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DGAP-HV: COR&FJA AG: Bekanntmachung der -3-

DJ DGAP-HV: COR&FJA AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 25.06.2013 in Leinfelden-Echterdingen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: COR&FJA AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
COR&FJA AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
25.06.2013 in Leinfelden-Echterdingen mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
15.05.2013 / 15:25 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   COR&FJA AG 
 
   Leinfelden-Echterdingen 
 
   ISIN DE0005130108 
   WKN 513010 
 
 
   Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zur 
 
   ordentlichen Hauptversammlung 
 
   am Dienstag, dem 25. Juni 2013, 10:00 Uhr, in das Kongress- und 
   Tagungszentrum Filderhalle, Bahnhofstraße 61, 70771 
   Leinfelden-Echterdingen. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des 
           gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten 
           Lageberichts und Konzernlageberichts, des Berichts des 
           Aufsichtsrats und des erläuternden Vorstandsberichts zu den 
           Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 des 
           Handelsgesetzbuchs, jeweils für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2012 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum 
           Entlastung zu erteilen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2012 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen 
           Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
           2013 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des 
           Prüfungsausschusses vor, die kleeberg audit GmbH, 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer 
           und Konzernabschlussprüfer sowie zum Abschlussprüfer für eine 
           etwaige prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und 
           des Zwischenlageberichts gemäß § 37w Abs. 5, § 37y Nr. 2 des 
           Wertpapierhandelsgesetzes für das Geschäftsjahr 2013 zu 
           wählen. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Änderung der Satzung 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat sind der Ansicht, dass die Tätigkeit 
           des Aufsichtsrats durch eine Verkleinerung der Zahl an 
           Aufsichtsratsmitgliedern von gegenwärtig sechs auf künftig 
           drei effizienter gestaltet werden kann. Vorstand und 
           Aufsichtsrat schlagen demgemäß vor, folgenden Beschluss zu 
           fassen: 
 
 
       'a)   Der Aufsichtsrat wird von sechs Mitgliedern auf 
             drei Mitglieder verkleinert. Die neue Zahl von drei 
             Aufsichtsratsmitgliedern gilt ab dem Zeitpunkt, in dem die 
             entsprechende Satzungsänderung in das Handelsregister 
             eingetragen wird. 
 
 
       b)    Die Satzung der Gesellschaft wird in § 10 Abs. 1 
             und § 13 Abs. 4 neu gefasst: 
 
 
         aa)   § 10 Abs. 1 erhält folgende Neufassung: 
 
 
               '(1) Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern, die 
               von der Hauptversammlung gewählt werden.' 
 
 
         bb)   § 13 Abs. 4 erhält folgende Neufassung: 
 
 
               '(4) Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn alle drei 
               Mitglieder an der Beschlussfassung teilnehmen. Ein 
               Aufsichtsratsmitglied nimmt auch dann an der 
               Beschlussfassung teil, wenn es sich der Stimme enthält.' ' 
 
 
 
 
     6.    Wahlen zum Aufsichtsrat 
 
 
           Die Amtszeit sämtlicher amtierender Aufsichtsratsmitglieder 
           endet mit Ablauf der Hauptversammlung am 25. Juni 2013. 
           Deshalb ist eine Neuwahl des Aufsichtsrats erforderlich. Der 
           Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und 
           § 10 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft nach Eintragung der 
           Satzungsänderung gemäß Tagesordnungspunkt 5 dieser 
           Hauptversammlung in das Handelsregister aus drei Mitgliedern 
           der Aktionäre zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt 
           werden. Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge 
           gebunden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die nachfolgend unter a) bis c) 
           genannten Personen in den Aufsichtsrat zu wählen: 
 
 
       a)    Herrn Prof. Dr. Elmar Helten, Präsident des 
             Bayerischen Finanz Zentrums, München, wohnhaft in Starnberg, 
 
 
       b)    Herrn Klaus Kuhnle, selbständiger 
             Unternehmensberater, wohnhaft in Grünwald, und 
 
 
       c)    Herrn Johann Zehetmaier, Vorsitzender des 
             Vorstands der msg systems AG, Ismaning, wohnhaft in 
             Wartenberg. 
 
 
 
           Die Wahl erfolgt jeweils für die Zeit vom Ablauf der 
           ordentlichen Hauptversammlung am 25. Juni 2013 bis zum Ablauf 
           der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das dritte 
           Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei 
           das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht 
           mitgerechnet wird. 
 
 
           In Übereinstimmung mit Ziffer 5.4.3 Satz 1 des Deutschen 
           Corporate Governance Kodex ist beabsichtigt, die Wahlen zum 
           Aufsichtsrat im Wege der Einzelabstimmung durchzuführen. 
 
 
           Ein Lebenslauf der zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten kann 
           auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
           'http://cor.fja.com/de/investor-relations/hauptversammlung.html' 
           eingesehen und heruntergeladen werden. 
 
 
           Die vorgeschlagenen Personen sind Mitglied in folgenden 
           gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und in folgenden 
           vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von 
           Wirtschaftsunternehmen: 
 
 
       a)    Herr Prof. Dr. Elmar Helten 
 
 
             Herr Prof. Dr. Elmar Helten ist Mitglied in folgenden 
             gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: 
 
 
         -     Mitglied des Aufsichtsrats der Delta Lloyd 
               Lebensversicherung AG, Wiesbaden, 
 
 
         -     Mitglied des Aufsichtsrats der Delta Lloyd 
               Pensionskasse AG, Wiesbaden, 
 
 
         -     Mitglied des Aufsichtsrats der Hamburger 
               Lebensversicherung AG, Wiesbaden. 
 
 
 
             Herr Prof. Dr. Elmar Helten ist Mitglied in vergleichbaren 
             in- und ausländischen Kontrollgremien folgender 
             Wirtschaftsunternehmen: 
 
 
         -     Stellvertretender Vorsitzender des Beirats der 
               FidesSecur Versicherungsmakler GmbH, München, 
 
 
         -     Mitglied im Beirat der Solutio AG, Grünwald. 
 
 
 
       b)    Herr Klaus Kuhnle 
 
 
             Herr Klaus Kuhnle ist nicht Mitglied in gesetzlich zu 
             bildenden Aufsichtsräten. 
 
 
             Herr Klaus Kuhnle ist Mitglied in vergleichbaren in- und 
             ausländischen Kontrollgremien folgender 
             Wirtschaftsunternehmen: 
 
 
         -     Mitglied des Beirats der Deutschen Gesellschaft 
               für Personalführung e.V. (DGfP), München, 
 
 
         -     Vorsitzender des Beirats der dmc digital media 
               center GmbH, Stuttgart. 
 
 
 
       c)    Herr Johann Zehetmaier 
 
 
             Herr Johann Zehetmaier ist Mitglied in folgenden gesetzlich 
             zu bildenden Aufsichtsräten: 
 
 
         -     Vorsitzender des Aufsichtsrats der msg 
               Gillardon AG, Bretten, 
 
 
         -     Mitglied des Aufsichtsrats der msg services AG, 
               Ismaning. 
 
 
 
             Herr Johann Zehetmaier ist Mitglied in vergleichbaren in- 
             und ausländischen Kontrollgremien folgender 
             Wirtschaftsunternehmen: 
 
 
         -     Vorsitzender des Verwaltungsrats der msg global 
               solutions ag, Zürich, Schweiz, 
 
 
         -     Vorsitzender des Verwaltungsrats der 
               Prevo-System AG, Basel, Schweiz, 
 
 
         -     Mitglied des Verwaltungsrats der finnova AG, 
               Lenzburg, Schweiz, 
 
 
         -     Mitglied des Aufsichtsrats der Plaut AG, Wien, 
               Österreich, 
 
 
         -     Präsident des Verwaltungsrats der msg systems 
               ag, Zürich, Schweiz. 
 
 
 
             Gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 4 des Deutschen Corporate Governance 
             Kodex teilt der Aufsichtsrat mit: Der vorgeschlagene 
             Kandidat Herr Johann Zehetmaier ist Vorsitzender des 
             Vorstands der msg systems AG, Ismaning, die wiederum 49,09 
             Prozent der Anteile an der Gesellschaft innehat. 
 
 
             Darüber hinaus teilt der Vorstand mit, dass kein weiterer 
             der vorgeschlagenen Kandidaten in persönlichen oder 
             geschäftlichen Beziehungen zur COR&FJA AG oder deren 
             Konzernunternehmen, den Organen der COR&FJA AG oder einem 
             wesentlich an der COR&FJA AG beteiligten Aktionär steht, die 
             nach Ziffer 5.4.1 Abs. 4 des Deutschen Corporate Governance 
             Kodex offenzulegen wären. 
 
 
             Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance 
             Kodex wird darauf hingewiesen, dass im Falle einer Wahl von 
             Herrn Prof. Dr. Elmar Helten vorgesehen ist, ihn als 
             Kandidaten für den Aufsichtsratsvorsitz vorzuschlagen. 
 
 
 
   Teilnahme an der Hauptversammlung 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 15, 2013 09:25 ET (13:25 GMT)

DJ DGAP-HV: COR&FJA AG: Bekanntmachung der -2-

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die der Gesellschaft ihre 
   Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
   des Stimmrechts mittels eines von ihrem depotführenden Institut in 
   Textform erstellten besonderen Nachweises ihres Anteilsbesitzes 
   ('Nachweis') nachweisen. Der Nachweis muss in deutscher oder 
   englischer Sprache verfasst sein. 
 
   Der Nachweis hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor 
   der Hauptversammlung, also Dienstag, den 4. Juni 2013, 00:00 Uhr, zu 
   beziehen ('Nachweiszeitpunkt'). Die Berechtigung im vorstehenden Sinne 
   bemisst sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs 
   im Nachweiszeitpunkt, ohne dass damit eine Sperre für die 
   Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einherginge. Auch im Fall der 
   vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem 
   Nachweiszeitpunkt ist für die Berechtigung ausschließlich der 
   Anteilsbesitz des Aktionärs im Nachweiszeitpunkt maßgeblich; d. h. 
   Veräußerungen oder der Erwerb von Aktien nach dem Nachweiszeitpunkt 
   haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme an der 
   Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung von 
   Anträgen. 
 
   Der Nachweis muss bei der Gesellschaft spätestens bis Dienstag, den 
   18. Juni 2013, 24:00 Uhr, unter der folgenden Adresse eingehen: 
 
 
 
             COR&FJA AG 
             c/o Haubrok Corporate Events GmbH 
             Landshuter Allee 10 
             80637 München 
             Fax-Nr.: +49 (0)89 21027 289 
             E-Mail: meldedaten@haubrok-ce.de 
 
 
 
   Nach Eingang des Nachweises unter der vorstehend genannten Adresse 
   werden den Aktionären oder den von ihnen benannten Bevollmächtigten 
   Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. 
 
   Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte 
 
   Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen können 
   oder wollen, können ihr Stimm- und ihre sonstigen Aktionärsrechte 
   unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, 
   auch durch eine Vereinigung von Aktionären, nach Maßgabe des Folgenden 
   ausüben lassen: 
 
     a)    Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der 
           Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft 
           bedürfen der Textform. Ein Formular, von dem bei der 
           Vollmachtserteilung Gebrauch gemacht werden kann, aber nicht 
           muss, befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte und 
           wird auf Verlangen jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos 
           übermittelt. Das Verlangen ist zu richten an: 
 
 
 
 
               COR&FJA AG 
               c/o Haubrok Corporate Events GmbH 
               Landshuter Allee 10 
               80637 München 
               Fax-Nr.: +49 (0)89 21027 289 
               E-Mail: vollmacht@haubrok-ce.de 
 
 
 
 
           Ein Formular kann auch im Internet unter 
           'http://cor.fja.com/de/investor-relations/hauptversammlung.html' 
           heruntergeladen werden. Entsprechendes gilt für das Formular 
           zum Widerruf der Vollmacht. 
 
 
           Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft 
           kann per Post, Fax oder E-Mail an die vorstehend in diesem 
           Abschnitt a) genannte Adresse übermittelt werden. 
 
 
           Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die 
           Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
 
     b)    Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung 
           oder ein anderer der in § 135 Aktiengesetz diesen 
           gleichgestellter Rechtsträger bevollmächtigt werden soll, 
           bedarf - in Ausnahme von vorstehend in Buchstabe a) 
           dargestelltem Grundsatz - die Vollmacht weder nach dem Gesetz 
           noch nach der Satzung der Gesellschaft einer bestimmten Form. 
           Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die 
           Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder die diesen in § 
           135 Aktiengesetz gleichgestellten Rechtsträger, die 
           bevollmächtigt werden sollen, möglicherweise eine besondere 
           Form der Vollmacht verlangen, weil sie nach § 135 Aktiengesetz 
           die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Aktionäre, die 
           ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen 
           anderen der in § 135 Aktiengesetz diesen gleichgestellten 
           Rechtsträger bevollmächtigen möchten, sollten sich deshalb mit 
           diesen über ein mögliches Formerfordernis für die Vollmacht 
           abstimmen. Ein Verstoß gegen die in diesem Abschnitt b) 
           genannten und bestimmte weitere in § 135 Aktiengesetz genannte 
           Erfordernisse für die Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, 
           einer Aktionärsvereinigung oder eines anderen der in § 135 
           Aktiengesetz diesen gleichgestellten Rechtsträger 
           beeinträchtigt allerdings gemäß § 135 Abs. 7 Aktiengesetz die 
           Wirksamkeit der Stimmabgabe nicht. 
 
 
     c)    Wir bieten unseren Aktionären zusätzlich an, sich 
           durch von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene 
           Stimmrechtsvertreter bei den Abstimmungen vertreten zu lassen. 
           Den weisungsgebundenen Stimmrechtsvertretern müssen dazu 
           Vollmacht und Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts 
           erteilt werden. Die weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter 
           üben das Stimmrecht ausschließlich auf Grundlage der vom 
           Aktionär erteilten Weisungen aus. Ohne Weisungserteilung sind 
           die weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter nicht zur 
           Stimmabgabe für einen Aktionär berechtigt. 
 
 
           Die Erteilung der Vollmacht an von der Gesellschaft benannte 
           Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf sowie die Erteilung und der 
           Widerruf von Weisungen bedürfen der Textform. Die Aktionäre, 
           die den von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen 
           Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht nebst Weisungen erteilen 
           wollen, können - müssen aber nicht - das Formular verwenden, 
           welches sie zusammen mit der Eintrittskarte nebst weiteren 
           Informationen zur Vollmachts- und Weisungserteilung erhalten 
           oder bei der Gesellschaft kostenlos unter folgender Adresse 
           anfordern können: 
 
 
 
 
               COR&FJA AG 
               c/o Haubrok Corporate Events GmbH 
               Landshuter Allee 10 
               80637 München 
               Fax-Nr.: +49 (0)89 21027 289 
               E-Mail: vollmacht@haubrok-ce.de 
 
 
 
 
           Die Vollmacht nebst Weisungen ist - sofern die Vollmachts- und 
           Weisungserteilung nicht während der Hauptversammlung erfolgt - 
           bis Montag, den 24. Juni 2013, 24:00 Uhr (eingehend), per 
           Post, Fax oder E-Mail an die vorstehend in diesem Abschnitt c) 
           genannte Adresse zu senden. 
 
 
           Die Aktionäre haben zudem die Möglichkeit, für die 
           Bevollmächtigung der weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter 
           und für die Erteilung der Weisungen das entsprechende über die 
           Internetseite der Gesellschaft unter 
           'http://cor.fja.com/de/investor-relations/hauptversammlung.html' 
           abrufbare Formular zu verwenden. Ein Formular, das für den 
           Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht an die 
           weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter verwandt werden kann - 
           aber nicht muss -, kann auch im Internet unter 
           'http://cor.fja.com/de/investor-relations/hauptversammlung.html' 
           heruntergeladen werden. 
 
 
           Auch im Fall der Erteilung einer Vollmacht ist ein 
           fristgerechter Nachweis des Anteilsbesitzes nach den 
           vorstehenden Bestimmungen erforderlich. 
 
 
   Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 
   Aktiengesetz 
 
     a)    Tagesordnungsergänzungsverlangen 
 
 
           Gemäß § 122 Abs. 2 Aktiengesetz können Aktionäre, deren 
           Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder 
           den anteiligen Betrag von EUR 500.000,- erreichen, verlangen, 
           dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und 
           bekanntgemacht werden. Das Verlangen ist schriftlich an den 
           Vorstand zu richten und muss bei der Gesellschaft spätestens 
           am Samstag, den 25. Mai 2013, 24:00 Uhr, eingehen. Bitte 
           richten Sie entsprechende Verlangen an folgende Adresse: 
 
 
 
 
               COR&FJA AG 
               Vorstand 
               Humboldtstraße 35 
               70771 Leinfelden-Echterdingen 
 
 
 
 
           Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 
           drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung hinsichtlich des 
           erforderlichen Mindestaktienbesitzes Inhaber der Aktien sind 
           und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung über den Antrag 
           halten. 
 
 
           Rechtzeitig eingehende Ergänzungsanträge, die den gesetzlichen 
           Anforderungen genügen, werden - soweit sie nicht bereits mit 
           der Einberufung bekanntgemacht wurden - unverzüglich nach 
           Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekanntgemacht und 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 15, 2013 09:25 ET (13:25 GMT)

solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen 
           davon ausgegangen werden kann, dass sie die Informationen in 
           der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden 
           außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
           'http://cor.fja.com/de/investor-relations/hauptversammlung.html' 
           bekanntgemacht und den Aktionären mitgeteilt. 
 
 
     b)    Gegenanträge und Wahlvorschläge 
 
 
           Gemäß § 126 Abs. 1 Aktiengesetz kann jeder Aktionär der 
           Gesellschaft einen Gegenantrag zu einem Vorschlag von Vorstand 
           und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der 
           Tagesordnung übersenden. Ein Gegenantrag ist nach näherer 
           Maßgabe von § 126 Abs. 1 und 2 Aktiengesetz auf der 
           Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu machen, wenn er 
           bei der Gesellschaft unter der nachfolgend bekanntgemachten 
           Adresse spätestens am Montag, den 10. Juni 2013, 24:00 Uhr, 
           eingeht. 
 
 
           Jeder Aktionär kann außerdem nach näherer Maßgabe von § 127 
           Aktiengesetz der Gesellschaft einen Wahlvorschlag zur Wahl von 
           Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern 
           übermitteln. Ein Wahlvorschlag ist nach näherer Maßgabe von §§ 
           127, 126 Abs. 1 und 2 Aktiengesetz auf der Internetseite der 
           Gesellschaft zugänglich zu machen, wenn er bei der 
           Gesellschaft unter der nachfolgend bekanntgemachten Adresse 
           spätestens am Montag, den 10. Juni 2013, 24:00 Uhr, eingeht. 
 
 
           Wir werden rechtzeitig eingehende Gegenanträge und 
           Wahlvorschläge im Internet unter 
           'http://cor.fja.com/de/investor-relations/hauptversammlung.html' 
           zugänglich machen, sofern sie den gesetzlichen Anforderungen 
           genügen. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden wir 
           ebenfalls unter der genannten Internetadresse zugänglich 
           machen. 
 
 
           Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären sind 
           ausschließlich zu richten an: 
 
 
 
 
               COR&FJA AG 
               Humboldtstraße 35 
               70771 Leinfelden-Echterdingen 
               Fax-Nr.: +49 (0)711 949 58 49 
               E-Mail: frank.fahrner@cor.fja.com 
 
 
 
 
     c)    Auskunftsrecht 
 
 
           Wir weisen darauf hin, dass jedem Aktionär auf Verlangen in 
           der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über 
           Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben ist, soweit sie zur 
           sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung 
           erforderlich ist (§ 131 Abs. 1 Aktiengesetz). Das 
           Auskunftsrecht kann in der Hauptversammlung ausgeübt werden, 
           ohne dass es einer vorherigen Ankündigung oder sonstigen 
           Mitteilung bedürfte. 
 
 
     d)    Nähere Erläuterungen auf der Internetseite 
 
 
           Nähere Erläuterungen und Informationen zu den Rechten der 
           Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 
           Aktiengesetz stehen den Aktionären auf der Internetseite der 
           Gesellschaft unter 
           'http://cor.fja.com/de/investor-relations/hauptversammlung.html' 
           zur Verfügung. 
 
 
   Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft und die dort nach § 
   124a Aktiengesetz zugänglichen Informationen 
 
   Die Informationen nach § 124a Aktiengesetz zur Hauptversammlung finden 
   sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
   'http://cor.fja.com/de/investor-relations/hauptversammlung.html'. 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung 
 
   Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung 
   der Hauptversammlung EUR 42.802.453,- und ist in 42.802.453 auf den 
   Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt, die jeweils eine Stimme 
   gewähren, so dass die Gesamtzahl der Stimmen 42.802.453 beträgt. 
   Hiervon hält die Gesellschaft im Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung 1.906.592 Aktien als eigene Aktien, aus denen ein 
   Stimmrecht nicht ausgeübt werden kann. 
 
   Ausliegende und abrufbare Unterlagen 
 
   In den Geschäftsräumen der Gesellschaft liegen seit Einberufung der 
   Hauptversammlung der festgestellte Jahresabschluss, der gebilligte 
   Konzernabschluss, der zusammengefasste Lagebericht und 
   Konzernlagebericht, der Bericht des Aufsichtsrats sowie der 
   erläuternde Vorstandsbericht zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 
   Abs. 5, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs, jeweils für das 
   Geschäftsjahr 2012, für die Aktionäre zur Einsicht aus. Die 
   vorbezeichneten Unterlagen können auch im Internet unter 
   'http://cor.fja.com/de/investor-relations/hauptversammlung.html' 
   abgerufen werden. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und 
   kostenlos eine Abschrift der Vorlagen erteilt. 
 
   Das Verlangen ist zu richten an: 
 
 
 
             COR&FJA AG 
             c/o Haubrok Corporate Events GmbH 
             Landshuter Allee 10 
             80637 München 
             Fax-Nr.: +49 (0)89 21027 289 
             E-Mail: meldedaten@haubrok-ce.de 
 
 
 
   Leinfelden-Echterdingen, im Mai 2013 
 
   COR&FJA AG mit Sitz in Leinfelden-Echterdingen 
 
   - Der Vorstand - 
 
 
 
 
 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
15.05.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und 
http://www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
 
Sprache:        Deutsch 
Unternehmen:    COR&FJA AG 
                Humboldtstraße 35 
                70771 Leinfelden-Echterdingen 
                Deutschland 
E-Mail:         frank.fahrner@cor.fja.com 
Internet:       http://www.cor.fja.com 
 
 
Ende der Mitteilung    DGAP News-Service 
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211301 15.05.2013 
 

(END) Dow Jones Newswires

May 15, 2013 09:25 ET (13:25 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

In unserem aktuellen Spezialreport stellen wir fünf Software-Aktien vor, die besonders aussichtsreich positioniert sind – mit starker Marktstellung, attraktiver Bewertung und hohem Aufholpotenzial.

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