DJ DGAP-HV: MS Industrie AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 25.06.2013 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: MS Industrie AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
MS Industrie AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
am 25.06.2013 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
gemäß §121 AktG
16.05.2013 / 15:20
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MS Industrie AG
München
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,
hiermit laden wir Sie ein zur
ordentlichen Hauptversammlung der
MS Industrie AG
(WKN 585518; ISIN DE0005855183)
München
am Dienstag, den 25. Juni 2013,
um 14:00 Uhr
im Convention Center, Rochusberg 6, 80333 München.
I.
Tagesordnung und Beschlussvorschläge
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
MS Industrie AG und des gebilligten Konzernabschlusses, der
Lageberichte für die MS Industrie AG und den Konzern zum 31.
Dezember 2012 sowie des erläuternden Berichts zu den Angaben
nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs sowie
Vorlage des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr
2012
Die in diesem Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen können
im Internet unter www.ms-industrie.ag unter dem Link 'Investor
Relations/Hauptversammlung' sowie in den Geschäftsräumen am
Sitz der MS Industrie AG, Brienner Straße 7, D-80333 München
eingesehen werden. Die Gesellschaft wird den Aktionären als
besonderen Service die vorgenannten Unterlagen auf Anforderung
übersenden. Es wird darauf hingewiesen, dass der gesetzlichen
Verpflichtung mit der Zugänglichmachung auf der Internetseite
der Gesellschaft Genüge getan ist. Daher wird die Gesellschaft
lediglich einen Zustellversuch mit einfacher Post unternehmen.
Es ist keine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu Punkt 1
der Tagesordnung vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den vom
Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss nach §§ 171, 172 AktG gebilligt. Der
Jahresabschluss ist damit nach § 172 AktG festgestellt. Die
Voraussetzungen, unter denen nach § 173 Abs. 1 AktG die
Hauptversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses
und die Billigung des Konzernabschlusses zu beschließen hat,
liegen nicht vor.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in
Höhe von EUR 928.758,47 auf neue Rechnung vorzutragen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 zu entlasten.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 zu entlasten.
5. Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte & Touche GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer
und Konzernabschlussprüfer der Gesellschaft für das
Geschäftsjahr 2013 zu wählen.
II.
Gesamtanzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung dieser Versammlung ist das Grundkapital
der Gesellschaft in Höhe von EUR 29.500.000,00 eingeteilt in
29.500.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit ebenso vielen
Stimmen.
III.
Teilnahmebedingungen
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Versammlung
anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung
und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Anmeldung und Nachweis
müssen der Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder
englischer Sprache ausschließlich unter der Adresse
MS Industrie AG
c/o Computershare Operations Center
D-80249 München
Fax: +49 (0) 89 30903 74675
anmeldestelle@computershare.de
bis spätestens dem 18.06.2013, 24.00 Uhr, d.h. mindestens sechs Tage
vor der Versammlung, wobei der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen ist,
zugehen. Für den Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung oder zur Ausübung des Stimmrechts reicht ein in
Textform (§ 126b BGB) erstellter besonderer Nachweis des
Anteilsbesitzes durch eine zur Verwahrung von Aktien befugte Stelle,
in der Regel das depotführende Institut, aus; er ist auf den Beginn
des 21. Tages vor der Versammlung, das ist der 04.06.2013, 0.00 Uhr,
auszustellen. Der Nachweis kann in deutscher oder englischer Sprache
erfolgen.
IV.
Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)
Wir weisen darauf hin, dass im Verhältnis zur Gesellschaft für die
Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als
Aktionär nur gilt, wer den Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an
der Hauptversammlung bzw. zur Ausübung des Stimmrechts erbracht hat.
Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen
sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum
Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der
vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts
ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag
maßgeblich, d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag
haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf
den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Erwerb von
Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag
noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht
teilnahme- und stimmberechtigt, soweit sie sich insoweit nicht
bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen.
V.
Stimmrechtsvollmacht
Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein
Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der
Textform. Der Widerruf kann auch durch persönlichen Zugang des
Berechtigten zur Versammlung erfolgen.
Für Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen
gleichgestellte Personen oder Institutionen können Besonderheiten
bestehen. Daher bitten wir unsere Aktionäre, sich bezüglich der Form
der Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen
gleichgestellte Personen oder Institutionen mit diesen abzustimmen.
Der Nachweis der Vollmacht bzw. des Widerrufs kann auch unter
folgender E-Mail-Adresse übermittelt werden:
Hauptversammlung@ms-industrie.ag
Zur Bevollmächtigung kann das Formular verwendet werden, das den
Aktionären nach deren ordnungsgemäßer Anmeldung zugesandt wird.
Wir weisen darauf hin, dass auch zur Bevollmächtigung die Erfüllung
o.g. Teilnahmevoraussetzungen erforderlich ist.
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die
Gesellschaft einen oder mehrere von diesen zurückweisen.
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären weiter an, sich von
weisungsgebundenen Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft vertreten zu
lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Am
Tag der Hauptversammlung kann die Vollmacht und Weisungserteilung an
die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft, die Änderung von Weisungen
sowie der Widerruf der Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft in Textform auch an der Ein- und Ausgangskontrolle der
Hauptversammlung erfolgen.
VI.
Ergänzungsanträge zur Tagesordnung
Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den
zwanzigsten Teil (5%) des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag
von 500.000,00 Euro erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die
Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Ein solches Verlangen
muss schriftlich an den Vorstand gerichtet werden und der Gesellschaft
unter der nachfolgend bekanntgemachten Adresse mindestens 30 Tage vor
der Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag
des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also spätestens am 25.05.2013,
24:00 Uhr, zugehen.
MS Industrie AG
Brienner Str. 7, D-80333 München
Die betreffenden Aktionäre haben gemäß § 122 Abs. 2, Abs. 1 i. V. m. §
142 Abs. 2 Satz 2 Aktiengesetz nachzuweisen, dass sie mindestens seit
dem 25. März 2013, 0:00 Uhr, Inhaber der erforderlichen Zahl an Aktien
sind.
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden, soweit sie
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 16, 2013 09:20 ET (13:20 GMT)
nicht bereits mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt gemacht
wurden, unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger
bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet,
bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Informationen in
der ganzen Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem auf der
Internetseite www.ms-industrie.ag unter dem Link 'Investor
Relations/Hauptversammlung' bekannt gemacht und den Aktionären
mitgeteilt.
VII.
Anträge und Wahlvorschläge
Gegenanträge und Vorschläge von Aktionären zur Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern, einschließlich des
Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme
der Verwaltung wird die Gesellschaft unter den Voraussetzungen der §§
125 ff. AktG nach Nachweis der Aktionärseigenschaft durch Einstellen
auf ihrer Internetseite (www.ms-industrie.ag unter dem Link 'Investor
Relations/Hauptversammlung') zugänglich machen, wenn diese
rechtzeitig, das heißt bis zum 10.06.2013 (bis 24:00 Uhr)
ausschließlich an nachfolgende Adresse übermittelt werden.
MS Industrie AG
Brienner Str. 7, D-80333 München
Fax: + 49 (0) 89 - 20 500 999
Hauptversammlung@ms-industrie.ag
Nähere Informationen zur Abgabe von Anträgen und Wahlvorschlägen
finden Sie auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.ms-industrie.ag unter dem Link 'Investor
Relations/Hauptversammlung'.
Fragen zur Hauptversammlung bitten wir ausschließlich an die oben
genannte Adresse der Gesellschaft zu richten.
Wir weisen darauf hin, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, die der
Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der
Hauptversammlung nur dann Beachtung finden, wenn sie während der
Hauptversammlung mündlich gestellt werden.
VIII.
Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung
Folgende Unterlagen liegen von der Einberufung dieser Versammlung an
in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Brienner Straße 7, D-80333
München, und in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme der Aktionäre
aus:
- Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2012
- Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2012
- Lagebericht für das Geschäftsjahr 2012
- Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2012
- Erläuternder Bericht zu den Angaben nach § 289 Abs.
4, § 315 Abs. 4 HGB
- Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr
2012
Auf der Internetseite www.ms-industrie.ag sind unter dem Link
'Investor Relations/Hauptversammlung' neben den genannten Dokumenten
die zur Hauptversammlung veröffentlichten Informationen gemäß § 124a
AktG sowie die Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122
Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG zugänglich.
IX.
Auskunftsrecht
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen
sowie die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss
einbezogenen Unternehmen zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen
Beurteilung eines Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist.
Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich
im Rahmen der Generaldebatte zu stellen. Nähere Informationen zu dem
Recht gemäß § 131 Abs. 1 AktG stehen den Aktionären unter
www.ms-industrie.ag unter dem Link 'Investor
Relations/Hauptversammlung' zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
München, im Mai 2013
MS Industrie AG
Der Vorstand
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16.05.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und
Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: MS Industrie AG
Brienner Straße 7
80333 München
Deutschland
E-Mail: a.istrati@ms-industrie.ag
Internet: http://www.ms-industrie.ag
ISIN: DE0005855183
WKN: 585518
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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211475 16.05.2013
(END) Dow Jones Newswires
May 16, 2013 09:20 ET (13:20 GMT)
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