DJ DGAP-HV: caatoosee ag: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.05.2013 in Leonberg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: caatoosee ag / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
caatoosee ag: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
24.05.2013 in Leonberg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
15.05.2013 / 15:11
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caatoosee ag i.L.
Leonberg
- ISIN DE 000A1E8HY7 -
- Wertpapier-Kenn-Nummer A1E8HY -
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der
am Montag, den 24. Juni 2013, um 11.00 Uhr
im Amber Hotel, Römerstraße 102, 71229 Leonberg, stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung:
1. Vorlage des mit einem uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk der KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, versehenen
Jahresabschlusses und Lageberichts für das Geschäftsjahr vom
01. Januar 2012 bis 31. Dezember 2012 mit dem erläuternden
Bericht der Abwicklerin zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB
sowie des Berichts des Aufsichtsrats und Beschlussfassung über
die Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr
vom 01. Januar 2012 bis 31. Dezember 2012
Die genannten Unterlagen können im Internet unter
http://www.caatoosee.com/investor-relations/hauptversammlung.html
eingesehen sowie heruntergeladen werden und werden auch in der
Hauptversammlung am 24. Juni 2013 ausliegen. Ihr Inhalt wird
in der Hauptversammlung durch die Abwicklerin und - soweit es
den Bericht des Aufsichtsrats betrifft - durch den
Vorsitzenden des Aufsichtsrats erläutert.
Abwicklerin und Aufsichtsrat schlagen vor, den von der
Abwicklerin aufgestellten Abschluss für das Geschäftsjahr vom
01. Januar 2012 bis 31. Dezember 2012, der mit dem
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, versehen ist,
festzustellen.
2. Beschlussfassung über die Entlastung der
Abwicklerin für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2012 bis zum
31. Dezember 2012
Abwicklerin und Aufsichtsrat schlagen vor, der Abwicklerin,
die im Geschäftsjahr vom 01. Januar 2012 bis zum 31. Dezember
2012 amtiert hat, Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 01.
Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012
Abwicklerin und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats, die im Geschäftsjahr vom 01. Januar 2012 bis
zum 31. Dezember 2012 amtiert haben, Entlastung für diesen
Zeitraum zu erteilen.
4. Wahl des Abschlussprüfers für die
Liquidations-Schlussbilanz
Es ist beabsichtigt, die Liquidation der Gesellschaft
möglichst kurzfristig zu beenden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer
für die Liquidations-Schlussbilanz zu wählen.
5. Wahl des Abschlussprüfers für das
Abwicklungsgeschäftsjahr vom 01. Januar 2013 bis zum 31.
Dezember 2013
Falls die Abwicklung nicht bis zum 31. Dezember 2013 beendet
werden kann, sind für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2013
bis 31. Dezember 2013 ein Jahresabschluss aufzustellen und ein
Lagebericht zu erstellen und diese zu prüfen, so dass
vorsorglich ein Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr vom 01.
Januar 2013 bis 31. Dezember 2013 zu wählen ist.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer
für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2013 bis zum 31. Dezember
2013 zu wählen.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der
Einberufung EUR 12.049.494,00. Es ist eingeteilt in 12.049.494
nennwertlose auf den Inhaber lautende Stückaktien mit ebenso vielen
Stimmrechten. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung
keine eigenen Aktien.
Teilnahmevoraussetzungen
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind gemäß § 18 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre
berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung
muss der Gesellschaft bis spätestens Montag, den 17. Juni 2013, 24.00
Uhr, unter der nachfolgenden Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse
zugehen:
caatoosee ag i.L.
c/o Art-of-Conference - Martina Zawadzki -
Böblinger Str. 26
70178 Stuttgart
Telefax: +49 (0)711/4709-713
E-Mail: caatoosee@art-of-conference.de
Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an
der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen.
Dazu ist ein in Schriftform oder in Textform in deutscher oder
englischer Sprache erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes
durch das depotführende Institut erforderlich. Der Nachweis hat sich
auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also auf
Montag, den 03. Juni 2013, 0.00 Uhr, zu beziehen ('Nachweisstichtag'
oder 'Record Date') und muss der Gesellschaft bis spätestens Montag,
den 17. Juni 2013, 24.00 Uhr, unter der zuvor genannten Adresse,
Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse zugehen.
Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht
blockiert. Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach der
Anmeldung weiterhin frei verfügen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt
für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des
Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes
erbracht hat. Das bedeutet, dass Aktionäre, die ihre Aktien erst nach
dem Nachweisstichtag erworben haben, mit diesen Aktien nicht im
eigenen Namen an der Hauptversammlung teilnehmen können. Veränderungen
im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben für den Umfang und
die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts des angemeldeten Aktionärs
keine Bedeutung.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes
unter der zuvor genannten Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse
werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung
übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte
sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für den Zugang
der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der
Gesellschaft Sorge zu tragen. Der Erhalt einer Eintrittskarte ist
keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die
Ausübung des Stimmrechts, sondern dient lediglich der leichteren
organisatorischen Abwicklung. Die Eintrittskarten dienen der
Erstellung des Teilnehmerverzeichnisses und werden an der
Eingangskontrolle in Stimmkarten umgetauscht. Aktionäre, die sich
ordnungsgemäß vor der Hauptversammlung angemeldet und ihren
Anteilsbesitz nachgewiesen haben, sind auch ohne Eintrittskarte zur
Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt.
Verfahren der Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Unsere Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht selbst oder
durch Bevollmächtigte, z. B. durch ein depotführendes Kreditinstitut,
eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person oder Institution
ihrer Wahl ausüben zu lassen. Auch in allen Fällen der
Bevollmächtigung bedarf es der ordnungsgemäßen Anmeldung gemäß den
oben beschriebenen Teilnahmevoraussetzungen; ferner ist auch in diesen
Fällen der Nachweis des Anteilsbesitzes des Vollmachtgebers
erforderlich.
Die Satzung der Gesellschaft enthält keine vom Gesetz abweichenden
Bestimmungen im Hinblick auf die Vollmachtserteilung. Nach dem Gesetz
gilt daher Folgendes:
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.
Ausnahmen können für die Erteilung von Vollmachten an Kreditinstitute,
Aktionärsvereinigungen oder andere nach § 135 AktG gleichgestellte
Personen oder Institutionen und deren Widerruf sowie die
entsprechenden Nachweise gegenüber der Gesellschaft bestehen;
hinsichtlich der insoweit einzuhaltenden Form bitten wir unsere
Aktionäre, sich mit den Genannten abzustimmen.
Für die Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft, die
Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem Bevollmächtigten
erklärten Bevollmächtigung und den Widerruf von Vollmachten steht
folgende Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse zur Verfügung:
caatoosee ag i.L.
c/o Art-of-Conference - Martina Zawadzki -
Böblinger Str. 26
70178 Stuttgart
Telefax: +49 (0)711/4709-713
E-Mail: caatoosee@art-of-conference.de
Am Tag der Hauptversammlung steht dafür ab 10.00 Uhr auch die Ein- und
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DJ DGAP-HV: caatoosee ag: Bekanntmachung der -2-
Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung im Amber Hotel, Römerstraße
102, 71229 Leonberg, zur Verfügung.
Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht befindet sich auf der
Rückseite der Eintrittskarte, die den Aktionären nach der oben
beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird, und
steht unter
http://www.caatoosee.com/investor-relations/hauptversammlung.html zum
Download zur Verfügung. Die Aktionäre werden gebeten, das von der
Gesellschaft zur Verfügung gestellte Formular zu verwenden.
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die
Gesellschaft einen oder mehrere dieser Bevollmächtigten zurückweisen.
Bevollmächtigung von der Gesellschaft benannter Stimmrechtsvertreter
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären darüber hinaus an, dass sie
sich nach Maßgabe erteilter Weisungen auch durch einen von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung
vertreten lassen. Auch im Fall der Bevollmächtigung eines
Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft bedarf es der ordnungsgemäßen
Anmeldung gemäß den oben beschriebenen Teilnahmevoraussetzungen;
ferner ist auch in diesen Fällen der Nachweis des Anteilsbesitzes
durch den Aktionär erforderlich. Die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter sind nur zur Stimmrechtsausübung befugt, soweit
eine ausdrückliche Weisung vorliegt. Die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, entsprechend den
ihnen erteilten Weisungen abzustimmen. Die Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft nehmen keine Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen
gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Rede- und
Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen. Zu Anträgen, zu
denen es keine mit dieser Einladung bekanntgemachten
Beschlussvorschläge der Abwicklerin und/oder des Aufsichtsrats gibt,
nehmen die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft keine Weisungen
entgegen. Weitere Informationen zur Vollmachtserteilung an die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sowie das Formular für die
Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter und zur Erteilung von Weisungen können auf der
Internetseite der Gesellschaft
(http://www.caatoosee.com/investor-relations/hauptversammlung.html)
heruntergeladen oder unter der oben für die Anmeldung zur
Hauptversammlung angegebenen Adresse angefordert werden. Die Aktionäre
werden gebeten, das von der Gesellschaft zur Verfügung gestellte
Formular zu verwenden.
Die Erteilung einer Vollmacht an von der Gesellschaft benannte
Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft sowie die Erteilung von
Weisungen an von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter, ihr
Widerruf oder die Änderung dieser Weisungen bedürfen der Textform.
Die Vollmachten mit den darin enthaltenen Weisungen an die
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft und die Eintrittskarte müssen
bis spätestens Freitag, 21. Juni 2013, 24.00 Uhr, bei der Gesellschaft
unter der folgenden Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse eingehen:
caatoosee ag i.L.
c/o Art-of-Conference - Martina Zawadzki -
Böblinger Str. 26
70178 Stuttgart
Telefax: +49 (0)711/4709-713
E-Mail: caatoosee@art-of-conference.de
Am Tag der Hauptversammlung steht dafür ab 10.00 Uhr auch die Ein- und
Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung im Amber Hotel, Römerstraße
102, 71229 Leonberg, zur Verfügung. Nach Freitag, 21. Juni 2013, 24.00
Uhr, unter der vorgenannten Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse
eingehende Vollmachten, Widerrufe von Vollmachten, Weisungen oder
Änderungen von Weisungen können nicht mehr berücksichtigt werden; am
Tag der Hauptversammlung selbst steht dafür ab 10.00 Uhr bis kurz vor
Beginn der Abstimmungen lediglich die Ein- und Ausgangskontrolle zur
Hauptversammlung im Amber Hotel, Römerstraße 102, 71229 Leonberg, zur
Verfügung.
Form- und fristgerecht angemeldeten und in der Hauptversammlung
erschienenen Aktionären bieten wir an, die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter auch in der Hauptversammlung mit der
Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen.
Rechte der Aktionäre: Ergänzung der Tagesordnung
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von
EUR 500.000,00 erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen,
dass Gegenstände auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und
bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss
eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Anträge von
Aktionären auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG sind
schriftlich an die Abwicklerin der Gesellschaft unter folgender
Adresse zu richten:
caatoosee ag i.L.
Abwicklerin
Riedwiesenstraße 1
71229 Leonberg
Sie müssen der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der
Hauptversammlung, also spätestens am Freitag, 24. Mai 2013, 24.00 Uhr,
zugehen. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie für die Dauer
der gesetzlich angeordneten Mindestbesitzzeit von drei Monaten Inhaber
einer ausreichenden Anzahl von Aktien sind (§§ 122 Abs. 2, 122 Abs. 1
Satz 3, 142 Abs. 2 Satz 2 AktG).
Rechte der Aktionäre: Gegenanträge/Wahlvorschläge von Aktionären
Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft gemäß § 126 AktG
Gegenanträge gegen einen Beschlussvorschlag der Abwicklerin und/oder
des Aufsichtsrats zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt sowie
Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG übersenden.
Gegenanträge sind unter Angabe des Namens des Aktionärs und einer
Begründung an folgende Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse zu
richten:
caatoosee ag i.L.
Investor Relations
Riedwiesenstraße 1
71229 Leonberg
Telefax: +49 (0)71 52/355 66 50
E-Mail: investors@caatoosee.com
Nach ihrem Eingang bei der Gesellschaft werden zugänglich zu machende
Gegenanträge einschließlich des Namens des Aktionärs sowie einer
zugänglich zu machenden Begründung und einer eventuellen Stellungnahme
der Verwaltung auf der Internetseite der Gesellschaft
(http://www.caatoosee.com/investor-relations/hauptversammlung.html)
zugänglich gemacht. Dabei werden die bis Sonntag, den 09. Juni 2013,
24.00 Uhr, bei der oben genannten Adresse, Fax-Nummer oder
E-Mail-Adresse eingehenden Gegenanträge berücksichtigt.
Die caatoosee ag i.L. ist unter bestimmten Voraussetzungen nicht
verpflichtet, einen Gegenantrag und dessen Begründung zugänglich zu
machen. Dies ist der Fall,
- soweit sich die Abwicklerin durch das
Zugänglichmachen strafbar machen würde,
- wenn der Gegenantrag zu einem gesetz- oder
satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde,
- wenn die Begründung in wesentlichen Punkten
offensichtlich falsche oder irreführende Angaben oder wenn sie
Beleidigungen enthält,
- wenn ein auf denselben Sachverhalt gestützter
Gegenantrag des Aktionärs bereits zu einer Hauptversammlung
der caatoosee ag i.L. nach § 125 AktG zugänglich gemacht
worden ist,
- wenn derselbe Gegenantrag des Aktionärs mit
wesentlich gleicher Begründung in den letzten fünf Jahren
bereits zu mindestens zwei Hauptversammlungen der Gesellschaft
nach § 125 AktG zugänglich gemacht worden ist und in der
Hauptversammlung weniger als der zwanzigste Teil des
vertretenen Grundkapitals für ihn gestimmt hat,
- wenn der Aktionär zu erkennen gibt, dass er an der
Hauptversammlung nicht teilnehmen und sich nicht vertreten
lassen wird, oder
- wenn der Aktionär in den letzten zwei Jahren in
zwei Hauptversammlungen einen von ihm mitgeteilten Gegenantrag
nicht gestellt hat oder nicht hat stellen lassen.
Die Begründung eines zulässigen Gegenantrags braucht nicht zugänglich
gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.
Die Abwicklerin behält sich vor, Gegenanträge und ihre Begründungen
zusammenzufassen, wenn mehrere Aktionäre zu demselben Gegenstand der
Beschlussfassung Gegenanträge stellen.
Für Wahlvorschläge von Aktionären gelten die vorstehenden Ausführungen
sinngemäß mit der Maßgabe, dass ein Wahlvorschlag nicht begründet
werden muss (§ 127 AktG). Die caatoosee ag i.L. ist über die
vorgenannten, bei den Gegenanträgen aufgeführten Gründe hinaus nicht
verpflichtet, Wahlvorschläge zugänglich zu machen, wenn diese nicht
den Namen der vorgeschlagenen Person, den ausgeübten Beruf und den
Wohnort enthalten.
Rechte der Aktionäre: Auskunftsrecht des Aktionärs
Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf Verlangen in der
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May 15, 2013 09:11 ET (13:11 GMT)
Hauptversammlung von den Abwicklern Auskunft über Angelegenheiten der
Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des
Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen
der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen.
Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft
Die Informationen gemäß § 124 a AktG einschließlich dieser Einberufung
der Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden
Unterlagen sowie weitere Informationen im Zusammenhang mit der
Hauptversammlung, sind von der Einberufung an über die Internetseite
der Gesellschaft
(http://www.caatoosee.com/investor-relations/hauptversammlung.html)
zugänglich.
Unter
http://www.caatoosee.com/investor-relations/hauptversammlung.html
werden nach Abschluss der Hauptversammlung auch die
Abstimmungsergebnisse veröffentlicht werden.
Die zugänglich zu machenden Unterlagen werden auch während der
Hauptversammlung am 24. Juni 2013 zur Einsichtnahme ausliegen.
Leonberg, im Mai 2013
caatoosee ag i.L.
Die Abwicklerin
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15.05.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und
Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: caatoosee ag
Riedwiesenstr. 1
71229 Leonberg
Deutschland
E-Mail: investors@caatoosee.com
Internet: http://www.caatoosee.com
ISIN: DE000A1E8HY7
WKN: A1E8HY
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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211303 15.05.2013
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