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DGAP-HV: MS Industrie AG: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: MS Industrie AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 25.06.2013 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: MS Industrie AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
MS Industrie AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
am 25.06.2013 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
16.05.2013 / 15:20 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   MS Industrie AG 
 
   München 
 
 
 
   Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, 
 
 
   hiermit laden wir Sie ein zur 
 
   ordentlichen Hauptversammlung der 
 
   MS Industrie AG 
   (WKN 585518; ISIN DE0005855183) 
 
   München 
 
   am Dienstag, den 25. Juni 2013, 
   um 14:00 Uhr 
   im Convention Center, Rochusberg 6, 80333 München. 
 
   I. 
   Tagesordnung und Beschlussvorschläge 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           MS Industrie AG und des gebilligten Konzernabschlusses, der 
           Lageberichte für die MS Industrie AG und den Konzern zum 31. 
           Dezember 2012 sowie des erläuternden Berichts zu den Angaben 
           nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs sowie 
           Vorlage des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 
           2012 
 
 
           Die in diesem Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen können 
           im Internet unter www.ms-industrie.ag unter dem Link 'Investor 
           Relations/Hauptversammlung' sowie in den Geschäftsräumen am 
           Sitz der MS Industrie AG, Brienner Straße 7, D-80333 München 
           eingesehen werden. Die Gesellschaft wird den Aktionären als 
           besonderen Service die vorgenannten Unterlagen auf Anforderung 
           übersenden. Es wird darauf hingewiesen, dass der gesetzlichen 
           Verpflichtung mit der Zugänglichmachung auf der Internetseite 
           der Gesellschaft Genüge getan ist. Daher wird die Gesellschaft 
           lediglich einen Zustellversuch mit einfacher Post unternehmen. 
           Es ist keine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu Punkt 1 
           der Tagesordnung vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den vom 
           Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den 
           Konzernabschluss nach §§ 171, 172 AktG gebilligt. Der 
           Jahresabschluss ist damit nach § 172 AktG festgestellt. Die 
           Voraussetzungen, unter denen nach § 173 Abs. 1 AktG die 
           Hauptversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses 
           und die Billigung des Konzernabschlusses zu beschließen hat, 
           liegen nicht vor. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in 
           Höhe von EUR 928.758,47 auf neue Rechnung vorzutragen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des 
           Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 zu entlasten. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 zu entlasten. 
 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers und des 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte & Touche GmbH 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer 
           und Konzernabschlussprüfer der Gesellschaft für das 
           Geschäftsjahr 2013 zu wählen. 
 
 
   II. 
   Gesamtanzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
   Im Zeitpunkt der Einberufung dieser Versammlung ist das Grundkapital 
   der Gesellschaft in Höhe von EUR 29.500.000,00 eingeteilt in 
   29.500.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit ebenso vielen 
   Stimmen. 
 
   III. 
   Teilnahmebedingungen 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Versammlung 
   anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung 
   und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Anmeldung und Nachweis 
   müssen der Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder 
   englischer Sprache ausschließlich unter der Adresse 
 
   MS Industrie AG 
   c/o Computershare Operations Center 
   D-80249 München 
   Fax: +49 (0) 89 30903 74675 
   anmeldestelle@computershare.de 
 
   bis spätestens dem 18.06.2013, 24.00 Uhr, d.h. mindestens sechs Tage 
   vor der Versammlung, wobei der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen ist, 
   zugehen. Für den Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der 
   Hauptversammlung oder zur Ausübung des Stimmrechts reicht ein in 
   Textform (§ 126b BGB) erstellter besonderer Nachweis des 
   Anteilsbesitzes durch eine zur Verwahrung von Aktien befugte Stelle, 
   in der Regel das depotführende Institut, aus; er ist auf den Beginn 
   des 21. Tages vor der Versammlung, das ist der 04.06.2013, 0.00 Uhr, 
   auszustellen. Der Nachweis kann in deutscher oder englischer Sprache 
   erfolgen. 
 
   IV. 
   Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date) 
 
   Wir weisen darauf hin, dass im Verhältnis zur Gesellschaft für die 
   Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als 
   Aktionär nur gilt, wer den Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an 
   der Hauptversammlung bzw. zur Ausübung des Stimmrechts erbracht hat. 
   Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen 
   sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum 
   Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die 
   Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der 
   vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem 
   Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts 
   ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag 
   maßgeblich, d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag 
   haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf 
   den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Erwerb von 
   Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag 
   noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht 
   teilnahme- und stimmberechtigt, soweit sie sich insoweit nicht 
   bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. 
 
   V. 
   Stimmrechtsvollmacht 
 
   Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein 
   Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden. 
 
   Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der 
   Textform. Der Widerruf kann auch durch persönlichen Zugang des 
   Berechtigten zur Versammlung erfolgen. 
 
   Für Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen 
   gleichgestellte Personen oder Institutionen können Besonderheiten 
   bestehen. Daher bitten wir unsere Aktionäre, sich bezüglich der Form 
   der Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen 
   gleichgestellte Personen oder Institutionen mit diesen abzustimmen. 
 
   Der Nachweis der Vollmacht bzw. des Widerrufs kann auch unter 
   folgender E-Mail-Adresse übermittelt werden: 
 
   Hauptversammlung@ms-industrie.ag 
 
   Zur Bevollmächtigung kann das Formular verwendet werden, das den 
   Aktionären nach deren ordnungsgemäßer Anmeldung zugesandt wird. 
 
   Wir weisen darauf hin, dass auch zur Bevollmächtigung die Erfüllung 
   o.g. Teilnahmevoraussetzungen erforderlich ist. 
 
   Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die 
   Gesellschaft einen oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
   Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären weiter an, sich von 
   weisungsgebundenen Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft vertreten zu 
   lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Am 
   Tag der Hauptversammlung kann die Vollmacht und Weisungserteilung an 
   die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft, die Änderung von Weisungen 
   sowie der Widerruf der Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der 
   Gesellschaft in Textform auch an der Ein- und Ausgangskontrolle der 
   Hauptversammlung erfolgen. 
 
   VI. 
   Ergänzungsanträge zur Tagesordnung 
 
   Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den 
   zwanzigsten Teil (5%) des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag 
   von 500.000,00 Euro erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die 
   Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Ein solches Verlangen 
   muss schriftlich an den Vorstand gerichtet werden und der Gesellschaft 
   unter der nachfolgend bekanntgemachten Adresse mindestens 30 Tage vor 
   der Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag 
   des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also spätestens am 25.05.2013, 
   24:00 Uhr, zugehen. 
 
   MS Industrie AG 
   Brienner Str. 7, D-80333 München 
 
   Die betreffenden Aktionäre haben gemäß § 122 Abs. 2, Abs. 1 i. V. m. § 
   142 Abs. 2 Satz 2 Aktiengesetz nachzuweisen, dass sie mindestens seit 
   dem 25. März 2013, 0:00 Uhr, Inhaber der erforderlichen Zahl an Aktien 
   sind. 
 
   Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden, soweit sie 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 16, 2013 09:20 ET (13:20 GMT)

nicht bereits mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt gemacht 
   wurden, unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger 
   bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, 
   bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Informationen in 
   der ganzen Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem auf der 
   Internetseite www.ms-industrie.ag unter dem Link 'Investor 
   Relations/Hauptversammlung' bekannt gemacht und den Aktionären 
   mitgeteilt. 
 
   VII. 
   Anträge und Wahlvorschläge 
 
   Gegenanträge und Vorschläge von Aktionären zur Wahl von 
   Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern, einschließlich des 
   Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme 
   der Verwaltung wird die Gesellschaft unter den Voraussetzungen der §§ 
   125 ff. AktG nach Nachweis der Aktionärseigenschaft durch Einstellen 
   auf ihrer Internetseite (www.ms-industrie.ag unter dem Link 'Investor 
   Relations/Hauptversammlung') zugänglich machen, wenn diese 
   rechtzeitig, das heißt bis zum 10.06.2013 (bis 24:00 Uhr) 
   ausschließlich an nachfolgende Adresse übermittelt werden. 
 
   MS Industrie AG 
   Brienner Str. 7, D-80333 München 
   Fax: + 49 (0) 89 - 20 500 999 
   Hauptversammlung@ms-industrie.ag 
 
   Nähere Informationen zur Abgabe von Anträgen und Wahlvorschlägen 
   finden Sie auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
   www.ms-industrie.ag unter dem Link 'Investor 
   Relations/Hauptversammlung'. 
 
   Fragen zur Hauptversammlung bitten wir ausschließlich an die oben 
   genannte Adresse der Gesellschaft zu richten. 
 
   Wir weisen darauf hin, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, die der 
   Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der 
   Hauptversammlung nur dann Beachtung finden, wenn sie während der 
   Hauptversammlung mündlich gestellt werden. 
 
   VIII. 
   Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung 
 
   Folgende Unterlagen liegen von der Einberufung dieser Versammlung an 
   in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Brienner Straße 7, D-80333 
   München, und in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme der Aktionäre 
   aus: 
 
     -     Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
     -     Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
     -     Lagebericht für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
     -     Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
     -     Erläuternder Bericht zu den Angaben nach § 289 Abs. 
           4, § 315 Abs. 4 HGB 
 
 
     -     Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 
           2012 
 
 
   Auf der Internetseite www.ms-industrie.ag sind unter dem Link 
   'Investor Relations/Hauptversammlung' neben den genannten Dokumenten 
   die zur Hauptversammlung veröffentlichten Informationen gemäß § 124a 
   AktG sowie die Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 
   Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG zugänglich. 
 
   IX. 
   Auskunftsrecht 
 
   Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand 
   Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und 
   geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen 
   sowie die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss 
   einbezogenen Unternehmen zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen 
   Beurteilung eines Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist. 
   Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich 
   im Rahmen der Generaldebatte zu stellen. Nähere Informationen zu dem 
   Recht gemäß § 131 Abs. 1 AktG stehen den Aktionären unter 
   www.ms-industrie.ag unter dem Link 'Investor 
   Relations/Hauptversammlung' zur Verfügung. 
 
   Mit freundlichen Grüßen 
 
   München, im Mai 2013 
 
   MS Industrie AG 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
16.05.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und 
http://www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
 
Sprache:        Deutsch 
Unternehmen:    MS Industrie AG 
                Brienner Straße 7 
                80333 München 
                Deutschland 
E-Mail:         a.istrati@ms-industrie.ag 
Internet:       http://www.ms-industrie.ag 
ISIN:           DE0005855183 
WKN:            585518 
 
 
Ende der Mitteilung    DGAP News-Service 
=-------------------------------------------------------------------- 
211475 16.05.2013 
 

(END) Dow Jones Newswires

May 16, 2013 09:20 ET (13:20 GMT)

© 2013 Dow Jones News
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