (Österreich)
b) Autostrada Wielkopolska S.A., Poznan (Polen),
stellv. Vorsitzender
Dr. Peter Krammer
a) Ed. Züblin AG, Stuttgart
STRABAG AG, Spittal an der Drau (Österreich)
b) STRABAG Sp. z o.o., Warschau (Polen)
STRABAG Zrt., Budapest (Ungarn)
STRABAG MML. Kft., Budapest (Ungarn)
Dr. Jürgen Kuchenwald
a) Ed. Züblin AG, Stuttgart, Vorsitzender
Bau Holding Beteiligungs AG, Spittal an der Drau (Österreich),
stellv. Vorsitzender
b) keine
Ing. Fritz Oberlerchner
a) Andritz AG, Graz (Österreich)
b) keine
Elke Plaßwilm
a) keine
b) keine
Dr. Götz Sadtler
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