DGAP-HV: DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft /
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung am 24.06.2013 in Berlin mit dem Ziel
der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
16.05.2013 / 15:11
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DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft
Berlin
Wertpapierkennnummer: A0Z23G
ISIN: DE000A0Z23G6
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung
2013 der DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft ('Gesellschaft')
in den Meistersaal, Köthener Straße 38, 10963 Berlin,
am Montag, den 24. Juni 2013, 10.00 Uhr ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
Gesellschaft und des vom Aufsichtsrat gebilligten
Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts und
Konzernlageberichts für die Gesellschaft und den Konzern, des
Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichtes des
Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4
Handelsgesetzbuch (HGB) jeweils für das Geschäftsjahr 2012
Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten Unterlagen können von der
Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.deag.de -> Investor Relations ->
Hauptversammlung eingesehen werden. Gleiches gilt für den Vorschlag
des Vorstands und des Aufsichtsrats für die Verwendung des
Bilanzgewinns. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung am
24. Juni 2013 zugänglich sein und mündlich erläutert werden. Ein
Beschluss wird zu diesem Tagesordnungspunkt gemäß den gesetzlichen
Bestimmungen nicht gefasst, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand
aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss gemäß § 172 Aktiengesetz
(AktG) bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss damit
festgestellt ist.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns der Gesellschaft zum 31. Dezember 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des
Geschäftsjahres 2012 in Höhe von EUR 5.592.756,17 wie folgt zu
verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,08 je EUR 991.069,44
dividendenberechtigter Stückaktie (bei
12.388.368 dividendenberechtigten Aktien)
Vortrag auf neue Rechnung EUR 4.601.686,73
Bilanzgewinn EUR 5.592.756,17
Bis zur Hauptversammlung kann sich die Anzahl der gehaltenen eigenen
Aktien verändern. In diesem Fall werden Vorstand und Aufsichtsrat der
Hauptversammlung einen entsprechend angepassten Gewinnvorschlag
unterbreiten, wobei die Höhe der Dividende je Stückaktie unverändert
bleibt. Die Dividende ist am 25. Juni 2013 zur Zahlung fällig.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.
5. Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2013
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer und zum
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 zu bestellen.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Das Grundkapital der Gesellschaft ist am Tag der Einberufung dieser
Hauptversammlung eingeteilt in 12.388.983 auf den Inhaber lautende
Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der
Aktien und Stimmrechte beträgt daher 12.388.983.
Aus eigenen Aktien steht der Gesellschaft kein Stimmrecht zu. Die
Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung 615 eigene Aktien. Die
Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im
Zeitpunkt der Einberufung daher 12.388.368.
Teilnahmebedingungen
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind nach § 16 der Satzung der Gesellschaft diejenigen Aktionäre
berechtigt, die sich unter Vorlage eines Nachweises ihres
Aktienbesitzes, ausgestellt durch ein depotführendes Institut, in
deutscher oder englischer Sprache in Textform (§ 126b BGB) bei
nachfolgend bezeichneter Anmeldestelle angemeldet haben:
DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft
c/o Haubrok Corporate Events GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Fax-Nr.: (+49) (0)89 21027 289
E-Mail: meldedaten@haubrok-ce.de
Die Anmeldung hat der oben bezeichneten Anmeldestelle der DEAG
Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft mindestens sechs Tage vor
dem Tag der Hauptversammlung, wobei der Tag der Hauptversammlung und
der Tag des Zugangs der Anmeldung nicht mitzurechnen sind, d. h.
spätestens bis zum Ablauf des 17. Juni 2013, 24.00 Uhr zuzugehen.
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen hat sich der Nachweis des
Aktienbesitzes auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung
(sog. Nachweisstichtag), d.h. den 03. Juni 2013, 0.00 Uhr, zu beziehen
und ist in deutscher oder englischer Sprache in Textform (§ 126b BGB)
zu erbringen.
Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen
sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum
Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der
vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts
ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag
maßgeblich. Entsprechendes gilt für den Erwerb nach dem
Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien
besitzen und erst danach Aktionär werden, sind für die von ihnen
gehaltenen Aktien nur teilnahme- und stimmberechtigt, soweit sie sich
von dem bisherigen Aktionär bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung
ermächtigen lassen.
Die Aktionäre erhalten für die erfolgte Anmeldung unter Nachweis ihres
Anteilsbesitzes eine Eintrittskarte.
Stimmrechtsvertretung durch Bevollmächtigte
Teilnahme- und stimmberechtigte Aktionäre können ihr Stimmrecht und
ihre sonstigen Rechte in der Hauptversammlung durch einen
Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder durch eine
Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr
als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen
zurückweisen. Vollmachtserteilung durch in der Hauptversammlung
anwesende oder vertretene Aktionäre an anwesende Mitaktionäre oder
anwesende Aktionärsvertreter oder die Stimmrechtsvertreter der DEAG
Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft sind ebenfalls möglich.
Die Erteilung der Vollmacht und ihr Widerruf sowie der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der DEAG Deutsche Entertainment
Aktiengesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Bei der
Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Vereinigungen von Aktionären
oder diesen nach § 135 Abs. 8 AktG bzw. §§ 135 Abs. 10 i.V.m. 125 Abs.
5 AktG gleichgestellte Personen können Besonderheiten zu beachten
sein, welche bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind.
Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine
Vereinigung von Aktionären oder diesen nach § 135 Abs. 8 AktG bzw. §§
135 Abs. 10 i.V.m. 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen
bevollmächtigen wollen, mit diesen Institutionen oder Personen ab.
Auf der Rückseite der Eintrittskarte, auf Wunsch auch gesondert durch
Anforderung bei der oben unter Teilnahmebedingungen genannten
Anmeldestelle der DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft,
erhalten die Aktionäre auch ein Formular zur Bevollmächtigung Dritter.
Ein Vollmachtsformular zur Erteilung von Vollmachten an Dritte steht
auch unter www.deag.de -> Investor Relations -> Hauptversammlung zur
Verfügung.
Die Bevollmächtigung kann nachgewiesen werden durch Vorlage des
Vollmachtsnachweises bei der Einlasskontrolle am Tag der
Hauptversammlung oder durch die vorherige Übermittlung des Nachweises
der Bevollmächtigung und/oder der Vollmacht selbst per Post, Telefax
oder E-Mail an die oben unter Teilnahmebedingungen genannte Anschrift,
Telefaxnummer bzw. E-Mail-Adresse. Auch der Widerruf einer bereits
erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen
unmittelbar der Gesellschaft gegenüber erklärt werden oder durch
persönliches Erscheinen auf der Hauptversammlung erfolgen. Der
Nachweis einer in bzw. während der Hauptversammlung erteilten
Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Aktionär den
Nachweis an der Ausgangskontrolle vorweist.
Stimmrechtsvertreter der DEAG Deutsche Entertainment
Aktiengesellschaft
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May 16, 2013 09:11 ET (13:11 GMT)
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