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DGAP-HV: LEWAG Holding Aktiengesellschaft: Korrektur: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 17.06.2013 in Beverungen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: LEWAG Holding Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
LEWAG Holding Aktiengesellschaft: Korrektur: Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung am 17.06.2013 in Beverungen mit dem 
Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
15.05.2013 / 15:20 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   LEWAG Holding Aktiengesellschaft 
 
   Beverungen 
   www.lewag.de 
 
   Wertpapier-Kenn-Nr. 633 600 
   ISIN: DE 000 633 600 1 
 
 
   Wir laden unsere Aktionäre zur 
   ordentlichen Hauptversammlung 
 
   am Montag, den 17. Juni 2013, um 12.30 Uhr 
   in die Stadthalle Beverungen, Kolpingstraße 5, 37688 Beverungen, ein. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des Jahresabschlusses 
 
 
           Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses per 31. Dezember 
           2012, des Lageberichts des Vorstands, des Berichts des 
           Aufsichtsrats, des Konzernabschlusses und des 
           Konzernlageberichts sowie der erläuternden Berichte zu den 
           Angaben nach 
           § 289 Abs. 4 und 5, § 315 Abs. 4 HGB für das zum 31. Dezember 
           2012 endende Geschäftsjahr. 
 
 
           Diese Unterlagen sind im Internet unter www.lewag.de 
           zugänglich und werden in der Hauptversammlung zugänglich sein 
           und erläutert werden. Entsprechend den gesetzlichen 
           Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine 
           Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den 
           Jahresabschluss und den Konzernabschluss der LEWAG Holding AG 
           bereits gebilligt hat. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des 
           Geschäftsjahres 2012 in Höhe von EUR 13.126.359,76 wie folgt 
           zu verwenden: 
 
 
 
 
   Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,15    EUR       712.800,00 
   je nennwertloser Stückaktie auf das 
   Grundkapital von EUR 12.165.120,-- 
 
   Ausschüttung einer Bonusdividende            EUR       712.800,00 
   von EUR 0,15 je nennwertloser Stückaktie 
 
   Einstellung in andere Gewinnrücklagen        EUR     5.000.000,00 
 
   Vortrag auf neue Rechnung                    EUR     6.700.759,76 
 
   Bilanzgewinn                                 EUR    13.126.359,76 
 
 
 
     3.    Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 
           2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     4.    Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
           2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     5.    Wahlen zum Aufsichtsrat 
 
 
           Die Amtszeit des bestehenden Aufsichtsrats endet mit Ablauf 
           des 17. Juni 2013. Der Aufsichtsrat schlägt der 
           Hauptversammlung vor, für die Amtszeit, die am 18. Juni 2013 
           beginnt, die nachstehenden Aktionärsvertreter zu wählen: 
 
 
           Georg F. Hesselbach, CH-Meggen 
           Geschäftsführer der INTERPANE International Glas GmbH, 
           Lauenförde 
 
 
           Albrecht Hertz-Eichenrode, Hannover 
           Beiratsvorsitzender der HANNOVER Finanz GmbH, Hannover 
 
 
           Dr. Ulrich Bittihn, Paderborn 
           Vorstandsvorsitzender der Volksbank Paderborn-Höxter-Detmold 
           eG. 
 
 
           Die zur Wahl stehenden Aufsichtsratsmitglieder haben ferner in 
           folgenden, gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten ein Mandat 
           bzw. sind in vergleichbaren in- und ausländischen 
           Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen tätig: 
 
 
   Georg F.           - INTERPANE Glas Industrie AG, Lauenförde 
   Hesselbach: 
 
   Albrecht           - Commerz Unternehmensbeteiligungs-AG, 
   Hertz-Eichenro-    Frankfurt/Hannover - INTERPANE Glas Industrie AG, 
   de:                Lauenförde 
 
   Dr. Ulrich         - R & V Lebensversicherung a. G., Wiesbaden - 
   Bittihn:           Schwäbisch Hall Kreditservice AG, Schwäbisch Hall 
 
 
           Angaben zur Unabhängigkeit der zur Wahl stehenden Kandidaten 
           gemäß Ziffern 5.4.1 und 5.4.2 des Deutschen Corporate 
           Governance Kodex (DCGK): 
           Herr Hesselbach hält 1,13 % des Aktienkapitals der LEWAG 
           Holding AG. Die weiteren zur Wahl stehenden Kandidaten 
           besitzen keine Aktien der Gesellschaft. Herr Hesselbach ist 
           zugleich Geschäftsführer des Mehrheitsaktionärs der LEWAG 
           Holding AG, der HEVA Verwaltungs- und Anlagengesellschaft mbH 
           & Co KG, Lauenförde. Herr Dr. Bittihn ist 
           Vorstandsvorsitzender der Hausbank der LEWAG Holding AG sowie 
           weiterer Tochterunternehmen der Gesellschaft. Herr 
           Hertz-Eichenrode steht in keiner persönlichen oder 
           geschäftlichen Beziehung zu der Gesellschaft, deren Organen, 
           einem kontrollierenden Aktionär oder einem mit diesem 
           verbundenen Unternehmen, die einen wesentlichen und nicht nur 
           vorübergehenden Interessenkonflikt begründen kann. 
 
 
           Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Die 
           Aufsichtsratsmitglieder werden für die Zeit bis zur Beendigung 
           der Hauptversammlung bestellt, die über ihre Entlastung für 
           das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit 
           beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, 
           wird nicht mitgerechnet. 
 
 
           Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1 und 101 Abs. 1 
           AktG nur aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen. 
           Auf die Bildung eines Nominierungsausschusses wurde verzichtet 
           (Ziffer 5.3.3 DCGK). Die Wahlen zum Aufsichtsrat werden als 
           Einzelwahl durchgeführt (Ziffer 5.4.3. S. 1 DCGK). Im Falle 
           seiner Wahl in den Aufsichtsrat soll Georg F. Hesselbach als 
           Aufsichtsratsvorsitzender vorgeschlagen werden (Ziffer 5.4.3. 
           S. 2 DCGK). Als unabhängiger Finanzexperte gemäß § 100 Abs. 5 
           AktG wird Albrecht Hertz-Eichenrode eingestuft. 
 
 
     6.    Schaffung eines Genehmigten Kapitals gegen 
           Bareinlage und Satzungsänderung 
 
 
           Die in der Hauptversammlung vom 25. Juni 2008 erteilte 
           Ermächtigung zur Erhöhung des Grundkapitals um EUR 6.000.000,- 
           läuft am 27. Juni 2013 aus. Damit der Vorstand auch künftig in 
           der Lage ist, genehmigtes Kapital zur Stärkung der Eigenmittel 
           der Gesellschaft einzusetzen, bedarf es der Schaffung eines 
           neuen hierfür zur Verfügung stehenden genehmigten Kapitals. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Folgendes zu 
           beschließen: 
 
 
           Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft 
           bis zum 17. Juni 2018 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch 
           Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen 
           Bareinlagen, ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals 
           um bis zu insgesamt EUR 6.000.000,- zu erhöhen (genehmigtes 
           Kapital). Den Aktionären ist ein Bezugsrecht einzuräumen. 
 
 
           Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des 
           Aufsichtsrats Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre 
           auszunehmen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit 
           Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre 
           auszuschließen, wenn der Ausgabebetrag den Börsenpreis nicht 
           wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung gilt jedoch nur 
           mit der Maßgabe, dass die unter Ausschluss des Bezugsrechts 
           gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegebenen Aktien insgesamt 
           10 % des Grundkapitals nicht überschreiten dürfen, und zwar 
           weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der 
           Ausübung dieser Ermächtigung. 
 
 
           Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
           den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der 
           Aktienausgabe festzulegen. 
 
 
           § 4 Abs. 2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: 
           'Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der 
           Gesellschaft bis zum 17. Juni 2018 mit Zustimmung des 
           Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender 
           Stückaktien gegen Bareinlagen, ganz oder in Teilbeträgen, 
           einmal oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 6.000.000,- zu 
           erhöhen (genehmigtes Kapital). Den Aktionären ist ein 
           Bezugsrecht einzuräumen. 
 
 
           Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des 
           Aufsichtsrats Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre 
           auszunehmen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit 
           Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre 
           auszuschließen, wenn der Ausgabebetrag den Börsenpreis nicht 
           wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung gilt jedoch nur 
           mit der Maßgabe, dass die unter Ausschluss des Bezugsrechts 
           gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegebenen Aktien insgesamt 
           10 % des Grundkapitals nicht überschreiten dürfen, und zwar 
           weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der 
           Ausübung dieser Ermächtigung. 
 
 

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May 15, 2013 09:20 ET (13:20 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
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