DJ DGAP-HV: EnviTec Biogas AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.06.2013 in Lohne mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: EnviTec Biogas AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
EnviTec Biogas AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
am 27.06.2013 in Lohne mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
15.05.2013 / 15:21
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EnviTec Biogas AG
Lohne
ISIN DE000A0MVLS8
WKN A0MVLS
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zu der am
Donnerstag, den 27. Juni 2013, um 10.00 Uhr
in der Aula des Gymnasiums Lohne, An der Kirchenziegelei 12, 49393
Lohne, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten
Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012, des zusammengefassten
Lageberichts des EnviTec-Konzerns und der EnviTec Biogas AG, des
erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289
Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2012
Der Geschäftsbericht der Gesellschaft, der den
gebilligten Konzernabschluss zum 31. Dezember 2012, den
zusammengefassten Lagebericht des EnviTec-Konzerns und der
EnviTec Biogas AG sowie den Bericht des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2012 enthält, sowie alle weiteren vorgenannten
Unterlagen sind im Internet unter dem Link
'www.envitec-biogas.de/ir/hauptversammlung/2013'
erhältlich. Darüber hinaus können die vorgenannten Unterlagen
in den Geschäftsräumen am Sitz der EnviTec Biogas AG,
Industriering 10a, 49393 Lohne, eingesehen werden. Sie werden
den Aktionären auf Anfrage auch zugesandt.
Die vorgenannten Unterlagen werden der
Hauptversammlung zugänglich gemacht und erläutert. Der
Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 29. April 2013
gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.
Dementsprechend hat die Hauptversammlung zu diesem
Tagesordnungspunkt keine Beschlüsse zu fassen.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den in der
Bilanz der EnviTec Biogas AG zum 31. Dezember 2012
ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 14.885.652,65 wie
folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von EUR 1,00 je EUR 14.850.000,00
dividendenberechtigter Stückaktie
Vortrag auf neue Rechnung EUR 35.652,65
Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt, dass die
Gesellschaft im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
150.000 eigene Aktien hält, die nicht dividendenberechtigt
sind. Soweit sich die Zahl nicht dividendenberechtigter
eigener Aktien bis zum Tag der Hauptversammlung weiter erhöht,
wird der obige Beschlussvorschlag dergestalt angepasst werden,
dass bei einer unveränderten Dividende von EUR 1,00 je
dividendenberechtigter Stückaktie der auf die weiteren eigenen
Aktien entfallende Ausschüttungsbetrag auf neue Rechnung
vorgetragen wird.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2012 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für
dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2012 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats
für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
5. Wahl des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2013
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Rödl & Partner
GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, München, zum Abschluss- und
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 zu wählen.
Dies umfasst auch die Wahl zum Prüfer für die prüferische
Durchsicht von Zwischenfinanzberichten, die vor der
ordentlichen Hauptversammlung 2014 aufgestellt werden, soweit
die prüferische Durchsicht solcher Zwischenfinanzberichte
beauftragt wird.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig unter
Beifügung des in § 123 Abs. 3 AktG bestimmten Nachweises ihres
Anteilsbesitzes in deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben.
Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft spätestens am
Donnerstag, 20. Juni 2013, unter der nachstehenden Postanschrift,
Faxnummer oder E-Mail-Adresse zugehen:
EnviTec Biogas AG
c/o BADER & HUBL GmbH
Wilhelmshofstraße 67
74321 Bietigheim-Bissingen
Fax: +49 (0) 7142 788667-55
E-Mail: hauptversammlung@baderhubl.de
Der Nachweis des Anteilsbesitzes gem. § 123 Abs. 3 AktG ist durch das
depotführende Institut in Textform zu erstellen und hat sich auf den
Beginn des 21. Tages vor der Versammlung, also auf Donnerstag, 6. Juni
2013, 0.00 Uhr (Nachweisstichtag), zu beziehen. Im Verhältnis zur
Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die
Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis zum
Nachweisstichtag erbracht hat. Veräußerungen nach dem Nachweisstichtag
lassen Inhalt und Umfang des gesetzlichen Teilnahme- und Stimmrechts
des Veräußerers unberührt.
Nach fristgerechtem Eingang der Anmeldung und des Nachweises des
Anteilsbesitzes werden den Aktionären Eintrittskarten für die
Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der
Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig
für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises ihres
Anteilsbesitzes Sorge zu tragen.
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen,
können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch
Bevollmächtigte, z. B. die depotführende Bank oder ein sonstiges
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder andere Personen ihrer
Wahl, ausüben lassen. Auch in diesem Fall bedarf es der
ordnungsgemäßen Anmeldung durch den Aktionär oder den
Bevollmächtigten. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so
kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Vollmachten können in Textform (§ 126b BGB) durch Erklärung gegenüber
dem zu Bevollmächtigenden oder gegenüber der Gesellschaft erteilt
werden. Für die Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft und die
Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem zu Bevollmächtigenden
erklärten Bevollmächtigung stehen folgende Postanschrift, Faxnummer
und E-Mail-Adresse zur Verfügung:
EnviTec Biogas AG
c/o BADER & HUBL GmbH
Wilhelmshofstraße 67
74321 Bietigheim-Bissingen
Fax: +49 (0) 7142 788667-55
E-Mail: hauptversammlung@baderhubl.de
Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer
Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG
gleichgestellten Person oder Institution können Besonderheiten gelten;
die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu
Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise
geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.
Für den Widerruf einer Vollmacht gelten die vorangehenden Sätze
entsprechend.
Mit der Eintrittskarte werden den Aktionären ein Vollmachtsformular
und weitere Informationen zur Bevollmächtigung übersandt. Das
Vollmachtsformular wird den Aktionären auch jederzeit auf Verlangen
zugesandt und ist außerdem im Internet unter dem Link
'www.envitec-biogas.de/ir/hauptversammlung/2013'
abrufbar. Die Aktionäre werden gebeten, Vollmacht vorzugsweise mittels
des von der Gesellschaft zur Verfügung gestellten Vollmachtsformulars
zu erteilen.
Im Übrigen bieten wir unseren Aktionären auch in diesem Jahr wieder
an, sich durch einen Stimmrechtsvertreter der EnviTec Biogas AG
vertreten zu lassen, der das Stimmrecht gemäß den Weisungen der
Aktionäre ausübt. Auch in diesem Fall bedarf es der ordnungsgemäßen
Anmeldung durch den Aktionär. Als weisungsgebundene
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft mit dem Recht zur
Unterbevollmächtigung haben wir Frau Nicola Bader,
Bietigheim-Bissingen, und Frau Gabriele Hubl, Bietigheim-Bissingen,
benannt. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind ausschließlich
berechtigt, aufgrund erteilter Weisungen abzustimmen. Ihnen sind daher
neben der Vollmacht zusätzlich Weisungen für die Ausübung des
Stimmrechts zu erteilen. Ohne eine ausdrückliche und eindeutige
Weisung zu den einzelnen Gegenständen der Tagesordnung werden sie das
Stimmrecht nicht ausüben. Aktionäre, die den Stimmrechtsvertretern der
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 15, 2013 09:21 ET (13:21 GMT)
Gesellschaft Vollmacht und Weisungen erteilen wollen, werden gebeten,
hierzu das mit der Eintrittskarte übersandte und auch im Internet
unter dem Link 'www.envitec-biogas.de/ir/hauptversammlung/2013'
abrufbare Vollmachtsformular zu verwenden. Vollmacht und Weisungen an
die Stimmrechtvertreter der Gesellschaft müssen der Gesellschaft unter
der oben für die Vollmachtserteilung angegebenen Postanschrift,
Faxnummer oder E-Mail-Adresse bis zum 25. Juni 2013 zugehen.
Rechte der Aktionäre gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1
AktG
§ 122 Abs. 2 AktG (Ergänzung der Tagesordnung)
Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals oder den anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR
500.000 (das entspricht 500.000 Stückaktien) erreichen, können
verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und
bekanntgemacht werden (§ 122 Abs. 2 AktG). Jedem neuen Gegenstand muss
eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen
ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft
mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also bis spätestens 27.
Mai 2013, unter folgender Postanschrift zugehen:
EnviTec Biogas AG
Vorstand
Hauptversammlung 2013
Industriering 10a
49393 Lohne
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei
Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung Inhaber der Aktien sind und
dass sie die Aktien bis zur Entscheidung über das Verlangen halten.
§§ 126 Abs. 1, 127 AktG (Gegenanträge und Wahlvorschläge)
Aktionäre können der Gesellschaft außerdem Gegenanträge gegen einen
Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten
Tagesordnungspunkt übersenden. Solche Anträge sind unter Angabe des
Namens des Aktionärs und einer Begründung schriftlich, per Fax oder
per E-Mail an die nachstehende Postanschrift, Faxnummer oder
E-Mail-Adresse zu richten:
EnviTec Biogas AG
Investor Relations
Hauptversammlung 2013
Industriering 10a
49393 Lohne
Fax: +49 (0) 4442 8016 - 98130
E-Mail: ir@envitec-biogas.de
Die mindestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, also bis
spätestens 12. Juni 2013, unter dieser Adresse eingegangenen
Gegenanträge und eine etwaige Stellungnahme der Verwaltung werden den
Aktionären im Internet unter dem Link
'www.envitec-biogas.de/ir/hauptversammlung/2013'
zugänglich gemacht (§ 126 Abs. 1 AktG). Unter bestimmten Umständen
muss ein fristgemäß eingegangener Gegenantrag nicht zugänglich gemacht
werden. Das gilt insbesondere dann, wenn sich der Vorstand durch das
Zugänglichmachen strafbar machen würde, wenn der Gegenantrag zu einem
gesetz- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen
würde oder wenn die Begründung in wesentlichen Punkten offensichtlich
falsche oder irreführende Angaben oder wenn sie Beleidigungen enthält.
Die Begründung muss auch dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn
sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.
Das Recht jedes Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge
zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt auch ohne vorherige Übersendung
an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt. Auch vorab
zugänglich gemachte Gegenanträge müssen im Übrigen während der
Hauptversammlung nochmals gestellt werden.
Für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern, Abschluss- oder Sonderprüfern gelten die
vorstehenden Absätze einschließlich der Angaben zur Adressierung
sinngemäß mit der Maßgabe, dass der Wahlvorschlag nicht begründet
werden muss und der Vorstand den Wahlvorschlag auch dann nicht
zugänglich machen muss, wenn der Vorschlag nicht den Namen, ausgeübten
Beruf und Wohnort des Vorgeschlagenen sowie seine Mitgliedschaft in
anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten angibt (§ 127 AktG).
§ 131 Abs. 1 AktG (Auskunftsrecht)
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär vom Vorstand Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft zur
sachgemäßen Beurteilung der Tagesordnung erforderlich ist (§ 131 Abs.
1 AktG). Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen
und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen
Unternehmen. Da der hiermit einberufenen Hauptversammlung u.a. der
Konzernabschluss und -lagebericht vorgelegt werden, erstreckt sich die
Auskunftspflicht des Vorstands auch auf die Lage des Konzerns und der
in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Unter bestimmten
Umständen darf der Vorstand die Auskunft verweigern. Das gilt
insbesondere insoweit, als die Erteilung der Auskunft nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft
oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil
zuzufügen oder soweit sich der Vorstand durch die Erteilung der
Auskunft strafbar machen würde.
§ 15.2 der Satzung ermächtigt den Versammlungsleiter, das Frage- und
Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen zu beschränken.
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach den §§
122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG sind im Internet unter
dem Link 'www.envitec-biogas.de/ir/hauptversammlung/2013' abrufbar.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt die
Gesamtzahl der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien 15.000.000.
Hiervon sind 150.000 Aktien eigene Aktien, die kein Stimmrecht
vermitteln. Die Gesamtzahl der Stimmrechte aus den von der
Gesellschaft ausgegebenen Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung
der Hauptversammlung somit 14.850.000.
Informationen nach § 124a AktG
Diese Einberufung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden
Unterlagen und die weiteren in § 124a AktG genannten Informationen
sind im Internet unter dem Link
'www.envitec-biogas.de/ir/hauptversammlung/2013'
zugänglich.
Lohne, im Mai 2013
EnviTec Biogas AG
Der Vorstand
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15.05.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und
Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: EnviTec Biogas AG
Industriering 10a
49393 Lohne
Deutschland
E-Mail: ir@envitec-biogas.de
Internet: http://www.envitec-biogas.de
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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211296 15.05.2013
(END) Dow Jones Newswires
May 15, 2013 09:21 ET (13:21 GMT)
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