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DGAP-HV: Turbon AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.06.2013 in Hattingen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Turbon AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Turbon AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
20.06.2013 in Hattingen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
14.05.2013 / 15:14 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Turbon 
   Aktiengesellschaft 
 
   Hattingen 
 
   - Wertpapier-Kenn-Nummer 750450 - 
 
 
   Einladung zur Hauptversammlung 
 
   Wir laden unsere Aktionäre zu der 
 
   am Donnerstag, 20. Juni 2013, 11:00 Uhr, 
 
   auf dem Betriebsgelände der Turbon AG, Ruhrdeich 10, 45525 Hattingen 
   stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
   I. Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           Turbon AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
           Dezember 2012 sowie des zusammengefassten Lageberichts für die 
           Turbon AG und den Konzern mit dem erläuternden Bericht zu den 
           Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB und nach § 289 
           Abs. 5, § 315 Abs. 2 Nr. 5 HGB sowie des Berichts des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 
           Zu diesem Tagesordnungspunkt ist eine Beschlussfassung durch 
           die Hauptversammlung nicht erforderlich. Der Aufsichtsrat hat 
           den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den 
           Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit 
           gemäß § 172 Satz 1 Aktiengesetz festgestellt. 
 
 
     2.    Verwendung des Bilanzgewinns 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des 
           Geschäftsjahres 2012 in Höhe von EUR 5.646.541,76 wie folgt zu 
           verwenden: 
           (1) Ausschüttung an die Aktionäre in Höhe von EUR 1.976.941,80 
           durch Zahlung einer Dividende von EUR 0,60 je Aktie 
           (2) Vortrag auf neue Rechnung EUR 3.669.599,96. 
 
 
     3.    Entlastung des Vorstandes 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand 
           Entlastung für das Geschäftsjahr 2012 zu erteilen. 
 
 
     4.    Entlastung des Aufsichtsrates 
           Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der 
           Einzelabstimmung über die Entlastung der Mitglieder des 
           Aufsichtsrates entscheiden zu lassen. Vorstand und 
           Aufsichtsrat schlagen vor, 
 
 
       1.    Herrn Hans-Joachim Scholten für seine Amtszeit 
             als Aufsichtsratsmitglied im Geschäftsjahr 2012 Entlastung 
             zu erteilen, 
 
 
       2.    Herrn Thomas Hertrich für seine Amtszeit als 
             Aufsichtsratsmitglied im Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu 
             erteilen, 
 
 
       3.    Herrn Simon J. McCouaig für seine Amtszeit als 
             Aufsichtsratsmitglied im Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu 
             erteilen, 
 
 
       4.    Herrn Girolamo Cacciatore für seine Amtszeit als 
             Aufsichtsratsmitglied im Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu 
             erteilen, 
 
 
       5.    Herrn Dietmar Kirsch für seine Amtszeit als 
             Aufsichtsratsmitglied im Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu 
             erteilen, 
 
 
       6.    Herrn Dr. Paul-Michael Günther für seine Amtszeit 
             als Aufsichtsratsmitglied im Geschäftsjahr 2012 Entlastung 
             nicht zu erteilen. Vorstand und Aufsichtsrat ist bekannt, 
             dass die zwei größten Aktionäre der Turbon AG, die über die 
             Hauptversammlungsmehrheit verfügen, angekündigt haben, Herrn 
             Dr. Paul-Michael Günther die Entlastung nicht erteilen zu 
             wollen. 
 
 
 
     5.    Wahl zum Aufsichtsrat 
           Der Aufsichtsrat setzt sich nach Aktiengesetz § 96 Absatz 1 
           und § 101 Absatz 1 und nach dem Gesetz über die 
           Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat 
           (DrittelbG) § 1 Absatz 1, § 4 Absatz 1 in Verbindung mit § 10 
           der Satzung der Turbon AG aus vier von der Hauptversammlung zu 
           wählenden Mitgliedern und zwei Mitgliedern der Arbeitnehmer 
           zusammen. 
 
 
           Herr Dr. Paul-Michael Günther ist mit Wirkung zum 7. Mai 2013 
           aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Der Aufsichtsrat schlägt 
           vor, an seiner Stelle Herrn Paul-Dieter Häpp in den 
           Aufsichtsrat zu wählen. 
 
 
           Herr Paul-Dieter Häpp soll von der Hauptversammlung für die 
           mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2016 endende 
           restliche Amtszeit seines Vorgängers gewählt werden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt daher vor, 
 
 
           Paul-Dieter Häpp, Köln 
           Vertriebsleiter Kooperationen, Bank Deutsches 
           Kraftfahrzeuggewerbe GmbH 
 
 
           für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über 
           die Entlastung für das Geschäftsjahr 2015 beschließt, als 
           Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat der Turbon AG zu 
           wählen. 
 
 
           Herr Paul-Dieter Häpp verfügt über keine Mitgliedschaften in 
           anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder in 
           vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von 
           Wirtschaftsunternehmen. 
 
 
           Die Hauptversammlung ist bei der Wahl des 
           Anteilseignervertreters nicht an Wahlvorschläge gebunden. 
 
 
     6.    Bestellung des Abschlussprüfers für das 
           Geschäftsjahr 2013 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, als 
           Abschlussprüferin für das Geschäftsjahr 2013 zu bestellen. 
 
 
   II. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
   Die Gesamtzahl der Aktien im Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung beträgt 3.294.903 Aktien mit ebenso vielen 
   Stimmrechten. Die Gesellschaft hält davon im Zeitpunkt der Einberufung 
   keine eigenen Aktien. 
 
   III. Teilnahme an der Hauptversammlung 
 
   1. Teilnahmeberechtigung 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage eines 
   Nachweises ihres Aktienbesitzes bis zum Ablauf des 13. Juni 2013 bei 
   der Gesellschaft in deutscher oder englischer Sprache in Textform (§ 
   126b BGB) anmelden. Der Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf den 
   Beginn des 30. Mai 2013 beziehen und ist in deutscher oder englischer 
   Sprache in Textform (§ 126b BGB) zu erbringen. 
 
   Anmeldung und Nachweis müssen der Gesellschaft unter folgender Adresse 
   zugehen (Anmeldestelle): 
 
   Turbon AG 
   c/o COMMERZBANK AG 
   GS-MO 4.1.1 General Meetings 
   60261 Frankfurt/Main 
 
   Telefax: +49 (0) 69 / 136 - 26351 
   E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer 
   den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. 
 
   Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Umfang 
   des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem 
   Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem 
   Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des 
   Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen 
   Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die 
   Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der 
   Anteilsbesitz des Aktionärs an dem Nachweisstichtag maßgeblich. 
   Entsprechendes gilt für den Erwerb von Aktien nach dem 
   Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag keine Aktien 
   besitzen und erst danach Aktionär werden, sind an der Hauptversammlung 
   weder teilnahme- noch stimmberechtigt. 
 
   Aktionäre, die sich anmelden möchten, werden gebeten, die ihnen von 
   ihrem depotführenden Kreditinstitut zugesandten Unterlagen zur 
   Eintrittskartenbestellung auszufüllen und rechtzeitig und vollständig 
   an das entsprechende depotführende Kreditinstitut zurückzuschicken. 
   Die Anmeldung zur Hauptversammlung und der Nachweis des 
   Anteilsbesitzes werden dann durch das depotführende Institut 
   vorgenommen. 
 
   2. Stimmrechtsvertretung 
 
   Es wird darauf hingewiesen, dass für Aktionäre, die nicht selbst an 
   der Hauptversammlung teilnehmen möchten, die Möglichkeit der Ausübung 
   des Stimmrechts durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch ein 
   Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären, von der Gesellschaft 
   benannte Stimmrechtsvertreter oder einer anderen Person besteht. 
 
   Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. 
   Ausnahmen von dem Formerfordernis können für die Erteilung von 
   Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder andere 
   nach § 135 AktG gleichgestellte Personen oder Institutionen und deren 
   Widerruf bestehen. Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine 
   Aktionärsvereinigung oder ein andere der in § 135 des Aktiengesetzes 
   gleichgestellten Institute, Unternehmen oder Personen mit der 
   Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, bitten wir sich mit diesen 
   zu Bevollmächtigenden über eine mögliche Form der Vollmacht 
   abzustimmen. 
 
   Auf der Rückseite der Eintrittskarte befinden sich die Möglichkeit zur 
   Erteilung der Vollmacht und die Möglichkeit zur Erteilung der 

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May 14, 2013 09:14 ET (13:14 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
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