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DGAP-HV: Asian Bamboo AG: Bekanntmachung der -4-

DJ DGAP-HV: Asian Bamboo AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.06.2013 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Asian Bamboo AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Asian Bamboo AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
am 24.06.2013 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
16.05.2013 / 15:09 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Asian Bamboo AG 
 
   Hamburg 
 
   ISIN DE000A0M6M79/WKN A0M6M7 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Wir laden hiermit unsere Aktionäre ein zu der 
 
   ordentlichen Hauptversammlung der Asian Bamboo AG 
 
   am 24. Juni 2013, um 10:00 Uhr MESZ, 
 
   im Albert-Schäfer-Saal (Sitzungssaal 124) der Handelskammer Hamburg, 
   Adolphsplatz 1, 20457 Hamburg 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           Asian Bamboo AG zum 31. Dezember 2012 nebst Lagebericht, des 
           gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012 nebst 
           Konzernlagebericht, des Berichts des Aufsichtsrats, des 
           Vorschlags für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des 
           erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 
           Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Die vorstehenden Unterlagen können auf der Internetseite der 
           Gesellschaft unter www.asian-bamboo.de eingesehen werden. Sie 
           werden auch auf der Hauptversammlung ausliegen. Zu Punkt 1 der 
           Tagesordnung wird kein Beschluss gefasst, da der Aufsichtsrat 
           den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den 
           Konzernabschluss gemäß § 172 AktG gebilligt und den 
           Jahresabschluss damit festgestellt hat. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns der Asian Bamboo AG für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Folgendes zu 
           beschließen: 
 
 
           'Der Bilanzgewinn in Höhe von EUR 1.810.828,06 wird 
           vollständig auf neue Rechnung vorgetragen: 
 
 
          Bilanzgewinn:                EUR      1.810.828,06 
 
          Gesamtbetrag Dividende:      EUR              0,00 
 
          Betrag in Gewinnrücklage:    EUR              0,00 
 
          Gewinnvortrag:               EUR    1.810.828,06.' 
 
 
     3.    Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das 
           Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, Folgendes zu 
           beschließen: 
 
 
           'Den im Geschäftsjahr 2012 amtierenden Mitgliedern des 
           Vorstands wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.' 
 
 
     4.    Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für 
           das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Folgendes zu 
           beschließen: 
 
 
           'Den im Geschäftsjahr 2012 amtierenden Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.' 
 
 
     5.    Bestellung des Abschlussprüfers für den 
           Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 
           2013 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, Folgendes zu beschließen: 
 
 
           'Die Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
           Frankfurt am Main, wird zum Abschlussprüfer des 
           Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das 
           Geschäftsjahr 2013 sowie für die gegebenenfalls prüferische 
           Durchsicht von Zwischenberichten (§§ 37w, 37y des 
           Wertpapierhandelsgesetzes) im Geschäftsjahr 2013 bis zur 
           nächsten ordentlichen Hauptversammlung bestellt.' 
 
 
     6.    Schaffung eines Bedingten Kapitals 2013 zur 
           Bedienung des Aktienoptionsplans 2012 und entsprechende 
           Satzungsänderung 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den ehemaligen 
           Aktienoptionsplan 2010 und das zu dessen Bedienung geschaffene 
           Bedingte Kapital 2010 II durch einen neuen Aktienoptionsplan 
           2012 und ein zu dessen Bedienung zu schaffendes Bedingtes 
           Kapital 2013 zu ersetzen und den Aktienoptionsplan der 
           Gesellschaft damit an die veränderten Gegebenheiten 
           anzupassen. 
 
 
           Der Aktienoptionsplan 2012 wurde am 5. Juni 2012 von Vorstand 
           und Aufsichtsrat bzw., soweit es den Vorstand betrifft, vom 
           Aufsichtsrat beschlossen. Zudem wurden am 5. Juni 2012 
           Aktienoptionen unter dem Aktienoptionsplan 2012 ausgegeben. 
           Den Mitgliedern des Vorstands wurden dabei folgende 
           Aktienoptionen zugeteilt: Herrn Lin Zuojon 220.000 
           Aktienoptionen, Herrn Peter Sjovall 180.000 Aktienoptionen und 
           Herrn Jiang Haiyan 100.000 Aktienoptionen. Der 
           Aktienoptionsplan 2012 und die unter diesem Plan zugeteilten 
           Aktienoptionen stehen noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung 
           der Hauptversammlung, die mit nachfolgendem Beschluss 
           eingeholt werden soll. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Folgendes zu 
           beschließen: 
 
 
       'a)   Das Grundkapital wird um EUR 600.000,00 durch 
             Ausgabe von bis zu 600.000 auf den Inhaber lautende Aktien 
             ohne Nennbetrag (Stückaktien) bedingt erhöht ('Bedingtes 
             Kapital 2013'). Das Bedingte Kapital 2013 dient der 
             Sicherung der Bezugsrechte aus Aktienoptionen, die im Rahmen 
             des Aktienoptionsplans 2012 ('SOP 2012') an 
             Vorstandsmitglieder sowie Mitglieder der 
             Geschäftsleitungsorgane und Mitarbeiter der Asian Bamboo AG 
             sowie von Konzerngesellschaften ausgegeben werden. Die 
             bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie 
             Inhaber von Aktienoptionen, die im Rahmen des SOP 2012 
             gewährt werden, ihre Aktienoptionen ausüben. Die auf Grund 
             der Ausübung der Aktienoptionen ausgegebenen neuen Aktien 
             nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres am Gewinn der 
             Gesellschaft teil, für das zum Zeitpunkt der Ausübung der 
             Aktienoption noch kein Beschluss der Hauptversammlung über 
             die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist. 
 
 
       b)    Der Aktienoptionsplan 2012 hat folgende 
             Eckpunkte: 
 
 
         (1)   Bezugsberechtigte, Aufteilung und Gesamtvolumen 
 
 
               Im Rahmen des SOP 2012 können Bezugsrechte auf Aktien der 
               Asian Bamboo AG ('Aktienoptionen') nur an Mitglieder des 
               Vorstands der Asian Bamboo AG ('Gruppe 1') und an 
               Mitarbeiter der Asian Bamboo AG und ihrer 
               Konzerngesellschaften, also Gesellschaften, an denen die 
               Asian Bamboo AG mittelbar oder unmittelbar über mehr als 
               50 % der Anteile oder der Stimmrechte verfügt, oder 
               gegenüber denen die Asian Bamboo AG mittelbar oder 
               unmittelbar herrschendes Unternehmen aufgrund eines 
               Beherrschungsvertrages oder eines vergleichbaren 
               Konzernvertrages ist ('Gruppe 2'), ausgegeben werden. 
               Insgesamt können für beide Gruppen zusammen während der 
               Laufzeit des Aktienoptionsplans maximal 600.000 
               Aktienoptionen ('Gesamtvolumen') ausgegeben werden. Das 
               Gesamtvolumen teilt sich wie folgt auf die einzelnen 
               Bezugsberechtigten auf: 
 
 
           (a)   für Bezugsberechtigte der Gruppe 1 insgesamt 
                 höchstens 500.000 Aktienoptionen; 
 
 
           (b)   für Bezugsberechtigte der Gruppe 2 insgesamt 
                 höchstens 100.000 Aktienoptionen; 
 
 
 
               An Bezugsberechtigte der Gruppe 1, die auch der Gruppe 2 
               angehören, können Aktienoptionen nur unter Anrechnung auf 
               das Kontingent der Gruppe 1 gewährt werden. 
 
 
         (2)   Ausgestaltung 
 
 
           (a)   Ausgabezeiträume 
 
 
                 Aktienoptionen können viermal jährlich ausgegeben 
                 werden, und zwar zwischen dem 11. und 26. 
                 Börsenhandelstag an der Frankfurter Wertpapierbörse 
                 jeweils nach Veröffentlichung des Konzernabschlusses 
                 sowie des Quartalsberichts für das erste, zweite 
                 (Halbjahresfinanzbericht) und dritte Quartal eines 
                 Geschäftsjahres. Ausgabetag ist bei der Gewährung von 
                 Aktienoptionen an Bezugsberechtigte der Gruppe 1 der 
                 Tag, an dem der Aufsichtsrat der Gesellschaft über die 
                 Gewährung beschließt. Bei Gewährung von Aktienoptionen 
                 an Bezugsberechtigte der Gruppe 2 ist der Ausgabetag der 
                 Tag, an dem der Vorstand der Gesellschaft über die 
                 Gewährung beschließt. Sofern der Beschluss über die 
                 Ausgabe nicht innerhalb eines Ausgabezeitraums gefasst 
                 wird, gilt als Ausgabetag der erste Tag des nächsten auf 
                 den Tag des Beschlusses folgenden Ausgabezeitraums. 
 
 
           (b)   Wartezeit 
 
 
                 Die Aktienoptionen können erst nach Ablauf der Wartezeit 
                 ausgeübt werden. Die Wartezeit beginnt mit dem 
                 jeweiligen Ausgabetag und endet mit Beginn des ersten 
                 Ausübungszeitraums nach Ablauf von vier Jahren nach dem 
                 jeweiligen Ausgabetag. 
 
 
           (c)   Laufzeit 
 
 
                 Die Laufzeit der Aktienoptionen beginnt mit dem 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 16, 2013 09:09 ET (13:09 GMT)

DJ DGAP-HV: Asian Bamboo AG: Bekanntmachung der -2-

Ausgabetag und endet nach Ablauf von fünf Jahren. Endet 
                 die Laufzeit in einem Ausübungszeitraum, so verlängert 
                 sich die Laufzeit bis zum Ende dieses 
                 Ausübungszeitraums. 
 
 
           (d)   Ausübungszeitraum 
 
 
                 Die Aktienoptionen können während ihrer Laufzeit und 
                 nach Ablauf der jeweiligen Wartezeit in 
                 Ausübungszeiträumen, die jeweils zehn Börsenhandelstage 
                 an der Frankfurter Wertpapierbörse betragen und jeweils 
                 mit Beginn des ersten Börsenhandelstages nach dem Tag 
                 der Veröffentlichung des Konzernabschlusses sowie des 
                 Quartalsberichts für das erste, zweite und dritte 
                 Quartal eines Geschäftsjahres, ausgeübt werden. 
 
 
           (e)   Ausübungssperrfristen 
 
 
                 Die Aktienoptionen können auch während eines 
                 Ausübungszeitraums während folgender 
                 'Ausübungssperrfristen' nicht ausgeübt werden: 
 
 
             -     von dem Tag an, an dem die Asian Bamboo AG 
                   ein Angebot an ihre Aktionäre zum Bezug von neuen 
                   Aktien oder Schuldverschreibungen oder sonstigen 
                   Wertpapieren mit Wandel- oder Optionsrechten im 
                   Bundesanzeiger veröffentlicht, bis zu dem Tag, an dem 
                   die bezugsberechtigten Aktien der Gesellschaft an der 
                   Frankfurter Wertpapierbörse erstmals 'Ex-Bezugsrecht' 
                   notiert werden, und 
 
 
             -     von dem Tag an, an dem die Asian Bamboo AG 
                   die Ausschüttung einer Sonderdividende im 
                   Bundesanzeiger veröffentlicht, bis zu dem Tag, an dem 
                   die sonderdividendenberechtigten Aktien der 
                   Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse 
                   erstmals 'Ex-Dividende' notiert werden. 
 
 
 
                 Der jeweils durch die Ausübungssperrfrist betroffene 
                 Ausübungszeitraum verlängert sich um die entsprechende 
                 Anzahl von Börsenhandelstagen unmittelbar nach dem Ende 
                 der Ausübungssperrfrist. Bezugserklärungen, die der 
                 Gesellschaft (Bezugsstelle) innerhalb eines 
                 Ausübungszeitraums, aber während der Ausübungssperrfrist 
                 zugehen, gelten als an dem ersten Tag nach Ablauf der 
                 Ausübungssperrfrist abgegeben. 
 
 
           (f)   Ausübungspreis 
 
 
                 Die Aktienoptionen können nur gegen Zahlung des 
                 Ausübungspreises in Höhe von EUR 9,00 ausgeübt werden. 
 
 
           (g)   Erfolgsziele 
 
 
                 Nach Ablauf der Wartezeit können die Aktienoptionen 
                 ausgeübt werden, wenn das Erfolgsziel erreicht worden 
                 ist. 
 
 
                 Das Erfolgsziel entspricht einem durchschnittlichen 
                 jährlichen Anstieg des um außergewöhnliche Effekte 
                 bereinigten EBITDA um mindestens 8 % auf Basis eines 
                 bereinigten EBITDA in Höhe von EUR 30.044.000 zum 
                 Jahresende 2011; das heißt die Optionen können nur unter 
                 der Voraussetzung ausgeübt werden, dass das Erfolgsziel 
                 eines bereinigten Konzern-EBITDA in Höhe von EUR 
                 40.875.000 zum Jahresende 2015 erreicht wird. 
 
 
           (h)   Nichtübertragbarkeit 
 
 
                 Die Aktienoptionen sind nicht übertragbar, sondern 
                 können nur durch den Bezugsberechtigten ausgeübt werden. 
                 Sie können jedoch von Todes wegen auf den Ehegatten und 
                 die Kinder des Bezugsberechtigten übergehen. 
 
 
 
         (3)   Erfüllung des Bezugsrechts 
 
 
               Den Bezugsberechtigten kann angeboten werden, an Stelle 
               des Bezugs von neuen Aktien aus dem hierfür geschaffenen 
               Bedingten Kapital 2013 wahlweise eigene Aktien der 
               Gesellschaft zu erwerben oder einen Barausgleich zu 
               erhalten. Die Entscheidung, welche Alternative den 
               Bezugsberechtigten im Einzelfall angeboten wird, trifft 
               der Vorstand im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat, soweit 
               Bezugsberechtigte der Gruppen 2 betroffen sind, bzw. der 
               Aufsichtsrat, soweit Bezugsberechtigte der Gruppe 1 
               betroffen sind. Diese Organe haben sich bei ihrer 
               Entscheidung allein vom Interesse der Gesellschaft und 
               ihrer Aktionäre leiten zu lassen. Der Barausgleich soll 
               den Unterschiedsbetrag zwischen dem Ausübungspreis und dem 
               Eröffnungskurs der Aktie im Xetra- Handel (oder einem 
               vergleichbaren Nachfolgesystem) am Ausübungstag ausmachen. 
 
 
         (4)   Weitere Regelungen 
 
 
               Die weiteren Regelungen für die Ausübung der 
               Aktienoptionen und die weiteren Ausübungsbedingungen 
               werden durch den Aufsichtsrat festgesetzt, soweit die 
               Bezugsberechtigten der Gruppe 1 betroffen sind. Im Übrigen 
               ist der Vorstand der Gesellschaft für die Festlegung 
               dieser Einzelheiten zuständig, der, soweit gesetzlich 
               erforderlich, im Einvernehmen mit den Organen der 
               Konzerngesellschaften entscheidet, die für die Vergütung 
               der Bezugsberechtigten zuständig sind. Zu den weiteren 
               Regelungen gehören insbesondere: 
 
 
           (a)   Konkrete Bestimmung der Bezugsberechtigten 
                 und Festsetzung der Anzahl der ihnen jeweils zu 
                 gewährenden Aktienoptionen; 
 
 
           (b)   Festlegung der Bestimmungen über die 
                 Durchführung des Aktienoptionsplans; 
 
 
           (c)   Verfahren der Gewährung und der Ausübung von 
                 Aktienoptionen sowie von deren Verfall und Laufzeit; 
 
 
           (d)   Bestimmungen über die Behandlung von 
                 Aktienoptionen in Sonderfällen, z. B. Ausscheiden des 
                 Bezugsberechtigten aus der Asian Bamboo-Gruppe oder Tod 
                 des Bezugsberechtigten oder Bezugsberechtigte mit Wohn- 
                 oder Dienstsitz im Ausland. 
 
 
 
         (5)   Besteuerung 
 
 
               Sämtliche Steuern, die bei Ausübung der Aktienoptionen 
               oder bei Verkauf der Aktien durch die Bezugsberechtigten 
               fällig werden, tragen die Bezugsberechtigten. 
 
 
         (6)   Berichtspflicht 
 
 
               Der Vorstand wird über die Ausnutzung des 
               Aktienoptionsplans und die den Bezugsberechtigten 
               eingeräumten Aktienoptionen sowie die ausgeübten 
               Aktienoptionen für jedes Geschäftsjahr im Geschäftsbericht 
               berichten. 
 
 
 
       c)    § 4 Abs. 6 der Satzung wird geändert und erhält 
             folgenden Wortlaut: 
 
 
         '(6)  Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu 
               EUR 600.000,00 durch Ausgabe von insgesamt bis zu 600.000 
               neuen auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht 
               (Bedingtes Kapital 2013). Die bedingte Kapitalerhöhung 
               wird nur insoweit durchgeführt werden, wie Inhaber von 
               Aktienoptionen, die im Rahmen des Aktienoptionsplans 2012 
               gewährt werden, ihre Aktienoptionen ausüben. Die auf Grund 
               der Ausübung der Aktienoptionen ausgegebenen neuen Aktien 
               nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres am Gewinn der 
               Gesellschaft teil, für das zum Zeitpunkt der Ausübung der 
               Aktienoption noch kein Beschluss der Hauptversammlung über 
               die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist. Der 
               Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
               die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten 
               Kapitalerhöhung festzulegen.' 
 
 
 
       d)    Der von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 
             7. Juni 2010 unter Tagesordnungspunkt 10 beschlossene 
             Aktienoptionsplan 2010 sowie das unter diesem 
             Tagesordnungspunkt zur Bedienung des Aktienoptionsplans 2010 
             geschaffene Bedingte Kapital 2010 II werden mit der Annahme 
             des Aktienoptionsplans 2012 und der Eintragung der unter c) 
             beschlossenen Satzungsänderung im Handelsregister 
             aufgehoben.' 
 
 
 
     7.    Aufsichtsratsvergütung 
 
 
           Nach § 20 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft erhält jedes 
           Mitglied des Aufsichtsrats eine Vergütung, deren Höhe von der 
           Hauptversammlung festgelegt wird. 
 
 
           Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 17. Juni 
           2011 hat unter Tagesordnungspunkt 12 beschlossen, den 
           Mitgliedern des Aufsichtsrats eine am Unternehmenserfolg 
           ausgerichtete Vergütung zu gewähren, die von einer bestimmten 
           Steigerung des konsolidierten bereinigten Jahresergebnisses 
           vor Steuern bis 2014 abhängig ist. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor dem Hintergrund der 
           geänderten Rahmenbedingungen vor, die variable 
           Aufsichtsratsvergütung neu zu fassen. Die von der ordentlichen 
           Hauptversammlung am 21. Juli 2008 unter Tagesordnungspunkt 5 

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May 16, 2013 09:09 ET (13:09 GMT)

DJ DGAP-HV: Asian Bamboo AG: Bekanntmachung der -3-

beschlossene Grundvergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
           bleibt unverändert. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, Folgendes zu 
           beschließen: 
 
 
           'Zusätzlich zu der von der ordentlichen Hauptversammlung am 
           21. Juli 2008 unter Tagesordnungspunkt 5 beschlossenen 
           Vergütung erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats eine am 
           Unternehmenserfolg ausgerichtete Vergütung ('erfolgsabhängige 
           Vergütung'). Die erfolgsabhängige Vergütung beträgt EUR 
           30.000,00 für einfache Aufsichtsratsmitglieder, EUR 60.000,00 
           für den stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden und EUR 
           120.000,00 für den Aufsichtsratsvorsitzenden. Der Anspruch auf 
           die erfolgsabhängige Vergütung entsteht nur, wenn zum Ende des 
           Geschäftsjahres 2015 das Erfolgsziel erreicht ist. 
 
 
           Das Erfolgsziel entspricht einem durchschnittlichen jährlichen 
           Anstieg des um außergewöhnliche Effekte bereinigten EBITDA um 
           mindestens 8 % auf Basis eines bereinigten EBITDA in Höhe von 
           EUR 30.044.000 zum Jahresende 2011. Die variable Vergütung 
           wird somit nur unter der Voraussetzung gezahlt, dass das 
           Erfolgsziel eines bereinigten Konzern-EBITDA in Höhe von EUR 
           40.875.000 zum Jahresende 2015 erreicht wird. 
 
 
           Für die erfolgsabhängige Vergütung gelten im Übrigen folgende 
           Bestimmungen: 
 
 
       a)    Bei Erreichung des Erfolgsziels erfolgt die 
             Auszahlung innerhalb einer Woche nach der ordentlichen 
             Hauptversammlung der Gesellschaft im Jahr 2016. 
 
 
       b)    Legt ein Mitglied des Aufsichtsrats sein Amt vor 
             Ablauf des 31. Dezember 2015 nieder, verfällt sein Anspruch 
             auf die erfolgsabhängige Vergütung vollständig. 
 
 
       c)    Wird ein Aufsichtsratsmitglied von der 
             Hauptversammlung mit Wirkung vor Ablauf des 31. Dezember 
             2015 abberufen, ohne dass ein wichtiger Grund für die 
             Abberufung vorliegt, oder wird ein Aufsichtsratsmitglied, 
             dessen derzeitige Amtszeit vor dem 31. Dezember 2015 endet, 
             nach Beendigung seiner derzeitigen Amtszeit von der 
             Hauptversammlung nicht bis mindestens zum 31. Dezember 2015 
             wiedergewählt, erhält es bei Erreichen des Erfolgsziels eine 
             zeitanteilig zu berechnende erfolgsabhängige Vergütung. 
 
 
 
           § 20 der Satzung bleibt im Übrigen unberührt. 
 
 
           Mit der Annahme dieses Beschlusses wird der Beschluss der 
           ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 17. Juni 
           2011 unter Tagesordnungspunkt 12 aufgehoben' 
 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
   Die Gesamtzahl der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien und 
   Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft 
   sich auf 15.425.000. Zum Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung entfallen darauf 143.900 eigene Aktien, aus denen der 
   Gesellschaft keine Stimmrechte zustehen. 
 
   Teilnahme an der Hauptversammlung 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig 
   schriftlich oder in Textform in deutscher oder englischer Sprache bei 
   der Gesellschaft angemeldet haben und ihre Berechtigung zur Teilnahme 
   an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen 
   haben. Zum Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist ein in Textform 
   erstellter besonderer Nachweis des depotführenden Instituts über den 
   Anteilsbesitz ('Nachweis') erforderlich und ausreichend. 
 
   Der Nachweis hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor 
   der Hauptversammlung, mithin auf den 3. Juni 2013, 0:00 Uhr (MESZ), zu 
   beziehen ('Nachweiszeitpunkt'). 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, 
   wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung 
   zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Umfang des Stimmrechts 
   bemessen sich dabei im Verhältnis zur Gesellschaft ausschließlich nach 
   dem Anteilsbesitz des Aktionärs im Nachweiszeitpunkt, ohne das damit 
   eine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einherginge. 
   Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des 
   Anteilsbesitzes nach dem Nachweiszeitpunkt ist für die Berechtigung 
   ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs im Nachweiszeitpunkt 
   maßgeblich; d.h. die Veräußerungen oder der Erwerb von Aktien nach dem 
   Nachweiszeitpunkt haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur 
   Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts. 
   Personen, die zum Nachweiszeitpunkt noch keine Aktien besitzen und 
   erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- oder 
   stimmberechtigt, es sei denn, sie lassen sich bevollmächtigen oder zur 
   Rechtsausübung ermächtigen. Für die Dividendenberechtigung sind der 
   Nachweis und der Nachweiszeitpunkt ohne Bedeutung. 
 
   Der Nachweis muss ebenso wie die Anmeldung bei der Gesellschaft 
   spätestens am 
 
   17. Juni 2013, 24:00 Uhr (MESZ), 
 
   unter folgender Adresse eingehen: 
 
           Asian Bamboo AG 
           c/o Deutsche Bank AG 
           Securities Production 
           General Meetings 
           Postfach 20 01 07 
           60605 Frankfurt am Main 
           Fax: +49 (0) 69 12012-86045 
           E-Mail: wp.hv@xchanging.com 
 
 
   Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises bei der Gesellschaft 
   unter oben genannter Adresse werden den Aktionären Eintrittskarten für 
   die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der 
   Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre - ohne das 
   Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung einschränken zu wollen -, 
   frühzeitig für die Übersendung des Nachweises und der Anmeldung an die 
   Gesellschaft unter oben genannter Adresse Sorge zu tragen. 
 
   Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte 
 
   Aktionäre, die sich rechtzeitig zur Hauptversammlung angemeldet haben, 
   jedoch nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen können oder 
   wollen, können ihre Stimmrechte und ihre sonstigen Aktionärsrechte 
   unter entsprechender Vollmachterteilung durch Bevollmächtigte ausüben 
   lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen - soweit nicht 
   ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen nach § 
   135 AktG gleichgestellte Organisation bevollmächtigt werden soll - der 
   Textform. Ein Formular, von dem bei der Vollmachterteilung Gebrauch 
   gemacht werden kann, wird den Aktionären zusammen mit der 
   Eintrittskarte zur Hauptversammlung übermittelt. Darüber hinaus kann 
   das Formular auch unter folgender Adresse kostenlos angefordert 
   werden: 
 
           Asian Bamboo AG 
           - Vorstand - 
           unter der Adresse: Stadthausbrücke 1-3 , 20355 Hamburg 
           oder 
           unter der Fax-Nr.: +49 40 37644 500 
           oder 
           per E-Mail: hv@asian-bamboo.de 
 
 
   Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft muss 
   entweder am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten 
   erbracht werden oder der Gesellschaft vorher unter der vorstehend 
   genannten Adresse zugehen. In letztgenanntem Fall werden die Aktionäre 
   zur organisatorischen Erleichterung gebeten, den Nachweis möglichst 
   zum Ablauf des 22. Juni 2013, 24:00 Uhr (MESZ) an die vorstehend 
   genannte Adresse zu übermitteln. 
 
   Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere 
   der nach § 135 AktG diesen gleichgestellte Organisation bevollmächtigt 
   werden soll, besteht - in Ausnahme zu vorstehendem Grundsatz - ein 
   Textformerfordernis weder nach dem Gesetz noch nach der Satzung der 
   Gesellschaft. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die 
   Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder die diesen 
   gleichgestellten Organisationen, die bevollmächtigt werden sollen, 
   möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie 
   gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. 
   Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine 
   andere der in § 135 AktG dieser gleichgestellten Organisation 
   bevollmächtigen möchten, sollten sich deshalb rechtzeitig mit dieser 
   über ein mögliches Formerfordernis für die Vollmacht abstimmen. 
 
   Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären als Service an, einen von der 
   Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter bereits 
   vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Gesellschaft hat 
   Herrn Jörn Schmidt, Hamburg, als weisungsgebundenen 
   Stimmrechtsvertreter benannt. Der von der Gesellschaft benannte 
   Stimmrechtsvertreter übt das Stimmrecht ausschließlich auf der 
   Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Die Erteilung der 
   Vollmacht an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, 
   ihr Widerruf und die Erteilung von Weisungen bedürfen der Textform. 
   Ein Formular, von dem bei der Vollmacht- und Weisungserteilung 

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May 16, 2013 09:09 ET (13:09 GMT)

Gebrauch gemacht werden kann, wird mit der Eintrittskarte zugesandt 
   und unabhängig davon auf Verlangen jedem Aktionär unverzüglich und 
   kostenlos übermittelt. Das Verlangen ist zu richten an: 
 
           Asian Bamboo AG 
           - Vorstand - 
           unter der Adresse: Stadthausbrücke 1-3 , 20355 Hamburg 
           oder 
           unter der Fax-Nr.: +49 40 37644 500 
           oder 
           per E-Mail: hv@asian-bamboo.de 
 
 
   Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
   bereits vor der Hauptversammlung bevollmächtigen möchten, werden zur 
   organisatorischen Erleichterung gebeten, die Vollmacht nebst Weisungen 
   spätestens bis spätestens zum Ablauf des 22. Juni 2013, 24:00 Uhr 
   (MESZ) an die vorstehend genannte Adresse zu übermitteln. 
 
   Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ist 
   verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Er kann Stimmrechte nicht 
   nach eigenem Ermessen ausüben. Ohne ausdrückliche Weisungen wird sich 
   der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter der Stimme zum 
   betreffenden Abstimmungspunkt enthalten. Der von der Gesellschaft 
   benannte Stimmrechtsvertreter nimmt keine Vollmachten oder Weisungen 
   zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur 
   Ausübung des Frage- oder Rederechts oder zur Stellung von Anträgen 
   entgegen. 
 
   Anforderung von Unterlagen zur Hauptversammlung 
 
   Unterlagen zur Hauptversammlung, insbesondere zu Tagesordnungspunkt 1, 
   können unter folgender Adresse kostenfrei angefordert werden: 
 
           Asian Bamboo AG 
           - Vorstand - 
           unter der Adresse: Stadthausbrücke 1-3 , 20355 Hamburg 
           oder 
           unter der Fax-Nr.: +49 40 37644 500 
           oder 
           per E-Mail: hv@asian-bamboo.de 
 
 
   Unterlagen und weitere Informationen zur Hauptversammlung können 
   außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
   www.asian-bamboo.de eingesehen werden. 
 
   Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 
   AktG 
 
   Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den 
   zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 
   500.000,00 erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung 
   gesetzt und bekanntgemacht werden. Das Verlangen muss bei der 
   Gesellschaft unter der folgenden Adresse spätestens am 24. Mai 2013, 
   24:00 Uhr (MESZ) schriftlich eingehen: 
 
           Asian Bamboo AG 
           - Vorstand - 
           unter der Adresse: Stadthausbrücke 1-3 , 20355 Hamburg 
           oder 
           unter der Fax-Nr.: +49 40 37644 500 
           oder 
           per E-Mail: hv@asian-bamboo.de 
 
 
   Gemäß § 126 Abs. 1 AktG kann jeder Aktionär einen Gegenantrag zu einem 
   Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der 
   Tagesordnung übersenden. Ein Gegenantrag ist nach näherer Maßgabe von 
   § 126 Abs. 1 und 2 AktG auf der Internetseite der Gesellschaft 
   zugänglich zu machen, wenn er bei der Gesellschaft unter der 
   nachfolgend bekannt gemachten Adresse spätestens am 9. Juni 2013, 
   24:00 Uhr (MESZ) eingeht. 
 
   Jeder Aktionär kann außerdem nach näherer Maßgabe von § 127 AktG der 
   Gesellschaft einen Wahlvorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern 
   oder von Abschlussprüfern übermitteln. Ein Wahlvorschlag ist nach 
   näherer Maßgabe von §§ 127, 126 Abs. 1 und 2 AktG auf der 
   Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu machen, wenn er bei der 
   Gesellschaft unter der nachfolgend bekannt gemachten Adresse 
   spätestens am 9. Juni 2013, 24:00 Uhr (MESZ) eingeht. 
 
   Wir werden rechtzeitig eingehende Gegenanträge oder Wahlvorschläge im 
   Internet unter www.asian-bamboo.de zugänglich machen, sofern sie den 
   gesetzlichen Anforderungen genügen. Etwaige Stellungnahmen der 
   Verwaltung werden wir ebenfalls unter der genannten Internetadresse 
   zugänglich machen. Rechtzeitig eingehende Ergänzungsanträge werden wir 
   bekannt machen, sofern sie den gesetzlichen Anforderungen genügen. 
 
   Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären sind ausschließlich zu 
   richten an: 
 
           Asian Bamboo AG 
           - Vorstand - 
           unter der Adresse: Stadthausbrücke 1-3 , 20355 Hamburg 
           oder 
           unter der Fax-Nr.: +49 40 37644 500 
           oder 
           per E-Mail: hv@asian-bamboo.de 
 
 
   Wir weisen gemäß § 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG darauf hin, dass jedem 
   Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft 
   über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben ist, soweit sie zur 
   sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung 
   erforderlich ist (§ 131 Abs. 1 AktG). Das Auskunftsrecht kann in der 
   Hauptversammlung ausgeübt werden, ohne dass es einer vorherigen 
   Ankündigung oder sonstigen Mitteilung bedürfte. 
 
   Nähere Erläuterungen und Informationen zu den Rechten der Aktionäre 
   nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG stehen den 
   Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
   www.asian-bamboo.de zur Verfügung. 
 
   Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft und die dort nach § 
   124a AktG zugänglichen Informationen 
 
   Die Informationen nach § 124a AktG zur Hauptversammlung finden Sie auf 
   der Internetseite der Gesellschaft unter www.asian-bamboo.de. 
 
   Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter der 
   gleichen Internetadresse bekanntgegeben. 
 
   Hamburg, im Mai 2013 
 
   Asian Bamboo AG 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
16.05.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und 
http://www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
 
Sprache:        Deutsch 
Unternehmen:    Asian Bamboo AG 
                Stadthausbrücke 1-3 
                20355 Hamburg 
                Deutschland 
Telefon:        +49 40 37644798 
Fax:            +49 40 37644500 
E-Mail:         info@asian-bamboo.de 
Internet:       http://www.asian-bamboo.de 
ISIN:           DE000A0M6M79 
WKN:            A0M6M7 
Börsen:         Auslandsbörse(n) Regulierter Markt in Frankfurt (Prime 
                Standard), Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München, 
                Stuttgart 
 
 
Ende der Mitteilung    DGAP News-Service 
=-------------------------------------------------------------------- 
211480 16.05.2013 
 

(END) Dow Jones Newswires

May 16, 2013 09:09 ET (13:09 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

In unserem aktuellen Spezialreport stellen wir fünf Software-Aktien vor, die besonders aussichtsreich positioniert sind – mit starker Marktstellung, attraktiver Bewertung und hohem Aufholpotenzial.

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Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.