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DGAP-HV: Softship Aktiengesellschaft: -3-

DJ DGAP-HV: Softship Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 21.06.2013 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Softship Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung 
Softship Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 21.06.2013 in Hamburg mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
15.05.2013 / 15:27 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Softship Aktiengesellschaft 
 
   Hamburg 
 
   ISIN DE0005758304 
   WKN 575 830 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der 
 
   am 21. Juni 2013, 14.00 Uhr, 
 
   im Steigenberger Hamburg Hotel 
   Raum Alsterarkaden 
   Heiligengeistbrücke 4 
   20459 Hamburg 
 
 
   stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           Softship Aktiengesellschaft und des gebilligten 
           Konzernabschlusses, der Lageberichte der Softship 
           Aktiengesellschaft und des Softship-Konzerns, des erläuternden 
           Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 
           315 Absatz 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das 
           Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss der Softship Aktiengesellschaft und den 
           Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2012 gemäß § 172 AktG 
           am 10. April 2013 gebilligt und den Jahresabschluss damit 
           festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung 
           entfällt daher. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, vom Bilanzgewinn für 
           das Geschäftsjahr 2012 in Höhe von 336.813,32 EUR 
 
 
       a)    einen Teilbetrag in Höhe von 225.240,00 EUR zur 
             Ausschüttung einer Dividende von 0,12 EUR je 
             dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden und 
 
 
       b)    den verbleibenden Teilbetrag in Höhe von 
             111.573,32 EUR auf neue Rechnung vorzutragen. 
 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über eine Ergänzungswahl zum 
           Aufsichtsrat 
 
 
           Herr Dr. Hans Jakob Gätjens hat sein Aufsichtsratsmandat mit 
           Wirkung zum Ablauf der für den 21. Juni 2013 einberufenen 
           Hauptversammlung niedergelegt. Deshalb ist eine Ergänzungswahl 
           zum Aufsichtsrat erforderlich. 
 
 
           Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95 Satz 1, 96 Abs. 1, 101 
           Abs. 1 AktG, § 1 Abs. 1 Nr. 1 DrittelbG i.V.m. § 8 Abs. 1 der 
           Satzung aus drei Mitgliedern von Vertretern der Anteilseigner 
           zusammen. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
 
           Herrn Gerhard Berchtold, Diplom-Ökonom, selbständiger 
           Unternehmer, Herrliberg, Schweiz, 
 
 
           mit Wirkung ab Beendigung der für den 21. Juni 2013 
           einberufenen ordentlichen Hauptversammlung für die restliche 
           Amtsdauer des ausscheidenden Mitglieds, also bis zur 
           Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die 
           Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
           Geschäftsjahr 2014 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen. 
 
 
           Die Hauptversammlung ist an den Wahlvorschlag nicht gebunden. 
 
 
           Herr Gerhard Berchtold übt zum Zeitpunkt der Einberufung 
           dieser Hauptversammlung keine Mandate in gesetzlich zu 
           bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und 
           ausländischen Kontrollgremien gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG 
           aus. 
 
 
           Herr Gerhard Berchtold hält nach Kenntnis der Gesellschaft zum 
           Zeitpunkt der Einberufung 202.000 Aktien der Softship AG; dies 
           entspricht 10,76% der stimmberechtigten Aktien der 
           Gesellschaft. Er steht daher in einer persönlichen Beziehung 
           zum Unternehmen, die nach Einschätzung des Aufsichtsrats gemäß 
           Ziff. 5.4.1 Abs. 4 des Deutschen Corporate Governance Kodex 
           offenzulegen ist. 
 
 
     6.    Beschlussfassung über die Wahl des 
           Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie 
           Zwischenabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Treuhansa GmbH Doctores 
           Völschau Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Beselerplatz 7, 
           22607 Hamburg, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer 
           für das Geschäftsjahr 2013 sowie zum Prüfer für die etwaige 
           prüferische Durchsicht des im Halbjahresfinanzbericht zum 30. 
           Juni 2013 enthaltenen verkürzten Abschlusses und des 
           Zwischenlageberichts zu wählen. 
 
 
   Teilnahmebedingungen 
 
     1.    Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
           Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts 
 
 
           Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
           Stimmrechts sind nach § 14 der Satzung der Gesellschaft nur 
           diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich mindestens sechs 
           Tage vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft oder bei 
           einer in der Einladung zur Hauptversammlung bezeichneten 
           Stelle anmelden, wobei der Tag des Zugangs der Anmeldung nicht 
           mitzurechnen ist. Die Berechtigung zur Teilnahme an der 
           Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist durch 
           einen in Textform erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes 
           durch das depotführende Institut nachzuweisen. Dieser Nachweis 
           kann in deutscher oder englischer Sprache erfolgen, hat sich 
           auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung zu 
           beziehen, das ist der Beginn des 31. Mai 2013, 0:00 Uhr 
           ('Nachweisstichtag'), und muss der Gesellschaft bzw. der in 
           der Einladung bezeichneten Stelle mindestens sechs Tage vor 
           der Hauptversammlung zugehen, wobei der Tag des Zugangs nicht 
           mitzurechnen ist. Die Anmeldung und der Nachweis des 
           Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft bei der nachfolgend 
           aufgeführten Anmeldestelle bis spätestens zum Ablauf des 14. 
           Juni 2013 zugehen: 
 
 
             Bankhaus Neelmeyer AG 
             Am Markt 14-16 
             28195 Bremen 
             Fax 0421/3603 153 
             E-Mail HV@neelmeyer.de 
 
 
 
           Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
           Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär 
           nur, wer den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht 
           hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des 
           Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem 
           Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem 
           Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des 
           Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der (vollständigen oder 
           teilweisen) Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem 
           Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des 
           Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum 
           Nachweisstichtag maßgeblich; d. h. Veräußerungen von Aktien 
           nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die 
           Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. 
           Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach 
           dem Nachweisstichtag. Wer etwa zum Nachweisstichtag nicht 
           Aktionär ist, aber noch vor der Hauptversammlung Aktien 
           erwirbt, ist nicht teilnahme- und stimmberechtigt. Der 
           Nachweisstichtag hat auch keine Bedeutung für die 
           Dividendenberechtigung. 
 
 
     2.    Verfahren für die Stimmabgabe durch einen 
           Bevollmächtigten 
 
 
           Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch 
           durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut, eine 
           Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, 
           ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind eine fristgemäße 
           Anmeldung sowie der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. 
           Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, ist die 
           Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG berechtigt, eine 
           oder mehrere von ihnen zurückzuweisen. 
 
 
           Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
           Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der 
           Textform. 
 
 
           Die Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine 
           Aktionärsvereinigung oder eine der in § 135 AktG 
           gleichgestellte Institution oder Person mit der 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 15, 2013 09:27 ET (13:27 GMT)

DJ DGAP-HV: Softship Aktiengesellschaft: -2-

Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, weisen wir darauf 
           hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigende 
           Institution oder Person möglicherweise eine besondere Form der 
           Vollmacht verlangt, weil diese gemäß § 135 AktG die Vollmacht 
           nachprüfbar festhalten muss. Wir bitten daher die Aktionäre, 
           sich in diesem Fall mit dem zu Bevollmächtigenden über die 
           Form der Vollmacht abzustimmen. 
 
 
           Der Nachweis der Bevollmächtigung kann am Tag der 
           Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten am Versammlungsort 
           erbracht werden. Ferner kann der Nachweis der Bevollmächtigung 
           der Gesellschaft bzw. des Widerrufs an die folgende Adresse, 
           Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse übermittelt werden: 
 
 
          Softship AG 
          Investor Relations 
          Notkestraße 9 
          22607 Hamburg 
          Fax: 040 - 890 68 500 
          E-Mail: ir@softship.com 
 
 
           Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären weiter an, sich von 
           weisungsgebundenen Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft 
           vertreten zu lassen. Die Stimmrechtsvertreter sind 
           verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Den 
           Stimmrechtsvertretern steht bei der Ausübung des Stimmrechts 
           kein eigener Ermessensspielraum zu. Die Beauftragung der 
           Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zur 
           Widerspruchserklärung sowie zur Stellung von Anträgen und 
           Fragen ist nicht möglich. 
           Zur Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
           kann das Formular verwendet werden, das den Aktionären 
           zusammen mit der Eintrittskarte zugesandt wird, welche nach 
           der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung 
           zugeschickt wird. Dieses Formular steht auch unter 
           http://www.softship.com/hv zum Download zur Verfügung. 
           Wir weisen darauf hin, dass auch zur Bevollmächtigung der 
           Stimmrechtsvertreter eine ordnungsgemäße Anmeldung und der 
           Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich sind. Die Vollmacht 
           mit den Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
           sollen bis zum 20. Juni 2013, 12:00 Uhr, bei der vorgenannten 
           Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse eingegangen sein. 
 
 
           Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten 
           und in der Hauptversammlung erschienenen Aktionären an, die 
           von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch in 
           der Hauptversammlung mit der Ausübung des Stimmrechts zu 
           bevollmächtigen. 
 
 
     3.    Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 
           Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG 
 
 
       a)    Ergänzung der Tagesordnung (§ 122 Abs. 2 AktG) 
 
 
             Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
             Grundkapitals, das entspricht zur Zeit 93.850 Aktien, oder 
             den anteiligen Betrag von 500.000 EUR erreichen (dies 
             entspricht 500.000 Aktien), können verlangen, dass 
             Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht 
             werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder 
             eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist 
             schriftlich an den Vorstand zu richten. 
             Tagesordnungsergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft 
             mindestens 30 Tage vor der Versammlung, also spätestens bis 
             zum Ablauf des 21. Mai 2013, unter folgender Adresse 
             zugehen: 
 
 
             An den Vorstand der Softship Aktiengesellschaft 
             - Hauptversammlung - 
             Notkestraße 9 
             22607 Hamburg 
 
 
             Im Hinblick auf die Mindestbesitzzeit wird auf die 
             Vorschriften des § 122 Abs. 1 Satz 3 AktG i.V.m. § 142 Abs. 
             2 Satz 2 AktG verwiesen. Die betreffenden Aktionäre haben 
             gemäß § 122 Abs. 2, Abs. 1 i. V. m. § 142 Abs. 2 Satz 2 AktG 
             nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten Inhaber 
             der erforderlichen Zahl an Aktien sind. Unter 
             Berücksichtigung der beabsichtigten Änderung des § 122 Abs. 
             1 Satz 3 AktG im Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des 
             Aktiengesetzes (Aktienrechtsnovelle 2013) geht die 
             Gesellschaft davon aus, dass hierbei auf den Tag des Zugangs 
             des Ergänzungsantrags abzustellen ist. Nach anderer 
             Auffassung ist für die vorgenannte Frist von drei Monaten 
             auf den Tag der Hauptversammlung abzustellen, so dass die 
             Aktionäre mindestens seit dem 21. März 2013, 0:00 Uhr, 
             Inhaber der erforderlichen Zahl an Aktien sein müssen. 
 
 
             Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden 
             unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger 
             bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung 
             zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass 
             sie die Information in der gesamten Europäischen Union 
             verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse 
             http://www.softship.com/hv bekannt gemacht und den 
             Aktionären mitgeteilt. 
 
 
       b)    Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge (§ 126 Abs. 1, 
             § 127 AktG) 
 
 
             Jeder Aktionär ist gemäß § 126 Abs. 1 AktG berechtigt, 
             Gegenanträge zu den Beschlussvorschlägen der Tagesordnung zu 
             übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung 
             versehen sein. Sollen die Gegenanträge von der Gesellschaft 
             zugänglich gemacht werden, sind sie spätestens 14 Tage vor 
             der Versammlung, d.h. spätestens bis zum Ablauf des 6. Juni 
             2013, 24:00 Uhr, an folgende Adresse, Telefax-Nummer oder 
             E-Mail-Adresse zu richten: 
 
 
             Softship Aktiengesellschaft 
             Investor Relations 
             Notkestraße 9 
             22607 Hamburg 
             Fax: 040 - 890 68 500 
             E-Mail: ir@softship.com 
 
 
             Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge 
             werden nicht zugänglich gemacht. 
 
 
             Vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und 3 AktG werden wir zugänglich 
             zu machende Gegenanträge von Aktionären einschließlich des 
             Namens des Aktionärs und der Begründung sowie etwaige 
             Stellungnahmen der Verwaltung hierzu im Internet unter 
             http://www.softship.com/hv veröffentlichen. 
 
 
             Diese Regelungen gelten gemäß § 127 AktG für den Vorschlag 
             eines Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder 
             von Abschlussprüfern sinngemäß. Solche Vorschläge müssen 
             jedoch nicht begründet werden. Zusätzlich zu den in § 126 
             Abs. 2 AktG genannten Gründen braucht der Vorstand einen 
             Wahlvorschlag unter anderem auch dann nicht zugänglich zu 
             machen, wenn der Vorschlag nicht Namen, ausgeübten Beruf und 
             Wohnort des Kandidaten enthält. Vorschläge zur Wahl von 
             Aufsichtsratsmitgliedern müssen auch dann nicht zugänglich 
             gemacht werden, wenn ihnen keine Angaben zu der 
             Mitgliedschaft der vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten 
             in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne 
             von § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG beigefügt sind. 
 
 
             Gegenanträge und Wahlvorschläge sind nur dann gestellt, wenn 
             sie während der Hauptversammlung mündlich gestellt werden. 
             Das Recht eines jeden Aktionärs, während der 
             Hauptversammlung Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den 
             verschiedenen Tagesordnungspunkten auch ohne 
             Veröffentlichung nach den §§ 126, 127 AktG oder vorherige 
             Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt 
             unberührt. 
 
 
       c)    Auskunftsrecht (§ 131 Abs. 1 AktG) 
 
 
             In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder 
             Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über 
             Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und 
             geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen 
             Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und der in den 
             Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit 
             die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands 
             der Tagesordnung erforderlich ist und ein gesetzliches 
             Auskunftsverweigerungsrecht nicht besteht. 
             Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung 
             grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen. 
             Unter den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Voraussetzungen 
             darf der Vorstand die Auskunft verweigern. 
 
 
             Weitergehende Erläuterungen zu den Antragsrechten (§§ 122 
             Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 Abs. 1 AktG) und Auskunftsrechten (§ 
             131 Abs. 1 AktG) der Aktionäre können im Internet unter 
             http://www.softship.com/hv eingesehen werden. 
 
 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 15, 2013 09:27 ET (13:27 GMT)

4.    Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft, 
           über die die Informationen nach § 124 a AktG zugänglich sind 
 
 
           Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung 
           zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere Informationen 
           im Zusammenhang mit der Hauptversammlung können ab Einberufung 
           der Hauptversammlung über die Internetseite 
           http://www.softship.com/hv eingesehen und auf Wunsch 
           heruntergeladen werden. 
 
 
           Die zugänglich zu machenden Unterlagen werden auch während der 
           Hauptversammlung am 21. Juni 2013 zur Verfügung stehen. 
 
 
     5.    Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
 
           Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 1.877.000 
           nennwertlose Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten. Die 
           Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt 
           im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung somit 
           1.877.000. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung 
           keine eigenen Aktien. 
 
 
   Hamburg, im Mai 2013 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
 
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15.05.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und 
http://www.dgap.de 
 
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Sprache:        Deutsch 
Unternehmen:    Softship Aktiengesellschaft 
                Notkestrasse 9 
                22607 Hamburg 
                Deutschland 
Telefon:        +49 40 890680 
Fax:            +49 40 89068500 
E-Mail:         ir@softship.com 
Internet:       http://www.softship.com 
ISIN:           DE0005758304 
WKN:            575 830 
Börsen:         Auslandsbörse(n) Frankfurt, Hamburg 
 
 
Ende der Mitteilung    DGAP News-Service 
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211298 15.05.2013 
 

(END) Dow Jones Newswires

May 15, 2013 09:27 ET (13:27 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

In unserem aktuellen Spezialreport stellen wir fünf Software-Aktien vor, die besonders aussichtsreich positioniert sind – mit starker Marktstellung, attraktiver Bewertung und hohem Aufholpotenzial.

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Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.