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DGAP-HV: Joyou AG: Bekanntmachung der Einberufung -3-

DJ DGAP-HV: Joyou AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 25.06.2013 in Frankfurt mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Joyou AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Joyou AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
25.06.2013 in Frankfurt mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
16.05.2013 / 15:21 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Joyou AG 
 
   Hamburg 
 
   - ISIN DE000A0WMLD8 - 
   - WKN A0WMLD - 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2013 
 
   Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 25. Juni 2013 um 10.00 
   Uhr (MESZ), in den Räumlichkeiten des MesseTurm, 
   Friedrich-Ebert-Anlage 49, 60308 Frankfurt am Main, stattfindenden 
   ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts der 
           Gesellschaft und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 
           2012, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden 
           Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 
           315 Absatz 4 HGB 
 
 
           Die zu Tagesordnungspunkt 1 vorgelegten Unterlagen können von 
           der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite 
           der Gesellschaft unter der Adresse www.joyou.de im Bereich 
           Investor Relations/Corporate Governance/Hauptversammlung 
           eingesehen werden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt; der 
           Jahresabschluss ist damit festgestellt. Die Hauptversammlung 
           hat zu diesem Tagesordnungspunkt 1 deshalb keinen Beschluss zu 
           fassen. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2012 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für 
           diesen Zeitraum zu erteilen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2012 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für 
           diesen Zeitraum zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Bestellung des 
           Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das 
           Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Warth & Klein Grant Thornton 
           AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum 
           Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
           Geschäftsjahr 2013, sowie als Prüfer für die prüferische 
           Durchsicht des Konzernzwischenabschlusses und 
           -zwischenlageberichts für die ersten sechs Monate dieses 
           Geschäftsjahres zu bestellen. 
 
 
     5.    Wahlen zum Aufsichtsrat 
 
 
           Die Amtszeit sämtlicher Mitglieder des Aufsichtsrats endet mit 
           Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 25.06.2013. 
 
 
           Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 95, 96 
           Abs. 1, 6. Fall, 101 Abs. 1 AktG zusammen und besteht nach § 
           12.1 der Satzung aus drei Mitgliedern, die von der 
           Hauptversammlung gewählt werden. 
 
 
           Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der 
           Aufsichtsratsmitglieder nicht an Wahlvorschläge gebunden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, wie folgt zu beschließen: 
 
 
           a) Herr Dr. Rainer Simon, selbständiger Unternehmensberater, 
           Gesellschafter und Geschäftsführer der BirchCourt GmbH, 
           Isernhagen, Deutschland 
 
 
           wird für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die 
           über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 beschließt, in 
           den Aufsichtsrat gewählt. 
 
 
           Herr Dr. Simon ist Mitglied der folgenden anderen gesetzlich 
           zu bildenden Aufsichtsräte bzw. vergleichbarer in- und 
           ausländischer Kontrollgremien: 
 
 
       *     Mitglied des Aufsichtsrats der Haikui Seafood AG, 
             Hamburg; 
 
 
       *     Aufsichtsratsvorsitzender der Joyou Grohe Holding 
             AG, Frankfurt am Main; 
 
 
       *     non-executive Director (nicht ausführendes 
             Direktoriumsmitglied) der Uponor OY, Vantaa/Finnland; 
 
 
       *     non-executive Director (nicht ausführendes 
             Direktoriumsmitglied) der HSIL Limited, Guargaon/Indien. 
 
 
 
           Daneben ist er kein Mitglied in anderen gesetzlich zu 
           bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und 
           ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. 
 
 
           Herr Dr. Simon ist Aufsichtsratsvorsitzender der Joyou Grohe 
           Holding AG, der Mehrheitsgesellschafterin der Joyou AG, welche 
           inzwischen zu 100% von der Grohe Gruppe gehalten wird. 
 
 
           b) Herr Johnny Chen, selbständiger Unternehmensberater, 
           Schanghai, Volksrepublik China 
 
 
           wird für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die 
           über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 beschließt, in 
           den Aufsichtsrat gewählt. 
 
 
           Herr Chen ist kein Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden 
           Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen 
           Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. 
 
 
           Herr Chen steht außer in seiner Funktion als Mitglied des 
           Aufsichtsrats der Gesellschaft in keinen persönlichen oder 
           geschäftlichen Beziehungen zum Unternehmen, den Organen der 
           Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft 
           beteiligten Aktionär. 
 
 
           c) Herr David J. Haines, Vorstandsvorsitzender der Grohe AG 
           sowie Chairman of the Board of Directors der Grohe Group S.à 
           r.l, des Mutterunternehmens der Grohe Gruppe, Luzern, Schweiz, 
 
 
           wird für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die 
           über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 beschließt, in 
           den Aufsichtsrat gewählt. 
 
 
           Herr Haines ist Mitglied der folgenden anderen gesetzlich zu 
           bildenden Aufsichtsräte bzw. vergleichbarer in- und 
           ausländischer Kontrollgremien: 
 
 
       *     Mitglied des Aufsichtsrats der Joyou Grohe 
             Holding AG, Frankfurt am Main; 
 
 
       *     non-executive Director (nicht ausführendes 
             Direktoriumsmitglied) der Imperial Tobacco Group PLC, 
             Bristol/Vereinigtes Königreich. 
 
 
 
           Daneben ist er kein Mitglied in anderen gesetzlich zu 
           bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und 
           ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen 
 
 
           Herr Haines ist stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender 
           der Joyou Grohe Holding AG, der Mehrheitsgesellschafterin der 
           Joyou AG, welche inzwischen zu 100% von der Grohe Gruppe 
           gehalten wird. Herr Haines ist außerdem CEO der Grohe AG sowie 
           der Grohe Group S.à r.l, des Mutterunternehmens der Grohe 
           Gruppe. 
 
 
           Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat im Wege der 
           Einzelwahl durchzuführen. 
 
 
           Herr Dr. Simon soll im Fall seiner Wahl in den Aufsichtsrat 
           als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitzenden vorgeschlagen 
           werden. 
 
 
   Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind nach § 23 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich 
   bei der Gesellschaft anmelden und einen von ihrem depotführenden 
   Institut erstellten besonderen Nachweis ihres Anteilsbesitzes 
   übermitteln. 
 
   Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. 
   Tages vor der Hauptversammlung, also auf den 4. Juni 2013, 0:00 Uhr 
   (MESZ) ('Nachweisstichtag'), beziehen. Die Anmeldung zur 
   Hauptversammlung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der 
   Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf 18. Juni 2013, 24:00 Uhr 
   (MESZ), oder unter folgender Adresse zugehen: 
 
   DZ BANK AG 
   c/o Deutsche WertpapierService Bank AG 
   Landsberger Straße 187 
   80687 München 
   FAX: 069-5099-1110 
   E-Mail: hv-eintrittskarten@dwpbank.de 
 
   Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der 
   Textform (§ 126b BGB) und müssen in deutscher oder englischer Sprache 
   abgefasst sein. 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer 
   den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die 
   Berechtigung zur Teilnahme oder der Umfang des Stimmrechts bemisst 
   sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. 
   Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des 
   Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen 
   Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die 
   Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der 
   Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d. h. 
   Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine 
   Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 16, 2013 09:21 ET (13:21 GMT)

DJ DGAP-HV: Joyou AG: Bekanntmachung der Einberufung -2-

Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien 
   nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch 
   keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht 
   teilnahme- und stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine 
   Bedeutung für die Dividendenberechtigung. 
 
   Nach Eingang der Anmeldung sowie des Nachweises ihres Anteilsbesitzes 
   bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die 
   Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der 
   Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst 
   frühzeitig eine Eintrittskarte für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung bei ihrem depotführenden Institut anzufordern. Die 
   erforderliche Anmeldung und der Nachweis des maßgeblichen 
   Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen durch das depotführende 
   Institut vorgenommen. 
 
   Stimmrechtsvertretung 
 
   Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen 
   möchten, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch 
   einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch ein Kreditinstitut, eine 
   Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben 
   lassen. Auch in diesen Fällen ist eine fristgerechte Anmeldung zur 
   Hauptversammlung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den 
   vorstehenden Bestimmungen erforderlich. 
 
   Vollmachten, die nicht an ein Kreditinstitut, eine 
   Aktionärsvereinigung oder eine andere der gem. aktienrechtlichen 
   Bestimmungen gleichgestellten Personen oder Institutionen erteilt 
   werden, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber 
   der Gesellschaft bedürfen der Textform. Die Erklärung der Erteilung 
   der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der 
   Gesellschaft erfolgen. Eine Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis 
   der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft können der 
   Gesellschaft an folgende Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail Adresse 
   übermittelt werden: 
 
   Joyou AG 
   c/o UBJ. GmbH 
   Haus der Wirtschaft 
   Kapstadtring 10 
   22297 Hamburg 
   oder per Fax: +49 (0) 40 63785423 
   oder elektronisch per E-Mail: hv@ubj.de 
 
   Der Nachweis einer gegenüber dem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht 
   kann gegenüber der Gesellschaft dadurch geführt werden, dass dieser 
   die Vollmacht am Tag der Hauptversammlung an der Einlasskontrolle 
   vorweist. Erfolgt die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung 
   gegenüber der Gesellschaft, erübrigt sich ein gesonderter Nachweis 
   über die Erteilung der Vollmacht. 
 
   Wir bitten unsere Aktionäre, Vollmachten, Nachweise der 
   Bevollmächtigung und den Widerruf von Vollmachten, bis zum 21. Juni 
   2013, 24:00 Uhr (MESZ) (Eingang), der Gesellschaft zu übermitteln. 
 
   Formulare zur Vollmachtserteilung erhalten die Aktionäre zusammen mit 
   der Eintrittskarte, die ihnen nach form- und fristgerechter Anmeldung 
   und Nachweis über den Anteilsbesitz zugesandt wird. Sie stehen auch 
   unter der Internetadresse www.joyou.de im Bereich Investor 
   Relations/Corporate Governance/Hauptversammlung zum Download zur 
   Verfügung. 
 
   Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen 
   oder anderen, diesen gem. § 135 Abs. 8 und Abs. 10 i. V. m. § 125 Abs. 
   5 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen sowie für den 
   Widerruf und den Nachweis einer solchen Bevollmächtigung können 
   Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem 
   solchen Fall rechtzeitig mit der zu bevollmächtigenden Person oder 
   Institution über Form und Verfahren der Vollmachtserteilung 
   abzustimmen. 
 
   Aktionäre können sich auch durch den von der Gesellschaft benannten 
   weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter (Stimmrechtsvertreter der 
   Gesellschaft) vertreten lassen. Ein Formular, das zur Vollmachts- und 
   Weisungserteilung an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
   verwendet werden kann, erhalten die Aktionäre zusammen mit der 
   Eintrittskarte, dieses steht auch unter der Internetadresse 
   www.joyou.de im Bereich Investor Relations/Corporate 
   Governance/Hauptversammlung zum Download zur Verfügung. Aktionäre, die 
   den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bereits vor 
   der Hauptversammlung bevollmächtigen möchten, werden zur 
   organisatorischen Erleichterung gebeten, die Vollmacht nebst Weisungen 
   spätestens bis zum 21. Juni 2013, 24.00 Uhr (MESZ) (Eingang) an die 
   oben genannte Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zu 
   übermitteln. 
 
   Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten und in 
   der Hauptversammlung erschienenen Aktionären, Aktionärsvertretern bzw. 
   deren Bevollmächtigten an, den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
   auch während der Hauptversammlung mit der weisungsgebundenen Ausübung 
   des Stimmrechts zu bevollmächtigen. 
 
   Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ist 
   verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Dem Stimmrechtsvertreter 
   steht bei der Ausübung des Stimmrechts kein eigener Ermessenspielraum 
   zu. Bei Abstimmungen, für die keine ausdrückliche Weisung erteilt 
   wurde, enthält sich der Stimmrechtsvertreter der Stimme. Ferner nimmt 
   der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter keine 
   Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen 
   Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Frage- und Rederechts 
   oder zur Stellung von Anträgen entgegen. 
 
   Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, 
   § 127, § 131 Abs. 1 AktG 
 
   Tagesordnungsergänzungsverlangen (§ 122 Abs. 2 AktG) 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
   Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000 (dies 
   entspricht 500.000 Aktien) erreichen, können verlangen, dass 
   Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. 
   Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage 
   beiliegen. 
 
   Das Tagesordnungsergänzungsverlangen ist schriftlich an den Vorstand 
   der Gesellschaft zu richten. Es muss der Gesellschaft mindestens 30 
   Tage vor der Hauptversammlung, also bis spätestens zum 25. Mai 2013, 
   24:00 Uhr (MESZ), schriftlich zugehen. 
 
   Etwaige Tagesordnungsergänzungsverlangen sind an folgende Adresse zu 
   übermitteln: 
 
   Joyou AG 
   Vorstand 
   Winterstraße 4-8 
   22765 Hamburg 
 
   Gegenanträge und Wahlvorschläge (§§ 126 Abs. 1 und 127 AktG) 
 
   Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen 
   Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten 
   der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge zur Wahl eines 
   Aufsichtsratsmitglieds oder des Abschlussprüfers übersenden. 
   Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Gegenanträge 
   und Wahlvorschläge von Aktionären sind ausschließlich an die 
   nachstehende Adresse zu richten. Anderweitig adressierte Gegenanträge 
   und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. 
 
   Joyou AG 
   Investor Relations 
   Winterstraße 4-8 
   22765 Hamburg 
 
   oder an folgende E-Mail-Adresse: ir@joyou.net 
 
   Innerhalb der gesetzlichen Frist, d.h. bis zum 10. Juni 2013, 24:00 
   Uhr (MESZ), eingehende, den gesetzlichen Anforderungen entsprechende 
   Gegenanträge und Wahlvorschläge werden auf der Internetseite der 
   Gesellschaft unter der Adresse www.joyou.de im Bereich Investor 
   Relations/Corporate Governance/Hauptversammlung zugänglich gemacht. 
 
   Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der 
   genannten Internetseite veröffentlicht. 
 
   Auskunftsrecht (§ 131 Abs. 1 AktG) 
 
   Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand 
   Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die 
   Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstandes der 
   Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht 
   besteht. Die Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich auch auf 
   die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu 
   einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der 
   in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. 
 
   Weitergehende Erläuterungen 
 
   Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 
   Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG finden sich auf der 
   Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse www.joyou.de im 
   Bereich Investor Relations/Corporate Governance/Hauptversammlung. 
 
   Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft 
 
   Den Aktionären werden die Informationen gemäß § 124a AktG auf der 
   Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse www.joyou.de im 
   Bereich Investor Relations/Corporate Governance/Hauptversammlung 
   zugänglich gemacht. 
 
   Anfragen und Anforderung von Unterlagen 
 
   Zur Erleichterung der Vorbereitung der Hauptversammlung und zur 
   Sicherstellung einer möglichen schnellen Reaktion der Gesellschaft auf 
   Anfragen zur Hauptversammlung bitten wir Anfragen und Anforderungen 
   von Unterlagen ausschließlich zu richten an die 
 
   Joyou AG 
   Winterstraße 4-8 
   22765 Hamburg 
 
   oder an folgende E-Mail-Adresse: ir@joyou.net 
 
   Angaben zur Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der 
   Einberufung der Hauptversammlung (§ 30b Abs. 1 Nr. 1 WpHG) 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 16, 2013 09:21 ET (13:21 GMT)

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 23.967.492,00 und ist 
   eingeteilt in 23.967.492 Aktien. Die Gesamtzahl der Stimmrechte 
   beträgt 23.967.492. Diese Angaben beziehen sich auf den Zeitpunkt der 
   Veröffentlichung dieser Einberufung im Bundesanzeiger. 
 
   Frankfurt, im Mai 2013 
 
   Joyou AG 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
16.05.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und 
http://www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
 
Sprache:        Deutsch 
Unternehmen:    Joyou AG 
                Winterstraße 4-8 
                22765 Hamburg 
                Deutschland 
E-Mail:         ir@joyou.net 
Internet:       http://www.joyou.de 
ISIN:           DE000A0WMLD8 
WKN:            A0WMLD 
Börsen:         Auslandsbörse(n) Regulierter Markt in Frankfurt (Prime 
                Standard), Freiverkehr, in Berlin, Düsseldorf, München, 
                Stuttgart 
 
 
Ende der Mitteilung    DGAP News-Service 
=-------------------------------------------------------------------- 
211472 16.05.2013 
 

(END) Dow Jones Newswires

May 16, 2013 09:21 ET (13:21 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.