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DGAP-HV: Softship Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 21.06.2013 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Softship Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung 
Softship Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 21.06.2013 in Hamburg mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
15.05.2013 / 15:27 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Softship Aktiengesellschaft 
 
   Hamburg 
 
   ISIN DE0005758304 
   WKN 575 830 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der 
 
   am 21. Juni 2013, 14.00 Uhr, 
 
   im Steigenberger Hamburg Hotel 
   Raum Alsterarkaden 
   Heiligengeistbrücke 4 
   20459 Hamburg 
 
 
   stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           Softship Aktiengesellschaft und des gebilligten 
           Konzernabschlusses, der Lageberichte der Softship 
           Aktiengesellschaft und des Softship-Konzerns, des erläuternden 
           Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 
           315 Absatz 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das 
           Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss der Softship Aktiengesellschaft und den 
           Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2012 gemäß § 172 AktG 
           am 10. April 2013 gebilligt und den Jahresabschluss damit 
           festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung 
           entfällt daher. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, vom Bilanzgewinn für 
           das Geschäftsjahr 2012 in Höhe von 336.813,32 EUR 
 
 
       a)    einen Teilbetrag in Höhe von 225.240,00 EUR zur 
             Ausschüttung einer Dividende von 0,12 EUR je 
             dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden und 
 
 
       b)    den verbleibenden Teilbetrag in Höhe von 
             111.573,32 EUR auf neue Rechnung vorzutragen. 
 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über eine Ergänzungswahl zum 
           Aufsichtsrat 
 
 
           Herr Dr. Hans Jakob Gätjens hat sein Aufsichtsratsmandat mit 
           Wirkung zum Ablauf der für den 21. Juni 2013 einberufenen 
           Hauptversammlung niedergelegt. Deshalb ist eine Ergänzungswahl 
           zum Aufsichtsrat erforderlich. 
 
 
           Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95 Satz 1, 96 Abs. 1, 101 
           Abs. 1 AktG, § 1 Abs. 1 Nr. 1 DrittelbG i.V.m. § 8 Abs. 1 der 
           Satzung aus drei Mitgliedern von Vertretern der Anteilseigner 
           zusammen. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
 
           Herrn Gerhard Berchtold, Diplom-Ökonom, selbständiger 
           Unternehmer, Herrliberg, Schweiz, 
 
 
           mit Wirkung ab Beendigung der für den 21. Juni 2013 
           einberufenen ordentlichen Hauptversammlung für die restliche 
           Amtsdauer des ausscheidenden Mitglieds, also bis zur 
           Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die 
           Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
           Geschäftsjahr 2014 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen. 
 
 
           Die Hauptversammlung ist an den Wahlvorschlag nicht gebunden. 
 
 
           Herr Gerhard Berchtold übt zum Zeitpunkt der Einberufung 
           dieser Hauptversammlung keine Mandate in gesetzlich zu 
           bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und 
           ausländischen Kontrollgremien gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG 
           aus. 
 
 
           Herr Gerhard Berchtold hält nach Kenntnis der Gesellschaft zum 
           Zeitpunkt der Einberufung 202.000 Aktien der Softship AG; dies 
           entspricht 10,76% der stimmberechtigten Aktien der 
           Gesellschaft. Er steht daher in einer persönlichen Beziehung 
           zum Unternehmen, die nach Einschätzung des Aufsichtsrats gemäß 
           Ziff. 5.4.1 Abs. 4 des Deutschen Corporate Governance Kodex 
           offenzulegen ist. 
 
 
     6.    Beschlussfassung über die Wahl des 
           Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie 
           Zwischenabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Treuhansa GmbH Doctores 
           Völschau Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Beselerplatz 7, 
           22607 Hamburg, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer 
           für das Geschäftsjahr 2013 sowie zum Prüfer für die etwaige 
           prüferische Durchsicht des im Halbjahresfinanzbericht zum 30. 
           Juni 2013 enthaltenen verkürzten Abschlusses und des 
           Zwischenlageberichts zu wählen. 
 
 
   Teilnahmebedingungen 
 
     1.    Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
           Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts 
 
 
           Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
           Stimmrechts sind nach § 14 der Satzung der Gesellschaft nur 
           diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich mindestens sechs 
           Tage vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft oder bei 
           einer in der Einladung zur Hauptversammlung bezeichneten 
           Stelle anmelden, wobei der Tag des Zugangs der Anmeldung nicht 
           mitzurechnen ist. Die Berechtigung zur Teilnahme an der 
           Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist durch 
           einen in Textform erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes 
           durch das depotführende Institut nachzuweisen. Dieser Nachweis 
           kann in deutscher oder englischer Sprache erfolgen, hat sich 
           auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung zu 
           beziehen, das ist der Beginn des 31. Mai 2013, 0:00 Uhr 
           ('Nachweisstichtag'), und muss der Gesellschaft bzw. der in 
           der Einladung bezeichneten Stelle mindestens sechs Tage vor 
           der Hauptversammlung zugehen, wobei der Tag des Zugangs nicht 
           mitzurechnen ist. Die Anmeldung und der Nachweis des 
           Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft bei der nachfolgend 
           aufgeführten Anmeldestelle bis spätestens zum Ablauf des 14. 
           Juni 2013 zugehen: 
 
 
             Bankhaus Neelmeyer AG 
             Am Markt 14-16 
             28195 Bremen 
             Fax 0421/3603 153 
             E-Mail HV@neelmeyer.de 
 
 
 
           Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
           Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär 
           nur, wer den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht 
           hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des 
           Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem 
           Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem 
           Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des 
           Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der (vollständigen oder 
           teilweisen) Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem 
           Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des 
           Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum 
           Nachweisstichtag maßgeblich; d. h. Veräußerungen von Aktien 
           nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die 
           Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. 
           Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach 
           dem Nachweisstichtag. Wer etwa zum Nachweisstichtag nicht 
           Aktionär ist, aber noch vor der Hauptversammlung Aktien 
           erwirbt, ist nicht teilnahme- und stimmberechtigt. Der 
           Nachweisstichtag hat auch keine Bedeutung für die 
           Dividendenberechtigung. 
 
 
     2.    Verfahren für die Stimmabgabe durch einen 
           Bevollmächtigten 
 
 
           Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch 
           durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut, eine 
           Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, 
           ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind eine fristgemäße 
           Anmeldung sowie der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. 
           Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, ist die 
           Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG berechtigt, eine 
           oder mehrere von ihnen zurückzuweisen. 
 
 
           Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
           Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der 
           Textform. 
 
 
           Die Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine 
           Aktionärsvereinigung oder eine der in § 135 AktG 
           gleichgestellte Institution oder Person mit der 

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May 15, 2013 09:27 ET (13:27 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
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Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

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