DGAP-HV: Dresdner Factoring AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Dresdner Factoring AG: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 26.06.2013 in Dresden mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
15.05.2013 / 15:15
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Dresdner Factoring AG
Dresden
Wertpapier-Kenn-Nummer: DFAG99
ISIN DE000DFAG997
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung
der Dresdner Factoring AG am Mittwoch, den 26. Juni 2013, 11:00 Uhr,
in das Kulturrathaus Dresden, Königstraße 15, 01097 Dresden, ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des gebilligten Konzernabschlusses, der Lageberichte des
Vorstands zur Gesellschaft und zum Konzern und des Berichts
des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2012 sowie ein
erläuternder Bericht des Vorstands nach §§ 289 Abs. 4 und 5,
315 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4 HGB
Die vorgenannten Unterlagen können ab dem Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung im Internet unter
www.dresdner-factoring.de im Bereich Investor Relations,
Rubrik Hauptversammlung, eingesehen werden.
Zu diesem Tagesordnungspunkt wird kein Beschluss gefasst, da
Vorstand und Aufsichtsrat den Jahresabschluss festgestellt
haben und der Aufsichtsrat den Konzernabschluss gebilligt hat.
Die gesetzlichen Bestimmungen sehen zu den genannten
Unterlagen keine weitere Beschlussfassung durch die
Hauptversammlung vor. Die genannten Unterlagen werden vom
Vorstand und, soweit es um den Bericht des Aufsichtsrats geht,
vom Aufsichtsrat in der Hauptversammlung erläutert.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der
Dresdner Factoring AG aus dem Geschäftsjahr 2012 in Höhe von
EUR 1.179.104,50 wie folgt zu verwenden:
Bilanzgewinn EUR 1.179.104,50
Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,25 je EUR 635.735,75
dividendenberechtigter Stückaktie
Einstellung in die Gewinnrücklagen EUR 543.368,75
Gewinnvortrag EUR 0,00
Die Dividende wird ab dem 27. Juni 2013 ausbezahlt.
Die Dresdner Factoring AG hält zum Zeitpunkt der Einberufung
279.957 eigene, nicht dividendenberechtigte Aktien. Sollte
sich dieser Bestand bis zum Tag der Hauptversammlung noch
ändern, so wird der Hauptversammlung ein entsprechend
angepasster Beschlusstext zur Verwendung des Bilanzgewinns
vorgelegt.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das
Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, über die Entlastung
der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
jeweils personenbezogen, d.h. im Wege der Einzelentlastung,
abzustimmen.
4.1. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Dr. Norbert
Hörmann für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.
4.2. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Günter Cott
für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.
4.3. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Dr.
Christian Heimann für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu
erteilen.
4.4. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Thomas
Agerholm für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.
4.5. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Jürgen
Freisleben für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.
4.6. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Prof. Dr.
Guido Holzhauser für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu
erteilen.
5. Beschlussfassung über die Bestellung des
Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2013
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz Mönning Bachem
GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschlussprüfer
und Konzernabschlussprüfer für das am 31. Dezember 2013
ablaufende Geschäftsjahr zu bestellen. Der Abschlussprüfer
nimmt auch die Prüfung oder prüferische Durchsicht des
Halbjahresfinanzberichts zum 30. Juni 2013 vor, soweit diese
erfolgen.
6. Beschlussfassung über die Neuwahl eines
Aufsichtsratsmitglieds
Herr Thomas Agerholm hat mit Wirkung zum Ablauf dieser
Hauptversammlung sein Amt als Aufsichtsratsmitglied
niedergelegt.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 95, 101 Abs. 1 AktG i.V.m.
§ 8 Abs. 1 der Satzung aus sechs Mitgliedern zusammen. Die
Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:
'Herr Dr. Holger Bissel, Hannover, Geschäftsführender
Gesellschafter der Creditreform Hannover - Celle Bissel &
Kruschel KG, wird mit Wirkung zum Ablauf dieser
Hauptversammlung zum Aufsichtsratsmitglied gewählt. Die
Amtszeit von Herrn Dr. Bissel läuft bis zum Ende der regulären
Amtszeit des ausscheidenden Aufsichtsratsmitglieds, Herrn
Thomas Agerholm, also bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die
über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2014 beschließt.'
Herr Dr. Bissel ist Mitglied von folgenden weiteren
Aufsichtsräten oder vergleichbaren Gremien in- oder
ausländischer Gesellschaften:
- Aufsichtsratsmitglied der d.facto AG, Wendelstein
Weitere Informationen zur vorgeschlagenen Person finden Sie
unter www.dresdner-factoring.de, im Bereich Investor
Relations, Rubrik Hauptversammlung.
Persönliche oder geschäftliche Beziehungen zum Unternehmen,
den Organen oder an einem wesentlich an der Gesellschaft
beteiligten Aktionär bestehen - über die Mitgliedschaft von
Herrn Dr. Holger Bissel im Aufsichtsrat der d.facto AG hinaus
- nicht.
Herr Dr. Bissel hat bereits vorab die Annahme des Amts für den
Fall seiner Wahl erklärt.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen und das Stimmrecht
ausüben wollen, müssen sich zur Hauptversammlung anmelden und ihre
Berechtigung nachweisen. Die Anmeldung und der Nachweis der
Berechtigung müssen der Gesellschaft unter der unten genannten Adresse
bis zum Ablauf (24:00 Uhr) des 19. Juni 2013 zugehen.
Dresdner Factoring AG
c/o Haubrok Corporate Events GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Fax: +49 (0)89 21027 289
E-Mail: meldedaten@haubrok-ce.de
Für den Nachweis der Berechtigung reicht ein in Textform erstellter
besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende
Institut aus. Der Nachweis über nicht in Girosammelverwahrung
befindliche Aktien kann auch von der Gesellschaft oder einem
Kreditinstitut gegen Einreichung der Aktien ausgestellt werden. Der
Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn (0:00 Uhr) des 5.
Juni 2013 zu beziehen (Nachweisstichtag).
Die Anmeldung und der Berechtigungsnachweis müssen in deutscher oder
englischer Sprache erfolgen. Nach Anmeldung des jeweiligen Aktionärs
zur Hauptversammlung werden den Aktionären oder den ordnungsgemäß
Bevollmächtigten Eintrittskarten ausgestellt. Im Verhältnis zur
Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung und die
Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des
Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der
Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem
Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des
Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die
Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der
Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich, d. h.,
Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine
Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von Aktien nach dem
Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien
besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und
stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die
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May 15, 2013 09:15 ET (13:15 GMT)
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