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DGAP-HV: BAUER Aktiengesellschaft: Bekanntmachung -2-

DJ DGAP-HV: BAUER Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.06.2013 in 86529 Schrobenhausen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: BAUER Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
BAUER Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 27.06.2013 in 86529 Schrobenhausen mit dem Ziel 
der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
16.05.2013 / 15:22 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   BAUER Aktiengesellschaft 
 
   Schrobenhausen 
 
   - ISIN DE 0005168108 - WKN 516810 - 
 
 
   Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am 
   Donnerstag, 27. Juni 2013, um 10.00 Uhr (Einlass ab 9.00 Uhr) am 
   Firmensitz der BAUER Aktiengesellschaft, BAUER-Straße 1, 86529 
   Schrobenhausen, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der BAUER 
   Aktiengesellschaft ein. 
 
   I. Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           BAUER Aktiengesellschaft, des gebilligten Konzernabschlusses, 
           des Lageberichts und des Konzernlageberichts, des Berichts des 
           Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2012, sowie des 
           erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 
           Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB 
 
 
           Entsprechend § 124a Satz 1 Nr. 2 AktG wird hierzu erläutert: 
           Der Jahresabschluss wurde am 9. April 2013 durch den 
           Aufsichtsrat festgestellt und der Konzernabschluss gebilligt. 
           Daher ist zu diesem Tagesordnungspunkt nach §§ 172 f. AktG 
           kein Beschluss zu fassen. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns des Geschäftsjahrs 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: 
 
 
           Der Bilanzgewinn der BAUER Aktiengesellschaft für das 
           Geschäftsjahr 2012 in Höhe von 27.448.332,51 EUR wird wie 
           folgt verwandt: 
 
 
   Ausschüttung an die Aktionäre von 0,30 EUR Dividende     5.139.300,00 
   je dividendenberechtigter Stückaktie bei 17.131.000               EUR 
   dividendenberechtigten Stückaktien 
 
   Gewinnvortrag                                           22.309.032,51 
                                                                     EUR 
 
 
           Ein gegebenenfalls auf nicht dividendenberechtigte Stückaktien 
           entfallender Teilbetrag wird ebenfalls auf neue Rechnung 
           vorgetragen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen, die 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 zu 
           entlasten. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen, die 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 zu 
           entlasten. 
 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers und 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Auf Empfehlung des Prüfungsausschusses schlägt der 
           Aufsichtsrat vor, die PricewaterhouseCoopers 
           Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt 
           am Main zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
           Geschäftsjahr 2013 zu wählen. 
 
 
   II. Weitere Angaben zur Einberufung 
 
   Grundkapital und Stimmrechte 
 
   Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital 
   der Gesellschaft in Höhe von 73.001.420,45 EUR eingeteilt in 
   17.131.000 auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag 
   (Stückaktien) mit ebenso vielen Stimmrechten. Die Gesellschaft hält 
   zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien. 
 
   Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
   Ausübung des Stimmrechts 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind gemäß § 16 Abs. 1 der Satzung nur diejenigen Aktionäre 
   berechtigt, die sich in Textform bei nachfolgender Stelle angemeldet 
   und ihre Berechtigung nachgewiesen haben. Zum Nachweis reicht ein in 
   Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das 
   depotführende Institut aus. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 
   21. Tages vor der Versammlung, das ist der 6. Juni 2013, 0:00 Uhr, 
   (Record Date) zu beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis des 
   Anteilsbesitzes müssen spätestens bis zum 20. Juni 2013, 24:00 Uhr, 
   unter folgender Adresse in deutscher oder englischer Sprache zugehen: 
 
   BAUER Aktiengesellschaft 
   c/o Deutsche Bank AG 
   Securities Production 
   General Meetings 
   Postfach 20 01 07 
   60605 Frankfurt am Main 
   Telefax: +49 69 12012-86045 
   E-Mail: WP.HV@Xchanging.com 
 
   Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes 
   bei bezeichneter Stelle werden den Aktionären Eintrittskarten mit 
   einem Vollmachtsformular für die Hauptversammlung übersandt. 
   Eintrittskarten sind reine Organisationsmittel und stellen keine 
   zusätzlichen Teilnahmevoraussetzungen dar. 
 
   Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date) 
 
   Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den 
   Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der 
   Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die 
   Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts 
   als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record 
   Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date 
   haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach 
   dem Record Date erworben haben, können somit nicht an der 
   Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß 
   angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur 
   Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Record Date veräußern. Der 
   Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der 
   Aktien und ist kein relevantes Datum für eine eventuelle 
   Dividendenberechtigung. 
 
   Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten 
 
   Aktionäre können ihr Stimmrecht bzw. ihr Teilnahmerecht auch durch 
   einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch die depotführende Bank, 
   eine Aktionärsvereinigung oder durch eine andere Person ihrer Wahl 
   ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind eine fristgerechte Anmeldung 
   des Aktionärs und ein Nachweis des Anteilsbesitzes gemäß den 
   vorstehenden Bedingungen erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht, 
   ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
   Gesellschaft bedürfen der Textform. 
 
   Der Nachweis der Bevollmächtigung muss entweder am Tag der 
   Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten vorgewiesen werden oder 
   durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft per Post, per Telefax oder 
   elektronisch per E-Mail bis spätestens 26. Juni 2013, 24:00 Uhr an die 
   folgende Adresse erfolgen: 
 
   BAUER Aktiengesellschaft 
   c/o Computershare Operations Center 
   80249 München 
   Telefax: +49 89 30903 74675 
   E-Mail: hv2013@bauer.de 
 
   Ein Vollmachtsformular wird den zur Hauptversammlung ordnungsgemäß 
   angemeldeten Personen mit der Eintrittskarte zugesendet. 
   Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die 
   Gesellschaft einen oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
   Die vorstehenden Regelungen über die Form von Vollmachten erstrecken 
   sich nicht auf die Form der Erteilung, ihren Widerruf und den Nachweis 
   von Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen 
   nach § 135 AktG Gleichgestellte. Hier können Besonderheiten gelten. 
   Daher bitten wir unsere Aktionäre, die eine Bevollmächtigung von 
   Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 AktG 
   Gleichgestellten beabsichtigen, sich bezüglich der Form der 
   Vollmachten mit diesen rechtzeitig abzustimmen. 
 
   Verfahren für die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der 
   Gesellschaft 
 
   Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären weiter an, sich von 
   weisungsgebundenen Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft vertreten zu 
   lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. 
   Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter 
   bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Fall Weisungen für die 
   Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist die 
   Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter ungültig. Die 
   Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. 
   Einzelheiten sowie ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung 
   an den Stimmrechtsvertreter ergeben sich aus den Unterlagen, die den 
   ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären übersandt werden. Vollmacht und 
   Weisungen müssen spätestens am 26. Juni 2013, 24:00 Uhr unter BAUER 
   Aktiengesellschaft, c/o Computershare Operations Center, 80249 
   München, Telefax: +49 89 30903 74675, E-Mail: hv2013@bauer.de 
   eingegangen sein. Nach dem 26. Juni 2013, 24:00 Uhr können erteilte 
   Vollmachten und Weisungen durch Übersendung an die vorstehend genannte 
   Adresse nicht mehr geändert werden. Ein Widerruf bei Teilnahme an der 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 16, 2013 09:22 ET (13:22 GMT)

Versammlung bleibt unberührt. Auch bei einer Bevollmächtigung der von 
   der Gesellschaft beauftragten Stimmrechtsvertreter müssen die 
   Anmeldung des Aktionärs und die Bescheinigung des depotführenden 
   Instituts über den Anteilsbesitz nach den vorstehenden Bestimmungen 
   form- und fristgerecht zugehen. 
 
   Daneben wird zusätzlich für an der Hauptversammlung teilnehmende 
   Aktionäre, die diese vor der Abstimmung verlassen, die Möglichkeit 
   bestehen, den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern bei 
   Verlassen der Hauptversammlung Vollmacht und Weisungen für die 
   Ausübung des Stimmrechts zu erteilen. 
 
   Eine Verpflichtung zur Verwendung der von der Gesellschaft angebotenen 
   Formulare zur Bevollmächtigung bzw. Bevollmächtigung und 
   Weisungserteilung an von der Gesellschaft benannte 
   Stimmrechtsvertreter besteht nicht. 
 
   Rechte der Aktionäre: Ergänzung der Tagesordnung 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
   Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 EUR erreichen, 
   können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die 
   Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand 
   muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das 
   Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten. 
   Tagesordnungsergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft mindestens 30 
   Tage vor der Versammlung, also spätestens bis zum 27. Mai 2013, 24:00 
   Uhr, zugehen. Wir bitten derartige Verlangen an folgende Adresse zu 
   übersenden: 
 
   BAUER Aktiengesellschaft 
   - Vorstand - 
   BAUER-Straße 1 
   86529 Schrobenhausen 
 
   Rechte der Aktionäre: Anträge und Wahlvorschläge 
 
   Jeder Aktionär ist berechtigt, Anträge zu Punkten der Tagesordnung 
   gemäß § 126 Abs. 1 AktG oder Wahlvorschläge zur Wahl des 
   Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers gemäß § 127 AktG zu 
   übersenden. Die Gesellschaft wird Anträge und Wahlvorschläge von 
   Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und 
   einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter http://www.bauer.de 
   in der Rubrik Investor Relations/Hauptversammlung, soweit gesetzlich 
   vorgeschrieben, zugänglich machen, wenn der Aktionär mindestens 14 
   Tage vor der Versammlung, also bis zum 12. Juni 2013, 24:00 Uhr, der 
   Gesellschaft einen zulässigen Antrag zu einem bestimmten Punkt der 
   Tagesordnung mit Begründung oder einen zulässigen Wahlvorschlag mit 
   den gesetzlich geforderten Angaben übersandt hat. Ein Wahlvorschlag 
   braucht unter anderem dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn er 
   nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des Kandidaten enthält. Ein 
   Wahlvorschlag braucht nicht begründet zu werden. Aktionäre werden 
   gebeten, ihre Aktionärseigenschaft im Zeitpunkt der Übersendung des 
   Gegenantrags bzw. Wahlvorschlags nachzuweisen. 
 
   Gegenanträge und Wahlvorschläge sind ausschließlich an folgende 
   Adresse zu richten: 
 
   BAUER Aktiengesellschaft 
   Investor Relations 
   BAUER-Straße 1 
   86529 Schrobenhausen 
   Telefax: +49 8252 97- 2900 
   E-Mail: hv2013@bauer.de 
 
   Rechte der Aktionäre: Auskunftsrecht 
 
   Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand 
   Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie 
   zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung 
   erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die 
   rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem 
   verbundenen Unternehmen und auf die Lage des Konzerns und der in den 
   Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Um die sachgerechte 
   Beantwortung zu erleichtern, werden Aktionäre und Aktionärsvertreter, 
   die in der Hauptversammlung Fragen stellen möchten, höflich gebeten, 
   diese Fragen möglichst frühzeitig an o.g. Adresse zu übersenden. Diese 
   Übersendung ist keine förmliche Voraussetzung für die Beantwortung. 
   Das Auskunftsrecht bleibt hiervon unberührt. 
 
   III. Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung 
 
   Der Jahresabschluss der BAUER Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2012 
   mit dem Lagebericht, der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2012 mit 
   dem Konzernlagebericht, der Bericht des Aufsichtsrats über das 
   Geschäftsjahr 2012 sowie der Vorschlag des Vorstands für die 
   Verwendung des Bilanzgewinns liegen von der Einberufung der 
   Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der BAUER 
   Aktiengesellschaft aus. Sie sind zudem gemäß § 124a AktG über die 
   Internetseite der Gesellschaft unter http://www.bauer.de in der Rubrik 
   Investor Relations/Hauptversammlung zugänglich und werden auch in der 
   Hauptversammlung am 27. Juni 2013 ausliegen. Es wird darauf 
   hingewiesen, dass der gesetzlichen Verpflichtung mit der 
   Zugänglichmachung auf der Internetseite der Gesellschaft Genüge getan 
   ist. Die Unterlagen werden daher den Aktionären auf Verlangen 
   kostenlos und unverzüglich einmalig mit einfacher Post zugesandt. Auf 
   der Internetseite werden nach Abschluss der Hauptversammlung auch die 
   Abstimmungsergebnisse veröffentlicht. 
 
   Schrobenhausen, im Mai 2013 
 
   BAUER Aktiengesellschaft 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
16.05.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und 
http://www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
 
Sprache:        Deutsch 
Unternehmen:    BAUER Aktiengesellschaft 
                BAUER-Straße 1 
                86529 Schrobenhausen 
                Deutschland 
Telefon:        +49 8252 971797 
Fax:            +49 8252 972900 
E-Mail:         investor.relations@bauer.de 
Internet:       http://www.bauer.de 
ISIN:           DE0005168108 
WKN:            516810 
Börsen:         Auslandsbörse(n) Frankfurt, München, Hamburg, Berlin, 
                Stuttgart, Frankfurt, Düsseldorf, Hannover, Xetra, 
 
 
Ende der Mitteilung    DGAP News-Service 
=-------------------------------------------------------------------- 
211476 16.05.2013 
 

(END) Dow Jones Newswires

May 16, 2013 09:22 ET (13:22 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

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Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.