DJ DGAP-HV: Dresdner Factoring AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 26.06.2013 in Dresden mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: Dresdner Factoring AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Dresdner Factoring AG: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 26.06.2013 in Dresden mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
15.05.2013 / 15:15
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Dresdner Factoring AG
Dresden
Wertpapier-Kenn-Nummer: DFAG99
ISIN DE000DFAG997
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung
der Dresdner Factoring AG am Mittwoch, den 26. Juni 2013, 11:00 Uhr,
in das Kulturrathaus Dresden, Königstraße 15, 01097 Dresden, ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des gebilligten Konzernabschlusses, der Lageberichte des
Vorstands zur Gesellschaft und zum Konzern und des Berichts
des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2012 sowie ein
erläuternder Bericht des Vorstands nach §§ 289 Abs. 4 und 5,
315 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4 HGB
Die vorgenannten Unterlagen können ab dem Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung im Internet unter
www.dresdner-factoring.de im Bereich Investor Relations,
Rubrik Hauptversammlung, eingesehen werden.
Zu diesem Tagesordnungspunkt wird kein Beschluss gefasst, da
Vorstand und Aufsichtsrat den Jahresabschluss festgestellt
haben und der Aufsichtsrat den Konzernabschluss gebilligt hat.
Die gesetzlichen Bestimmungen sehen zu den genannten
Unterlagen keine weitere Beschlussfassung durch die
Hauptversammlung vor. Die genannten Unterlagen werden vom
Vorstand und, soweit es um den Bericht des Aufsichtsrats geht,
vom Aufsichtsrat in der Hauptversammlung erläutert.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der
Dresdner Factoring AG aus dem Geschäftsjahr 2012 in Höhe von
EUR 1.179.104,50 wie folgt zu verwenden:
Bilanzgewinn EUR 1.179.104,50
Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,25 je EUR 635.735,75
dividendenberechtigter Stückaktie
Einstellung in die Gewinnrücklagen EUR 543.368,75
Gewinnvortrag EUR 0,00
Die Dividende wird ab dem 27. Juni 2013 ausbezahlt.
Die Dresdner Factoring AG hält zum Zeitpunkt der Einberufung
279.957 eigene, nicht dividendenberechtigte Aktien. Sollte
sich dieser Bestand bis zum Tag der Hauptversammlung noch
ändern, so wird der Hauptversammlung ein entsprechend
angepasster Beschlusstext zur Verwendung des Bilanzgewinns
vorgelegt.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das
Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, über die Entlastung
der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
jeweils personenbezogen, d.h. im Wege der Einzelentlastung,
abzustimmen.
4.1. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Dr. Norbert
Hörmann für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.
4.2. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Günter Cott
für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.
4.3. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Dr.
Christian Heimann für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu
erteilen.
4.4. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Thomas
Agerholm für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.
4.5. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Jürgen
Freisleben für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.
4.6. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Prof. Dr.
Guido Holzhauser für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu
erteilen.
5. Beschlussfassung über die Bestellung des
Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2013
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz Mönning Bachem
GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschlussprüfer
und Konzernabschlussprüfer für das am 31. Dezember 2013
ablaufende Geschäftsjahr zu bestellen. Der Abschlussprüfer
nimmt auch die Prüfung oder prüferische Durchsicht des
Halbjahresfinanzberichts zum 30. Juni 2013 vor, soweit diese
erfolgen.
6. Beschlussfassung über die Neuwahl eines
Aufsichtsratsmitglieds
Herr Thomas Agerholm hat mit Wirkung zum Ablauf dieser
Hauptversammlung sein Amt als Aufsichtsratsmitglied
niedergelegt.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 95, 101 Abs. 1 AktG i.V.m.
§ 8 Abs. 1 der Satzung aus sechs Mitgliedern zusammen. Die
Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:
'Herr Dr. Holger Bissel, Hannover, Geschäftsführender
Gesellschafter der Creditreform Hannover - Celle Bissel &
Kruschel KG, wird mit Wirkung zum Ablauf dieser
Hauptversammlung zum Aufsichtsratsmitglied gewählt. Die
Amtszeit von Herrn Dr. Bissel läuft bis zum Ende der regulären
Amtszeit des ausscheidenden Aufsichtsratsmitglieds, Herrn
Thomas Agerholm, also bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die
über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2014 beschließt.'
Herr Dr. Bissel ist Mitglied von folgenden weiteren
Aufsichtsräten oder vergleichbaren Gremien in- oder
ausländischer Gesellschaften:
- Aufsichtsratsmitglied der d.facto AG, Wendelstein
Weitere Informationen zur vorgeschlagenen Person finden Sie
unter www.dresdner-factoring.de, im Bereich Investor
Relations, Rubrik Hauptversammlung.
Persönliche oder geschäftliche Beziehungen zum Unternehmen,
den Organen oder an einem wesentlich an der Gesellschaft
beteiligten Aktionär bestehen - über die Mitgliedschaft von
Herrn Dr. Holger Bissel im Aufsichtsrat der d.facto AG hinaus
- nicht.
Herr Dr. Bissel hat bereits vorab die Annahme des Amts für den
Fall seiner Wahl erklärt.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen und das Stimmrecht
ausüben wollen, müssen sich zur Hauptversammlung anmelden und ihre
Berechtigung nachweisen. Die Anmeldung und der Nachweis der
Berechtigung müssen der Gesellschaft unter der unten genannten Adresse
bis zum Ablauf (24:00 Uhr) des 19. Juni 2013 zugehen.
Dresdner Factoring AG
c/o Haubrok Corporate Events GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Fax: +49 (0)89 21027 289
E-Mail: meldedaten@haubrok-ce.de
Für den Nachweis der Berechtigung reicht ein in Textform erstellter
besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende
Institut aus. Der Nachweis über nicht in Girosammelverwahrung
befindliche Aktien kann auch von der Gesellschaft oder einem
Kreditinstitut gegen Einreichung der Aktien ausgestellt werden. Der
Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn (0:00 Uhr) des 5.
Juni 2013 zu beziehen (Nachweisstichtag).
Die Anmeldung und der Berechtigungsnachweis müssen in deutscher oder
englischer Sprache erfolgen. Nach Anmeldung des jeweiligen Aktionärs
zur Hauptversammlung werden den Aktionären oder den ordnungsgemäß
Bevollmächtigten Eintrittskarten ausgestellt. Im Verhältnis zur
Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung und die
Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des
Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der
Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem
Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des
Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die
Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der
Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich, d. h.,
Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine
Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von Aktien nach dem
Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien
besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und
stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die
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May 15, 2013 09:15 ET (13:15 GMT)
DJ DGAP-HV: Dresdner Factoring AG: Bekanntmachung -2-
Dividendenberechtigung. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Berechtigungsnachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Bestehen auch an diesem Zweifel, kann die Gesellschaft die Berechtigung des Aktionärs zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts zurückweisen. Stimmrechtsvertretung Die Aktionäre können ihr Stimmrecht und ihre sonstigen Rechte in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch dann sind eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht das Formular zu verwenden, welches die Gesellschaft dafür bereit hält. Ein Vollmachtsformular finden die Aktionäre auf der Rückseite der Eintrittskarte zur Hauptversammlung. Dieses Formular kann auch kostenfrei unter der oben genannten Anschrift angefordert werden und steht unter www.dresdner-factoring.de im Bereich Investor Relations, Rubrik Hauptversammlung, zum Download zur Verfügung. Wenn weder ein Kreditinstitut, noch eine Aktionärsvereinigung, noch ein diesen in § 135 Abs. 8 und Abs. 10 AktG Gleichgestellter bevollmächtigt wird, ist die Vollmacht schriftlich (§ 126 Abs. 1 BGB), per Fax oder elektronisch per E-Mail oder, soweit der bevollmächtigende Aktionär den Online-Service nutzt, unter der Internetadresse www.dresdner-factoring.de im Bereich Investor Relations, Rubrik Hauptversammlung, zu erteilen. Die Dresdner Factoring AG möchte den Aktionären die persönliche Wahrnehmung ihrer Rechte erleichtern und bietet an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten, müssen ihren Anteilsbesitz (wie unter dem Punkt 'Teilnahme an der Hauptversammlung') nachgewiesen und sich rechtzeitig angemeldet haben. Um die rechtzeitige Anmeldung sicherzustellen, setzen Sie sich bitte möglichst frühzeitig mit Ihrer Depotbank in Verbindung. Mit ihrer Eintrittskarte erhalten die Aktionäre ein Formular zur Erteilung der Vollmacht und Weisungen zu den Punkten der Tagesordnung sowie mit weiteren Hinweisen. Dieses Formular ist vollständig ausgefüllt möglichst bis Dienstag, 25. Juni 2013, 24:00 Uhr, (eingehend), schriftlich per Post, Fax oder E-Mail an folgende Adresse zu senden: Dresdner Factoring AG c/o Haubrok Corporate Events GmbH Landshuter Allee 10 80637 München Fax: +49 (0)89 21027 298 E-Mail: meldedaten@haubrok-ce.de Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Die Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ist auch elektronisch per E-Mail oder über den Online-Service unter www.dresdner-factoring.de im Bereich Investor Relations, Rubrik Hauptversammlung, möglich. Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne Weisungen kann die Vollmacht nicht ausgeübt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen; sie können die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Nähere Einzelheiten zur Teilnahme an der Hauptversammlung sowie zur Vollmachts- und Weisungserteilung erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte. Stimmabgabe per Briefwahl Aktionäre können auch ihre Stimme ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen durch Briefwahl abgeben. Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihren Anteilsbesitz (wie unter dem Punkt 'Teilnahme an der Hauptversammlung') nachgewiesen und sich rechtzeitig angemeldet haben. Die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl erfolgt schriftlich, in Textform, in elektronischer Form oder über den Online-Service unter www.dresdner-factoring.de im Bereich Investor Relations, Rubrik Hauptversammlung und muss spätestens bis zum Ablauf (24:00 Uhr) des 25. Juni 2013 bei der Gesellschaft eingegangen sein. Formulare zur Stimmabgabe im Wege der Briefwahl werden der Eintrittskarte beigefügt. Aktionäre senden diese bitte an die oben genannte Adresse zurück. Ein Formular zur Stimmabgabe im Wege der Briefwahl kann auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.dresdner-factoring.de im Bereich Investor Relations, Rubrik Hauptversammlung, heruntergeladen werden. Es kann zudem unter der oben genannten Adresse per Post, per Telefax oder per E-Mail angefordert werden. Auf dem Formular finden Aktionäre weitere Hinweise zur Briefwahl. Auch bevollmächtigte Kreditinstitute, ihnen gleichgestellte Institute oder Unternehmen (§§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG) oder Personen im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG, insbesondere Aktionärsvereinigungen, können sich der Briefwahl bedienen. Rechtzeitig abgegebene Briefwahlstimmen können bis zum Ablauf (24:00 Uhr) des 25. Juni 2013 schriftlich, in Textform oder elektronisch unter der oben genannten Adresse geändert oder widerrufen werden. Entscheidend ist der Eingang bei der Gesellschaft. Ergänzung zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß § 122 Abs. 2 AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals, das entspricht 141.145 Stückaktien, oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 am Grundkapital erreichen, das entspricht 500.000 Stückaktien, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft unter folgender Adresse zu richten: Dresdner Factoring AG Der Vorstand c/o Haubrok Corporate Events GmbH Landshuter Allee 10 80637 München und muss mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung zugehen; der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist der 26. Mai 2013, 24:00 Uhr. Die Antragssteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung Inhaber der Aktien sind. Für den Nachweis reicht eine entsprechende Bestätigung des depotführenden Instituts aus. Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Informationen in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem auf der Internetseite www.dresdner-factoring.de im Bereich Investor Relations, Rubrik Hauptversammlung, zum Download zur Verfügung gestellt und den Aktionären nach § 125 Abs. 1 Satz 3 AktG mitgeteilt. Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127 AktG Aktionäre, die Anfragen, Anträge oder Wahlvorschläge zur Hauptversammlung haben, bitten wir, diese ausschließlich an folgende Anschrift zu richten: Dresdner Factoring AG c/o Haubrok Corporate Events GmbH Landshuter Allee 10 80637 München Fax: +49 (0)89 21027 298 E-Mail: info@haubrok-ce.de Rechtzeitig innerhalb der gesetzlichen Frist des § 126 Abs. 1 AktG, also bis zum Ablauf (24:00 Uhr) des 11. Juni 2013, unter vorstehender Adresse eingegangene, ordnungsgemäße Anträge werden unter den Voraussetzungen der §§ 126, 127 AktG unverzüglich nach ihrem Eingang unter der Internetadresse www.dresdner-factoring.de im Bereich Investor Relations, Rubrik Hauptversammlung, zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung zu Anträgen werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht. Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Abs. 1 AktG Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss eingebundenen Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen, etwa weil die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen. Nach § 14 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft ist der Vorsitzende der Versammlung ermächtigt, das
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May 15, 2013 09:15 ET (13:15 GMT)
Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen zu beschränken;
er kann insbesondere den zeitlichen Rahmen des Versammlungsverlaufs,
der Aussprache zu den einzelnen Tagesordnungspunkten sowie der
einzelnen Frage- und Redebeiträge angemessen festsetzen.
Veröffentlichungen auf der Internetseite
Diese Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden
Unterlagen und Anträge von Aktionären sowie weitere Informationen
stehen auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.dresdner-factoring.de im Bereich Investor Relations, Rubrik
Hauptversammlung, zur Verfügung.
Zusätzliche Angaben nach § 124a Nr. 4 AktG
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 2.822.900,00 und ist eingeteilt in
2.822.900 auf den Inhaber lautende stimmberechtigte Nennbetragsaktien
zu je EUR 1,00. Zum Zeitpunkt der Einberufung hält die Gesellschaft
279.957 eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft keine Rechte
zustehen.
Dresden, im Mai 2013
Dresdner Factoring AG
Der Vorstand
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15.05.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und
Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Dresdner Factoring AG
Glacisstr. 2
01099 Dresden
Deutschland
E-Mail: dresden@dresdner-factoring.de
Internet: http://www.dresdner-factoring.de
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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211300 15.05.2013
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May 15, 2013 09:15 ET (13:15 GMT)
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