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DGAP-HV: LEWAG Holding Aktiengesellschaft: -3-

DJ DGAP-HV: LEWAG Holding Aktiengesellschaft: Korrektur: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 17.06.2013 in Beverungen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: LEWAG Holding Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
LEWAG Holding Aktiengesellschaft: Korrektur: Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung am 17.06.2013 in Beverungen mit dem 
Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
15.05.2013 / 15:20 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   LEWAG Holding Aktiengesellschaft 
 
   Beverungen 
   www.lewag.de 
 
   Wertpapier-Kenn-Nr. 633 600 
   ISIN: DE 000 633 600 1 
 
 
   Wir laden unsere Aktionäre zur 
   ordentlichen Hauptversammlung 
 
   am Montag, den 17. Juni 2013, um 12.30 Uhr 
   in die Stadthalle Beverungen, Kolpingstraße 5, 37688 Beverungen, ein. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des Jahresabschlusses 
 
 
           Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses per 31. Dezember 
           2012, des Lageberichts des Vorstands, des Berichts des 
           Aufsichtsrats, des Konzernabschlusses und des 
           Konzernlageberichts sowie der erläuternden Berichte zu den 
           Angaben nach 
           § 289 Abs. 4 und 5, § 315 Abs. 4 HGB für das zum 31. Dezember 
           2012 endende Geschäftsjahr. 
 
 
           Diese Unterlagen sind im Internet unter www.lewag.de 
           zugänglich und werden in der Hauptversammlung zugänglich sein 
           und erläutert werden. Entsprechend den gesetzlichen 
           Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine 
           Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den 
           Jahresabschluss und den Konzernabschluss der LEWAG Holding AG 
           bereits gebilligt hat. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des 
           Geschäftsjahres 2012 in Höhe von EUR 13.126.359,76 wie folgt 
           zu verwenden: 
 
 
 
 
   Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,15    EUR       712.800,00 
   je nennwertloser Stückaktie auf das 
   Grundkapital von EUR 12.165.120,-- 
 
   Ausschüttung einer Bonusdividende            EUR       712.800,00 
   von EUR 0,15 je nennwertloser Stückaktie 
 
   Einstellung in andere Gewinnrücklagen        EUR     5.000.000,00 
 
   Vortrag auf neue Rechnung                    EUR     6.700.759,76 
 
   Bilanzgewinn                                 EUR    13.126.359,76 
 
 
 
     3.    Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 
           2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     4.    Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
           2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     5.    Wahlen zum Aufsichtsrat 
 
 
           Die Amtszeit des bestehenden Aufsichtsrats endet mit Ablauf 
           des 17. Juni 2013. Der Aufsichtsrat schlägt der 
           Hauptversammlung vor, für die Amtszeit, die am 18. Juni 2013 
           beginnt, die nachstehenden Aktionärsvertreter zu wählen: 
 
 
           Georg F. Hesselbach, CH-Meggen 
           Geschäftsführer der INTERPANE International Glas GmbH, 
           Lauenförde 
 
 
           Albrecht Hertz-Eichenrode, Hannover 
           Beiratsvorsitzender der HANNOVER Finanz GmbH, Hannover 
 
 
           Dr. Ulrich Bittihn, Paderborn 
           Vorstandsvorsitzender der Volksbank Paderborn-Höxter-Detmold 
           eG. 
 
 
           Die zur Wahl stehenden Aufsichtsratsmitglieder haben ferner in 
           folgenden, gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten ein Mandat 
           bzw. sind in vergleichbaren in- und ausländischen 
           Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen tätig: 
 
 
   Georg F.           - INTERPANE Glas Industrie AG, Lauenförde 
   Hesselbach: 
 
   Albrecht           - Commerz Unternehmensbeteiligungs-AG, 
   Hertz-Eichenro-    Frankfurt/Hannover - INTERPANE Glas Industrie AG, 
   de:                Lauenförde 
 
   Dr. Ulrich         - R & V Lebensversicherung a. G., Wiesbaden - 
   Bittihn:           Schwäbisch Hall Kreditservice AG, Schwäbisch Hall 
 
 
           Angaben zur Unabhängigkeit der zur Wahl stehenden Kandidaten 
           gemäß Ziffern 5.4.1 und 5.4.2 des Deutschen Corporate 
           Governance Kodex (DCGK): 
           Herr Hesselbach hält 1,13 % des Aktienkapitals der LEWAG 
           Holding AG. Die weiteren zur Wahl stehenden Kandidaten 
           besitzen keine Aktien der Gesellschaft. Herr Hesselbach ist 
           zugleich Geschäftsführer des Mehrheitsaktionärs der LEWAG 
           Holding AG, der HEVA Verwaltungs- und Anlagengesellschaft mbH 
           & Co KG, Lauenförde. Herr Dr. Bittihn ist 
           Vorstandsvorsitzender der Hausbank der LEWAG Holding AG sowie 
           weiterer Tochterunternehmen der Gesellschaft. Herr 
           Hertz-Eichenrode steht in keiner persönlichen oder 
           geschäftlichen Beziehung zu der Gesellschaft, deren Organen, 
           einem kontrollierenden Aktionär oder einem mit diesem 
           verbundenen Unternehmen, die einen wesentlichen und nicht nur 
           vorübergehenden Interessenkonflikt begründen kann. 
 
 
           Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Die 
           Aufsichtsratsmitglieder werden für die Zeit bis zur Beendigung 
           der Hauptversammlung bestellt, die über ihre Entlastung für 
           das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit 
           beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, 
           wird nicht mitgerechnet. 
 
 
           Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1 und 101 Abs. 1 
           AktG nur aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen. 
           Auf die Bildung eines Nominierungsausschusses wurde verzichtet 
           (Ziffer 5.3.3 DCGK). Die Wahlen zum Aufsichtsrat werden als 
           Einzelwahl durchgeführt (Ziffer 5.4.3. S. 1 DCGK). Im Falle 
           seiner Wahl in den Aufsichtsrat soll Georg F. Hesselbach als 
           Aufsichtsratsvorsitzender vorgeschlagen werden (Ziffer 5.4.3. 
           S. 2 DCGK). Als unabhängiger Finanzexperte gemäß § 100 Abs. 5 
           AktG wird Albrecht Hertz-Eichenrode eingestuft. 
 
 
     6.    Schaffung eines Genehmigten Kapitals gegen 
           Bareinlage und Satzungsänderung 
 
 
           Die in der Hauptversammlung vom 25. Juni 2008 erteilte 
           Ermächtigung zur Erhöhung des Grundkapitals um EUR 6.000.000,- 
           läuft am 27. Juni 2013 aus. Damit der Vorstand auch künftig in 
           der Lage ist, genehmigtes Kapital zur Stärkung der Eigenmittel 
           der Gesellschaft einzusetzen, bedarf es der Schaffung eines 
           neuen hierfür zur Verfügung stehenden genehmigten Kapitals. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Folgendes zu 
           beschließen: 
 
 
           Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft 
           bis zum 17. Juni 2018 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch 
           Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen 
           Bareinlagen, ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals 
           um bis zu insgesamt EUR 6.000.000,- zu erhöhen (genehmigtes 
           Kapital). Den Aktionären ist ein Bezugsrecht einzuräumen. 
 
 
           Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des 
           Aufsichtsrats Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre 
           auszunehmen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit 
           Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre 
           auszuschließen, wenn der Ausgabebetrag den Börsenpreis nicht 
           wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung gilt jedoch nur 
           mit der Maßgabe, dass die unter Ausschluss des Bezugsrechts 
           gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegebenen Aktien insgesamt 
           10 % des Grundkapitals nicht überschreiten dürfen, und zwar 
           weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der 
           Ausübung dieser Ermächtigung. 
 
 
           Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
           den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der 
           Aktienausgabe festzulegen. 
 
 
           § 4 Abs. 2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: 
           'Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der 
           Gesellschaft bis zum 17. Juni 2018 mit Zustimmung des 
           Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender 
           Stückaktien gegen Bareinlagen, ganz oder in Teilbeträgen, 
           einmal oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 6.000.000,- zu 
           erhöhen (genehmigtes Kapital). Den Aktionären ist ein 
           Bezugsrecht einzuräumen. 
 
 
           Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des 
           Aufsichtsrats Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre 
           auszunehmen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit 
           Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre 
           auszuschließen, wenn der Ausgabebetrag den Börsenpreis nicht 
           wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung gilt jedoch nur 
           mit der Maßgabe, dass die unter Ausschluss des Bezugsrechts 
           gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegebenen Aktien insgesamt 
           10 % des Grundkapitals nicht überschreiten dürfen, und zwar 
           weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der 
           Ausübung dieser Ermächtigung. 
 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 15, 2013 09:20 ET (13:20 GMT)

DJ DGAP-HV: LEWAG Holding Aktiengesellschaft: -2-

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
           den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der 
           Aktienausgabe festzulegen.' 
 
 
           Ferner wird der Aufsichtsrat ermächtigt, die Fassung des § 4 
           der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des 
           genehmigten Kapitals zu ändern. 
 
 
           Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung gemäß § 203 Abs. 
           2 i.V.m. § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG: 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, ein neues genehmigtes 
           Kapital in Höhe von EUR 6.000.000,- für einen Zeitraum von 
           fünf Jahren zu schaffen, das an die Stelle des am 27. Juni 
           2013 auslaufenden genehmigten Kapitals tritt. 
 
 
           Die Gesellschaft beabsichtigt, auch weiterhin durch die 
           Akquisition von Beteiligungen ihre Wettbewerbsfähigkeit zu 
           stärken und neue Ertragspotentiale zu generieren. Um auch 
           Eigenkapital zur Finanzierung einsetzen zu können, ist es 
           notwendig, das vorgeschlagene genehmigte Kapital zu schaffen. 
           Da eine Kapitalerhöhung bei einer Akquisition kurzfristig 
           erfolgen muss, kann diese in aller Regel nicht von der nur 
           einmal jährlich stattfindenden Hauptversammlung unmittelbar 
           beschlossen werden. Vielmehr bedarf es aus diesem Grund der 
           Schaffung von genehmigtem Kapital, auf das der Vorstand in 
           Abstimmung mit dem Aufsichtsrat schnell zurückgreifen kann. 
 
 
           Im Falle einer Kapitalerhöhung unter Ausnutzung des 
           genehmigten Kapitals ist den Aktionären ein Bezugsrecht 
           einzuräumen. Der Vorstand soll jedoch ermächtigt werden, mit 
           Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge, die infolge des 
           Bezugsverhältnisses entstehen und nicht mehr gleichmäßig auf 
           alle Aktionäre verteilt werden können, zur Erleichterung der 
           Abwicklung vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. 
 
 
           In Fällen der Barkapitalerhöhung unter Ausnutzung des 
           genehmigten Kapitals soll der Vorstand ferner gemäß §§ 203 
           Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ermächtigt werden, mit 
           Zustimmung des Aufsichtsrats hinsichtlich eines 
           Erhöhungsbetrags, der weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens 
           der Ermächtigung noch im Zeitpunkt der Ausnutzung der 
           Ermächtigung 10 % des vorhandenen Grundkapitals übersteigt, 
           das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, wenn die neuen 
           Aktien zu einem Ausgabekurs ausgegeben werden, der den 
           Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet. 
 
 
           Diese Ermächtigung versetzt die Gesellschaft in die Lage, 
           Marktchancen schnell und flexibel zu nutzen und einen dafür 
           bestehenden Kapitalbedarf ggf. auch sehr kurzfristig zu 
           decken. Der Ausschluss des Bezugsrechts ermöglicht dabei der 
           Verwaltung nicht nur ein zeitnäheres Agieren, sondern auch 
           eine Platzierung der Aktien zu einem börsenkursnahen Preis. 
           Dies führt im Vergleich zu Bezugsrechtsemissionen zu höheren 
           Emissionserlösen. Zusätzlich kann mit einer derartigen 
           Platzierung die Gewinnung neuer Aktionärsgruppen verbunden 
           werden. 
 
 
           Durch die Begrenzung des Bezugsrechtsausschlusses auf 10 % des 
           bestehenden Grundkapitals wird im Einklang mit der 
           gesetzlichen Regelung den Schutzbedürfnissen der Aktionäre im 
           Hinblick auf eine Verwässerung ihres Anteilsbesitzes Rechnung 
           getragen. Jeder Aktionär hat aufgrund des börsenkursnahen 
           Ausgabekurses der neuen Aktien und aufgrund der größenmäßigen 
           Begrenzung der bezugsrechtsfreien Kapitalerhöhung 
           grundsätzlich die Möglichkeit, die zur Aufrechterhaltung 
           seiner Anteilsquote erforderlichen Aktien zu annähernd 
           gleichen Bedingungen über die Börse zu erwerben. Es ist daher 
           sichergestellt, dass in Übereinstimmung mit § 186 Abs. 3 Satz 
           4 AktG die Vermögens- wie auch die Stimmrechtsinteressen bei 
           einer Ausnutzung des genehmigten Kapitals unter Ausschluss des 
           Bezugsrechts angemessen gewahrt werden, während der 
           Gesellschaft im Interesse aller Aktionäre weitere 
           Handlungsspielräume eröffnet werden. 
 
 
           Sofern von dem genehmigten Kapital in anderer Weise Gebrauch 
           gemacht werden soll, ist den Aktionären ein Bezugsrecht 
           einzuräumen. Der Vorstand kann lediglich Spitzenbeträge von 
           dem Bezugsrecht ausnehmen, um ein praktikables 
           Bezugsverhältnis zu ermöglichen. 
 
 
     7.    Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
           2013 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Kassel, zum Abschlussprüfer 
           und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 zu 
           bestellen. 
 
 
   Teilnahmevoraussetzungen: 
 
   Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts 
   und zur Stellung von Anträgen sind nur diejenigen Aktionäre 
   berechtigt, die sich bis zum Ablauf des 10. Juni 2013 bei der 
   Gesellschaft unter der nachstehenden Adresse anmelden und ihren 
   Aktienbesitz nachweisen: 
 
   LEWAG Holding AG 
   c/o Deutsche Bank AG 
   General Meetings 
   Postfach 20 01 07 
   60605 Frankfurt am Main 
   Fax-Nr.: 00 49 69 120 12 - 860 45 
   E-Mail: WP.HV@Xchanging.com 
 
   Die Anmeldung muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein 
   und der Gesellschaft in Textform zugehen. Zum Nachweis für die 
   Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
   des Stimmrechts genügt in jedem Fall eine in Textform und in deutscher 
   oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des Depot führenden 
   Instituts über den Aktienbesitz. Der Nachweis muss sich auf den Beginn 
   des 21. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag) 
   beziehen, dies ist Montag, 27. Mai 2013 (0:00 Uhr Mitteleuropäische 
   Sommerzeit). 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den 
   Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Dabei richten sich die 
   Berechtigung zur Teilnahme und der Stimmrechtsumfang ausschließlich 
   nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Durch eine Anmeldung zur 
   Hauptversammlung werden die Aktien nicht blockiert, die Aktionäre 
   können über die Aktien auch nach erfolgter Anmeldung frei verfügen. 
 
   Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft 
   werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung 
   übersandt. Wir bitten die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung 
   des Nachweises ihres Aktienbesitzes Sorge zu tragen, um den 
   rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen. 
 
   Stimmrechtsvertretung 
   Das Stimmrecht kann auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein 
   Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung oder diesen nach § 135 
   AktG gleichgestellten Personen, ausgeübt werden. Die Erteilung der 
   Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung 
   gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Der Widerruf kann 
   auch durch die persönliche Teilnahme des Aktionärs an der 
   Hauptversammlung erfolgen. 
 
   Als weiteren Service bieten wir unseren Aktionären an, von der 
   Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits 
   vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Ein entsprechendes 
   Formular steht im Internet unter www.lewag.de/Hauptversammlung zur 
   Verfügung bzw. kann unter der unten genannten Adresse angefordert 
   werden. Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter 
   bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Falle Weisungen für die 
   Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist die 
   Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, 
   weisungsgemäß abzustimmen. Dabei sind allerdings nur Weisungen zu 
   Beschlussvorschlägen von Vorstand und/oder Aufsichtsrat und zu mit 
   einer Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG bekannt 
   gemachten Beschlussvorschlägen von Aktionären möglich. 
 
   Aktionäre, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, bitten 
   wir, die Eintrittskarte mit ausgefüllter und unterschriebener 
   Vollmacht sowie den Weisungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten 
   bis spätestens 14. Juni 2013 unter der unten genannten Adresse an die 
   Gesellschaft zu senden. Bitte beachten Sie, dass die 
   Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung 
   von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen 
   von Fragen oder Anträgen entgegennehmen. 
 
   Wir weisen darauf hin, dass auch im Falle der Bevollmächtigung eine 
   ordnungsgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes 
   erforderlich sind. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, 
   kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
   Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 15, 2013 09:20 ET (13:20 GMT)

werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die 
   Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Für eine Übermittlung des 
   Nachweises per Post oder Fax verwenden Aktionäre bzw. 
   Aktionärsvertreter bitte die unten genannte Adresse; als 
   elektronischen Übermittlungsweg bietet die Gesellschaft an, den 
   Nachweis der Bevollmächtigung per E-Mail an die unten genannte 
   E-Mail-Adresse zu übersenden. 
 
   Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
   Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro am 
   Grundkapital erreichen (dies entspricht 195.313 Stückaktien), können 
   gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die 
   Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen 
   Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. 
 
   Das Verlangen muss dem Vorstand der Gesellschaft mindestens 30 Tage 
   vor der Hauptversammlung, also bis zum 17. Mai 2013, 24.00 Uhr, unter 
   der unten genannten Adresse zugegangen sein. Bekannt zu machende 
   Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der 
   Einberufung bekannt gemacht werden - unverzüglich im Bundesanzeiger 
   bekannt gemacht. Sie sind außerdem unverzüglich über die 
   Internetadresse www.lewag.de/Hauptversammlung zugänglich. 
 
   Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß § 126 Abs. 1, § 127 AktG 
   Anträge von Aktionären gegen einen Vorschlag der Verwaltung zu einem 
   bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 AktG und Wahlvorschläge von 
   Aktionären gemäß § 127 AktG zur Wahl des Abschlussprüfers sind 
   ausschließlich an die unten genannte Adresse zu richten. 
 
   Anträge von Aktionären zu Tagesordnungspunkten und Vorschläge von 
   Aktionären zur Wahl des Abschlussprüfers, die bis mindestens 14 Tage 
   vor der Hauptversammlung, also bis zum 2. Juni 2013 bei der 
   Gesellschaft eingehen, werden unverzüglich unter der Internetadresse 
   www.lewag.de/Hauptversammlung veröffentlicht soweit die 
   Voraussetzungen für eine entsprechende Pflicht gemäß § 126 AktG bzw. § 
   127 AktG erfüllt sind. Ein Wahlvorschlag braucht nach § 127 AktG nicht 
   begründet werden. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung zu den 
   Anträgen werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse 
   veröffentlicht. 
 
   Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG 
   In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter 
   vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die 
   rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu 
   verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzern und der in den 
   Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die 
   Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der 
   Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht 
   besteht. 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
   Zum Zeitpunkt der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 2013 
   beträgt das Grundkapital der LEWAG Holding AG 
   EUR 12.165.120,- und ist eingeteilt in 4.752.000 Stückaktien ohne 
   Nennbetrag. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. 
   Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien. 
 
   Veröffentlichungen im Internet 
   Diese Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden 
   Unterlagen und Anträge von Aktionären sowie weitere Informationen 
   stehen auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.lewag.de 
   zur Verfügung. 
 
   Alle an die Gesellschaft gerichteten Eingaben im Zusammenhang mit der 
   Hauptversammlung richten Sie bitte an die folgende Adresse: 
 
   LEWAG Holding AG 
   Investor Relations 
   Industriestraße 21 
   37688 Beverungen 
   Fax: 00 49 / 52 73 / 88 88 5 
   E-Mail: info@lewag.de 
 
   Beverungen, im Mai 2013 
 
   LEWAG Holding Aktiengesellschaft, Beverungen 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
 
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15.05.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und 
http://www.dgap.de 
 
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Sprache:        Deutsch 
Unternehmen:    LEWAG Holding Aktiengesellschaft 
                Industriestraße 21 
                37688 Beverungen 
                Deutschland 
E-Mail:         info@lewag.de 
Internet:       http://www.lewag.de 
ISIN:           DE0006336001 
WKN:            633600 
Börsen:         Auslandsbörse(n) Berlin, Frankfurt 
 
 
Ende der Mitteilung    DGAP News-Service 
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211302 15.05.2013 
 

(END) Dow Jones Newswires

May 15, 2013 09:20 ET (13:20 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

In unserem aktuellen Spezialreport stellen wir fünf Software-Aktien vor, die besonders aussichtsreich positioniert sind – mit starker Marktstellung, attraktiver Bewertung und hohem Aufholpotenzial.

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