DGAP-HV: BAUER Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
BAUER Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 27.06.2013 in 86529 Schrobenhausen mit dem Ziel
der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
16.05.2013 / 15:22
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BAUER Aktiengesellschaft
Schrobenhausen
- ISIN DE 0005168108 - WKN 516810 -
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am
Donnerstag, 27. Juni 2013, um 10.00 Uhr (Einlass ab 9.00 Uhr) am
Firmensitz der BAUER Aktiengesellschaft, BAUER-Straße 1, 86529
Schrobenhausen, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der BAUER
Aktiengesellschaft ein.
I. Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
BAUER Aktiengesellschaft, des gebilligten Konzernabschlusses,
des Lageberichts und des Konzernlageberichts, des Berichts des
Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2012, sowie des
erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289
Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB
Entsprechend § 124a Satz 1 Nr. 2 AktG wird hierzu erläutert:
Der Jahresabschluss wurde am 9. April 2013 durch den
Aufsichtsrat festgestellt und der Konzernabschluss gebilligt.
Daher ist zu diesem Tagesordnungspunkt nach §§ 172 f. AktG
kein Beschluss zu fassen.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns des Geschäftsjahrs 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
Der Bilanzgewinn der BAUER Aktiengesellschaft für das
Geschäftsjahr 2012 in Höhe von 27.448.332,51 EUR wird wie
folgt verwandt:
Ausschüttung an die Aktionäre von 0,30 EUR Dividende 5.139.300,00
je dividendenberechtigter Stückaktie bei 17.131.000 EUR
dividendenberechtigten Stückaktien
Gewinnvortrag 22.309.032,51
EUR
Ein gegebenenfalls auf nicht dividendenberechtigte Stückaktien
entfallender Teilbetrag wird ebenfalls auf neue Rechnung
vorgetragen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen, die
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 zu
entlasten.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen, die
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 zu
entlasten.
5. Wahl des Abschlussprüfers und
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013
Auf Empfehlung des Prüfungsausschusses schlägt der
Aufsichtsrat vor, die PricewaterhouseCoopers
Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt
am Main zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2013 zu wählen.
II. Weitere Angaben zur Einberufung
Grundkapital und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital
der Gesellschaft in Höhe von 73.001.420,45 EUR eingeteilt in
17.131.000 auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag
(Stückaktien) mit ebenso vielen Stimmrechten. Die Gesellschaft hält
zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die
Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind gemäß § 16 Abs. 1 der Satzung nur diejenigen Aktionäre
berechtigt, die sich in Textform bei nachfolgender Stelle angemeldet
und ihre Berechtigung nachgewiesen haben. Zum Nachweis reicht ein in
Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das
depotführende Institut aus. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des
21. Tages vor der Versammlung, das ist der 6. Juni 2013, 0:00 Uhr,
(Record Date) zu beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis des
Anteilsbesitzes müssen spätestens bis zum 20. Juni 2013, 24:00 Uhr,
unter folgender Adresse in deutscher oder englischer Sprache zugehen:
BAUER Aktiengesellschaft
c/o Deutsche Bank AG
Securities Production
General Meetings
Postfach 20 01 07
60605 Frankfurt am Main
Telefax: +49 69 12012-86045
E-Mail: WP.HV@Xchanging.com
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes
bei bezeichneter Stelle werden den Aktionären Eintrittskarten mit
einem Vollmachtsformular für die Hauptversammlung übersandt.
Eintrittskarten sind reine Organisationsmittel und stellen keine
zusätzlichen Teilnahmevoraussetzungen dar.
Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den
Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der
Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die
Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts
als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record
Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date
haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach
dem Record Date erworben haben, können somit nicht an der
Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß
angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Record Date veräußern. Der
Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der
Aktien und ist kein relevantes Datum für eine eventuelle
Dividendenberechtigung.
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Aktionäre können ihr Stimmrecht bzw. ihr Teilnahmerecht auch durch
einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch die depotführende Bank,
eine Aktionärsvereinigung oder durch eine andere Person ihrer Wahl
ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind eine fristgerechte Anmeldung
des Aktionärs und ein Nachweis des Anteilsbesitzes gemäß den
vorstehenden Bedingungen erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht,
ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft bedürfen der Textform.
Der Nachweis der Bevollmächtigung muss entweder am Tag der
Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten vorgewiesen werden oder
durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft per Post, per Telefax oder
elektronisch per E-Mail bis spätestens 26. Juni 2013, 24:00 Uhr an die
folgende Adresse erfolgen:
BAUER Aktiengesellschaft
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 89 30903 74675
E-Mail: hv2013@bauer.de
Ein Vollmachtsformular wird den zur Hauptversammlung ordnungsgemäß
angemeldeten Personen mit der Eintrittskarte zugesendet.
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die
Gesellschaft einen oder mehrere von diesen zurückweisen.
Die vorstehenden Regelungen über die Form von Vollmachten erstrecken
sich nicht auf die Form der Erteilung, ihren Widerruf und den Nachweis
von Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen
nach § 135 AktG Gleichgestellte. Hier können Besonderheiten gelten.
Daher bitten wir unsere Aktionäre, die eine Bevollmächtigung von
Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 AktG
Gleichgestellten beabsichtigen, sich bezüglich der Form der
Vollmachten mit diesen rechtzeitig abzustimmen.
Verfahren für die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären weiter an, sich von
weisungsgebundenen Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft vertreten zu
lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.
Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter
bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Fall Weisungen für die
Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist die
Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter ungültig. Die
Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.
Einzelheiten sowie ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung
an den Stimmrechtsvertreter ergeben sich aus den Unterlagen, die den
ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären übersandt werden. Vollmacht und
Weisungen müssen spätestens am 26. Juni 2013, 24:00 Uhr unter BAUER
Aktiengesellschaft, c/o Computershare Operations Center, 80249
München, Telefax: +49 89 30903 74675, E-Mail: hv2013@bauer.de
eingegangen sein. Nach dem 26. Juni 2013, 24:00 Uhr können erteilte
Vollmachten und Weisungen durch Übersendung an die vorstehend genannte
Adresse nicht mehr geändert werden. Ein Widerruf bei Teilnahme an der
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