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DGAP-HV: Joyou AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 25.06.2013 in Frankfurt mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Joyou AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Joyou AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
25.06.2013 in Frankfurt mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
16.05.2013 / 15:21 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Joyou AG 
 
   Hamburg 
 
   - ISIN DE000A0WMLD8 - 
   - WKN A0WMLD - 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2013 
 
   Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 25. Juni 2013 um 10.00 
   Uhr (MESZ), in den Räumlichkeiten des MesseTurm, 
   Friedrich-Ebert-Anlage 49, 60308 Frankfurt am Main, stattfindenden 
   ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts der 
           Gesellschaft und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 
           2012, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden 
           Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 
           315 Absatz 4 HGB 
 
 
           Die zu Tagesordnungspunkt 1 vorgelegten Unterlagen können von 
           der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite 
           der Gesellschaft unter der Adresse www.joyou.de im Bereich 
           Investor Relations/Corporate Governance/Hauptversammlung 
           eingesehen werden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt; der 
           Jahresabschluss ist damit festgestellt. Die Hauptversammlung 
           hat zu diesem Tagesordnungspunkt 1 deshalb keinen Beschluss zu 
           fassen. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2012 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für 
           diesen Zeitraum zu erteilen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2012 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für 
           diesen Zeitraum zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Bestellung des 
           Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das 
           Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Warth & Klein Grant Thornton 
           AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum 
           Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
           Geschäftsjahr 2013, sowie als Prüfer für die prüferische 
           Durchsicht des Konzernzwischenabschlusses und 
           -zwischenlageberichts für die ersten sechs Monate dieses 
           Geschäftsjahres zu bestellen. 
 
 
     5.    Wahlen zum Aufsichtsrat 
 
 
           Die Amtszeit sämtlicher Mitglieder des Aufsichtsrats endet mit 
           Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 25.06.2013. 
 
 
           Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 95, 96 
           Abs. 1, 6. Fall, 101 Abs. 1 AktG zusammen und besteht nach § 
           12.1 der Satzung aus drei Mitgliedern, die von der 
           Hauptversammlung gewählt werden. 
 
 
           Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der 
           Aufsichtsratsmitglieder nicht an Wahlvorschläge gebunden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, wie folgt zu beschließen: 
 
 
           a) Herr Dr. Rainer Simon, selbständiger Unternehmensberater, 
           Gesellschafter und Geschäftsführer der BirchCourt GmbH, 
           Isernhagen, Deutschland 
 
 
           wird für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die 
           über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 beschließt, in 
           den Aufsichtsrat gewählt. 
 
 
           Herr Dr. Simon ist Mitglied der folgenden anderen gesetzlich 
           zu bildenden Aufsichtsräte bzw. vergleichbarer in- und 
           ausländischer Kontrollgremien: 
 
 
       *     Mitglied des Aufsichtsrats der Haikui Seafood AG, 
             Hamburg; 
 
 
       *     Aufsichtsratsvorsitzender der Joyou Grohe Holding 
             AG, Frankfurt am Main; 
 
 
       *     non-executive Director (nicht ausführendes 
             Direktoriumsmitglied) der Uponor OY, Vantaa/Finnland; 
 
 
       *     non-executive Director (nicht ausführendes 
             Direktoriumsmitglied) der HSIL Limited, Guargaon/Indien. 
 
 
 
           Daneben ist er kein Mitglied in anderen gesetzlich zu 
           bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und 
           ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. 
 
 
           Herr Dr. Simon ist Aufsichtsratsvorsitzender der Joyou Grohe 
           Holding AG, der Mehrheitsgesellschafterin der Joyou AG, welche 
           inzwischen zu 100% von der Grohe Gruppe gehalten wird. 
 
 
           b) Herr Johnny Chen, selbständiger Unternehmensberater, 
           Schanghai, Volksrepublik China 
 
 
           wird für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die 
           über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 beschließt, in 
           den Aufsichtsrat gewählt. 
 
 
           Herr Chen ist kein Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden 
           Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen 
           Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. 
 
 
           Herr Chen steht außer in seiner Funktion als Mitglied des 
           Aufsichtsrats der Gesellschaft in keinen persönlichen oder 
           geschäftlichen Beziehungen zum Unternehmen, den Organen der 
           Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft 
           beteiligten Aktionär. 
 
 
           c) Herr David J. Haines, Vorstandsvorsitzender der Grohe AG 
           sowie Chairman of the Board of Directors der Grohe Group S.à 
           r.l, des Mutterunternehmens der Grohe Gruppe, Luzern, Schweiz, 
 
 
           wird für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die 
           über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 beschließt, in 
           den Aufsichtsrat gewählt. 
 
 
           Herr Haines ist Mitglied der folgenden anderen gesetzlich zu 
           bildenden Aufsichtsräte bzw. vergleichbarer in- und 
           ausländischer Kontrollgremien: 
 
 
       *     Mitglied des Aufsichtsrats der Joyou Grohe 
             Holding AG, Frankfurt am Main; 
 
 
       *     non-executive Director (nicht ausführendes 
             Direktoriumsmitglied) der Imperial Tobacco Group PLC, 
             Bristol/Vereinigtes Königreich. 
 
 
 
           Daneben ist er kein Mitglied in anderen gesetzlich zu 
           bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und 
           ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen 
 
 
           Herr Haines ist stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender 
           der Joyou Grohe Holding AG, der Mehrheitsgesellschafterin der 
           Joyou AG, welche inzwischen zu 100% von der Grohe Gruppe 
           gehalten wird. Herr Haines ist außerdem CEO der Grohe AG sowie 
           der Grohe Group S.à r.l, des Mutterunternehmens der Grohe 
           Gruppe. 
 
 
           Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat im Wege der 
           Einzelwahl durchzuführen. 
 
 
           Herr Dr. Simon soll im Fall seiner Wahl in den Aufsichtsrat 
           als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitzenden vorgeschlagen 
           werden. 
 
 
   Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind nach § 23 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich 
   bei der Gesellschaft anmelden und einen von ihrem depotführenden 
   Institut erstellten besonderen Nachweis ihres Anteilsbesitzes 
   übermitteln. 
 
   Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. 
   Tages vor der Hauptversammlung, also auf den 4. Juni 2013, 0:00 Uhr 
   (MESZ) ('Nachweisstichtag'), beziehen. Die Anmeldung zur 
   Hauptversammlung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der 
   Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf 18. Juni 2013, 24:00 Uhr 
   (MESZ), oder unter folgender Adresse zugehen: 
 
   DZ BANK AG 
   c/o Deutsche WertpapierService Bank AG 
   Landsberger Straße 187 
   80687 München 
   FAX: 069-5099-1110 
   E-Mail: hv-eintrittskarten@dwpbank.de 
 
   Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der 
   Textform (§ 126b BGB) und müssen in deutscher oder englischer Sprache 
   abgefasst sein. 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer 
   den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die 
   Berechtigung zur Teilnahme oder der Umfang des Stimmrechts bemisst 
   sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. 
   Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des 
   Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen 
   Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die 
   Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der 
   Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d. h. 
   Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine 
   Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 16, 2013 09:21 ET (13:21 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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