DGAP-HV: Joyou AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Joyou AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
25.06.2013 in Frankfurt mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
gemäß §121 AktG
16.05.2013 / 15:21
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Joyou AG
Hamburg
- ISIN DE000A0WMLD8 -
- WKN A0WMLD -
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2013
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 25. Juni 2013 um 10.00
Uhr (MESZ), in den Räumlichkeiten des MesseTurm,
Friedrich-Ebert-Anlage 49, 60308 Frankfurt am Main, stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts der
Gesellschaft und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr
2012, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden
Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4,
315 Absatz 4 HGB
Die zu Tagesordnungspunkt 1 vorgelegten Unterlagen können von
der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite
der Gesellschaft unter der Adresse www.joyou.de im Bereich
Investor Relations/Corporate Governance/Hauptversammlung
eingesehen werden.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt; der
Jahresabschluss ist damit festgestellt. Die Hauptversammlung
hat zu diesem Tagesordnungspunkt 1 deshalb keinen Beschluss zu
fassen.
2. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2012 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für
diesen Zeitraum zu erteilen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2012 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für
diesen Zeitraum zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Bestellung des
Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2013
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Warth & Klein Grant Thornton
AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2013, sowie als Prüfer für die prüferische
Durchsicht des Konzernzwischenabschlusses und
-zwischenlageberichts für die ersten sechs Monate dieses
Geschäftsjahres zu bestellen.
5. Wahlen zum Aufsichtsrat
Die Amtszeit sämtlicher Mitglieder des Aufsichtsrats endet mit
Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 25.06.2013.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 95, 96
Abs. 1, 6. Fall, 101 Abs. 1 AktG zusammen und besteht nach §
12.1 der Satzung aus drei Mitgliedern, die von der
Hauptversammlung gewählt werden.
Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der
Aufsichtsratsmitglieder nicht an Wahlvorschläge gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, wie folgt zu beschließen:
a) Herr Dr. Rainer Simon, selbständiger Unternehmensberater,
Gesellschafter und Geschäftsführer der BirchCourt GmbH,
Isernhagen, Deutschland
wird für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die
über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 beschließt, in
den Aufsichtsrat gewählt.
Herr Dr. Simon ist Mitglied der folgenden anderen gesetzlich
zu bildenden Aufsichtsräte bzw. vergleichbarer in- und
ausländischer Kontrollgremien:
* Mitglied des Aufsichtsrats der Haikui Seafood AG,
Hamburg;
* Aufsichtsratsvorsitzender der Joyou Grohe Holding
AG, Frankfurt am Main;
* non-executive Director (nicht ausführendes
Direktoriumsmitglied) der Uponor OY, Vantaa/Finnland;
* non-executive Director (nicht ausführendes
Direktoriumsmitglied) der HSIL Limited, Guargaon/Indien.
Daneben ist er kein Mitglied in anderen gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
Herr Dr. Simon ist Aufsichtsratsvorsitzender der Joyou Grohe
Holding AG, der Mehrheitsgesellschafterin der Joyou AG, welche
inzwischen zu 100% von der Grohe Gruppe gehalten wird.
b) Herr Johnny Chen, selbständiger Unternehmensberater,
Schanghai, Volksrepublik China
wird für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die
über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 beschließt, in
den Aufsichtsrat gewählt.
Herr Chen ist kein Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
Herr Chen steht außer in seiner Funktion als Mitglied des
Aufsichtsrats der Gesellschaft in keinen persönlichen oder
geschäftlichen Beziehungen zum Unternehmen, den Organen der
Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft
beteiligten Aktionär.
c) Herr David J. Haines, Vorstandsvorsitzender der Grohe AG
sowie Chairman of the Board of Directors der Grohe Group S.à
r.l, des Mutterunternehmens der Grohe Gruppe, Luzern, Schweiz,
wird für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die
über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 beschließt, in
den Aufsichtsrat gewählt.
Herr Haines ist Mitglied der folgenden anderen gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräte bzw. vergleichbarer in- und
ausländischer Kontrollgremien:
* Mitglied des Aufsichtsrats der Joyou Grohe
Holding AG, Frankfurt am Main;
* non-executive Director (nicht ausführendes
Direktoriumsmitglied) der Imperial Tobacco Group PLC,
Bristol/Vereinigtes Königreich.
Daneben ist er kein Mitglied in anderen gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
Herr Haines ist stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender
der Joyou Grohe Holding AG, der Mehrheitsgesellschafterin der
Joyou AG, welche inzwischen zu 100% von der Grohe Gruppe
gehalten wird. Herr Haines ist außerdem CEO der Grohe AG sowie
der Grohe Group S.à r.l, des Mutterunternehmens der Grohe
Gruppe.
Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat im Wege der
Einzelwahl durchzuführen.
Herr Dr. Simon soll im Fall seiner Wahl in den Aufsichtsrat
als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitzenden vorgeschlagen
werden.
Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind nach § 23 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich
bei der Gesellschaft anmelden und einen von ihrem depotführenden
Institut erstellten besonderen Nachweis ihres Anteilsbesitzes
übermitteln.
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21.
Tages vor der Hauptversammlung, also auf den 4. Juni 2013, 0:00 Uhr
(MESZ) ('Nachweisstichtag'), beziehen. Die Anmeldung zur
Hauptversammlung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der
Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf 18. Juni 2013, 24:00 Uhr
(MESZ), oder unter folgender Adresse zugehen:
DZ BANK AG
c/o Deutsche WertpapierService Bank AG
Landsberger Straße 187
80687 München
FAX: 069-5099-1110
E-Mail: hv-eintrittskarten@dwpbank.de
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der
Textform (§ 126b BGB) und müssen in deutscher oder englischer Sprache
abgefasst sein.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer
den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die
Berechtigung zur Teilnahme oder der Umfang des Stimmrechts bemisst
sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag.
Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des
Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die
Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d. h.
Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine
Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des
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