Im Streit um die Preise für neue
Arzneimittel prüft das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg an
diesem Mittwoch eine Klage des Pharmakonzerns Novartis
Hintergrund sind die Regelungen des Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG), das Anfang 2011 in Kraft trat. Seither müssen Hersteller für alle Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen Nachweise über den Zusatznutzen gegenüber älteren Mitteln vorlegen. Der GBA entscheidet, ob und welchen Mehrwert ein neues Mittel tatsächlich hat.
Die Bundesregierung wiederum will juristische Zweifel an dem Verfahren per Gesetz ausräumen. Durch Nachbesserungen sollen die geplanten Milliardeneinsparungen bei Arzneimitteln abgesichert werden. Mit dem Gesetz soll unter anderem klargestellt werden, dass Pharmafirmen erst am Ende des gesamten Verfahrens von Nutzenbewertung und nachfolgender Preisverhandlungen dagegen klagen können.
Bisher gibt es nach Angaben des Verbands forschender Arzneimittelhersteller (vfa) in 22 Fällen abgeschlossene Verhandlungen über den Preis und in 30 Fällen Nutzenbewertungen. Im Jahr 2012 sind die Arzneimittelausgaben um 1,1 Prozent je Versicherten auf 30,9 Milliarden Euro gestiegen. Ein Grund für den Kostenanstieg sind immer neue Arzneimittel, die für mehrere Jahre dem Patentschutz unterliegen./mvk/bw/DP/zb
ISIN CH0012005267
AXC0015 2013-05-15/05:49
