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DGAP-HV: Dresdner Factoring AG: Bekanntmachung -2-

DJ DGAP-HV: Dresdner Factoring AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 26.06.2013 in Dresden mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Dresdner Factoring AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Dresdner Factoring AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 26.06.2013 in Dresden mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
15.05.2013 / 15:15 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Dresdner Factoring AG 
 
   Dresden 
 
   Wertpapier-Kenn-Nummer: DFAG99 
   ISIN DE000DFAG997 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Wir laden hiermit unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung 
   der Dresdner Factoring AG am Mittwoch, den 26. Juni 2013, 11:00 Uhr, 
   in das Kulturrathaus Dresden, Königstraße 15, 01097 Dresden, ein. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses, der Lageberichte des 
           Vorstands zur Gesellschaft und zum Konzern und des Berichts 
           des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2012 sowie ein 
           erläuternder Bericht des Vorstands nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 
           315 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4 HGB 
 
 
           Die vorgenannten Unterlagen können ab dem Zeitpunkt der 
           Einberufung der Hauptversammlung im Internet unter 
           www.dresdner-factoring.de im Bereich Investor Relations, 
           Rubrik Hauptversammlung, eingesehen werden. 
 
 
           Zu diesem Tagesordnungspunkt wird kein Beschluss gefasst, da 
           Vorstand und Aufsichtsrat den Jahresabschluss festgestellt 
           haben und der Aufsichtsrat den Konzernabschluss gebilligt hat. 
           Die gesetzlichen Bestimmungen sehen zu den genannten 
           Unterlagen keine weitere Beschlussfassung durch die 
           Hauptversammlung vor. Die genannten Unterlagen werden vom 
           Vorstand und, soweit es um den Bericht des Aufsichtsrats geht, 
           vom Aufsichtsrat in der Hauptversammlung erläutert. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der 
           Dresdner Factoring AG aus dem Geschäftsjahr 2012 in Höhe von 
           EUR 1.179.104,50 wie folgt zu verwenden: 
 
 
   Bilanzgewinn                                    EUR    1.179.104,50 
 
   Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,25 je    EUR      635.735,75 
   dividendenberechtigter Stückaktie 
 
   Einstellung in die Gewinnrücklagen              EUR      543.368,75 
 
   Gewinnvortrag                                   EUR            0,00 
 
 
           Die Dividende wird ab dem 27. Juni 2013 ausbezahlt. 
 
 
           Die Dresdner Factoring AG hält zum Zeitpunkt der Einberufung 
           279.957 eigene, nicht dividendenberechtigte Aktien. Sollte 
           sich dieser Bestand bis zum Tag der Hauptversammlung noch 
           ändern, so wird der Hauptversammlung ein entsprechend 
           angepasster Beschlusstext zur Verwendung des Bilanzgewinns 
           vorgelegt. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
           für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das 
           Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, über die Entlastung 
           der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 
           jeweils personenbezogen, d.h. im Wege der Einzelentlastung, 
           abzustimmen. 
 
 
           4.1. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Dr. Norbert 
           Hörmann für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen. 
 
 
           4.2. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Günter Cott 
           für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen. 
 
 
           4.3. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Dr. 
           Christian Heimann für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
           4.4. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Thomas 
           Agerholm für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen. 
 
 
           4.5. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Jürgen 
           Freisleben für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen. 
 
 
           4.6. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Prof. Dr. 
           Guido Holzhauser für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Bestellung des 
           Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das 
           Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz Mönning Bachem 
           GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
           Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschlussprüfer 
           und Konzernabschlussprüfer für das am 31. Dezember 2013 
           ablaufende Geschäftsjahr zu bestellen. Der Abschlussprüfer 
           nimmt auch die Prüfung oder prüferische Durchsicht des 
           Halbjahresfinanzberichts zum 30. Juni 2013 vor, soweit diese 
           erfolgen. 
 
 
     6.    Beschlussfassung über die Neuwahl eines 
           Aufsichtsratsmitglieds 
 
 
           Herr Thomas Agerholm hat mit Wirkung zum Ablauf dieser 
           Hauptversammlung sein Amt als Aufsichtsratsmitglied 
           niedergelegt. 
 
 
           Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 95, 101 Abs. 1 AktG i.V.m. 
           § 8 Abs. 1 der Satzung aus sechs Mitgliedern zusammen. Die 
           Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
 
           'Herr Dr. Holger Bissel, Hannover, Geschäftsführender 
           Gesellschafter der Creditreform Hannover - Celle Bissel & 
           Kruschel KG, wird mit Wirkung zum Ablauf dieser 
           Hauptversammlung zum Aufsichtsratsmitglied gewählt. Die 
           Amtszeit von Herrn Dr. Bissel läuft bis zum Ende der regulären 
           Amtszeit des ausscheidenden Aufsichtsratsmitglieds, Herrn 
           Thomas Agerholm, also bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die 
           über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2014 beschließt.' 
 
 
           Herr Dr. Bissel ist Mitglied von folgenden weiteren 
           Aufsichtsräten oder vergleichbaren Gremien in- oder 
           ausländischer Gesellschaften: 
 
 
           - Aufsichtsratsmitglied der d.facto AG, Wendelstein 
 
 
           Weitere Informationen zur vorgeschlagenen Person finden Sie 
           unter www.dresdner-factoring.de, im Bereich Investor 
           Relations, Rubrik Hauptversammlung. 
           Persönliche oder geschäftliche Beziehungen zum Unternehmen, 
           den Organen oder an einem wesentlich an der Gesellschaft 
           beteiligten Aktionär bestehen - über die Mitgliedschaft von 
           Herrn Dr. Holger Bissel im Aufsichtsrat der d.facto AG hinaus 
           - nicht. 
 
 
           Herr Dr. Bissel hat bereits vorab die Annahme des Amts für den 
           Fall seiner Wahl erklärt. 
 
 
   Teilnahme an der Hauptversammlung 
 
   Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen und das Stimmrecht 
   ausüben wollen, müssen sich zur Hauptversammlung anmelden und ihre 
   Berechtigung nachweisen. Die Anmeldung und der Nachweis der 
   Berechtigung müssen der Gesellschaft unter der unten genannten Adresse 
   bis zum Ablauf (24:00 Uhr) des 19. Juni 2013 zugehen. 
 
   Dresdner Factoring AG 
   c/o Haubrok Corporate Events GmbH 
   Landshuter Allee 10 
   80637 München 
   Fax: +49 (0)89 21027 289 
   E-Mail: meldedaten@haubrok-ce.de 
 
   Für den Nachweis der Berechtigung reicht ein in Textform erstellter 
   besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende 
   Institut aus. Der Nachweis über nicht in Girosammelverwahrung 
   befindliche Aktien kann auch von der Gesellschaft oder einem 
   Kreditinstitut gegen Einreichung der Aktien ausgestellt werden. Der 
   Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn (0:00 Uhr) des 5. 
   Juni 2013 zu beziehen (Nachweisstichtag). 
   Die Anmeldung und der Berechtigungsnachweis müssen in deutscher oder 
   englischer Sprache erfolgen. Nach Anmeldung des jeweiligen Aktionärs 
   zur Hauptversammlung werden den Aktionären oder den ordnungsgemäß 
   Bevollmächtigten Eintrittskarten ausgestellt. Im Verhältnis zur 
   Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung und die 
   Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des 
   Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der 
   Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem 
   Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem 
   Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des 
   Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen 
   Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die 
   Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der 
   Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich, d. h., 
   Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine 
   Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des 
   Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von Aktien nach dem 
   Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien 
   besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und 
   stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 15, 2013 09:15 ET (13:15 GMT)

Dividendenberechtigung. 
   Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder 
   Echtheit des Berechtigungsnachweises einen geeigneten weiteren 
   Nachweis zu verlangen. Bestehen auch an diesem Zweifel, kann die 
   Gesellschaft die Berechtigung des Aktionärs zur Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts zurückweisen. 
 
   Stimmrechtsvertretung 
 
   Die Aktionäre können ihr Stimmrecht und ihre sonstigen Rechte in der 
   Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch ein 
   Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person 
   ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch dann sind eine fristgemäße Anmeldung 
   und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Aktionäre, die 
   einen Vertreter bevollmächtigen möchten, werden gebeten, zur Erteilung 
   der Vollmacht das Formular zu verwenden, welches die Gesellschaft 
   dafür bereit hält. Ein Vollmachtsformular finden die Aktionäre auf der 
   Rückseite der Eintrittskarte zur Hauptversammlung. Dieses Formular 
   kann auch kostenfrei unter der oben genannten Anschrift angefordert 
   werden und steht unter www.dresdner-factoring.de im Bereich Investor 
   Relations, Rubrik Hauptversammlung, zum Download zur Verfügung. 
   Wenn weder ein Kreditinstitut, noch eine Aktionärsvereinigung, noch 
   ein diesen in § 135 Abs. 8 und Abs. 10 AktG Gleichgestellter 
   bevollmächtigt wird, ist die Vollmacht schriftlich (§ 126 Abs. 1 BGB), 
   per Fax oder elektronisch per E-Mail oder, soweit der 
   bevollmächtigende Aktionär den Online-Service nutzt, unter der 
   Internetadresse www.dresdner-factoring.de im Bereich Investor 
   Relations, Rubrik Hauptversammlung, zu erteilen. 
 
   Die Dresdner Factoring AG möchte den Aktionären die persönliche 
   Wahrnehmung ihrer Rechte erleichtern und bietet an, von der 
   Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits 
   vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die den 
   von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht 
   erteilen möchten, müssen ihren Anteilsbesitz (wie unter dem Punkt 
   'Teilnahme an der Hauptversammlung') nachgewiesen und sich rechtzeitig 
   angemeldet haben. Um die rechtzeitige Anmeldung sicherzustellen, 
   setzen Sie sich bitte möglichst frühzeitig mit Ihrer Depotbank in 
   Verbindung. 
 
   Mit ihrer Eintrittskarte erhalten die Aktionäre ein Formular zur 
   Erteilung der Vollmacht und Weisungen zu den Punkten der Tagesordnung 
   sowie mit weiteren Hinweisen. Dieses Formular ist vollständig 
   ausgefüllt möglichst bis Dienstag, 25. Juni 2013, 24:00 Uhr, 
   (eingehend), schriftlich per Post, Fax oder E-Mail an folgende Adresse 
   zu senden: 
 
   Dresdner Factoring AG 
   c/o Haubrok Corporate Events GmbH 
   Landshuter Allee 10 
   80637 München 
   Fax: +49 (0)89 21027 298 
   E-Mail: meldedaten@haubrok-ce.de 
 
   Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Die 
   Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der 
   Gesellschaft ist auch elektronisch per E-Mail oder über den 
   Online-Service unter www.dresdner-factoring.de im Bereich Investor 
   Relations, Rubrik Hauptversammlung, möglich. 
   Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter 
   bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Falle Weisungen für die 
   Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne Weisungen kann die 
   Vollmacht nicht ausgeübt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind 
   verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen; sie können die Stimmrechte 
   nicht nach eigenem Ermessen ausüben. 
   Nähere Einzelheiten zur Teilnahme an der Hauptversammlung sowie zur 
   Vollmachts- und Weisungserteilung erhalten die Aktionäre zusammen mit 
   der Eintrittskarte. 
 
   Stimmabgabe per Briefwahl 
 
   Aktionäre können auch ihre Stimme ohne an der Hauptversammlung 
   teilzunehmen durch Briefwahl abgeben. Zur Ausübung des Stimmrechts im 
   Wege der Briefwahl sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihren 
   Anteilsbesitz (wie unter dem Punkt 'Teilnahme an der 
   Hauptversammlung') nachgewiesen und sich rechtzeitig angemeldet haben. 
   Die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl erfolgt schriftlich, in 
   Textform, in elektronischer Form oder über den Online-Service unter 
   www.dresdner-factoring.de im Bereich Investor Relations, Rubrik 
   Hauptversammlung und muss spätestens bis zum Ablauf (24:00 Uhr) des 
   25. Juni 2013 bei der Gesellschaft eingegangen sein. Formulare zur 
   Stimmabgabe im Wege der Briefwahl werden der Eintrittskarte beigefügt. 
   Aktionäre senden diese bitte an die oben genannte Adresse zurück. 
 
   Ein Formular zur Stimmabgabe im Wege der Briefwahl kann auch auf der 
   Internetseite der Gesellschaft unter www.dresdner-factoring.de im 
   Bereich Investor Relations, Rubrik Hauptversammlung, heruntergeladen 
   werden. Es kann zudem unter der oben genannten Adresse per Post, per 
   Telefax oder per E-Mail angefordert werden. Auf dem Formular finden 
   Aktionäre weitere Hinweise zur Briefwahl. Auch bevollmächtigte 
   Kreditinstitute, ihnen gleichgestellte Institute oder Unternehmen (§§ 
   135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG) oder Personen im Sinne von § 135 Abs. 8 
   AktG, insbesondere Aktionärsvereinigungen, können sich der Briefwahl 
   bedienen. Rechtzeitig abgegebene Briefwahlstimmen können bis zum 
   Ablauf (24:00 Uhr) des 25. Juni 2013 schriftlich, in Textform oder 
   elektronisch unter der oben genannten Adresse geändert oder widerrufen 
   werden. Entscheidend ist der Eingang bei der Gesellschaft. 
 
   Ergänzung zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß § 122 
   Abs. 2 AktG 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
   Grundkapitals, das entspricht 141.145 Stückaktien, oder den anteiligen 
   Betrag von EUR 500.000,00 am Grundkapital erreichen, das entspricht 
   500.000 Stückaktien, können verlangen, dass Gegenstände auf die 
   Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen 
   Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. 
   Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft unter 
   folgender Adresse zu richten: 
 
   Dresdner Factoring AG 
   Der Vorstand 
   c/o Haubrok Corporate Events GmbH 
   Landshuter Allee 10 
   80637 München 
 
   und muss mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung zugehen; der Tag 
   des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind nicht mitzurechnen. 
   Letztmöglicher Zugangstermin ist der 26. Mai 2013, 24:00 Uhr. 
 
   Die Antragssteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei 
   Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung Inhaber der Aktien sind. Für 
   den Nachweis reicht eine entsprechende Bestätigung des depotführenden 
   Instituts aus. 
 
   Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie 
   nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden - 
   unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt 
   gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen 
   davon ausgegangen werden kann, dass sie die Informationen in der 
   gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem auf der 
   Internetseite www.dresdner-factoring.de im Bereich Investor Relations, 
   Rubrik Hauptversammlung, zum Download zur Verfügung gestellt und den 
   Aktionären nach § 125 Abs. 1 Satz 3 AktG mitgeteilt. 
 
   Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127 
   AktG 
   Aktionäre, die Anfragen, Anträge oder Wahlvorschläge zur 
   Hauptversammlung haben, bitten wir, diese ausschließlich an folgende 
   Anschrift zu richten: 
 
   Dresdner Factoring AG 
   c/o Haubrok Corporate Events GmbH 
   Landshuter Allee 10 
   80637 München 
   Fax: +49 (0)89 21027 298 
   E-Mail: info@haubrok-ce.de 
 
   Rechtzeitig innerhalb der gesetzlichen Frist des § 126 Abs. 1 AktG, 
   also bis zum Ablauf (24:00 Uhr) des 11. Juni 2013, unter vorstehender 
   Adresse eingegangene, ordnungsgemäße Anträge werden unter den 
   Voraussetzungen der §§ 126, 127 AktG unverzüglich nach ihrem Eingang 
   unter der Internetadresse www.dresdner-factoring.de im Bereich 
   Investor Relations, Rubrik Hauptversammlung, zugänglich gemacht. 
   Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. 
   Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung zu Anträgen werden ebenfalls 
   unter der genannten Internetadresse veröffentlicht. 
 
   Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Abs. 1 AktG 
 
   Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand 
   Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der 
   rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen 
   sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss 
   eingebundenen Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgemäßen 
   Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. 
   Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 
   131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen, etwa weil die Erteilung der 
   Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, 
   der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht 
   unerheblichen Nachteil zuzufügen. Nach § 14 Abs. 3 der Satzung der 
   Gesellschaft ist der Vorsitzende der Versammlung ermächtigt, das 

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May 15, 2013 09:15 ET (13:15 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.