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DGAP-HV: caatoosee ag: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: caatoosee ag: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.05.2013 in Leonberg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: caatoosee ag / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
caatoosee ag: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
24.05.2013 in Leonberg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
15.05.2013 / 15:11 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   caatoosee ag i.L. 
 
   Leonberg 
 
   - ISIN DE 000A1E8HY7 - 
   - Wertpapier-Kenn-Nummer A1E8HY - 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der 
 
   am Montag, den 24. Juni 2013, um 11.00 Uhr 
 
 
   im Amber Hotel, Römerstraße 102, 71229 Leonberg, stattfindenden 
   ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
   Tagesordnung: 
 
     1.    Vorlage des mit einem uneingeschränkten 
           Bestätigungsvermerk der KPMG AG 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, versehenen 
           Jahresabschlusses und Lageberichts für das Geschäftsjahr vom 
           01. Januar 2012 bis 31. Dezember 2012 mit dem erläuternden 
           Bericht der Abwicklerin zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB 
           sowie des Berichts des Aufsichtsrats und Beschlussfassung über 
           die Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 
           vom 01. Januar 2012 bis 31. Dezember 2012 
 
 
           Die genannten Unterlagen können im Internet unter 
           http://www.caatoosee.com/investor-relations/hauptversammlung.html 
           eingesehen sowie heruntergeladen werden und werden auch in der 
           Hauptversammlung am 24. Juni 2013 ausliegen. Ihr Inhalt wird 
           in der Hauptversammlung durch die Abwicklerin und - soweit es 
           den Bericht des Aufsichtsrats betrifft - durch den 
           Vorsitzenden des Aufsichtsrats erläutert. 
 
 
           Abwicklerin und Aufsichtsrat schlagen vor, den von der 
           Abwicklerin aufgestellten Abschluss für das Geschäftsjahr vom 
           01. Januar 2012 bis 31. Dezember 2012, der mit dem 
           uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der KPMG AG 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, versehen ist, 
           festzustellen. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Abwicklerin für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2012 bis zum 
           31. Dezember 2012 
 
 
           Abwicklerin und Aufsichtsrat schlagen vor, der Abwicklerin, 
           die im Geschäftsjahr vom 01. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 
           2012 amtiert hat, Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 01. 
           Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012 
 
 
           Abwicklerin und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats, die im Geschäftsjahr vom 01. Januar 2012 bis 
           zum 31. Dezember 2012 amtiert haben, Entlastung für diesen 
           Zeitraum zu erteilen. 
 
 
     4.    Wahl des Abschlussprüfers für die 
           Liquidations-Schlussbilanz 
 
 
           Es ist beabsichtigt, die Liquidation der Gesellschaft 
           möglichst kurzfristig zu beenden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer 
           für die Liquidations-Schlussbilanz zu wählen. 
 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers für das 
           Abwicklungsgeschäftsjahr vom 01. Januar 2013 bis zum 31. 
           Dezember 2013 
 
 
           Falls die Abwicklung nicht bis zum 31. Dezember 2013 beendet 
           werden kann, sind für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2013 
           bis 31. Dezember 2013 ein Jahresabschluss aufzustellen und ein 
           Lagebericht zu erstellen und diese zu prüfen, so dass 
           vorsorglich ein Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr vom 01. 
           Januar 2013 bis 31. Dezember 2013 zu wählen ist. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer 
           für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2013 bis zum 31. Dezember 
           2013 zu wählen. 
 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
   Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der 
   Einberufung EUR 12.049.494,00. Es ist eingeteilt in 12.049.494 
   nennwertlose auf den Inhaber lautende Stückaktien mit ebenso vielen 
   Stimmrechten. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung 
   keine eigenen Aktien. 
 
   Teilnahmevoraussetzungen 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind gemäß § 18 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre 
   berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung 
   muss der Gesellschaft bis spätestens Montag, den 17. Juni 2013, 24.00 
   Uhr, unter der nachfolgenden Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse 
   zugehen: 
 
           caatoosee ag i.L. 
           c/o Art-of-Conference - Martina Zawadzki - 
           Böblinger Str. 26 
           70178 Stuttgart 
           Telefax: +49 (0)711/4709-713 
           E-Mail: caatoosee@art-of-conference.de 
 
 
   Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an 
   der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen. 
   Dazu ist ein in Schriftform oder in Textform in deutscher oder 
   englischer Sprache erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes 
   durch das depotführende Institut erforderlich. Der Nachweis hat sich 
   auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also auf 
   Montag, den 03. Juni 2013, 0.00 Uhr, zu beziehen ('Nachweisstichtag' 
   oder 'Record Date') und muss der Gesellschaft bis spätestens Montag, 
   den 17. Juni 2013, 24.00 Uhr, unter der zuvor genannten Adresse, 
   Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse zugehen. 
 
   Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht 
   blockiert. Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach der 
   Anmeldung weiterhin frei verfügen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt 
   für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des 
   Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes 
   erbracht hat. Das bedeutet, dass Aktionäre, die ihre Aktien erst nach 
   dem Nachweisstichtag erworben haben, mit diesen Aktien nicht im 
   eigenen Namen an der Hauptversammlung teilnehmen können. Veränderungen 
   im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben für den Umfang und 
   die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts des angemeldeten Aktionärs 
   keine Bedeutung. 
 
   Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes 
   unter der zuvor genannten Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse 
   werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung 
   übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte 
   sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für den Zugang 
   der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der 
   Gesellschaft Sorge zu tragen. Der Erhalt einer Eintrittskarte ist 
   keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
   Ausübung des Stimmrechts, sondern dient lediglich der leichteren 
   organisatorischen Abwicklung. Die Eintrittskarten dienen der 
   Erstellung des Teilnehmerverzeichnisses und werden an der 
   Eingangskontrolle in Stimmkarten umgetauscht. Aktionäre, die sich 
   ordnungsgemäß vor der Hauptversammlung angemeldet und ihren 
   Anteilsbesitz nachgewiesen haben, sind auch ohne Eintrittskarte zur 
   Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt. 
 
   Verfahren der Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten 
 
   Unsere Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht selbst oder 
   durch Bevollmächtigte, z. B. durch ein depotführendes Kreditinstitut, 
   eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person oder Institution 
   ihrer Wahl ausüben zu lassen. Auch in allen Fällen der 
   Bevollmächtigung bedarf es der ordnungsgemäßen Anmeldung gemäß den 
   oben beschriebenen Teilnahmevoraussetzungen; ferner ist auch in diesen 
   Fällen der Nachweis des Anteilsbesitzes des Vollmachtgebers 
   erforderlich. 
 
   Die Satzung der Gesellschaft enthält keine vom Gesetz abweichenden 
   Bestimmungen im Hinblick auf die Vollmachtserteilung. Nach dem Gesetz 
   gilt daher Folgendes: 
 
   Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. 
   Ausnahmen können für die Erteilung von Vollmachten an Kreditinstitute, 
   Aktionärsvereinigungen oder andere nach § 135 AktG gleichgestellte 
   Personen oder Institutionen und deren Widerruf sowie die 
   entsprechenden Nachweise gegenüber der Gesellschaft bestehen; 
   hinsichtlich der insoweit einzuhaltenden Form bitten wir unsere 
   Aktionäre, sich mit den Genannten abzustimmen. 
 
   Für die Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft, die 
   Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem Bevollmächtigten 
   erklärten Bevollmächtigung und den Widerruf von Vollmachten steht 
   folgende Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse zur Verfügung: 
 
           caatoosee ag i.L. 
           c/o Art-of-Conference - Martina Zawadzki - 
           Böblinger Str. 26 
           70178 Stuttgart 
           Telefax: +49 (0)711/4709-713 
           E-Mail: caatoosee@art-of-conference.de 
 
 
   Am Tag der Hauptversammlung steht dafür ab 10.00 Uhr auch die Ein- und 

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May 15, 2013 09:11 ET (13:11 GMT)

Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung im Amber Hotel, Römerstraße 
   102, 71229 Leonberg, zur Verfügung. 
 
   Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht befindet sich auf der 
   Rückseite der Eintrittskarte, die den Aktionären nach der oben 
   beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird, und 
   steht unter 
   http://www.caatoosee.com/investor-relations/hauptversammlung.html zum 
   Download zur Verfügung. Die Aktionäre werden gebeten, das von der 
   Gesellschaft zur Verfügung gestellte Formular zu verwenden. 
 
   Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die 
   Gesellschaft einen oder mehrere dieser Bevollmächtigten zurückweisen. 
 
   Bevollmächtigung von der Gesellschaft benannter Stimmrechtsvertreter 
 
   Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären darüber hinaus an, dass sie 
   sich nach Maßgabe erteilter Weisungen auch durch einen von der 
   Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung 
   vertreten lassen. Auch im Fall der Bevollmächtigung eines 
   Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft bedarf es der ordnungsgemäßen 
   Anmeldung gemäß den oben beschriebenen Teilnahmevoraussetzungen; 
   ferner ist auch in diesen Fällen der Nachweis des Anteilsbesitzes 
   durch den Aktionär erforderlich. Die von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter sind nur zur Stimmrechtsausübung befugt, soweit 
   eine ausdrückliche Weisung vorliegt. Die von der Gesellschaft 
   benannten Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, entsprechend den 
   ihnen erteilten Weisungen abzustimmen. Die Stimmrechtsvertreter der 
   Gesellschaft nehmen keine Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen 
   gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Rede- und 
   Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen. Zu Anträgen, zu 
   denen es keine mit dieser Einladung bekanntgemachten 
   Beschlussvorschläge der Abwicklerin und/oder des Aufsichtsrats gibt, 
   nehmen die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft keine Weisungen 
   entgegen. Weitere Informationen zur Vollmachtserteilung an die von der 
   Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sowie das Formular für die 
   Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter und zur Erteilung von Weisungen können auf der 
   Internetseite der Gesellschaft 
   (http://www.caatoosee.com/investor-relations/hauptversammlung.html) 
   heruntergeladen oder unter der oben für die Anmeldung zur 
   Hauptversammlung angegebenen Adresse angefordert werden. Die Aktionäre 
   werden gebeten, das von der Gesellschaft zur Verfügung gestellte 
   Formular zu verwenden. 
 
   Die Erteilung einer Vollmacht an von der Gesellschaft benannte 
   Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft sowie die Erteilung von 
   Weisungen an von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter, ihr 
   Widerruf oder die Änderung dieser Weisungen bedürfen der Textform. 
 
   Die Vollmachten mit den darin enthaltenen Weisungen an die 
   Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft und die Eintrittskarte müssen 
   bis spätestens Freitag, 21. Juni 2013, 24.00 Uhr, bei der Gesellschaft 
   unter der folgenden Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse eingehen: 
 
           caatoosee ag i.L. 
           c/o Art-of-Conference - Martina Zawadzki - 
           Böblinger Str. 26 
           70178 Stuttgart 
           Telefax: +49 (0)711/4709-713 
           E-Mail: caatoosee@art-of-conference.de 
 
 
   Am Tag der Hauptversammlung steht dafür ab 10.00 Uhr auch die Ein- und 
   Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung im Amber Hotel, Römerstraße 
   102, 71229 Leonberg, zur Verfügung. Nach Freitag, 21. Juni 2013, 24.00 
   Uhr, unter der vorgenannten Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse 
   eingehende Vollmachten, Widerrufe von Vollmachten, Weisungen oder 
   Änderungen von Weisungen können nicht mehr berücksichtigt werden; am 
   Tag der Hauptversammlung selbst steht dafür ab 10.00 Uhr bis kurz vor 
   Beginn der Abstimmungen lediglich die Ein- und Ausgangskontrolle zur 
   Hauptversammlung im Amber Hotel, Römerstraße 102, 71229 Leonberg, zur 
   Verfügung. 
 
   Form- und fristgerecht angemeldeten und in der Hauptversammlung 
   erschienenen Aktionären bieten wir an, die von der Gesellschaft 
   benannten Stimmrechtsvertreter auch in der Hauptversammlung mit der 
   Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen. 
 
   Rechte der Aktionäre: Ergänzung der Tagesordnung 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
   Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von 
   EUR 500.000,00 erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, 
   dass Gegenstände auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und 
   bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss 
   eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Anträge von 
   Aktionären auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG sind 
   schriftlich an die Abwicklerin der Gesellschaft unter folgender 
   Adresse zu richten: 
 
           caatoosee ag i.L. 
           Abwicklerin 
           Riedwiesenstraße 1 
           71229 Leonberg 
 
 
   Sie müssen der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der 
   Hauptversammlung, also spätestens am Freitag, 24. Mai 2013, 24.00 Uhr, 
   zugehen. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie für die Dauer 
   der gesetzlich angeordneten Mindestbesitzzeit von drei Monaten Inhaber 
   einer ausreichenden Anzahl von Aktien sind (§§ 122 Abs. 2, 122 Abs. 1 
   Satz 3, 142 Abs. 2 Satz 2 AktG). 
 
   Rechte der Aktionäre: Gegenanträge/Wahlvorschläge von Aktionären 
 
   Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft gemäß § 126 AktG 
   Gegenanträge gegen einen Beschlussvorschlag der Abwicklerin und/oder 
   des Aufsichtsrats zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt sowie 
   Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG übersenden. 
 
   Gegenanträge sind unter Angabe des Namens des Aktionärs und einer 
   Begründung an folgende Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse zu 
   richten: 
 
           caatoosee ag i.L. 
           Investor Relations 
           Riedwiesenstraße 1 
           71229 Leonberg 
           Telefax: +49 (0)71 52/355 66 50 
           E-Mail: investors@caatoosee.com 
 
 
   Nach ihrem Eingang bei der Gesellschaft werden zugänglich zu machende 
   Gegenanträge einschließlich des Namens des Aktionärs sowie einer 
   zugänglich zu machenden Begründung und einer eventuellen Stellungnahme 
   der Verwaltung auf der Internetseite der Gesellschaft 
   (http://www.caatoosee.com/investor-relations/hauptversammlung.html) 
   zugänglich gemacht. Dabei werden die bis Sonntag, den 09. Juni 2013, 
   24.00 Uhr, bei der oben genannten Adresse, Fax-Nummer oder 
   E-Mail-Adresse eingehenden Gegenanträge berücksichtigt. 
 
   Die caatoosee ag i.L. ist unter bestimmten Voraussetzungen nicht 
   verpflichtet, einen Gegenantrag und dessen Begründung zugänglich zu 
   machen. Dies ist der Fall, 
 
     -     soweit sich die Abwicklerin durch das 
           Zugänglichmachen strafbar machen würde, 
 
 
     -     wenn der Gegenantrag zu einem gesetz- oder 
           satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde, 
 
 
     -     wenn die Begründung in wesentlichen Punkten 
           offensichtlich falsche oder irreführende Angaben oder wenn sie 
           Beleidigungen enthält, 
 
 
     -     wenn ein auf denselben Sachverhalt gestützter 
           Gegenantrag des Aktionärs bereits zu einer Hauptversammlung 
           der caatoosee ag i.L. nach § 125 AktG zugänglich gemacht 
           worden ist, 
 
 
     -     wenn derselbe Gegenantrag des Aktionärs mit 
           wesentlich gleicher Begründung in den letzten fünf Jahren 
           bereits zu mindestens zwei Hauptversammlungen der Gesellschaft 
           nach § 125 AktG zugänglich gemacht worden ist und in der 
           Hauptversammlung weniger als der zwanzigste Teil des 
           vertretenen Grundkapitals für ihn gestimmt hat, 
 
 
     -     wenn der Aktionär zu erkennen gibt, dass er an der 
           Hauptversammlung nicht teilnehmen und sich nicht vertreten 
           lassen wird, oder 
 
 
     -     wenn der Aktionär in den letzten zwei Jahren in 
           zwei Hauptversammlungen einen von ihm mitgeteilten Gegenantrag 
           nicht gestellt hat oder nicht hat stellen lassen. 
 
 
   Die Begründung eines zulässigen Gegenantrags braucht nicht zugänglich 
   gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. 
 
   Die Abwicklerin behält sich vor, Gegenanträge und ihre Begründungen 
   zusammenzufassen, wenn mehrere Aktionäre zu demselben Gegenstand der 
   Beschlussfassung Gegenanträge stellen. 
 
   Für Wahlvorschläge von Aktionären gelten die vorstehenden Ausführungen 
   sinngemäß mit der Maßgabe, dass ein Wahlvorschlag nicht begründet 
   werden muss (§ 127 AktG). Die caatoosee ag i.L. ist über die 
   vorgenannten, bei den Gegenanträgen aufgeführten Gründe hinaus nicht 
   verpflichtet, Wahlvorschläge zugänglich zu machen, wenn diese nicht 
   den Namen der vorgeschlagenen Person, den ausgeübten Beruf und den 
   Wohnort enthalten. 
 
   Rechte der Aktionäre: Auskunftsrecht des Aktionärs 
 
   Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf Verlangen in der 

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May 15, 2013 09:11 ET (13:11 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

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