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DGAP-HV: EnviTec Biogas AG: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: EnviTec Biogas AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.06.2013 in Lohne mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: EnviTec Biogas AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
EnviTec Biogas AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
am 27.06.2013 in Lohne mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
15.05.2013 / 15:21 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   EnviTec Biogas AG 
 
   Lohne 
 
   ISIN DE000A0MVLS8 
 
   WKN A0MVLS 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Wir laden unsere Aktionäre zu der am 
 
   Donnerstag, den 27. Juni 2013, um 10.00 Uhr 
 
 
   in der Aula des Gymnasiums Lohne, An der Kirchenziegelei 12, 49393 
   Lohne, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
   Tagesordnung 
 
   1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten 
   Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012, des zusammengefassten 
   Lageberichts des EnviTec-Konzerns und der EnviTec Biogas AG, des 
   erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289 
   Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats 
   für das Geschäftsjahr 2012 
 
           Der Geschäftsbericht der Gesellschaft, der den 
           gebilligten Konzernabschluss zum 31. Dezember 2012, den 
           zusammengefassten Lagebericht des EnviTec-Konzerns und der 
           EnviTec Biogas AG sowie den Bericht des Aufsichtsrats für das 
           Geschäftsjahr 2012 enthält, sowie alle weiteren vorgenannten 
           Unterlagen sind im Internet unter dem Link 
           'www.envitec-biogas.de/ir/hauptversammlung/2013' 
           erhältlich. Darüber hinaus können die vorgenannten Unterlagen 
           in den Geschäftsräumen am Sitz der EnviTec Biogas AG, 
           Industriering 10a, 49393 Lohne, eingesehen werden. Sie werden 
           den Aktionären auf Anfrage auch zugesandt. 
 
 
           Die vorgenannten Unterlagen werden der 
           Hauptversammlung zugänglich gemacht und erläutert. Der 
           Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 29. April 2013 
           gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. 
           Dementsprechend hat die Hauptversammlung zu diesem 
           Tagesordnungspunkt keine Beschlüsse zu fassen. 
 
 
   2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den in der 
           Bilanz der EnviTec Biogas AG zum 31. Dezember 2012 
           ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 14.885.652,65 wie 
           folgt zu verwenden: 
 
 
   Ausschüttung einer Dividende von EUR 1,00 je    EUR    14.850.000,00 
   dividendenberechtigter Stückaktie 
 
   Vortrag auf neue Rechnung                       EUR    35.652,65 
 
 
           Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt, dass die 
           Gesellschaft im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
           150.000 eigene Aktien hält, die nicht dividendenberechtigt 
           sind. Soweit sich die Zahl nicht dividendenberechtigter 
           eigener Aktien bis zum Tag der Hauptversammlung weiter erhöht, 
           wird der obige Beschlussvorschlag dergestalt angepasst werden, 
           dass bei einer unveränderten Dividende von EUR 1,00 je 
           dividendenberechtigter Stückaktie der auf die weiteren eigenen 
           Aktien entfallende Ausschüttungsbetrag auf neue Rechnung 
           vorgetragen wird. 
 
 
   3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2012 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
           Geschäftsjahr 2012 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für 
           dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 
 
 
   4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2012 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
           Geschäftsjahr 2012 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats 
           für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 
 
 
   5. Wahl des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2013 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Rödl & Partner 
           GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
           Steuerberatungsgesellschaft, München, zum Abschluss- und 
           Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 zu wählen. 
           Dies umfasst auch die Wahl zum Prüfer für die prüferische 
           Durchsicht von Zwischenfinanzberichten, die vor der 
           ordentlichen Hauptversammlung 2014 aufgestellt werden, soweit 
           die prüferische Durchsicht solcher Zwischenfinanzberichte 
           beauftragt wird. 
 
 
   Teilnahme an der Hauptversammlung 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig unter 
   Beifügung des in § 123 Abs. 3 AktG bestimmten Nachweises ihres 
   Anteilsbesitzes in deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben. 
   Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft spätestens am 
   Donnerstag, 20. Juni 2013, unter der nachstehenden Postanschrift, 
   Faxnummer oder E-Mail-Adresse zugehen: 
 
   EnviTec Biogas AG 
   c/o BADER & HUBL GmbH 
   Wilhelmshofstraße 67 
   74321 Bietigheim-Bissingen 
   Fax: +49 (0) 7142 788667-55 
   E-Mail: hauptversammlung@baderhubl.de 
 
   Der Nachweis des Anteilsbesitzes gem. § 123 Abs. 3 AktG ist durch das 
   depotführende Institut in Textform zu erstellen und hat sich auf den 
   Beginn des 21. Tages vor der Versammlung, also auf Donnerstag, 6. Juni 
   2013, 0.00 Uhr (Nachweisstichtag), zu beziehen. Im Verhältnis zur 
   Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
   Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis zum 
   Nachweisstichtag erbracht hat. Veräußerungen nach dem Nachweisstichtag 
   lassen Inhalt und Umfang des gesetzlichen Teilnahme- und Stimmrechts 
   des Veräußerers unberührt. 
 
   Nach fristgerechtem Eingang der Anmeldung und des Nachweises des 
   Anteilsbesitzes werden den Aktionären Eintrittskarten für die 
   Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der 
   Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig 
   für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises ihres 
   Anteilsbesitzes Sorge zu tragen. 
 
   Stimmrechtsvertretung 
 
   Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, 
   können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch 
   Bevollmächtigte, z. B. die depotführende Bank oder ein sonstiges 
   Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder andere Personen ihrer 
   Wahl, ausüben lassen. Auch in diesem Fall bedarf es der 
   ordnungsgemäßen Anmeldung durch den Aktionär oder den 
   Bevollmächtigten. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so 
   kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
   Vollmachten können in Textform (§ 126b BGB) durch Erklärung gegenüber 
   dem zu Bevollmächtigenden oder gegenüber der Gesellschaft erteilt 
   werden. Für die Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft und die 
   Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem zu Bevollmächtigenden 
   erklärten Bevollmächtigung stehen folgende Postanschrift, Faxnummer 
   und E-Mail-Adresse zur Verfügung: 
 
   EnviTec Biogas AG 
   c/o BADER & HUBL GmbH 
   Wilhelmshofstraße 67 
   74321 Bietigheim-Bissingen 
   Fax: +49 (0) 7142 788667-55 
   E-Mail: hauptversammlung@baderhubl.de 
 
   Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer 
   Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG 
   gleichgestellten Person oder Institution können Besonderheiten gelten; 
   die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu 
   Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise 
   geforderten Form der Vollmacht abzustimmen. 
 
   Für den Widerruf einer Vollmacht gelten die vorangehenden Sätze 
   entsprechend. 
 
   Mit der Eintrittskarte werden den Aktionären ein Vollmachtsformular 
   und weitere Informationen zur Bevollmächtigung übersandt. Das 
   Vollmachtsformular wird den Aktionären auch jederzeit auf Verlangen 
   zugesandt und ist außerdem im Internet unter dem Link 
   'www.envitec-biogas.de/ir/hauptversammlung/2013' 
   abrufbar. Die Aktionäre werden gebeten, Vollmacht vorzugsweise mittels 
   des von der Gesellschaft zur Verfügung gestellten Vollmachtsformulars 
   zu erteilen. 
 
   Im Übrigen bieten wir unseren Aktionären auch in diesem Jahr wieder 
   an, sich durch einen Stimmrechtsvertreter der EnviTec Biogas AG 
   vertreten zu lassen, der das Stimmrecht gemäß den Weisungen der 
   Aktionäre ausübt. Auch in diesem Fall bedarf es der ordnungsgemäßen 
   Anmeldung durch den Aktionär. Als weisungsgebundene 
   Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft mit dem Recht zur 
   Unterbevollmächtigung haben wir Frau Nicola Bader, 
   Bietigheim-Bissingen, und Frau Gabriele Hubl, Bietigheim-Bissingen, 
   benannt. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind ausschließlich 
   berechtigt, aufgrund erteilter Weisungen abzustimmen. Ihnen sind daher 
   neben der Vollmacht zusätzlich Weisungen für die Ausübung des 
   Stimmrechts zu erteilen. Ohne eine ausdrückliche und eindeutige 
   Weisung zu den einzelnen Gegenständen der Tagesordnung werden sie das 
   Stimmrecht nicht ausüben. Aktionäre, die den Stimmrechtsvertretern der 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 15, 2013 09:21 ET (13:21 GMT)

Gesellschaft Vollmacht und Weisungen erteilen wollen, werden gebeten, 
   hierzu das mit der Eintrittskarte übersandte und auch im Internet 
   unter dem Link 'www.envitec-biogas.de/ir/hauptversammlung/2013' 
   abrufbare Vollmachtsformular zu verwenden. Vollmacht und Weisungen an 
   die Stimmrechtvertreter der Gesellschaft müssen der Gesellschaft unter 
   der oben für die Vollmachtserteilung angegebenen Postanschrift, 
   Faxnummer oder E-Mail-Adresse bis zum 25. Juni 2013 zugehen. 
 
   Rechte der Aktionäre gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 
   AktG 
 
   § 122 Abs. 2 AktG (Ergänzung der Tagesordnung) 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens den zwanzigsten Teil des 
   Grundkapitals oder den anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 
   500.000 (das entspricht 500.000 Stückaktien) erreichen, können 
   verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und 
   bekanntgemacht werden (§ 122 Abs. 2 AktG). Jedem neuen Gegenstand muss 
   eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen 
   ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft 
   mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also bis spätestens 27. 
   Mai 2013, unter folgender Postanschrift zugehen: 
 
   EnviTec Biogas AG 
   Vorstand 
   Hauptversammlung 2013 
   Industriering 10a 
   49393 Lohne 
 
   Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei 
   Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung Inhaber der Aktien sind und 
   dass sie die Aktien bis zur Entscheidung über das Verlangen halten. 
 
   §§ 126 Abs. 1, 127 AktG (Gegenanträge und Wahlvorschläge) 
 
   Aktionäre können der Gesellschaft außerdem Gegenanträge gegen einen 
   Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten 
   Tagesordnungspunkt übersenden. Solche Anträge sind unter Angabe des 
   Namens des Aktionärs und einer Begründung schriftlich, per Fax oder 
   per E-Mail an die nachstehende Postanschrift, Faxnummer oder 
   E-Mail-Adresse zu richten: 
 
   EnviTec Biogas AG 
   Investor Relations 
   Hauptversammlung 2013 
   Industriering 10a 
   49393 Lohne 
   Fax: +49 (0) 4442 8016 - 98130 
   E-Mail: ir@envitec-biogas.de 
 
   Die mindestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, also bis 
   spätestens 12. Juni 2013, unter dieser Adresse eingegangenen 
   Gegenanträge und eine etwaige Stellungnahme der Verwaltung werden den 
   Aktionären im Internet unter dem Link 
   'www.envitec-biogas.de/ir/hauptversammlung/2013' 
   zugänglich gemacht (§ 126 Abs. 1 AktG). Unter bestimmten Umständen 
   muss ein fristgemäß eingegangener Gegenantrag nicht zugänglich gemacht 
   werden. Das gilt insbesondere dann, wenn sich der Vorstand durch das 
   Zugänglichmachen strafbar machen würde, wenn der Gegenantrag zu einem 
   gesetz- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen 
   würde oder wenn die Begründung in wesentlichen Punkten offensichtlich 
   falsche oder irreführende Angaben oder wenn sie Beleidigungen enthält. 
   Die Begründung muss auch dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn 
   sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. 
 
   Das Recht jedes Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge 
   zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt auch ohne vorherige Übersendung 
   an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt. Auch vorab 
   zugänglich gemachte Gegenanträge müssen im Übrigen während der 
   Hauptversammlung nochmals gestellt werden. 
 
   Für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von 
   Aufsichtsratsmitgliedern, Abschluss- oder Sonderprüfern gelten die 
   vorstehenden Absätze einschließlich der Angaben zur Adressierung 
   sinngemäß mit der Maßgabe, dass der Wahlvorschlag nicht begründet 
   werden muss und der Vorstand den Wahlvorschlag auch dann nicht 
   zugänglich machen muss, wenn der Vorschlag nicht den Namen, ausgeübten 
   Beruf und Wohnort des Vorgeschlagenen sowie seine Mitgliedschaft in 
   anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten angibt (§ 127 AktG). 
 
   § 131 Abs. 1 AktG (Auskunftsrecht) 
 
   In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär vom Vorstand Auskunft über 
   Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft zur 
   sachgemäßen Beurteilung der Tagesordnung erforderlich ist (§ 131 Abs. 
   1 AktG). Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen 
   und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen 
   Unternehmen. Da der hiermit einberufenen Hauptversammlung u.a. der 
   Konzernabschluss und -lagebericht vorgelegt werden, erstreckt sich die 
   Auskunftspflicht des Vorstands auch auf die Lage des Konzerns und der 
   in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Unter bestimmten 
   Umständen darf der Vorstand die Auskunft verweigern. Das gilt 
   insbesondere insoweit, als die Erteilung der Auskunft nach 
   vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft 
   oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil 
   zuzufügen oder soweit sich der Vorstand durch die Erteilung der 
   Auskunft strafbar machen würde. 
 
   § 15.2 der Satzung ermächtigt den Versammlungsleiter, das Frage- und 
   Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen zu beschränken. 
 
   Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach den §§ 
   122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG sind im Internet unter 
   dem Link 'www.envitec-biogas.de/ir/hauptversammlung/2013' abrufbar. 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
   Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt die 
   Gesamtzahl der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien 15.000.000. 
   Hiervon sind 150.000 Aktien eigene Aktien, die kein Stimmrecht 
   vermitteln. Die Gesamtzahl der Stimmrechte aus den von der 
   Gesellschaft ausgegebenen Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung 
   der Hauptversammlung somit 14.850.000. 
 
   Informationen nach § 124a AktG 
 
   Diese Einberufung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden 
   Unterlagen und die weiteren in § 124a AktG genannten Informationen 
   sind im Internet unter dem Link 
   'www.envitec-biogas.de/ir/hauptversammlung/2013' 
   zugänglich. 
 
   Lohne, im Mai 2013 
 
   EnviTec Biogas AG 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
15.05.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und 
http://www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
 
Sprache:        Deutsch 
Unternehmen:    EnviTec Biogas AG 
                Industriering 10a 
                49393 Lohne 
                Deutschland 
E-Mail:         ir@envitec-biogas.de 
Internet:       http://www.envitec-biogas.de 
 
 
Ende der Mitteilung    DGAP News-Service 
=-------------------------------------------------------------------- 
211296 15.05.2013 
 

(END) Dow Jones Newswires

May 15, 2013 09:21 ET (13:21 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

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Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.