DGAP-HV: Asian Bamboo AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Asian Bamboo AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
am 24.06.2013 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
gemäß §121 AktG
16.05.2013 / 15:09
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Asian Bamboo AG
Hamburg
ISIN DE000A0M6M79/WKN A0M6M7
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre ein zu der
ordentlichen Hauptversammlung der Asian Bamboo AG
am 24. Juni 2013, um 10:00 Uhr MESZ,
im Albert-Schäfer-Saal (Sitzungssaal 124) der Handelskammer Hamburg,
Adolphsplatz 1, 20457 Hamburg
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
Asian Bamboo AG zum 31. Dezember 2012 nebst Lagebericht, des
gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012 nebst
Konzernlagebericht, des Berichts des Aufsichtsrats, des
Vorschlags für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des
erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315
Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2012
Die vorstehenden Unterlagen können auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.asian-bamboo.de eingesehen werden. Sie
werden auch auf der Hauptversammlung ausliegen. Zu Punkt 1 der
Tagesordnung wird kein Beschluss gefasst, da der Aufsichtsrat
den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss gemäß § 172 AktG gebilligt und den
Jahresabschluss damit festgestellt hat.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns der Asian Bamboo AG für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Folgendes zu
beschließen:
'Der Bilanzgewinn in Höhe von EUR 1.810.828,06 wird
vollständig auf neue Rechnung vorgetragen:
Bilanzgewinn: EUR 1.810.828,06
Gesamtbetrag Dividende: EUR 0,00
Betrag in Gewinnrücklage: EUR 0,00
Gewinnvortrag: EUR 1.810.828,06.'
3. Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2012
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, Folgendes zu
beschließen:
'Den im Geschäftsjahr 2012 amtierenden Mitgliedern des
Vorstands wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.'
4. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Folgendes zu
beschließen:
'Den im Geschäftsjahr 2012 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.'
5. Bestellung des Abschlussprüfers für den
Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr
2013
Der Aufsichtsrat schlägt vor, Folgendes zu beschließen:
'Die Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Frankfurt am Main, wird zum Abschlussprüfer des
Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das
Geschäftsjahr 2013 sowie für die gegebenenfalls prüferische
Durchsicht von Zwischenberichten (§§ 37w, 37y des
Wertpapierhandelsgesetzes) im Geschäftsjahr 2013 bis zur
nächsten ordentlichen Hauptversammlung bestellt.'
6. Schaffung eines Bedingten Kapitals 2013 zur
Bedienung des Aktienoptionsplans 2012 und entsprechende
Satzungsänderung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den ehemaligen
Aktienoptionsplan 2010 und das zu dessen Bedienung geschaffene
Bedingte Kapital 2010 II durch einen neuen Aktienoptionsplan
2012 und ein zu dessen Bedienung zu schaffendes Bedingtes
Kapital 2013 zu ersetzen und den Aktienoptionsplan der
Gesellschaft damit an die veränderten Gegebenheiten
anzupassen.
Der Aktienoptionsplan 2012 wurde am 5. Juni 2012 von Vorstand
und Aufsichtsrat bzw., soweit es den Vorstand betrifft, vom
Aufsichtsrat beschlossen. Zudem wurden am 5. Juni 2012
Aktienoptionen unter dem Aktienoptionsplan 2012 ausgegeben.
Den Mitgliedern des Vorstands wurden dabei folgende
Aktienoptionen zugeteilt: Herrn Lin Zuojon 220.000
Aktienoptionen, Herrn Peter Sjovall 180.000 Aktienoptionen und
Herrn Jiang Haiyan 100.000 Aktienoptionen. Der
Aktienoptionsplan 2012 und die unter diesem Plan zugeteilten
Aktienoptionen stehen noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung
der Hauptversammlung, die mit nachfolgendem Beschluss
eingeholt werden soll.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Folgendes zu
beschließen:
'a) Das Grundkapital wird um EUR 600.000,00 durch
Ausgabe von bis zu 600.000 auf den Inhaber lautende Aktien
ohne Nennbetrag (Stückaktien) bedingt erhöht ('Bedingtes
Kapital 2013'). Das Bedingte Kapital 2013 dient der
Sicherung der Bezugsrechte aus Aktienoptionen, die im Rahmen
des Aktienoptionsplans 2012 ('SOP 2012') an
Vorstandsmitglieder sowie Mitglieder der
Geschäftsleitungsorgane und Mitarbeiter der Asian Bamboo AG
sowie von Konzerngesellschaften ausgegeben werden. Die
bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie
Inhaber von Aktienoptionen, die im Rahmen des SOP 2012
gewährt werden, ihre Aktienoptionen ausüben. Die auf Grund
der Ausübung der Aktienoptionen ausgegebenen neuen Aktien
nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres am Gewinn der
Gesellschaft teil, für das zum Zeitpunkt der Ausübung der
Aktienoption noch kein Beschluss der Hauptversammlung über
die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist.
b) Der Aktienoptionsplan 2012 hat folgende
Eckpunkte:
(1) Bezugsberechtigte, Aufteilung und Gesamtvolumen
Im Rahmen des SOP 2012 können Bezugsrechte auf Aktien der
Asian Bamboo AG ('Aktienoptionen') nur an Mitglieder des
Vorstands der Asian Bamboo AG ('Gruppe 1') und an
Mitarbeiter der Asian Bamboo AG und ihrer
Konzerngesellschaften, also Gesellschaften, an denen die
Asian Bamboo AG mittelbar oder unmittelbar über mehr als
50 % der Anteile oder der Stimmrechte verfügt, oder
gegenüber denen die Asian Bamboo AG mittelbar oder
unmittelbar herrschendes Unternehmen aufgrund eines
Beherrschungsvertrages oder eines vergleichbaren
Konzernvertrages ist ('Gruppe 2'), ausgegeben werden.
Insgesamt können für beide Gruppen zusammen während der
Laufzeit des Aktienoptionsplans maximal 600.000
Aktienoptionen ('Gesamtvolumen') ausgegeben werden. Das
Gesamtvolumen teilt sich wie folgt auf die einzelnen
Bezugsberechtigten auf:
(a) für Bezugsberechtigte der Gruppe 1 insgesamt
höchstens 500.000 Aktienoptionen;
(b) für Bezugsberechtigte der Gruppe 2 insgesamt
höchstens 100.000 Aktienoptionen;
An Bezugsberechtigte der Gruppe 1, die auch der Gruppe 2
angehören, können Aktienoptionen nur unter Anrechnung auf
das Kontingent der Gruppe 1 gewährt werden.
(2) Ausgestaltung
(a) Ausgabezeiträume
Aktienoptionen können viermal jährlich ausgegeben
werden, und zwar zwischen dem 11. und 26.
Börsenhandelstag an der Frankfurter Wertpapierbörse
jeweils nach Veröffentlichung des Konzernabschlusses
sowie des Quartalsberichts für das erste, zweite
(Halbjahresfinanzbericht) und dritte Quartal eines
Geschäftsjahres. Ausgabetag ist bei der Gewährung von
Aktienoptionen an Bezugsberechtigte der Gruppe 1 der
Tag, an dem der Aufsichtsrat der Gesellschaft über die
Gewährung beschließt. Bei Gewährung von Aktienoptionen
an Bezugsberechtigte der Gruppe 2 ist der Ausgabetag der
Tag, an dem der Vorstand der Gesellschaft über die
Gewährung beschließt. Sofern der Beschluss über die
Ausgabe nicht innerhalb eines Ausgabezeitraums gefasst
wird, gilt als Ausgabetag der erste Tag des nächsten auf
den Tag des Beschlusses folgenden Ausgabezeitraums.
(b) Wartezeit
Die Aktienoptionen können erst nach Ablauf der Wartezeit
ausgeübt werden. Die Wartezeit beginnt mit dem
jeweiligen Ausgabetag und endet mit Beginn des ersten
Ausübungszeitraums nach Ablauf von vier Jahren nach dem
jeweiligen Ausgabetag.
(c) Laufzeit
Die Laufzeit der Aktienoptionen beginnt mit dem
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