Anzeige
Mehr »
Dienstag, 09.06.2026 - Börsentäglich über 12.000 News

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
164 Leser
Artikel bewerten:
(1)

DGAP-HV: BAUER Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.06.2013 in 86529 Schrobenhausen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: BAUER Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
BAUER Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 27.06.2013 in 86529 Schrobenhausen mit dem Ziel 
der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
16.05.2013 / 15:22 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   BAUER Aktiengesellschaft 
 
   Schrobenhausen 
 
   - ISIN DE 0005168108 - WKN 516810 - 
 
 
   Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am 
   Donnerstag, 27. Juni 2013, um 10.00 Uhr (Einlass ab 9.00 Uhr) am 
   Firmensitz der BAUER Aktiengesellschaft, BAUER-Straße 1, 86529 
   Schrobenhausen, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der BAUER 
   Aktiengesellschaft ein. 
 
   I. Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           BAUER Aktiengesellschaft, des gebilligten Konzernabschlusses, 
           des Lageberichts und des Konzernlageberichts, des Berichts des 
           Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2012, sowie des 
           erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 
           Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB 
 
 
           Entsprechend § 124a Satz 1 Nr. 2 AktG wird hierzu erläutert: 
           Der Jahresabschluss wurde am 9. April 2013 durch den 
           Aufsichtsrat festgestellt und der Konzernabschluss gebilligt. 
           Daher ist zu diesem Tagesordnungspunkt nach §§ 172 f. AktG 
           kein Beschluss zu fassen. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns des Geschäftsjahrs 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: 
 
 
           Der Bilanzgewinn der BAUER Aktiengesellschaft für das 
           Geschäftsjahr 2012 in Höhe von 27.448.332,51 EUR wird wie 
           folgt verwandt: 
 
 
   Ausschüttung an die Aktionäre von 0,30 EUR Dividende     5.139.300,00 
   je dividendenberechtigter Stückaktie bei 17.131.000               EUR 
   dividendenberechtigten Stückaktien 
 
   Gewinnvortrag                                           22.309.032,51 
                                                                     EUR 
 
 
           Ein gegebenenfalls auf nicht dividendenberechtigte Stückaktien 
           entfallender Teilbetrag wird ebenfalls auf neue Rechnung 
           vorgetragen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen, die 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 zu 
           entlasten. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen, die 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 zu 
           entlasten. 
 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers und 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Auf Empfehlung des Prüfungsausschusses schlägt der 
           Aufsichtsrat vor, die PricewaterhouseCoopers 
           Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt 
           am Main zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
           Geschäftsjahr 2013 zu wählen. 
 
 
   II. Weitere Angaben zur Einberufung 
 
   Grundkapital und Stimmrechte 
 
   Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital 
   der Gesellschaft in Höhe von 73.001.420,45 EUR eingeteilt in 
   17.131.000 auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag 
   (Stückaktien) mit ebenso vielen Stimmrechten. Die Gesellschaft hält 
   zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien. 
 
   Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
   Ausübung des Stimmrechts 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind gemäß § 16 Abs. 1 der Satzung nur diejenigen Aktionäre 
   berechtigt, die sich in Textform bei nachfolgender Stelle angemeldet 
   und ihre Berechtigung nachgewiesen haben. Zum Nachweis reicht ein in 
   Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das 
   depotführende Institut aus. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 
   21. Tages vor der Versammlung, das ist der 6. Juni 2013, 0:00 Uhr, 
   (Record Date) zu beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis des 
   Anteilsbesitzes müssen spätestens bis zum 20. Juni 2013, 24:00 Uhr, 
   unter folgender Adresse in deutscher oder englischer Sprache zugehen: 
 
   BAUER Aktiengesellschaft 
   c/o Deutsche Bank AG 
   Securities Production 
   General Meetings 
   Postfach 20 01 07 
   60605 Frankfurt am Main 
   Telefax: +49 69 12012-86045 
   E-Mail: WP.HV@Xchanging.com 
 
   Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes 
   bei bezeichneter Stelle werden den Aktionären Eintrittskarten mit 
   einem Vollmachtsformular für die Hauptversammlung übersandt. 
   Eintrittskarten sind reine Organisationsmittel und stellen keine 
   zusätzlichen Teilnahmevoraussetzungen dar. 
 
   Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date) 
 
   Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den 
   Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der 
   Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die 
   Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts 
   als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record 
   Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date 
   haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach 
   dem Record Date erworben haben, können somit nicht an der 
   Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß 
   angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur 
   Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Record Date veräußern. Der 
   Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der 
   Aktien und ist kein relevantes Datum für eine eventuelle 
   Dividendenberechtigung. 
 
   Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten 
 
   Aktionäre können ihr Stimmrecht bzw. ihr Teilnahmerecht auch durch 
   einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch die depotführende Bank, 
   eine Aktionärsvereinigung oder durch eine andere Person ihrer Wahl 
   ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind eine fristgerechte Anmeldung 
   des Aktionärs und ein Nachweis des Anteilsbesitzes gemäß den 
   vorstehenden Bedingungen erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht, 
   ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
   Gesellschaft bedürfen der Textform. 
 
   Der Nachweis der Bevollmächtigung muss entweder am Tag der 
   Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten vorgewiesen werden oder 
   durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft per Post, per Telefax oder 
   elektronisch per E-Mail bis spätestens 26. Juni 2013, 24:00 Uhr an die 
   folgende Adresse erfolgen: 
 
   BAUER Aktiengesellschaft 
   c/o Computershare Operations Center 
   80249 München 
   Telefax: +49 89 30903 74675 
   E-Mail: hv2013@bauer.de 
 
   Ein Vollmachtsformular wird den zur Hauptversammlung ordnungsgemäß 
   angemeldeten Personen mit der Eintrittskarte zugesendet. 
   Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die 
   Gesellschaft einen oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
   Die vorstehenden Regelungen über die Form von Vollmachten erstrecken 
   sich nicht auf die Form der Erteilung, ihren Widerruf und den Nachweis 
   von Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen 
   nach § 135 AktG Gleichgestellte. Hier können Besonderheiten gelten. 
   Daher bitten wir unsere Aktionäre, die eine Bevollmächtigung von 
   Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 AktG 
   Gleichgestellten beabsichtigen, sich bezüglich der Form der 
   Vollmachten mit diesen rechtzeitig abzustimmen. 
 
   Verfahren für die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der 
   Gesellschaft 
 
   Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären weiter an, sich von 
   weisungsgebundenen Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft vertreten zu 
   lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. 
   Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter 
   bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Fall Weisungen für die 
   Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist die 
   Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter ungültig. Die 
   Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. 
   Einzelheiten sowie ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung 
   an den Stimmrechtsvertreter ergeben sich aus den Unterlagen, die den 
   ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären übersandt werden. Vollmacht und 
   Weisungen müssen spätestens am 26. Juni 2013, 24:00 Uhr unter BAUER 
   Aktiengesellschaft, c/o Computershare Operations Center, 80249 
   München, Telefax: +49 89 30903 74675, E-Mail: hv2013@bauer.de 
   eingegangen sein. Nach dem 26. Juni 2013, 24:00 Uhr können erteilte 
   Vollmachten und Weisungen durch Übersendung an die vorstehend genannte 
   Adresse nicht mehr geändert werden. Ein Widerruf bei Teilnahme an der 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 16, 2013 09:22 ET (13:22 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

In unserem aktuellen Spezialreport stellen wir fünf Software-Aktien vor, die besonders aussichtsreich positioniert sind – mit starker Marktstellung, attraktiver Bewertung und hohem Aufholpotenzial.

Jetzt den kostenlosen Report sichern – bevor der Software-Rebound Fahrt aufnimmt!
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.