DJ DGAP-HV: Asian Bamboo AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.06.2013 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: Asian Bamboo AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Asian Bamboo AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
am 24.06.2013 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
gemäß §121 AktG
16.05.2013 / 15:09
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Asian Bamboo AG
Hamburg
ISIN DE000A0M6M79/WKN A0M6M7
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre ein zu der
ordentlichen Hauptversammlung der Asian Bamboo AG
am 24. Juni 2013, um 10:00 Uhr MESZ,
im Albert-Schäfer-Saal (Sitzungssaal 124) der Handelskammer Hamburg,
Adolphsplatz 1, 20457 Hamburg
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
Asian Bamboo AG zum 31. Dezember 2012 nebst Lagebericht, des
gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012 nebst
Konzernlagebericht, des Berichts des Aufsichtsrats, des
Vorschlags für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des
erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315
Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2012
Die vorstehenden Unterlagen können auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.asian-bamboo.de eingesehen werden. Sie
werden auch auf der Hauptversammlung ausliegen. Zu Punkt 1 der
Tagesordnung wird kein Beschluss gefasst, da der Aufsichtsrat
den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss gemäß § 172 AktG gebilligt und den
Jahresabschluss damit festgestellt hat.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns der Asian Bamboo AG für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Folgendes zu
beschließen:
'Der Bilanzgewinn in Höhe von EUR 1.810.828,06 wird
vollständig auf neue Rechnung vorgetragen:
Bilanzgewinn: EUR 1.810.828,06
Gesamtbetrag Dividende: EUR 0,00
Betrag in Gewinnrücklage: EUR 0,00
Gewinnvortrag: EUR 1.810.828,06.'
3. Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2012
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, Folgendes zu
beschließen:
'Den im Geschäftsjahr 2012 amtierenden Mitgliedern des
Vorstands wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.'
4. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Folgendes zu
beschließen:
'Den im Geschäftsjahr 2012 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.'
5. Bestellung des Abschlussprüfers für den
Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr
2013
Der Aufsichtsrat schlägt vor, Folgendes zu beschließen:
'Die Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Frankfurt am Main, wird zum Abschlussprüfer des
Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das
Geschäftsjahr 2013 sowie für die gegebenenfalls prüferische
Durchsicht von Zwischenberichten (§§ 37w, 37y des
Wertpapierhandelsgesetzes) im Geschäftsjahr 2013 bis zur
nächsten ordentlichen Hauptversammlung bestellt.'
6. Schaffung eines Bedingten Kapitals 2013 zur
Bedienung des Aktienoptionsplans 2012 und entsprechende
Satzungsänderung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den ehemaligen
Aktienoptionsplan 2010 und das zu dessen Bedienung geschaffene
Bedingte Kapital 2010 II durch einen neuen Aktienoptionsplan
2012 und ein zu dessen Bedienung zu schaffendes Bedingtes
Kapital 2013 zu ersetzen und den Aktienoptionsplan der
Gesellschaft damit an die veränderten Gegebenheiten
anzupassen.
Der Aktienoptionsplan 2012 wurde am 5. Juni 2012 von Vorstand
und Aufsichtsrat bzw., soweit es den Vorstand betrifft, vom
Aufsichtsrat beschlossen. Zudem wurden am 5. Juni 2012
Aktienoptionen unter dem Aktienoptionsplan 2012 ausgegeben.
Den Mitgliedern des Vorstands wurden dabei folgende
Aktienoptionen zugeteilt: Herrn Lin Zuojon 220.000
Aktienoptionen, Herrn Peter Sjovall 180.000 Aktienoptionen und
Herrn Jiang Haiyan 100.000 Aktienoptionen. Der
Aktienoptionsplan 2012 und die unter diesem Plan zugeteilten
Aktienoptionen stehen noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung
der Hauptversammlung, die mit nachfolgendem Beschluss
eingeholt werden soll.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Folgendes zu
beschließen:
'a) Das Grundkapital wird um EUR 600.000,00 durch
Ausgabe von bis zu 600.000 auf den Inhaber lautende Aktien
ohne Nennbetrag (Stückaktien) bedingt erhöht ('Bedingtes
Kapital 2013'). Das Bedingte Kapital 2013 dient der
Sicherung der Bezugsrechte aus Aktienoptionen, die im Rahmen
des Aktienoptionsplans 2012 ('SOP 2012') an
Vorstandsmitglieder sowie Mitglieder der
Geschäftsleitungsorgane und Mitarbeiter der Asian Bamboo AG
sowie von Konzerngesellschaften ausgegeben werden. Die
bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie
Inhaber von Aktienoptionen, die im Rahmen des SOP 2012
gewährt werden, ihre Aktienoptionen ausüben. Die auf Grund
der Ausübung der Aktienoptionen ausgegebenen neuen Aktien
nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres am Gewinn der
Gesellschaft teil, für das zum Zeitpunkt der Ausübung der
Aktienoption noch kein Beschluss der Hauptversammlung über
die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist.
b) Der Aktienoptionsplan 2012 hat folgende
Eckpunkte:
(1) Bezugsberechtigte, Aufteilung und Gesamtvolumen
Im Rahmen des SOP 2012 können Bezugsrechte auf Aktien der
Asian Bamboo AG ('Aktienoptionen') nur an Mitglieder des
Vorstands der Asian Bamboo AG ('Gruppe 1') und an
Mitarbeiter der Asian Bamboo AG und ihrer
Konzerngesellschaften, also Gesellschaften, an denen die
Asian Bamboo AG mittelbar oder unmittelbar über mehr als
50 % der Anteile oder der Stimmrechte verfügt, oder
gegenüber denen die Asian Bamboo AG mittelbar oder
unmittelbar herrschendes Unternehmen aufgrund eines
Beherrschungsvertrages oder eines vergleichbaren
Konzernvertrages ist ('Gruppe 2'), ausgegeben werden.
Insgesamt können für beide Gruppen zusammen während der
Laufzeit des Aktienoptionsplans maximal 600.000
Aktienoptionen ('Gesamtvolumen') ausgegeben werden. Das
Gesamtvolumen teilt sich wie folgt auf die einzelnen
Bezugsberechtigten auf:
(a) für Bezugsberechtigte der Gruppe 1 insgesamt
höchstens 500.000 Aktienoptionen;
(b) für Bezugsberechtigte der Gruppe 2 insgesamt
höchstens 100.000 Aktienoptionen;
An Bezugsberechtigte der Gruppe 1, die auch der Gruppe 2
angehören, können Aktienoptionen nur unter Anrechnung auf
das Kontingent der Gruppe 1 gewährt werden.
(2) Ausgestaltung
(a) Ausgabezeiträume
Aktienoptionen können viermal jährlich ausgegeben
werden, und zwar zwischen dem 11. und 26.
Börsenhandelstag an der Frankfurter Wertpapierbörse
jeweils nach Veröffentlichung des Konzernabschlusses
sowie des Quartalsberichts für das erste, zweite
(Halbjahresfinanzbericht) und dritte Quartal eines
Geschäftsjahres. Ausgabetag ist bei der Gewährung von
Aktienoptionen an Bezugsberechtigte der Gruppe 1 der
Tag, an dem der Aufsichtsrat der Gesellschaft über die
Gewährung beschließt. Bei Gewährung von Aktienoptionen
an Bezugsberechtigte der Gruppe 2 ist der Ausgabetag der
Tag, an dem der Vorstand der Gesellschaft über die
Gewährung beschließt. Sofern der Beschluss über die
Ausgabe nicht innerhalb eines Ausgabezeitraums gefasst
wird, gilt als Ausgabetag der erste Tag des nächsten auf
den Tag des Beschlusses folgenden Ausgabezeitraums.
(b) Wartezeit
Die Aktienoptionen können erst nach Ablauf der Wartezeit
ausgeübt werden. Die Wartezeit beginnt mit dem
jeweiligen Ausgabetag und endet mit Beginn des ersten
Ausübungszeitraums nach Ablauf von vier Jahren nach dem
jeweiligen Ausgabetag.
(c) Laufzeit
Die Laufzeit der Aktienoptionen beginnt mit dem
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May 16, 2013 09:09 ET (13:09 GMT)
DJ DGAP-HV: Asian Bamboo AG: Bekanntmachung der -2-
Ausgabetag und endet nach Ablauf von fünf Jahren. Endet
die Laufzeit in einem Ausübungszeitraum, so verlängert
sich die Laufzeit bis zum Ende dieses
Ausübungszeitraums.
(d) Ausübungszeitraum
Die Aktienoptionen können während ihrer Laufzeit und
nach Ablauf der jeweiligen Wartezeit in
Ausübungszeiträumen, die jeweils zehn Börsenhandelstage
an der Frankfurter Wertpapierbörse betragen und jeweils
mit Beginn des ersten Börsenhandelstages nach dem Tag
der Veröffentlichung des Konzernabschlusses sowie des
Quartalsberichts für das erste, zweite und dritte
Quartal eines Geschäftsjahres, ausgeübt werden.
(e) Ausübungssperrfristen
Die Aktienoptionen können auch während eines
Ausübungszeitraums während folgender
'Ausübungssperrfristen' nicht ausgeübt werden:
- von dem Tag an, an dem die Asian Bamboo AG
ein Angebot an ihre Aktionäre zum Bezug von neuen
Aktien oder Schuldverschreibungen oder sonstigen
Wertpapieren mit Wandel- oder Optionsrechten im
Bundesanzeiger veröffentlicht, bis zu dem Tag, an dem
die bezugsberechtigten Aktien der Gesellschaft an der
Frankfurter Wertpapierbörse erstmals 'Ex-Bezugsrecht'
notiert werden, und
- von dem Tag an, an dem die Asian Bamboo AG
die Ausschüttung einer Sonderdividende im
Bundesanzeiger veröffentlicht, bis zu dem Tag, an dem
die sonderdividendenberechtigten Aktien der
Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse
erstmals 'Ex-Dividende' notiert werden.
Der jeweils durch die Ausübungssperrfrist betroffene
Ausübungszeitraum verlängert sich um die entsprechende
Anzahl von Börsenhandelstagen unmittelbar nach dem Ende
der Ausübungssperrfrist. Bezugserklärungen, die der
Gesellschaft (Bezugsstelle) innerhalb eines
Ausübungszeitraums, aber während der Ausübungssperrfrist
zugehen, gelten als an dem ersten Tag nach Ablauf der
Ausübungssperrfrist abgegeben.
(f) Ausübungspreis
Die Aktienoptionen können nur gegen Zahlung des
Ausübungspreises in Höhe von EUR 9,00 ausgeübt werden.
(g) Erfolgsziele
Nach Ablauf der Wartezeit können die Aktienoptionen
ausgeübt werden, wenn das Erfolgsziel erreicht worden
ist.
Das Erfolgsziel entspricht einem durchschnittlichen
jährlichen Anstieg des um außergewöhnliche Effekte
bereinigten EBITDA um mindestens 8 % auf Basis eines
bereinigten EBITDA in Höhe von EUR 30.044.000 zum
Jahresende 2011; das heißt die Optionen können nur unter
der Voraussetzung ausgeübt werden, dass das Erfolgsziel
eines bereinigten Konzern-EBITDA in Höhe von EUR
40.875.000 zum Jahresende 2015 erreicht wird.
(h) Nichtübertragbarkeit
Die Aktienoptionen sind nicht übertragbar, sondern
können nur durch den Bezugsberechtigten ausgeübt werden.
Sie können jedoch von Todes wegen auf den Ehegatten und
die Kinder des Bezugsberechtigten übergehen.
(3) Erfüllung des Bezugsrechts
Den Bezugsberechtigten kann angeboten werden, an Stelle
des Bezugs von neuen Aktien aus dem hierfür geschaffenen
Bedingten Kapital 2013 wahlweise eigene Aktien der
Gesellschaft zu erwerben oder einen Barausgleich zu
erhalten. Die Entscheidung, welche Alternative den
Bezugsberechtigten im Einzelfall angeboten wird, trifft
der Vorstand im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat, soweit
Bezugsberechtigte der Gruppen 2 betroffen sind, bzw. der
Aufsichtsrat, soweit Bezugsberechtigte der Gruppe 1
betroffen sind. Diese Organe haben sich bei ihrer
Entscheidung allein vom Interesse der Gesellschaft und
ihrer Aktionäre leiten zu lassen. Der Barausgleich soll
den Unterschiedsbetrag zwischen dem Ausübungspreis und dem
Eröffnungskurs der Aktie im Xetra- Handel (oder einem
vergleichbaren Nachfolgesystem) am Ausübungstag ausmachen.
(4) Weitere Regelungen
Die weiteren Regelungen für die Ausübung der
Aktienoptionen und die weiteren Ausübungsbedingungen
werden durch den Aufsichtsrat festgesetzt, soweit die
Bezugsberechtigten der Gruppe 1 betroffen sind. Im Übrigen
ist der Vorstand der Gesellschaft für die Festlegung
dieser Einzelheiten zuständig, der, soweit gesetzlich
erforderlich, im Einvernehmen mit den Organen der
Konzerngesellschaften entscheidet, die für die Vergütung
der Bezugsberechtigten zuständig sind. Zu den weiteren
Regelungen gehören insbesondere:
(a) Konkrete Bestimmung der Bezugsberechtigten
und Festsetzung der Anzahl der ihnen jeweils zu
gewährenden Aktienoptionen;
(b) Festlegung der Bestimmungen über die
Durchführung des Aktienoptionsplans;
(c) Verfahren der Gewährung und der Ausübung von
Aktienoptionen sowie von deren Verfall und Laufzeit;
(d) Bestimmungen über die Behandlung von
Aktienoptionen in Sonderfällen, z. B. Ausscheiden des
Bezugsberechtigten aus der Asian Bamboo-Gruppe oder Tod
des Bezugsberechtigten oder Bezugsberechtigte mit Wohn-
oder Dienstsitz im Ausland.
(5) Besteuerung
Sämtliche Steuern, die bei Ausübung der Aktienoptionen
oder bei Verkauf der Aktien durch die Bezugsberechtigten
fällig werden, tragen die Bezugsberechtigten.
(6) Berichtspflicht
Der Vorstand wird über die Ausnutzung des
Aktienoptionsplans und die den Bezugsberechtigten
eingeräumten Aktienoptionen sowie die ausgeübten
Aktienoptionen für jedes Geschäftsjahr im Geschäftsbericht
berichten.
c) § 4 Abs. 6 der Satzung wird geändert und erhält
folgenden Wortlaut:
'(6) Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu
EUR 600.000,00 durch Ausgabe von insgesamt bis zu 600.000
neuen auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht
(Bedingtes Kapital 2013). Die bedingte Kapitalerhöhung
wird nur insoweit durchgeführt werden, wie Inhaber von
Aktienoptionen, die im Rahmen des Aktienoptionsplans 2012
gewährt werden, ihre Aktienoptionen ausüben. Die auf Grund
der Ausübung der Aktienoptionen ausgegebenen neuen Aktien
nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres am Gewinn der
Gesellschaft teil, für das zum Zeitpunkt der Ausübung der
Aktienoption noch kein Beschluss der Hauptversammlung über
die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist. Der
Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats
die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten
Kapitalerhöhung festzulegen.'
d) Der von der Hauptversammlung der Gesellschaft am
7. Juni 2010 unter Tagesordnungspunkt 10 beschlossene
Aktienoptionsplan 2010 sowie das unter diesem
Tagesordnungspunkt zur Bedienung des Aktienoptionsplans 2010
geschaffene Bedingte Kapital 2010 II werden mit der Annahme
des Aktienoptionsplans 2012 und der Eintragung der unter c)
beschlossenen Satzungsänderung im Handelsregister
aufgehoben.'
7. Aufsichtsratsvergütung
Nach § 20 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft erhält jedes
Mitglied des Aufsichtsrats eine Vergütung, deren Höhe von der
Hauptversammlung festgelegt wird.
Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 17. Juni
2011 hat unter Tagesordnungspunkt 12 beschlossen, den
Mitgliedern des Aufsichtsrats eine am Unternehmenserfolg
ausgerichtete Vergütung zu gewähren, die von einer bestimmten
Steigerung des konsolidierten bereinigten Jahresergebnisses
vor Steuern bis 2014 abhängig ist.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor dem Hintergrund der
geänderten Rahmenbedingungen vor, die variable
Aufsichtsratsvergütung neu zu fassen. Die von der ordentlichen
Hauptversammlung am 21. Juli 2008 unter Tagesordnungspunkt 5
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 16, 2013 09:09 ET (13:09 GMT)
beschlossene Grundvergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats
bleibt unverändert.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, Folgendes zu
beschließen:
'Zusätzlich zu der von der ordentlichen Hauptversammlung am
21. Juli 2008 unter Tagesordnungspunkt 5 beschlossenen
Vergütung erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats eine am
Unternehmenserfolg ausgerichtete Vergütung ('erfolgsabhängige
Vergütung'). Die erfolgsabhängige Vergütung beträgt EUR
30.000,00 für einfache Aufsichtsratsmitglieder, EUR 60.000,00
für den stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden und EUR
120.000,00 für den Aufsichtsratsvorsitzenden. Der Anspruch auf
die erfolgsabhängige Vergütung entsteht nur, wenn zum Ende des
Geschäftsjahres 2015 das Erfolgsziel erreicht ist.
Das Erfolgsziel entspricht einem durchschnittlichen jährlichen
Anstieg des um außergewöhnliche Effekte bereinigten EBITDA um
mindestens 8 % auf Basis eines bereinigten EBITDA in Höhe von
EUR 30.044.000 zum Jahresende 2011. Die variable Vergütung
wird somit nur unter der Voraussetzung gezahlt, dass das
Erfolgsziel eines bereinigten Konzern-EBITDA in Höhe von EUR
40.875.000 zum Jahresende 2015 erreicht wird.
Für die erfolgsabhängige Vergütung gelten im Übrigen folgende
Bestimmungen:
a) Bei Erreichung des Erfolgsziels erfolgt die
Auszahlung innerhalb einer Woche nach der ordentlichen
Hauptversammlung der Gesellschaft im Jahr 2016.
b) Legt ein Mitglied des Aufsichtsrats sein Amt vor
Ablauf des 31. Dezember 2015 nieder, verfällt sein Anspruch
auf die erfolgsabhängige Vergütung vollständig.
c) Wird ein Aufsichtsratsmitglied von der
Hauptversammlung mit Wirkung vor Ablauf des 31. Dezember
2015 abberufen, ohne dass ein wichtiger Grund für die
Abberufung vorliegt, oder wird ein Aufsichtsratsmitglied,
dessen derzeitige Amtszeit vor dem 31. Dezember 2015 endet,
nach Beendigung seiner derzeitigen Amtszeit von der
Hauptversammlung nicht bis mindestens zum 31. Dezember 2015
wiedergewählt, erhält es bei Erreichen des Erfolgsziels eine
zeitanteilig zu berechnende erfolgsabhängige Vergütung.
§ 20 der Satzung bleibt im Übrigen unberührt.
Mit der Annahme dieses Beschlusses wird der Beschluss der
ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 17. Juni
2011 unter Tagesordnungspunkt 12 aufgehoben'
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Die Gesamtzahl der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien und
Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft
sich auf 15.425.000. Zum Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung entfallen darauf 143.900 eigene Aktien, aus denen der
Gesellschaft keine Stimmrechte zustehen.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig
schriftlich oder in Textform in deutscher oder englischer Sprache bei
der Gesellschaft angemeldet haben und ihre Berechtigung zur Teilnahme
an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen
haben. Zum Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist ein in Textform
erstellter besonderer Nachweis des depotführenden Instituts über den
Anteilsbesitz ('Nachweis') erforderlich und ausreichend.
Der Nachweis hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor
der Hauptversammlung, mithin auf den 3. Juni 2013, 0:00 Uhr (MESZ), zu
beziehen ('Nachweiszeitpunkt').
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur,
wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung
zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Umfang des Stimmrechts
bemessen sich dabei im Verhältnis zur Gesellschaft ausschließlich nach
dem Anteilsbesitz des Aktionärs im Nachweiszeitpunkt, ohne das damit
eine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einherginge.
Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des
Anteilsbesitzes nach dem Nachweiszeitpunkt ist für die Berechtigung
ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs im Nachweiszeitpunkt
maßgeblich; d.h. die Veräußerungen oder der Erwerb von Aktien nach dem
Nachweiszeitpunkt haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts.
Personen, die zum Nachweiszeitpunkt noch keine Aktien besitzen und
erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- oder
stimmberechtigt, es sei denn, sie lassen sich bevollmächtigen oder zur
Rechtsausübung ermächtigen. Für die Dividendenberechtigung sind der
Nachweis und der Nachweiszeitpunkt ohne Bedeutung.
Der Nachweis muss ebenso wie die Anmeldung bei der Gesellschaft
spätestens am
17. Juni 2013, 24:00 Uhr (MESZ),
unter folgender Adresse eingehen:
Asian Bamboo AG
c/o Deutsche Bank AG
Securities Production
General Meetings
Postfach 20 01 07
60605 Frankfurt am Main
Fax: +49 (0) 69 12012-86045
E-Mail: wp.hv@xchanging.com
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises bei der Gesellschaft
unter oben genannter Adresse werden den Aktionären Eintrittskarten für
die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der
Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre - ohne das
Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung einschränken zu wollen -,
frühzeitig für die Übersendung des Nachweises und der Anmeldung an die
Gesellschaft unter oben genannter Adresse Sorge zu tragen.
Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte
Aktionäre, die sich rechtzeitig zur Hauptversammlung angemeldet haben,
jedoch nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen können oder
wollen, können ihre Stimmrechte und ihre sonstigen Aktionärsrechte
unter entsprechender Vollmachterteilung durch Bevollmächtigte ausüben
lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen - soweit nicht
ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen nach §
135 AktG gleichgestellte Organisation bevollmächtigt werden soll - der
Textform. Ein Formular, von dem bei der Vollmachterteilung Gebrauch
gemacht werden kann, wird den Aktionären zusammen mit der
Eintrittskarte zur Hauptversammlung übermittelt. Darüber hinaus kann
das Formular auch unter folgender Adresse kostenlos angefordert
werden:
Asian Bamboo AG
- Vorstand -
unter der Adresse: Stadthausbrücke 1-3 , 20355 Hamburg
oder
unter der Fax-Nr.: +49 40 37644 500
oder
per E-Mail: hv@asian-bamboo.de
Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft muss
entweder am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten
erbracht werden oder der Gesellschaft vorher unter der vorstehend
genannten Adresse zugehen. In letztgenanntem Fall werden die Aktionäre
zur organisatorischen Erleichterung gebeten, den Nachweis möglichst
zum Ablauf des 22. Juni 2013, 24:00 Uhr (MESZ) an die vorstehend
genannte Adresse zu übermitteln.
Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere
der nach § 135 AktG diesen gleichgestellte Organisation bevollmächtigt
werden soll, besteht - in Ausnahme zu vorstehendem Grundsatz - ein
Textformerfordernis weder nach dem Gesetz noch nach der Satzung der
Gesellschaft. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder die diesen
gleichgestellten Organisationen, die bevollmächtigt werden sollen,
möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie
gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen.
Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine
andere der in § 135 AktG dieser gleichgestellten Organisation
bevollmächtigen möchten, sollten sich deshalb rechtzeitig mit dieser
über ein mögliches Formerfordernis für die Vollmacht abstimmen.
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären als Service an, einen von der
Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter bereits
vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Gesellschaft hat
Herrn Jörn Schmidt, Hamburg, als weisungsgebundenen
Stimmrechtsvertreter benannt. Der von der Gesellschaft benannte
Stimmrechtsvertreter übt das Stimmrecht ausschließlich auf der
Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Die Erteilung der
Vollmacht an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter,
ihr Widerruf und die Erteilung von Weisungen bedürfen der Textform.
Ein Formular, von dem bei der Vollmacht- und Weisungserteilung
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 16, 2013 09:09 ET (13:09 GMT)
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