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DGAP-HV: STRABAG AG: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: STRABAG AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.06.2013 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: STRABAG AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
STRABAG AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
28.06.2013 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
14.05.2013 / 15:09 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   STRABAG AG 
 
   Köln 
 
   - ISIN: DE000A0Z23N2//WKN: A0Z23N - 
 
 
   Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zur Teilnahme an der 
 
   85. Ordentlichen Hauptversammlung 
   am Freitag, dem 28. Juni 2013, 10:00 Uhr, 
 
   im Congress-Centrum Ost Koelnmesse - Congress-Saal, 4. OG, 
   Deutz-Mülheimer-Straße, 50679 Köln (Deutz), ein. 
 
 
   TAGESORDNUNG 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses der 
           STRABAG AG zum 31. Dezember 2012, des mit dem Lagebericht für 
           die Gesellschaft zusammengefassten Konzernlageberichts, des 
           Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012, des 
           erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 
           Abs. 4 HGB und des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung 
           des Bilanzgewinns. 
 
 
           Die unter dem Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen können 
           von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der 
           Internetseite der Gesellschaft (www.strabag.de) unter 
           'Investor Relations, Hauptversammlung' eingesehen werden. 
 
 
           Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung 
           zugänglich sein und näher erläutert werden. Zu dem 
           Tagesordnungspunkt 1 ist eine Beschlussfassung nicht 
           vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahres- und den 
           Konzernabschluss entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen 
           bereits gebilligt hat. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem Bilanzgewinn 
           des Geschäftsjahres 2012 in Höhe von 26.285.600,00 EUR eine 
           Dividende in Höhe von 1,04 EUR je gewinnberechtigter 
           Stückaktie (= 4.191.200,00 EUR) auszuschütten, einen Betrag in 
           Höhe von 22.000.000,00 EUR in die anderen Gewinnrücklagen 
           einzustellen und den verbleibenden Betrag in Höhe von 
           94.400,00 EUR auf neue Rechnung vorzutragen (= Gewinnvortrag). 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Vorstands. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands im Geschäftsjahr 2012 Entlastung für diesen Zeitraum 
           zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2012 Entlastung für diesen 
           Zeitraum zu erteilen. 
 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers und des 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Warth & Klein Grant Thornton 
           AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum 
           Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
           Geschäftsjahr 2013 zu wählen. 
 
 
     6.    Wahlen zum Aufsichtsrat. 
 
 
           Mit Ablauf der Ordentlichen Hauptversammlung am 28. Juni 2013 
           endet die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats. 
 
 
           Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96, 101 Abs. 1 des 
           Aktiengesetzes und § 7 Abs. 1 Ziffer 1 des Gesetzes über die 
           Mitbestimmung der Arbeitnehmer vom 4. Mai 1976 sowie § 8 Abs. 
           1 der Satzung aus 16 Mitgliedern zusammen, von denen acht von 
           den Anteilseignern zu wählen sind. Die Hauptversammlung ist an 
           Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
 
           Gemäß § 8 Abs. 1 Satz 4 der Satzung wird die Wahlperiode durch 
           die Hauptversammlung festgelegt. Die Wahl soll bis zum Ende 
           der Hauptversammlung erfolgen, die über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 beschließt. Die 
           Amtsperiode von nur einem Jahr dient dazu, die Mandatsperioden 
           im STRABAG Konzern insgesamt zu vereinheitlichen. Die Amtszeit 
           der von den Arbeitnehmern zu wählenden Mitglieder des 
           Aufsichtsrats bleibt unberührt. 
 
 
           Herr Dr. Thomas Birtel hat sein Mandat als Mitglied des 
           Vorstands der Gesellschaft mit Wirkung zum Ablauf der 
           Hauptversammlung am 28. Juni 2013 niedergelegt und wird zu 
           diesem Zeitpunkt aus dem Vorstand ausscheiden. Die STRABAG SE 
           als Aktionärin, die mehr als 25 % der Stimmrechte an der 
           Gesellschaft hält, hat gem. § 100 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AktG 
           vorgeschlagen, Herrn Dr. Thomas Birtel als 
           Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat zu wählen. Der 
           Aufsichtsrat macht sich diesen Vorschlag zu eigen. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt insgesamt vor, als Vertreter der 
           Anteilseigner folgende Personen in den Aufsichtsrat zu wählen, 
           deren Amtszeit mit Beendigung der Ordentlichen 
           Hauptversammlung am 28. Juni 2013 beginnt: 
 
 
       a)    Dr. Thomas Birtel, Mülheim an der Ruhr, 
             Stellvertretender Vorsitzender des Vorstands der STRABAG SE, 
             Villach (Österreich), 
 
 
       b)    Dipl.-Ing. Roland Jurecka, Leonding (Österreich), 
             i. R. (ehemaliges Mitglied des Vorstands der STRABAG SE, 
             Villach (Österreich)), 
 
 
       c)    Dr. Peter Krammer, Wien (Österreich), 
             Mitglied des Vorstands der STRABAG SE, Villach (Österreich), 
 
 
       d)    Dr. Jürgen Kuchenwald, Köln, 
             i. R. (ehemaliger Vorsitzender des Vorstands der STRABAG AG, 
             Köln), 
 
 
       e)    Ing. Fritz Oberlerchner, Wien (Österreich), 
             Leitender Angestellter der STRABAG AG, Spittal an der Drau 
             (Österreich), 
 
 
       f)    Elke Plaßwilm, Köln, 
             i. R. (ehemalige Leiterin des Zentralbereichs Revision der 
             STRABAG SE, Villach (Österreich)), 
 
 
       g)    Dr. Götz Sadtler, Bonn, 
             Rechtsanwalt, 
 
 
       h)    Dipl.-Kfm. Werner Schneider, Senden, 
             Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Sozietät Schneider, 
             Geiwitz & Partner, Neu-Ulm. 
 
 
 
           Die Wahl erfolgt bis zum Ende der Hauptversammlung, die über 
           die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 
           beschließt. 
 
 
           Herr Dr. Kuchenwald wird bei seiner Wahl die vom Aufsichtsrat 
           festgelegte Regelaltersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder 
           geringfügig überschreiten. Da die neue Wahlperiode auf ein 
           Jahr begrenzt ist, wird die mit der Wiederwahl von Herrn Dr. 
           Kuchenwald gesicherte Kontinuität höher bewertet als das 
           Überschreiten der Altergrenze. 
 
 
     7.    Beschlussfassung über die Änderung der Satzung. 
 
 
           Seit 1. April 2012 wird der elektronische Bundesanzeiger 
           einheitlich unter dem Namen 'Bundesanzeiger' weitergeführt. 
           Vor diesem Hintergrund ist die Satzung der Gesellschaft in § 3 
           Abs. 1 anzupassen. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 3 Abs. 1 der Satzung 
           der Gesellschaft wie folgt neu zu fassen: 
 
 
           'Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen ausschließlich im 
           Bundesanzeiger, soweit nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt 
           ist.' 
 
 
   ERGÄNZENDE ANGABEN 
 
   Angaben gem. § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG 
 
   Die unter Tagesordnungspunkt 6 zur Wahl in den Aufsichtsrat als 
   Anteilseignervertreter vorgeschlagenen Kandidaten sind bei den 
   nachfolgend unter a) aufgeführten Gesellschaften Mitglied des 
   gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats und bei den unter b) 
   aufgeführten Gesellschaft Mitglied eines vergleichbaren in- oder 
   ausländischen Kontrollgremiums. 
 
           Dr. Thomas Birtel 
 
 
 
 
            a) Ed. Züblin AG, Stuttgart 
            STRABAG AG, Spittal an der Drau (Österreich), stellv. 
            Vorsitzender 
            VHV Allgemeine Versicherung AG, Hannover 
 
 
            b) N.V. STRABAG Benelux S.A., Antwerpen (Belgien), 
            Verwaltungsrat Vorsitzender 
            STRABAG Sp. z o.o., Warschau (Polen) 
            STRABAG MML. Kft., Budapest (Ungarn) 
 
 
 
           Dipl.-Ing. Roland Jurecka 
 
 
 
 
   a) Ed. Züblin AG, Stuttgart 
   Bau Holding Beteiligungs AG, Spittal an der Drau (Österreich) 
 
 
   b) Autostrada Wielkopolska S.A., Poznan (Polen), 
   stellv. Vorsitzender 
 
 
 
           Dr. Peter Krammer 
 
 
 
 
            a) Ed. Züblin AG, Stuttgart 
            STRABAG AG, Spittal an der Drau (Österreich) 
 
 
            b) STRABAG Sp. z o.o., Warschau (Polen) 
            STRABAG Zrt., Budapest (Ungarn) 
            STRABAG MML. Kft., Budapest (Ungarn) 
 
 
 
           Dr. Jürgen Kuchenwald 
 
 
 
 
   a) Ed. Züblin AG, Stuttgart, Vorsitzender 
   Bau Holding Beteiligungs AG, Spittal an der Drau (Österreich), 
   stellv. Vorsitzender 
 
 
   b) keine 
 
 
 
           Ing. Fritz Oberlerchner 
 
 
 
 
            a) Andritz AG, Graz (Österreich) 
 
 
            b) keine 
 
 
 
           Elke Plaßwilm 
 
 
 
 
            a) keine 
 
 
            b) keine 
 
 
 
           Dr. Götz Sadtler 
 
 
 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 14, 2013 09:09 ET (13:09 GMT)

a) Ed. Züblin AG, Stuttgart 
   Bau Holding Beteiligungs AG, Spittal an der Drau (Österreich) 
   ThyssenKrupp Marine Systems GmbH, Kiel (vormals Howaldtswerke 
   - Deutsche Werft GmbH) 
 
 
   b) keine 
 
 
 
           Dipl.-Kfm. Werner Schneider 
 
 
 
 
   a) Ed. Züblin AG, Stuttgart 
   Bau Holding Beteiligungs AG, Spittal an der Drau (Österreich) 
 
 
   b) keine 
 
 
 
   WEITERE ANGABEN ZUR EINBERUFUNG 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
   Das Grundkapital der Gesellschaft ist im Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung eingeteilt in 4.030.000 Stückaktien. Jede Aktie 
   gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesellschaft hält zum 
   Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. 
   Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im 
   Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung somit 4.030.000 Stück. 
 
   Umschreibungsstopp (Technical Record Date) 
 
   Für die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts ist der am Tag der 
   Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand 
   maßgebend. Bitte beachten Sie, dass vom 24. Juni 2013 bis zum Tag der 
   Hauptversammlung (jeweils einschließlich) aus abwicklungstechnischen 
   Gründen keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen werden. 
 
   Voraussetzungen für die Teilnahme an der Versammlung und die Ausübung 
   des Stimmrechts 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung - in Person oder durch einen 
   Bevollmächtigten - und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen 
   Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig vor der Versammlung in 
   Textform in deutscher oder englischer Sprache bei der Gesellschaft 
   angemeldet haben und die für die angemeldeten Aktien im Aktienregister 
   eingetragen sind. Die Anmeldung muss der STRABAG AG spätestens sechs 
   Tage vor der Versammlung (wobei der Tag der Versammlung und der Tag 
   des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also spätestens am 21. Juni 2013 
   (24:00 Uhr), unter folgender Adresse zugegangen sein: 
 
   STRABAG AG 
   c/o Computershare Operations Center 
   80249 München 
   Fax: +49 89 30903-74675 
   anmeldestelle@computershare.de 
 
   Nach Zugang der Anmeldung werden den Aktionären Eintrittskarten für 
   die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der 
   Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre um 
   frühzeitige Übersendung der Anmeldung an die Gesellschaft. Die 
   Eintrittskarten sind lediglich Organisationsmittel und stellen keine 
   Teilnahmevoraussetzungen dar. 
 
   Ist ein Kreditinstitut im Aktienregister eingetragen, so kann dieses 
   Kreditinstitut das Stimmrecht für Aktien, die ihm nicht gehören, nur 
   aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs ausüben. 
 
   Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten 
 
   Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung durch einen 
   Bevollmächtigten, insbesondere auch durch ein Kreditinstitut oder eine 
   Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Für den Fall, dass ein 
   Aktionär mehr als eine Person bevollmächtigt, kann die Gesellschaft 
   eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
   Die Vollmacht bedarf der Textform (§ 126b BGB), wenn weder ein 
   Kreditinstitut, noch eine Aktionärsvereinigung, noch eine andere ihnen 
   nach § 135 Absätze 8 und 10 des Aktiengesetzes gleichgestellte Person 
   oder Institution zur Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigt wird. 
   Dasselbe gilt für den Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
   Gesellschaft und einen evtl. Widerruf der Vollmacht. Für die Erteilung 
   und den Nachweis einer Vollmacht können die Formulare verwendet 
   werden, die den Aktionären zusammen mit den Anmeldeunterlagen 
   zugesandt werden. Der Nachweis der Vollmacht kann der Gesellschaft an 
   die nachfolgend genannte Adresse übermittelt werden: 
 
   STRABAG AG 
   c/o Computershare Operations Center 
   80249 München 
   Fax: +49 89 30903-74675 
   StrabagAG-HV2013@computershare.de 
 
   Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten oder diesen nach §§ 135 
   Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Instituten oder Unternehmen, 
   von Aktionärsvereinigungen und diesen gem. § 135 Abs. 8 AktG 
   gleichgestellten Personen sind in der Regel Besonderheiten zu 
   beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind. 
 
   Verfahren für die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der 
   Gesellschaft 
 
   Wir bieten unseren Aktionären an, sich durch von der Gesellschaft 
   benannte Stimmrechtsvertreter bei den Abstimmungen vertreten zu 
   lassen. Den Stimmrechtsvertretern müssen dazu eine Vollmacht und 
   Weisungen für die Ausübung der Stimmrechte erteilt werden. 
   Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. 
   Ohne diese Weisungen werden sie von der Vollmacht keinen Gebrauch 
   machen. Die Erteilung der Vollmachten an von der Gesellschaft benannte 
   Stimmrechtsvertreter, deren Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung sowie die Weisungen müssen der Gesellschaft bis zum 
   27. Juni 2013 (24:00 Uhr) in Textform unter der im Abschnitt 
   'Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten' genannten 
   Adresse zugegangen sein. Auch nach diesem Zeitpunkt können weiterhin 
   noch per E-Mail sowie während der Hauptversammlung die Erteilung der 
   Vollmachten an die von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung sowie Weisungen an den von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter erfolgen. Die Gesellschaft bietet für die 
   Übermittlung von Vollmachten und Weisungen sowie den Nachweis über die 
   Vollmachtserteilung an den von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter die bereits benannte E-Mail-Adresse 
   (StrabagAG-HV2013@computershare.de) an. 
 
   Die Aktionäre werden gebeten, für die Vollmachts- und 
   Weisungserteilung an von der Gesellschaft benannte 
   Stimmrechtsvertreter das Formular zu verwenden, welches zusammen mit 
   den Anmeldeunterlagen übersandt wird. 
 
   Weitere Angaben zum Verfahren für die Stimmabgabe durch einen 
   Bevollmächtigten oder Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
 
   Auch im Fall einer Bevollmächtigung ist eine fristgerechte Anmeldung 
   nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. 
 
   Nähere Einzelheiten zur Teilnahme an der Hauptversammlung sowie zur 
   Vollmachts- und Weisungserteilung erhalten die Aktionäre zusammen mit 
   den Anmeldeunterlagen zugesandt. Entsprechende Informationen sind auch 
   auf der Internetseite der Gesellschaft (www.strabag.de, Investor 
   Relations/Hauptversammlung) zugänglich. 
 
   ANGABEN ZU DEN RECHTEN DER AKTIONÄRE NACH § 122 ABS. 2, § 126 ABS. 1, 
   § 127, § 131 ABS. 1 AKTIENGESETZ 
 
   Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit 
   gemäß § 122 Abs. 2 AktG 
 
   Aktionäre, deren Anteil zusammen den zwanzigsten Teil des 
   Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 EUR erreichen, 
   das entspricht 19.231 Stückaktien, können verlangen, dass Gegenstände 
   auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen 
   ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft 
   spätestens bis zum 28. Mai 2013 (24:00 Uhr), zugegangen sein. Jedem 
   neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage 
   beiliegen. Wir bitten, derartige Verlangen an folgende Adresse zu 
   richten: 
 
   STRABAG AG 
   Vorstandsbüro 
   Siegburger Straße 241 
 
   50679 Köln 
 
   Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß § 126 Abs. 1, § 127 AktG 
 
   Darüber hinaus ist jeder Aktionär berechtigt, Anträge zu Punkten der 
   Tagesordnung zu übersenden (Gegenanträge). Gegenanträge müssen mit 
   einer Begründung versehen sein. Gegenanträge und sonstige Anfragen von 
   Aktionären zur Hauptversammlung sind ausschließlich an die 
   nachfolgende Adresse zu richten: 
 
   STRABAG AG 
   Vorstandsbüro 
   Siegburger Straße 241 
   50679 Köln 
   Fax: +49 221 824-2509 
   elisabeth.hannen@strabag.com 
 
   Gegenanträge müssen der Gesellschaft spätestens bis zum 13. Juni 2013 
   (24:00 Uhr) zugegangen sein. Später eingehende oder anderweitig 
   adressierte Gegenanträge werden nicht berücksichtigt. 
 
   Die vorstehenden Regelungen gelten für den Vorschlag eines Aktionärs 
   zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern mit 
   der Maßgabe sinngemäß, dass Wahlvorschläge nicht begründet werden 
   müssen. 
 
   Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft im Zeitpunkt der 
   Übersendung des Gegenantrags bzw. Wahlvorschlags nachzuweisen. 
 
   Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG 
 
   Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand 
   Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die 
   Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung 
   erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die 
   rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem 
   verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den 
   Konzernlagebericht einbezogenen Unternehmen. 
 
   Um die sachgerechte Beantwortung zu erleichtern, werden Aktionäre und 
   Aktionärsvertreter, die in der Hauptversammlung Fragen stellen 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 14, 2013 09:09 ET (13:09 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.