DGAP-HV: Turbon AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Turbon AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
20.06.2013 in Hattingen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
gemäß §121 AktG
14.05.2013 / 15:14
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Turbon
Aktiengesellschaft
Hattingen
- Wertpapier-Kenn-Nummer 750450 -
Einladung zur Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zu der
am Donnerstag, 20. Juni 2013, 11:00 Uhr,
auf dem Betriebsgelände der Turbon AG, Ruhrdeich 10, 45525 Hattingen
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
I. Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
Turbon AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.
Dezember 2012 sowie des zusammengefassten Lageberichts für die
Turbon AG und den Konzern mit dem erläuternden Bericht zu den
Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB und nach § 289
Abs. 5, § 315 Abs. 2 Nr. 5 HGB sowie des Berichts des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Zu diesem Tagesordnungspunkt ist eine Beschlussfassung durch
die Hauptversammlung nicht erforderlich. Der Aufsichtsrat hat
den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit
gemäß § 172 Satz 1 Aktiengesetz festgestellt.
2. Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des
Geschäftsjahres 2012 in Höhe von EUR 5.646.541,76 wie folgt zu
verwenden:
(1) Ausschüttung an die Aktionäre in Höhe von EUR 1.976.941,80
durch Zahlung einer Dividende von EUR 0,60 je Aktie
(2) Vortrag auf neue Rechnung EUR 3.669.599,96.
3. Entlastung des Vorstandes
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand
Entlastung für das Geschäftsjahr 2012 zu erteilen.
4. Entlastung des Aufsichtsrates
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der
Einzelabstimmung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrates entscheiden zu lassen. Vorstand und
Aufsichtsrat schlagen vor,
1. Herrn Hans-Joachim Scholten für seine Amtszeit
als Aufsichtsratsmitglied im Geschäftsjahr 2012 Entlastung
zu erteilen,
2. Herrn Thomas Hertrich für seine Amtszeit als
Aufsichtsratsmitglied im Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu
erteilen,
3. Herrn Simon J. McCouaig für seine Amtszeit als
Aufsichtsratsmitglied im Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu
erteilen,
4. Herrn Girolamo Cacciatore für seine Amtszeit als
Aufsichtsratsmitglied im Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu
erteilen,
5. Herrn Dietmar Kirsch für seine Amtszeit als
Aufsichtsratsmitglied im Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu
erteilen,
6. Herrn Dr. Paul-Michael Günther für seine Amtszeit
als Aufsichtsratsmitglied im Geschäftsjahr 2012 Entlastung
nicht zu erteilen. Vorstand und Aufsichtsrat ist bekannt,
dass die zwei größten Aktionäre der Turbon AG, die über die
Hauptversammlungsmehrheit verfügen, angekündigt haben, Herrn
Dr. Paul-Michael Günther die Entlastung nicht erteilen zu
wollen.
5. Wahl zum Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat setzt sich nach Aktiengesetz § 96 Absatz 1
und § 101 Absatz 1 und nach dem Gesetz über die
Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat
(DrittelbG) § 1 Absatz 1, § 4 Absatz 1 in Verbindung mit § 10
der Satzung der Turbon AG aus vier von der Hauptversammlung zu
wählenden Mitgliedern und zwei Mitgliedern der Arbeitnehmer
zusammen.
Herr Dr. Paul-Michael Günther ist mit Wirkung zum 7. Mai 2013
aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Der Aufsichtsrat schlägt
vor, an seiner Stelle Herrn Paul-Dieter Häpp in den
Aufsichtsrat zu wählen.
Herr Paul-Dieter Häpp soll von der Hauptversammlung für die
mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2016 endende
restliche Amtszeit seines Vorgängers gewählt werden.
Der Aufsichtsrat schlägt daher vor,
Paul-Dieter Häpp, Köln
Vertriebsleiter Kooperationen, Bank Deutsches
Kraftfahrzeuggewerbe GmbH
für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über
die Entlastung für das Geschäftsjahr 2015 beschließt, als
Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat der Turbon AG zu
wählen.
Herr Paul-Dieter Häpp verfügt über keine Mitgliedschaften in
anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder in
vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen.
Die Hauptversammlung ist bei der Wahl des
Anteilseignervertreters nicht an Wahlvorschläge gebunden.
6. Bestellung des Abschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2013
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, als
Abschlussprüferin für das Geschäftsjahr 2013 zu bestellen.
II. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Die Gesamtzahl der Aktien im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung beträgt 3.294.903 Aktien mit ebenso vielen
Stimmrechten. Die Gesellschaft hält davon im Zeitpunkt der Einberufung
keine eigenen Aktien.
III. Teilnahme an der Hauptversammlung
1. Teilnahmeberechtigung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage eines
Nachweises ihres Aktienbesitzes bis zum Ablauf des 13. Juni 2013 bei
der Gesellschaft in deutscher oder englischer Sprache in Textform (§
126b BGB) anmelden. Der Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf den
Beginn des 30. Mai 2013 beziehen und ist in deutscher oder englischer
Sprache in Textform (§ 126b BGB) zu erbringen.
Anmeldung und Nachweis müssen der Gesellschaft unter folgender Adresse
zugehen (Anmeldestelle):
Turbon AG
c/o COMMERZBANK AG
GS-MO 4.1.1 General Meetings
60261 Frankfurt/Main
Telefax: +49 (0) 69 / 136 - 26351
E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer
den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat.
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Umfang
des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem
Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des
Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die
Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der
Anteilsbesitz des Aktionärs an dem Nachweisstichtag maßgeblich.
Entsprechendes gilt für den Erwerb von Aktien nach dem
Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag keine Aktien
besitzen und erst danach Aktionär werden, sind an der Hauptversammlung
weder teilnahme- noch stimmberechtigt.
Aktionäre, die sich anmelden möchten, werden gebeten, die ihnen von
ihrem depotführenden Kreditinstitut zugesandten Unterlagen zur
Eintrittskartenbestellung auszufüllen und rechtzeitig und vollständig
an das entsprechende depotführende Kreditinstitut zurückzuschicken.
Die Anmeldung zur Hauptversammlung und der Nachweis des
Anteilsbesitzes werden dann durch das depotführende Institut
vorgenommen.
2. Stimmrechtsvertretung
Es wird darauf hingewiesen, dass für Aktionäre, die nicht selbst an
der Hauptversammlung teilnehmen möchten, die Möglichkeit der Ausübung
des Stimmrechts durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch ein
Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären, von der Gesellschaft
benannte Stimmrechtsvertreter oder einer anderen Person besteht.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.
Ausnahmen von dem Formerfordernis können für die Erteilung von
Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder andere
nach § 135 AktG gleichgestellte Personen oder Institutionen und deren
Widerruf bestehen. Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder ein andere der in § 135 des Aktiengesetzes
gleichgestellten Institute, Unternehmen oder Personen mit der
Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, bitten wir sich mit diesen
zu Bevollmächtigenden über eine mögliche Form der Vollmacht
abzustimmen.
Auf der Rückseite der Eintrittskarte befinden sich die Möglichkeit zur
Erteilung der Vollmacht und die Möglichkeit zur Erteilung der
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