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DGAP-HV: Dresdner Factoring AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 26.06.2013 in Dresden mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Dresdner Factoring AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Dresdner Factoring AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 26.06.2013 in Dresden mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
15.05.2013 / 15:15 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Dresdner Factoring AG 
 
   Dresden 
 
   Wertpapier-Kenn-Nummer: DFAG99 
   ISIN DE000DFAG997 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Wir laden hiermit unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung 
   der Dresdner Factoring AG am Mittwoch, den 26. Juni 2013, 11:00 Uhr, 
   in das Kulturrathaus Dresden, Königstraße 15, 01097 Dresden, ein. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses, der Lageberichte des 
           Vorstands zur Gesellschaft und zum Konzern und des Berichts 
           des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2012 sowie ein 
           erläuternder Bericht des Vorstands nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 
           315 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4 HGB 
 
 
           Die vorgenannten Unterlagen können ab dem Zeitpunkt der 
           Einberufung der Hauptversammlung im Internet unter 
           www.dresdner-factoring.de im Bereich Investor Relations, 
           Rubrik Hauptversammlung, eingesehen werden. 
 
 
           Zu diesem Tagesordnungspunkt wird kein Beschluss gefasst, da 
           Vorstand und Aufsichtsrat den Jahresabschluss festgestellt 
           haben und der Aufsichtsrat den Konzernabschluss gebilligt hat. 
           Die gesetzlichen Bestimmungen sehen zu den genannten 
           Unterlagen keine weitere Beschlussfassung durch die 
           Hauptversammlung vor. Die genannten Unterlagen werden vom 
           Vorstand und, soweit es um den Bericht des Aufsichtsrats geht, 
           vom Aufsichtsrat in der Hauptversammlung erläutert. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der 
           Dresdner Factoring AG aus dem Geschäftsjahr 2012 in Höhe von 
           EUR 1.179.104,50 wie folgt zu verwenden: 
 
 
   Bilanzgewinn                                    EUR    1.179.104,50 
 
   Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,25 je    EUR      635.735,75 
   dividendenberechtigter Stückaktie 
 
   Einstellung in die Gewinnrücklagen              EUR      543.368,75 
 
   Gewinnvortrag                                   EUR            0,00 
 
 
           Die Dividende wird ab dem 27. Juni 2013 ausbezahlt. 
 
 
           Die Dresdner Factoring AG hält zum Zeitpunkt der Einberufung 
           279.957 eigene, nicht dividendenberechtigte Aktien. Sollte 
           sich dieser Bestand bis zum Tag der Hauptversammlung noch 
           ändern, so wird der Hauptversammlung ein entsprechend 
           angepasster Beschlusstext zur Verwendung des Bilanzgewinns 
           vorgelegt. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
           für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das 
           Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, über die Entlastung 
           der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 
           jeweils personenbezogen, d.h. im Wege der Einzelentlastung, 
           abzustimmen. 
 
 
           4.1. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Dr. Norbert 
           Hörmann für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen. 
 
 
           4.2. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Günter Cott 
           für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen. 
 
 
           4.3. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Dr. 
           Christian Heimann für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
           4.4. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Thomas 
           Agerholm für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen. 
 
 
           4.5. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Jürgen 
           Freisleben für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen. 
 
 
           4.6. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Prof. Dr. 
           Guido Holzhauser für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Bestellung des 
           Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das 
           Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz Mönning Bachem 
           GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
           Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschlussprüfer 
           und Konzernabschlussprüfer für das am 31. Dezember 2013 
           ablaufende Geschäftsjahr zu bestellen. Der Abschlussprüfer 
           nimmt auch die Prüfung oder prüferische Durchsicht des 
           Halbjahresfinanzberichts zum 30. Juni 2013 vor, soweit diese 
           erfolgen. 
 
 
     6.    Beschlussfassung über die Neuwahl eines 
           Aufsichtsratsmitglieds 
 
 
           Herr Thomas Agerholm hat mit Wirkung zum Ablauf dieser 
           Hauptversammlung sein Amt als Aufsichtsratsmitglied 
           niedergelegt. 
 
 
           Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 95, 101 Abs. 1 AktG i.V.m. 
           § 8 Abs. 1 der Satzung aus sechs Mitgliedern zusammen. Die 
           Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
 
           'Herr Dr. Holger Bissel, Hannover, Geschäftsführender 
           Gesellschafter der Creditreform Hannover - Celle Bissel & 
           Kruschel KG, wird mit Wirkung zum Ablauf dieser 
           Hauptversammlung zum Aufsichtsratsmitglied gewählt. Die 
           Amtszeit von Herrn Dr. Bissel läuft bis zum Ende der regulären 
           Amtszeit des ausscheidenden Aufsichtsratsmitglieds, Herrn 
           Thomas Agerholm, also bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die 
           über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2014 beschließt.' 
 
 
           Herr Dr. Bissel ist Mitglied von folgenden weiteren 
           Aufsichtsräten oder vergleichbaren Gremien in- oder 
           ausländischer Gesellschaften: 
 
 
           - Aufsichtsratsmitglied der d.facto AG, Wendelstein 
 
 
           Weitere Informationen zur vorgeschlagenen Person finden Sie 
           unter www.dresdner-factoring.de, im Bereich Investor 
           Relations, Rubrik Hauptversammlung. 
           Persönliche oder geschäftliche Beziehungen zum Unternehmen, 
           den Organen oder an einem wesentlich an der Gesellschaft 
           beteiligten Aktionär bestehen - über die Mitgliedschaft von 
           Herrn Dr. Holger Bissel im Aufsichtsrat der d.facto AG hinaus 
           - nicht. 
 
 
           Herr Dr. Bissel hat bereits vorab die Annahme des Amts für den 
           Fall seiner Wahl erklärt. 
 
 
   Teilnahme an der Hauptversammlung 
 
   Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen und das Stimmrecht 
   ausüben wollen, müssen sich zur Hauptversammlung anmelden und ihre 
   Berechtigung nachweisen. Die Anmeldung und der Nachweis der 
   Berechtigung müssen der Gesellschaft unter der unten genannten Adresse 
   bis zum Ablauf (24:00 Uhr) des 19. Juni 2013 zugehen. 
 
   Dresdner Factoring AG 
   c/o Haubrok Corporate Events GmbH 
   Landshuter Allee 10 
   80637 München 
   Fax: +49 (0)89 21027 289 
   E-Mail: meldedaten@haubrok-ce.de 
 
   Für den Nachweis der Berechtigung reicht ein in Textform erstellter 
   besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende 
   Institut aus. Der Nachweis über nicht in Girosammelverwahrung 
   befindliche Aktien kann auch von der Gesellschaft oder einem 
   Kreditinstitut gegen Einreichung der Aktien ausgestellt werden. Der 
   Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn (0:00 Uhr) des 5. 
   Juni 2013 zu beziehen (Nachweisstichtag). 
   Die Anmeldung und der Berechtigungsnachweis müssen in deutscher oder 
   englischer Sprache erfolgen. Nach Anmeldung des jeweiligen Aktionärs 
   zur Hauptversammlung werden den Aktionären oder den ordnungsgemäß 
   Bevollmächtigten Eintrittskarten ausgestellt. Im Verhältnis zur 
   Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung und die 
   Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des 
   Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der 
   Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem 
   Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem 
   Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des 
   Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen 
   Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die 
   Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der 
   Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich, d. h., 
   Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine 
   Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des 
   Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von Aktien nach dem 
   Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien 
   besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und 
   stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 15, 2013 09:15 ET (13:15 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.