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DGAP-HV: INDUS Holding Aktiengesellschaft: -2-

DJ DGAP-HV: INDUS Holding Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.06.2013 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: INDUS Holding Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
INDUS Holding Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 24.06.2013 in Köln mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
16.05.2013 / 15:14 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   INDUS Holding Aktiengesellschaft 
 
   Bergisch Gladbach 
 
   WKN 620 010/ISIN DE0006200108 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der 22. ordentlichen 
   Hauptversammlung am Montag, den 24. Juni 2013, um 10.30 Uhr in den 
   Saal 1 des Maritim Hotels, Heumarkt 20, 50667 Köln, ein. 
 
   Tagesordnung 
 
     1     Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses, jeweils zum 31. Dezember 
           2012, sowie des zusammengefassten Lageberichtes für die INDUS 
           Holding Aktiengesellschaft und den Konzern mit dem 
           erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 
           Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats, 
           jeweils für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2012 bis zum 31. 
           Dezember 2012 
 
 
           Zu Tagesordnungspunkt 1 ist eine Beschlussfassung durch die 
           Hauptversammlung nicht erforderlich, da der Aufsichtsrat den 
           Jahres- und den Konzernabschluss bereits gebilligt hat. Die 
           vorgelegten Unterlagen dienen der Unterrichtung der 
           Hauptversammlung über das abgelaufene Geschäftsjahr und die 
           Lage der Gesellschaft sowie des Konzerns. 
 
 
           Der festgestellte Jahresabschluss und der gebilligte 
           Konzernabschluss, jeweils zum 31. Dezember 2012, sowie der 
           zusammengefasste Lagebericht für die INDUS Holding 
           Aktiengesellschaft und den Konzern, der Bericht des 
           Aufsichtsrats, der erläuternde Bericht des Vorstands zu den 
           Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB jeweils für das 
           Geschäftsjahr 2012, sind im Internet unter www.indus.de/hv2013 
           ab dem Zeitpunkt der Einberufung den Aktionären zugänglich 
           gemacht. 
 
 
           Als zusätzlichen Service bietet die INDUS Holding 
           Aktiengesellschaft ihren Aktionären auch weiterhin an, dass 
           auf Verlangen eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen 
           kostenfrei versandt wird. 
 
 
     2     Beschlussfassung über die Gewinnverwendung für das 
           Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des 
           Geschäftsjahres 2012 in Höhe von EUR 48.130.700,22 wie folgt 
           zu verwenden: 
 
 
   Zahlung einer Dividende von EUR 1,00 je                       EUR 
   dividendenberechtigter Stückaktie (22.227.737):     22.227.737,00 
 
   Einstellung in andere Gewinnrücklagen:                        EUR 
                                                       25.000.000,00 
 
   Gewinnvortrag:                                                EUR 
                                                          902.963,22 
 
                                                      _____________- 
                                                                 ___ 
 
   Bilanzgewinn:                                                 EUR 
                                                       48.130.700,22 
 
 
     3     Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2012 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für ihre Tätigkeit 
           im Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4     Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2012 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für ihre 
           Tätigkeit im Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     5     Beschlussfassung über die Ermächtigung des 
           Vorstands zur Ausgabe von Options- und/oder 
           Wandelschuldverschreibungen mit der Möglichkeit des 
           Bezugsrechtsausschlusses sowie die Schaffung eines neuen 
           bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital 2013) und eine 
           entsprechende Satzungsänderung 
 
 
           Die neue Strategie der INDUS Holding Aktiengesellschaft 
           (nachstehend 'INDUS'), die der Vorstand unter dem Titel 
           'Kompass 2020' formuliert hat, setzt auf eine verstärkte und 
           kontrollierte Entwicklung. Ziel des Vorstands ist es, die 
           überdurchschnittliche Ertragsstärke von INDUS dauerhaft zu 
           sichern. Der Vorstand beabsichtigt, das Portfolio der INDUS 
           aus Unternehmensbeteiligungen künftig aktiv und gezielt 
           weiterzuentwickeln. Hierzu will er das bestehende Portfolio in 
           seiner Leistungsfähigkeit stärken, qualitativ weiterentwickeln 
           und durch gezielte Zukäufe in Zukunftsbranchen erweitern, 
           damit INDUS auch in Zukunft einen Querschnitt der deutschen 
           Industrien abbildet. 
 
 
           Die Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder 
           Wandelschuldverschreibungen soll dem Vorstand den 
           Handlungsspielraum einräumen, im Interesse der Gesellschaft 
           und ihrer Aktionäre die auf dem Kapitalmarkt bestehenden 
           Finanzierungsmöglichkeiten bei Bedarf optimal und zeitnah 
           nutzen und so die geplante Entwicklung realisieren zu können. 
           Sie soll die Ermächtigung der Hauptversammlung vom 5. Juli 
           2011 ersetzen und hierdurch an das aktuelle Grundkapital der 
           Gesellschaft angepasst werden. In der Konsequenz ist das 
           bestehende bedingte Kapital durch ein neues bedingtes Kapital 
           (Bedingtes Kapital 2013) zu ersetzen. 
 
 
           Dies vorausgeschickt, schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, 
           wie folgt zu beschließen: 
 
 
     5.1   Aufhebung der bestehenden Ermächtigung vom 5. Juli 
           2011 
 
 
           Die derzeit bestehende, von der ordentlichen Hauptversammlung 
           am 5. Juli 2011 unter Tagesordnungspunkt 6 erteilte 
           Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Options- und/oder 
           Wandelschuldverschreibungen und das in § 4.6 der Satzung 
           geregelte Bedingte Kapital werden mit Wirkung ab Eintragung 
           der nachfolgend unter Ziffer 5.4 zu beschließenden 
           Satzungsänderung in das Handelsregister aufgehoben. 
 
 
     5.2   Neue Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder 
           Wandelschuldverschreibungen und zum Ausschluss des 
           Bezugsrechts 
 
 
       1.    Ermächtigungszeitraum, Nennbetrag, Aktienzahl, 
             Laufzeit, Verzinsung 
 
 
 
           Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
           bis zum 23. Juni 2018 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber 
           und/oder auf den Namen lautende Options- und/oder 
           Wandelschuldverschreibungen (nachstehend gemeinsam 
           'Schuldverschreibungen') oder Kombinationen dieser Instrumente 
           im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 100.000.000,00 mit oder 
           ohne Laufzeitbegrenzung zu begeben und den Inhabern bzw. 
           Gläubigern der Schuldverschreibungen Options- bzw. 
           Wandlungsrechte auf insgesamt bis zu 4.500.000 auf den Inhaber 
           und/oder auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft 
           mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt bis 
           zu EUR 11.700.000,04 nach näherer Maßgabe der Options- bzw. 
           Wandelanleihebedingungen zu gewähren. Die 
           Schuldverschreibungen können auch mit einer variablen 
           Verzinsung ausgestattet werden, wobei die Verzinsung auch wie 
           bei einer Gewinnschuldverschreibung vollständig oder teilweise 
           von der Höhe der Dividende der Gesellschaft abhängig sein 
           kann. 
 
 
       2.    Währung, Ausgabe durch Konzerngesellschaften 
 
 
 
           Die Schuldverschreibungen können außer auf Euro auch - unter 
           Begrenzung auf den entsprechenden Euro-Gegenwert - auf die 
           gesetzliche Währung eines OECD-Landes lauten. Sie können auch 
           durch Konzerngesellschaften der INDUS begeben werden; in 
           diesem Fall wird der Vorstand ermächtigt, für die INDUS mit 
           Zustimmung des Aufsichtsrats die Garantie für die 
           Schuldverschreibungen zu übernehmen und den Inhabern solcher 
           Schuldverschreibungen Options- bzw. Wandlungsrechte auf Aktien 
           der INDUS zu gewähren bzw. zu garantieren. 
 
 
       3.    Options- und Wandlungsrecht 
 
 
 
           Im Falle der Ausgabe von Optionsschuldverschreibungen werden 
           jeder Teilschuldverschreibung ein oder mehrere Optionsscheine 
           beigefügt, die den Inhaber nach näherer Maßgabe der vom 
           Vorstand festzulegenden Optionsbedingungen zum Bezug von 
           Aktien der INDUS berechtigen. Im Übrigen kann vorgesehen 
           werden, dass Spitzen zusammengelegt und gegebenenfalls gegen 
           Zuzahlung zum Bezug ganzer Aktien aufaddiert und/oder in Geld 
           ausgeglichen werden. Die Optionsbedingungen können vorsehen, 
           dass der Optionspreis ganz oder teilweise auch durch 
           Übertragung von Teilschuldverschreibungen und gegebenenfalls 

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May 16, 2013 09:14 ET (13:14 GMT)

eine bare Zuzahlung erfüllt werden kann. Das Bezugsverhältnis 
           ergibt sich aus der Division des Nennbetrages einer 
           Teilschuldverschreibung durch den Optionspreis für eine Aktie 
           der INDUS. Der anteilige Betrag am Grundkapital der je 
           Optionsschuldverschreibung zu beziehenden Aktien darf den 
           Nennwert der einzelnen Teilschuldverschreibung nicht 
           übersteigen. 
 
 
           Im Falle der Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen erhalten 
           die Inhaber bzw. Gläubiger der Schuldverschreibungen das 
           Recht, ihre Schuldverschreibungen nach näherer Maßgabe der 
           Wandelanleihebedingungen in Aktien der Gesellschaft zu 
           wandeln. Das Wandlungsverhältnis ergibt sich aus der Division 
           des Nennbetrags oder des unter dem Nennbetrag liegenden 
           Ausgabebetrages einer Teilschuldverschreibung durch den 
           festgesetzten Wandlungspreis für eine Aktie der Gesellschaft 
           und kann auf eine volle Zahl auf- oder abgerundet werden; 
           ferner kann eine in bar zu leistende Zuzahlung festgelegt 
           werden. Im Übrigen kann vorgesehen werden, dass Spitzen 
           zusammengelegt und/oder in Geld ausgeglichen werden. Der 
           anteilige Betrag am Grundkapital der je 
           Wandelschuldverschreibung zu beziehenden Aktien darf den 
           Nennwert der einzelnen Teilschuldverschreibung nicht 
           übersteigen. 
 
 
           § 9 Abs. 1 i.V.m. § 199 Abs. 2 AktG sind jeweils zu beachten. 
 
 
       4.    Options- und Wandlungspflicht, neue oder 
             bestehende Aktien, Geldzahlung 
 
 
 
           Die Bedingungen der Schuldverschreibungen können auch eine 
           Options- bzw. Wandlungspflicht zum Ende der Laufzeit oder zu 
           einem anderen Zeitpunkt (jeweils auch 'Endfälligkeit') 
           begründen oder das Recht der INDUS vorsehen, bei Endfälligkeit 
           den Gläubigern der Schuldverschreibungen ganz oder teilweise 
           anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrages Aktien der 
           INDUS zu gewähren. 
 
 
           Die Gesellschaft kann im Fall der Wandlung oder 
           Optionsausübung bzw. bei der Erfüllung der Options- bzw. 
           Wandlungspflichten nach ihrer Wahl entweder neue Aktien aus 
           dem Bedingten Kapital 2013 oder bereits bestehende Aktien der 
           Gesellschaft gewähren. Die Bedingungen der 
           Schuldverschreibungen können das Recht der Gesellschaft 
           vorsehen, im Fall der Optionsausübung oder Wandlung bzw. bei 
           Erfüllung der Options- bzw. Wandlungspflichten nicht Aktien 
           der Gesellschaft zu gewähren, sondern den Gegenwert der 
           anderenfalls zu liefernden Aktien in Geld zu zahlen. 
 
 
       5.    Options-/Wandlungspreis 
 
 
 
           Der jeweils im Verhältnis des Nennwerts einer 
           Teilschuldverschreibung zu der Anzahl der dafür zu beziehenden 
           Aktien festzusetzende Options- oder Wandlungspreis für eine 
           Aktie wird in Euro festgelegt und darf 80 % des Kurses der 
           Aktien der INDUS im Xetra-Handelssystem (oder einem 
           vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter 
           Wertpapierbörse nicht unterschreiten. Maßgeblich dafür ist der 
           durchschnittliche Schlusskurs an den letzten zehn 
           Börsenhandelstagen vor der endgültigen Entscheidung des 
           Vorstands über die Abgabe eines Angebots zur Zeichnung von 
           Schuldverschreibungen bzw. über die Erklärung der Annahme 
           durch die Gesellschaft nach einer öffentlichen Aufforderung 
           zur Abgabe von Zeichnungsangeboten. Bei einem 
           Bezugsrechtshandel sind die Tage des Bezugsrechtshandels mit 
           Ausnahme der beiden letzten Börsentage des Bezugsrechtshandels 
           maßgeblich. Dies gilt auch bei einem variablen 
           Umtauschverhältnis oder Wandlungspreis und bei Anwendung der 
           nachfolgenden Regelungen zum Verwässerungsschutz. 
 
 
           Abweichend hiervon kann der Wandlungs- bzw. Optionspreis in 
           den Fällen einer Wandlungs- oder Optionspflicht (Ziffer 4) dem 
           durchschnittlichen Schlusskurs der Aktien der INDUS im 
           Xetra-Handelssystem (oder einem vergleichbaren 
           Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse während 
           der zehn Börsenhandelstage vor oder nach dem Tag der 
           Endfälligkeit entsprechen, auch wenn dieser Durchschnittskurs 
           unterhalb des oben genannten Mindestwandlungs- oder 
           Optionspreises (80 %) liegt. 
 
 
           § 9 Abs. 1 sowie § 199 Abs. 2 AktG bleiben unberührt. 
 
 
       6.    Verwässerungsschutz 
 
 
 
           Erhöht die Gesellschaft während der Options- oder 
           Wandlungsfrist ihr Grundkapital unter Einräumung eines 
           Bezugsrechts an ihre Aktionäre oder begibt weitere 
           Schuldverschreibungen bzw. gewährt oder garantiert Options- 
           oder Wandlungsrechte und räumt sie den Inhabern schon 
           bestehender Options- oder Wandlungsrechte hierfür kein 
           Bezugsrecht ein, wie es ihnen nach Ausübung des Options- oder 
           Wandlungsrechts bzw. der Erfüllung ihrer Wandlungspflichten 
           als Aktionär zustehen würde, oder wird durch eine 
           Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln das Grundkapital 
           erhöht, kann über die Options- bzw. Wandelanleihebedingungen 
           sichergestellt werden, dass der wirtschaftliche Wert der 
           bestehenden Options- bzw. Wandlungsrechte unberührt bleibt, 
           indem die Options- oder Wandlungsrechte wertwahrend angepasst 
           werden, soweit die Anpassung nicht bereits durch Gesetz 
           zwingend geregelt ist. Dies gilt entsprechend für den Fall der 
           Kapitalherabsetzung oder anderer Kapitalmaßnahmen, von 
           Umstrukturierungen, einer Kontrollerlangung durch Dritte, 
           einer außerordentlichen Dividende oder anderer vergleichbarer 
           Maßnahmen, die zu einer Verwässerung des Werts der Aktien 
           führen können. § 9 Abs. 1 AktG und § 199 AktG bleiben 
           unberührt. 
 
 
           Statt einer Anpassung des Options- bzw. Wandlungspreises kann 
           nach näherer Bestimmung der Options- bzw. 
           Wandelanleihebedingungen in allen diesen Fällen die Zahlung 
           eines entsprechenden Betrages in Geld durch die Gesellschaft 
           bei Ausübung des Options- bzw. Wandlungsrechts oder bei der 
           Erfüllung der Options- bzw. Wandlungspflicht vorgesehen 
           werden. 
 
 
       7.    Bezugsrechtsgewährung, Bezugsrechtsausschluss 
 
 
 
           Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu, d.h. 
           die Schuldverschreibungen sind grundsätzlich den Aktionären 
           der Gesellschaft zum Bezug anzubieten. Die 
           Schuldverschreibungen können auch von einem oder mehreren 
           Kreditinstituten oder Unternehmen im Sinn von § 186 Abs. 5 
           Satz 1 AktG mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den 
           Aktionären zum Bezug anzubieten. Werden die 
           Schuldverschreibungen von einer Konzerngesellschaft der INDUS 
           ausgegeben, hat die INDUS die Gewährung des Bezugsrechts für 
           die Aktionäre der INDUS nach Maßgabe der vorstehenden Sätze 
           sicherzustellen. 
 
 
           Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des 
           Aufsichtsrates das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in 
           folgenden Fällen auszuschließen: 
 
 
       a)    für Spitzenbeträge, die sich aufgrund des 
             Bezugsverhältnisses ergeben; 
 
 
       b)    soweit dies erforderlich ist, um den Inhabern von 
             bereits zuvor ausgegebenen Options- bzw. 
             Wandelschuldverschreibungen mit Options- oder 
             Wandlungsrechten bzw. Options- oder Wandlungspflichten auf 
             Aktien der INDUS ein Bezugsrecht in dem Umfang gewähren zu 
             können, wie es ihnen nach Ausübung des Wandlungs- oder 
             Optionsrechts bzw. nach Erfüllung der Options- oder 
             Wandlungspflicht zustehen würde; 
 
 
       c)    sofern der Vorstand nach pflichtgemäßer Prüfung 
             zu der Auffassung gelangt, dass der Ausgabepreis den nach 
             anerkannten finanzmathematischen Methoden ermittelten 
             theoretischen Marktwert der Schuldverschreibungen mit 
             Options- bzw. Wandlungsrechten bzw. -pflichten nicht 
             wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung zum 
             Bezugsrechtsausschluss gilt jedoch nur für 
             Schuldverschreibungen mit Options- bzw. Wandlungsrechten 
             bzw. 
             -pflichten auf Aktien, auf die insgesamt ein anteiliger 
             Betrag von höchstens 10 % des zum Zeitpunkt des 
             Wirksamwerdens oder - falls dieser Wert geringer ist - des 
             zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung bestehenden 
             Grundkapitals entfällt. Das Ermächtigungsvolumen verringert 
             sich um den anteiligen Betrag am Grundkapital, der auf 
             Aktien entfällt oder auf den sich Options- und/oder 
             Wandlungsrechte bzw. -pflichten aus Options- bzw. 
             Wandelschuldverschreibungen beziehen, die seit Erteilung 
             dieser Ermächtigung in unmittelbarer, entsprechender oder 

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May 16, 2013 09:14 ET (13:14 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

In unserem aktuellen Spezialreport stellen wir fünf Software-Aktien vor, die besonders aussichtsreich positioniert sind – mit starker Marktstellung, attraktiver Bewertung und hohem Aufholpotenzial.

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Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.